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Laut bisher unbestätigten Informationen soll der Reinigungsdienstleister im Amt für Wohnungswesen insolvent gegangen sei

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Reinigungsdienstleister für das Amt für Wohnungswesen ist insolvent gegangen, was zu Leistungsausfällen führte. Der Magistrat hat die Reinigung neu ausgeschrieben, um die Kontinuität der Dienstleistungen sicherzustellen.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Frage an den Magistrat

Laut bisher unbestätigten Informationen soll der Reinigungsdienstleister im Amt für Wohnungswesen insolvent gegangen sein, was zu Ausfällen der vereinbarten Leistungen geführt hat.

Ich frage den Magistrat:

Ist der Reinigungsdienstleister im Amt für Wohnungswesen insolvent, und welche städtischen Liegenschaften werden durch den Dienstleister gereinigt?

Antwort des Magistrats

Es ist zutreffend, dass der Reinigungsdienstleister, welcher bisher das Amt für Wohnungswesen reinigte, Insolvenz anmelden musste. Die Reinigung des Amtes wurde zwischenzeitlich neu ausgeschrieben.

Neben dem Amt für Wohnungswesen reinigte der Dienstleister lediglich noch das Standesamt. Auch hier erfolgte bereits eine Neuausschreibung und Bezuschlagung, sodass diese Liegenschaft zum 01.07.2025 durch einen neuen Dienstleister gereinigt wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Juni 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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