Der Kämmerer hat am 13. Juni eine Vorlage zum Nachtragshaushalt verschickt, die bereits am 3. Juli beschlossen werden so
Zusammenfassung
Der Magistrat erläutert die Notwendigkeit des Nachtragshaushalts, der durch verschiedene Investitionsvorhaben bedingt ist. Die einzelnen Posten resultieren aus Bedarfsanmeldungen der Fachbereiche und sollen die Attraktivität der Innenstadt steigern sowie wichtige Projekte unterstützen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Der Kämmerer hat am 13. Juni eine Vorlage zum Nachtragshaushalt verschickt, die bereits am 3. Juli beschlossen werden soll. Im Eilverfahren sollen Gelder bewilligt werden. Wer wieso wie viel Geld hierdurch bekommen soll, wird darin nicht begründet und ist nicht nachvollziehbar.
Ich frage den Magistrat:
Wie kommen die einzelnen Posten im Nachtragshaushalt zu Stande, und wie begründen Sie, Herr Kämmerer, die Notwendigkeit der jeweiligen Mehrausgaben im Detail, zum Beispiel 1,5 Millionen Euro mehr für Innenstadtbeleuchtung zu Weihnachten und 2,3 Millionen Euro für die World Design Capital, 1,7 Millionen Euro für die Kapitaleinlage der SSF oder 1,5 Millionen Euro für die Jugendkirchenmusik?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller,
meine Damen und Herren!
Der Nachtragshaushalt wird durch diverse Investitionsvorhaben nötig und ist ein reguläres Mittel, um im Rahmen der Haushaltsplanung und -durchführung die nötige Flexibilität im Umgang mit sich ändernden Lagen sicherzustellen. Insbesondere vor dem Hintergrund eines Doppelhaushalts bietet er damit ein probates Mittel.
Gesetzlich sind bei einem Nachtragshaushalt Vorlage und Beschluss im Rahmen einer regulären Befassung in Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung vorgesehen. Die Notwendigkeit mehrerer Lesungen besteht beim Nachtragshaushalt nicht.
Grundsätzlich gehen die Positionen im Nachtragshaushalt auf Gespräche zwischen den Dezernaten über notwendige Anpassungen zurück. Wie im regulären Haushalt liegen hier also entsprechende Bedarfsanmeldungen der Fachbereiche zugrunde. Dies gilt auch für die in der Frage genannten Positionen, die aus den für die jeweiligen Produktgruppen zuständigen Dezernaten angemeldet wurden und dort auch federführend verantwortet werden. Ebenfalls wie im regulären Haushaltsverfahren sind die gemeldeten Bedarfe zu priorisieren und mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten - Erträge, Kreditrahmen - so abzugleichen, dass der Nachtragshaushalt nach den üblichen Haushaltsgrundsätzen genehmigungsfähig ist.
Zu den genannten Positionen:
- Die in der Frage genannten Aufwendungen von 1,5 Millionen Euro für "Innenstadtbeleuchtung zu Weihnachten" können so nicht nachvollzogen werden. Es tauchen im IPG 500.000 Euro für die innerstädtische Weihnachtsbeleuchtung auf - hier geht es um die Erweiterung der bestehenden Anlagen im Rahmen der Verbesserung der Attraktivität der Innenstadt.
- Die Aufwendungen von - gut - 2,3 Millionen Euro unter der Maßnahme "Innenstadtilluminierung anlässlich WDC" dienen ebenfalls dem Zweck der Steigerung der Attraktivität der Innenstadt.
- Die Einzahlungen von 1,77 Millionen Euro in die Kapitalrücklage der SSF GmbH gehen auf den Stadtverordnetenbeschluss - § 5778 vom 27.02.2025, M 9 vom 17.01.2025 - zur Multifunktionsarena zurück.
- Die 1,5 Millionen Euro für die Jugendkirchenmusik sind für Investitionskostenzuschüsse für ein gemeinsames Projekt der Kirchen und eines Trägervereins - Verein Frankfurter Jugendkirchenmusik - geplant, das Stadt und Land jeweils mit diesem Betrag unterstützen wollen. Ziel ist die Errichtung - mit Unterstützung - und der Betrieb - eigenständig - einer Schule für Jugendkirchenmusik, an der Schüler:innen konfessionsunabhängig Unterricht bekommen sollen. Der Verein betreibt seit Jahren bereits ohne festen Sitz und in unterschiedlichen Räumlichkeiten die "Frankfurter Domsingschule" und die "Frankfurter Bläserschule", die mit dem "Haus der Frankfurter Jugendkirchenmusik" einen Lern- und Auftrittsort in der Innenstadt erhalten sollen. Den überwiegenden Teil der Finanzierung des Projekts tragen dabei die Kirchen beziehungsweise der Verein.
Neben den für Frankfurt wichtigen Investitionsmaßnahmen - hier sind prominent auch noch die Regionaltangente West, Maßnahmen im Bereich Bildung und die Bereitstellung von Budgets zum Erwerb des Erbpachtgrundstücks für die Städtischen Bühnen zu nennen - sind im Nachtragshaushalt vor allem die deutlich gestiegenen Umlageverpflichtungen an das Land - Kommunaler Finanzausgleich und Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes - abgebildet. Die entsprechenden Summen sind der Vorlage zu entnehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Juni 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.