Deutschlandweit wird die Erstellung von digitalen Zwillingen diskutiert oder sie werden bereits umgesetzt. Damit werden
Zusammenfassung
Die Frage befasst sich mit der Erstellung und Veröffentlichung von digitalen Zwillingen sicherheitsrelevanter Einrichtungen. Der Magistrat plant keine öffentliche Zugänglichmachung dieser Daten, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
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Thema Sicherheit verfolgenFrage an den Magistrat
Deutschlandweit wird die Erstellung von digitalen Zwillingen diskutiert oder sie werden bereits umgesetzt. Damit werden präzise Daten und Koordinaten von sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie militärische Liegenschaften, kritische Infrastruktur wie Kraftwerke, Brücken, Krankenhäuser und Forschungseinrichtungen zugänglich gemacht. Sicherheitsbehörden wie das Verteidigungs- und Innenministerium warnen genau davor, da die Daten die ideale Grundlage für Sabotageakte, Terroranschläge, das Ausspähen von militärischen Anlagen oder im Kriegsfall sogar für Luftangriffe sind. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet er die Situation, und in welchem Umfang plant er, Daten und Koordinaten der kritischen Infrastruktur öffentlich zugänglich zu machen?
Antwort des Magistrats
Vonseiten des Magistrats besteht keine Absicht, Daten über die Kritische Infrastruktur öffentlich zugänglich zu machen.
Das Stadtvermessungsamt erstellt beispielsweise auf Grundlage verschiedener Erfassungsmethoden ein flächendeckendes Abbild der Stadt und stellt dies in einem digitalen 3D-Modell zur Verfügung. Dieses Modell wird als Geobasiszwilling bezeichnet und ist Grundlage für zukünftig aufzubauende digitale Zwillinge der verschiedenen Fachrichtungen - zum Beispiel Solarpotenziale - mit entsprechendem Flächenbezug. Nichtkritische Daten können über das Geoportal im Internet unter geoportal.frankfurt.de abgerufen werden. Eine Darstellung und Erhebung von Kritischer Infrastruktur erfolgt hier nicht.
Gleichzeitig ist festzuhalten, dass grundsätzlich viele Informationen zur Kritischen Infrastruktur bereits durch öffentliche Quellen im Internet ausfindig zu machen sind und damit Angriffspunkte auf entsprechende Einrichtungen, wie beispielsweise gezielte Cyberangriffe, bieten. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Gesetzesentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung - NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, NIS2UmsuCG - steht der Magistrat über die Branddirektion mit dem Hessischen Städtetag und dem Deutschen Städtetag im Austausch zur Umsetzung bundesweit einheitlicher und wirksamer Mindeststandards in der Cybersicherheit. Hierzu zählt auch eine restriktive Weitergabe von Informationen über Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Juni 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.