Eine Liegenschaft im Gallus, für die im Vertrag keine Nutzungspflicht vereinbart wurde und deren schlechter Zustand über
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die fehlende Nutzungsverpflichtung in Pachtverträgen und die Konsequenzen eines schlechten Zustands der Pachtimmobilie. Es wird erwartet, dass durch die geplanten Bauarbeiten der ordentliche Zustand des Erbbaurechts wiederhergestellt wird.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Eine Liegenschaft im Gallus, für die im Vertrag keine Nutzungspflicht vereinbart wurde und deren schlechter Zustand über längere Zeit keine Konsequenzen nach sich zog, wurde Ende 2024 vom Erbbauberechtigten veräußert. Der neue Erbbaunehmer hat aufgrund geplanter Veränderungen am Gebäude einen Bauantrag gestellt. Im Zuge der anstehenden Bauarbeiten soll der ordentliche Zustand des Erbbaurechts wiederhergestellt und der Leerstand beseitigt werden
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
Warum gab es in den Pachtverträgen keine Nutzungsverpflichtung, und warum führt ein schlechter Zustand der Pachtimmobilie nicht zu sofortiger Sanktion?
Antwort des Magistrats
Es dürfte sich hier um die Liegenschaft Ackermannstraße 13a handeln, die beim vorherigen Erbbaunehmer über längere Zeit leer stand.
Der Magistrat hat den alten Erbbaunehmer im letzten Jahr mehrfach angeschrieben und darauf hingewiesen, dass die Flächen und Bauwerke während der Laufzeit des Erbbaurechtes in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand zu halten seien und ihn aufgefordert, diese Pflicht einzuhalten.
Die Festlegung von Vertragsstrafen bei vergleichsweise einfachen Vertragsverstößen ist in einem Erbaurechtsvertrag nicht vorgesehen und wird im Übrigen auch nur in Ausnahmefällen vereinbart.
Da es sich beim Erbbaurecht um ein grundstücksgleiches Recht handelt, ist die Vereinbarung von Nutzungsverpflichtungen nur schwierig realisierbar. Beispielsweise wurde die Verpflichtung, dass der Erbbaunehmer das Erbbaurecht selbst bewohnen muss, vor einigen Jahren aufgehoben, da dies zu stark in die Eigentumsverhältnisse eingegriffen hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Juni 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.