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- Optimierung Auffahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne VersiegelungOFOB 1101.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 824/11 Betreff: Optimierung Auffahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne Versiegelung Vorgang: OM 6053/24 OBR 10; ST 610/25; OM 7909/26 OBR 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei weiteren Planung Folgendes zu beachten: Änderungen an der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt liegen auf der Gemarkung Seckbach und sind dem OBR 11 zur Abstimmung vorzulegen. Falls bereits Planungen vorliegen (ST 610/25), sind diese dem OBR 11 zugänglich zu machen. Die Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sollte optimiert werden, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln. Als mögliche Maßnahme kommt eine Einfädelungsspur auf der bestehenden Straßenfläche in Betracht. Alternativ sollte geprüft werden, ob das Tempolimit vor der Auffahrt auf 50 km/h reduziert werden kann. Begründung: Viele Autofahrerinnen und Autofahrer nutzen die Hofhausstraße aus Seckbach sowie aus dem Preungesheimer Bogen, um auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt oder zur Auffahrt auf die A661 zu gelangen. Der Verkehr aus Bad Vilbel kommend ist auf 80 km/h limitiert. Das Einfahren aus dem Stand auf eine Straße mit 80-km/h-Verkehr ist schwierig und birgt Sicherheitsrisiken. Etwa 350 Meter weiter beginnt das Frankfurter Stadtgebiet, wo das Tempolimit auf 50 km/h reduziert wird. Bürgerinnen und Bürger äußern daher regelmäßig den Wunsch nach einer sichereren Auffahrt. Wir unterstützen diese Forderung ausdrücklich, sofern keine neuen Flächen versiegelt werden. Daher schlagen wir vor, die vorhandene dreispurige Straßenfläche so zu nutzen, dass eine Einfädelungsspur eingerichtet werden kann. Sollte diese Lösung aus verkehrstechnischen Gründen nicht realisierbar sein, befürworten wir alternativ eine Reduzierung des Tempolimits unmittelbar vor der Auffahrt, um die Situation zu entschärfen. Da dieser Bereich zur Gemarkung Seckbach gehört, ist er durch den OBR 11 zu bearbeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6053 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 610 Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7909 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8102 2026 Die Vorlage OF 824/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Baumverlust im Fechenheimer WaldOFOB 1101.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 828/11 Betreff: Baumverlust im Fechenheimer Wald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, uns folgende Fragen zu beantworten: Welche Abteilung oder Amt hat die Fällung der 39 gefällten Bäume im Fechenheimer Wald Anfang 2025 in Auftrag gegeben? Wie sah der Vertrag zur Ausführung aus? Wie wurde die Fläche gekennzeichnet, in der explizit nicht gerodet werden sollte? Was stand explizit zur Verwendung des gefällten Baummaterials in dem Vertrag? Wie wurde die Ausführung des Auftrages abgenommen? Begründung: Anfang 2025 wurden alte Eichen im Fechenheimer Wald gefällt, und zwar in der eigens ausgewiesenen Rückzugsfläche (CEF-Fläche). Diese Fläche soll den Bestand der streng geschützten Käfer und Fledermäuse im Fechenheimer Wald unterstützten und wurde als Ausgleichsfläche für die genehmigten Baumfällungen definiert. Wir fragen uns, warum Baumfällungen in Auftrag gegeben worden sind und warum nicht kontrolliert worden ist, dass das Altholz in dem Gebiet bleibt, sondern mehrheitlich wirtschaftlich genutzt werden konnte. Der Fechenheimer Wald ist an der Stelle durch die Schneisen, die für den Autobahnbau gefällt worden sind, geschwächt und alle Eingriffe müssen hier besonders streng kontrolliert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1394 2026 Die Vorlage OF 828/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen 2 CDU (= Ablehnung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rücksichtnahme fördern: Aufklärung und Schutz vor Passivrauchen im ÖPNVNR31.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2026, NR 1518 Betreff: Rücksichtnahme fördern: Aufklärung und Schutz vor Passivrauchen im ÖPNV Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der VGF, traffiQ und dem RMV an den Haltestellen des ÖPNV, auf die die Stadt Zugriff hat, 1. Eine Informations- und Aufklärungskampagne zur Förderung von Rücksichtnahme zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollen insbesondere auf die Gesundheitsrisiken von Passivrauchen für Kinder, Schwangere und chronisch kranke Menschen hingewiesen werden. 2. Geeignete Maßnahmen zur Sichtbarmachung des Appels auf Rücksichtnahme an Haltestellen zu prüfen und umzusetzen, beispielsweise durch Piktogramme, Aufkleber, Plakate oder (barrierefrei erkennbare) Markierungen. 3. zu prüfen, ob und an welchen Bushaltestellen sowie räumlich nicht vom übrigen Straßenraum abgegrenzten Haltestellen im Schienenverkehr im Frankfurter Stadtgebiet aufgrund besonderer Gegebenheiten - etwa einer hohen Frequentierung durch Kinder, einer Nähe zu Krankenhäusern, Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen oder dem regelmäßigen Aufenthalt weiterer vulnerabler Gruppen - eine besondere Gefährdungslage durch Tabakrauch besteht. 4. Darzulegen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen und in welchen Fällen ein örtlich begrenztes Rauchverbot im Rahmen der Gefahrenabwehrverordnung im Bereich dieser Haltestellen möglich wäre. Begründung: Passivrauch ist nicht nur sehr gesundheitsschädlich, unangenehme Gerüche vermindern auch unmittelbar die Aufenthaltsqualität im Frankfurter ÖPNV. Das möchten wir ändern. Aus der Antwort des Magistrats auf die Frage 2602 (Jahr 2024) geht hervor, dass an allen Bahnsteigen des RMV ein Rauchverbot für gewöhnliche Zigaretten sowie für E-Zigaretten (auch bekannt als Vapes) gilt. Die Realität zeigt, dass diese Regelung den meisten Personen gar nicht bekannt ist und dementsprechend auch nicht eingehalten wird. Durch eine breite Informations- und Aufklärungskampagne möchten wir die Rücksichtnahme von Rauchenden fördern und weitere Aspekte rund um das Fahrgastverhalten im ÖPNV aufgreifen (bspw. Vandalismus, Sauberkeit oder Sicherheit). Nichtrauchende, die sich durch unangenehmen Geruch oder gesundheitsschädlichen Passivrauch belastet fühlen, sollen durch die Kampagne bestärkt werden, Fehlverhalten mit Verweis auf entsprechende Schilder freundlich anzusprechen oder das Personal der VGF darauf hinzuweisen. An Busstationen sowie räumlich nicht vom übrigen Straßenraum abgegrenzten Haltestellen im Schienenverkehr ist nur ein begrenztes Rauchverbot möglich, jedoch sollten die Möglichkeiten dieses im Rahmen der Gefahrenabwehrverordnung an Bushaltestellen, die vermehrt von besonders vulnerablen Gruppen wie Kindern genutzt werden, ausgeschöpft werden. Wir folgen damit dem Beispiel Wiesbadens, das eine entsprechende Prüfung derzeit ebenfalls durchführt. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 130 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1518 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1518 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1518 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage NR 1518 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7326, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 53-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - UltrafeinstaubbelastungOFOB 631.01.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2026, OF 1455/6 Betreff: Ultrafeinstaubbelastung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die von dem Flughafen-Frankfurt ausgehende Ultrafeinstaubbelastung insbesondere von Schwanheim reduziert wird, indem beispielsweise - am Frankfurter Flughafen nur noch solches Flugbenzin verwandt wird, das keine Additive enthält, die zu einer erhöhten Ultrafeinstaub-Belastung führen; - die Abfertigungspositionen am Flughafen mit einer Stromversorgung ausgestattet werden, sodass die Flugzeuge nicht während der Abfertigung die Turbinen für eine Stromversorgung des Flugzeugs laufen lassen müssen und - Flugzeuge verstärkt durch Schleppfahrzeuge manövriert werden, sodass sie nicht mit ihren Triebwerken für den notwendigen Schub sorgen müssen. Begründung: Ultrafeine Partikel gehören zu den kleinsten Bestandteilen in der Luft und können tief in die Lunge eindringen. Ihre gesundheitlichen Auswirkungen sind noch nicht abschließend erforscht. Die Weltgesundheitsorganisation stuft Tagesmittelwerte von mehr als 10 000 Partikeln pro Kubikzentimeter (ppm) als hohe Belastung ein. Eine Studie des europäischen Dachverbands von Verkehrs-NGOs, "Transport & Environment", legt einen Zusammenhang zwischen Emissionen des Flugverkehrs und gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Airport-Anrainer in Europa nahe. Hier sind laut der Untersuchung 52 Millionen Menschen im Umkreis von 32 Großflughäfen betroffen. Die Belastung mit ultrafeinen Partikeln in der Atemluft wird danach mit rund 280.000 zusätzlichen Fällen von Bluthochdruck, 330.000 Fällen von Diabetes und 8000 Fällen von Demenz in Verbindung gebracht.[1] An der etwa 3,5 Kilometer entfernten Messstelle in Frankfurt-Schwanheim wird im Mittel eine Konzentration von etwa 12.200 ppm gemessen. Die teilweise Einstellung des Flugbetriebs aufgrund der COVID-19-Pandemie hat den Einfluss des Flugbetriebes auf die Ultrafeinstaubbelastung besonders deutlich gezeigt. Für Frankfurt-Schwanheim ergibt sich ein Anstieg von knapp 6.000 auf über 18.000 ppm. [2] Auf einen engen Zusammenhang zwischen dem Vorfeldbetrieb des Flughafens und der Ultrafeinstaubemissionen deuten die geringen Unterschiede zwischen der Hintergrundbelastung und der Belastung während des Flugbetriebs an den Messstationen hin, die zwar in der Nähe der Startbahnen sind, aber von dem Vorfeld des Flughafens weiter entfernt sind. Das sind die Messstationen Flughafen Ost und Flughafen West. [3] Die Gesamtbelastung durch Ultrafeinstaub aus dem Flugbetrieb hängt an den einzelnen Messstandorten letztlich davon ab, wie häufig sich der Standort in der Abluft des Flughafens befindet und wie weit er vom Flughafengelände entfernt ist. Messungen entlang der Hauptwindrichtung in F-Schwanheim, F-Niedwald und F-Riedberg zeigen bei Wind aus Richtung des Flughafengeländes den typische "Fingerabdruck" der Emissionen aus dem Flugbetrieb.[4] Die in dem Antrag genannten Maßnahmen sind geeignet, erforderlich und angemessen, die Ultrafeinstaubbelastung signifikant zu minimieren. Ihre Umsetzung ist möglich, ohne den Flughafenbetrieb und damit die daran hängenden wirtschaftlichen Interessen der Stadt Frankfurt zu beeinträchtigen. Spätestens seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts [5], das festgestellt hat, dass den Staat eine Verpflichtung trifft, die Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen, ergibt sich eine Handlungspflicht der Stadt Frankfurt, sich im Sinne des hier gestellten Antrags zu engagieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8160 2026 Die Vorlage OF 1455/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schwanheim: Wenn die Leute zum Waldfriedhof gehen, haben sie Entenfutter mitgenommen und bald können sie es wieder tunOFOB 631.01.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2026, OF 1457/6 Betreff: Schwanheim: Wenn die Leute zum Waldfriedhof gehen, haben sie Entenfutter mitgenommen und bald können sie es wieder tun Vorgang: OM 6618/25 OBR 6; ST 1569/25 Auf OM 6618 vom 18.03.25 und ST1569 vom 19.09.2025 wird verwiesen und es ist zutreffend, dass die in der ST 1569 angekündigte Sanierung des Parkplatzes erfolgt ist. Nur leider ist sie mangelhaft erfolgt, weil der aufgeschüttete Kies nicht zureichend verdichtet worden ist, sodass sich bereits nach wenigen Wochen erneut größere Schlaglöcher gebildet haben, die bei feuchter Witterung weiter ausgespült werden. (c) J. Storjohann Der Magistrat wird aufgefordert, den Parkplatz vor dem Waldfriedhof Goldstein umgehend mit Schotter so aufzufüllen und die Auffüllung zu verdichten, damit der Parkplatz nicht bald wieder einem Ententeich ähnelt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6618 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1569 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8162 2026 Die Vorlage OF 1457/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fußgängerüberweg Westerbachstraße Sossenheim und Verlegung der Bushaltestellen der Linie M55 (Sossenheim)OFOB 631.01.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2026, OF 1460/6 Betreff: Fußgängerüberweg Westerbachstraße Sossenheim und Verlegung der Bushaltestellen der Linie M55 (Sossenheim) Vorgang: V 229/21 OBR 6; ST 665/22 Der Ortsbeitrat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten: Ob die Möglichkeit besteht, den Ampelgeregelten Fußgängerüberweg in Höhe der Autobahnbrücke über die Autobahn A648, in Richtung Rödelheim östlich der Autobahn Abfahrt zu verlegen. Des weiterem die Bushaltestellen der Linie M55 die nah auf westlicher Seite des Autobahnanschlusses liegt auch weiter in Richtung der Einkaufsmöglichkeiten auf die östliche Seite der Autobahn zu verlegen, was schon mehrfach angeregt wurde und leider bis Heute noch nicht verwirklicht ist. ST 665/2022 Begründung: Es wurde von Anwohnern der Wunsch geäußert, um die Erreichbarkeit der Einkaufsmöglichkeiten zu verbessen hier die Maßnahmen sinnvoll wären. Für viele Bewohner und Bewohnerinnen Sossenheimes die auf den ÖPNV angewiesen sind wären diese Maßnahmen eine erhebliche Verbesserung ihres Alltags. Leider warten die Bürger hier schon eine lange Zeit dass sich hier was bewegt. Wie es um den Zweistreifigen Ausbau der Westerbachstraße ging, waren die Umsetzungen schneller, deshalb stellt sich die Frage, ob die Bürger, die auf den ÖPNV angewiesen sind, hier eine geringere Priorität für die Stadt als die Bürger mit Auto haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.01.2026, OF 1470/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.11.2021, V 229 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 665 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8164 2026 1. Die Vorlage OF 1460/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1470/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1470/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fußgängerüberweg Westerbachstraße Sossenheim und Verlegung der Bushaltestellen M55OFOB 631.01.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2026, OF 1470/6 Betreff: Fußgängerüberweg Westerbachstraße Sossenheim und Verlegung der Bushaltestellen M55 Der Ortsbeitrat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten: - Ob die Möglichkeit besteht, den ampelgeregelten Fußgängerüberweg, der in Höhe der Autobahnbrücke über die Autobahn A648 in Richtung Rödelheim führt, östlich der Autobahn-Abfahrt zu verlegen. - Des Weiteren die Bushaltestellen der Linie M55, die nah auf westlicher Seite des Autobahnanschlusses liegen, auch weiter in Richtung der Einkaufsmöglichkeiten auf die östliche Seite der Autobahn zu verlegen, was schon mehrfach angeregt wurde und leider bis heute noch nicht verwirklicht ist. Siehe ST 665/2022 Begründung: Es wurde von Anwohnern der Wunsch geäußert die Erreichbarkeit der Einkaufsmöglichkeiten zu verbessen, so dass hier diese Maßnahmen sinnvoll wären. Für viele Bewohner und Bewohnerinnen Sossenheims, die auf den ÖPNV angewiesen sind, wären diese Maßnahmen eine erhebliche Verbesserung ihres Alltags. Leider warten die Bürger hier schon eine lange Zeit, dass sich etwas bewegt. Als es um den zweistreifigen Ausbau der Westerbachstraße ging, geschahen die Umsetzungen schneller. Deshalb stellt sich die Frage, ob die Bürger, die auf den ÖPNV angewiesen sind, hier eine geringere Priorität für die Stadt als die Bürger mit Auto haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.01.2026, OF 1460/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse:
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nahverkehr in Frankfurt - miteinander sicher fahrenNR30.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2026, NR 1517 Betreff: Nahverkehr in Frankfurt - miteinander sicher fahren Frankfurt ist eine wachsende Stadt, in welcher viele verschiedene Mobilitätsbedürfnisse erfüllt werden müssen. Um das Nahverkehrsangebot weiter zu verbessern, wird viel in den ÖPNV und seine Infrastruktur investiert. Für die Menschen in Frankfurt ist ein verlässlicher und bezahlbarer öffentlicher Nahverkehr eine Notwendigkeit zur Erreichung des Arbeitsplatzes, der Schule, des Ehrenamts oder des Sports und anderer Freizeitaktivitäten. Um weitere Qualitäts- und Attraktivitätssteigerungen des Frankfurter ÖPNV zu erreichen, beauftragt die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, im Bereich Sicherheit und Miteinander folgende Maßnahmen zu ergreifen: · Damit das Miteinander an den Stationen und in den Fahrzeugen noch stärker in den Fokus rückt, sind weitere Achtsamkeitskampagnen zur Rücksichtnahme auf Menschen mit Behinderungen, Senior*innen, schwangere Menschen und solche mit Kindern und auch Kinderwagen durchzuführen. Zusätzliche Schwerpunktthemen können beispielsweise zur Vermeidung von lautem Telefonieren (mit Lautsprecher), Musikhören oder Rauchen an unterirdischen und oberirdischen Stationen sowie zur Sauberkeit gesetzt werden. Die Kampagnen sollten nach Möglichkeit in verschiedenen Sprachen ausgespielt werden oder ohne Sprache auskommen, um möglichst viele Menschengruppen anzusprechen. Sie sollen zudem Menschen ermutigen, unrechtmäßiges oder belästigendes Verhalten selbständig anzusprechen. · Es soll geprüft werden, wie die Reinigung "aus einer Hand" ausgeweitet werden kann und weiter darauf hingearbeitet werden, Zuständigkeiten klar zu regeln. Darüber hinaus sollen kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung des Gesamtbildes, beispielsweise das Verschließen von Deckenbereichen an Stationen, umgesetzt werden. · Es soll im städtischen Mängelmelder möglich werden Schmierereien und Verunreinigungen, insbesondere bei sexistischen, extremistischen, rassistischen oder antisemitischen Inhalten, gezielt zu melden, auch für Bus-, U- und S-Bahnstationen sowie das direkte Umfeld. · Damit Menschen sich in den Fahrzeugen und an den Haltestellen sicherer und in ihrer Gesundheit geschützt fühlen, soll stadtintern der Schutz in den Fahrzeugen weiter verbessert werden. Hierbei sind unter anderem Maßnahmen zu ergreifen, die dem offenen Drogen- und Nikotinkonsum entgegenwirken. Hierbei sollte geprüft werden, wie Präsenz und Prävention gleichermaßen verbessert werden können. · Die Nutzung des ÖPNV muss unter den veränderten klimatischen Bedingungen auch im Sommer für alle Bevölkerungsgruppen möglich sein. Somit sind Maßnahmen zu entwickeln, die den Aufenthalt in Bahnen, Bussen und an Haltestellen auch bei hohen sommerlichen Temperaturen ermöglichen, zB. durch Beschattungen, Trinkbrunnen, Wasserspender oder Klimaanlagen in Fahrzeugen, auch zum Schutz der Fahrer*innen. Begründung: Der Frankfurter ÖPNV ist auf einem guten Weg, die schwierigen Herausforderungen aufgrund von Personal- und Wagenmangel zu lösen. Damit das Angebot für noch mehr Menschen nutzbar wird, soll der Aufenthalt in den unterirdischen und oberirdischen Stationen sowie in den Fahrzeugen noch komfortabler und sicherer gestaltet werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2026, B 296 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 87 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1517 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1517 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage NR 1517 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7325, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 66-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Lieferzone in der Reinhardstraße gegenüber der Poststelle/des Kiosks einrichtenOFOB 930.01.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2026, OF 1183/9 Betreff: Lieferzone in der Reinhardstraße gegenüber der Poststelle/des Kiosks einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Reinhardstraße eine Lieferzone einzurichten. Aktuell halten die Lieferwagen oft mehrfach werktäglich auf dem Gehweg, so dass die Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen, oder blockieren die Straße. Dadurch kann es zu Rückstau bis zur Einfahrt Hügelstraße, was auch die Buslinie 69 betrifft. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1183/9 wurde zurückgezogen.
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradstellplatz zwischen Raimundstraße 98 und 100 schaffenOFOB 930.01.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2026, OF 1184/9 Betreff: Fahrradstellplatz zwischen Raimundstraße 98 und 100 schaffen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zwischen der Raimundstraße 98 und 100 einen Fahrradstellplatz möglicherweise mit Omegabügeln schaffen zu lassen. Begründung: Die Kapazitäten an Stellplätzen für Fahrräder sind in der Umgebung erschöpft und zusätzliche würden den öffentlichen Bereich entlasten. Der Stellplatz ist außerdem problematisch, denn je nachdem welches Fahrzeug hier steht sind die anderen Verkehrsteilnehmer aus beiden Zufahrten in den fließenden Verkehr sehr schwer einzusehen. Zusätzlich gibt es eine Absperrung für Gasanschluss, die oft blockiert ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8074 2026 Die Vorlage OF 1184/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ortsbezirk 9 nicht vergessen: Sirenen zum Bevölkerungsschutz installierenOFOB 930.01.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2026, OF 1192/9 Betreff: Ortsbezirk 9 nicht vergessen: Sirenen zum Bevölkerungsschutz installieren Der Ortsbeirat möge beschließen: An 160 Standorten in Frankfurt sollen wieder Sirenen installiert werden - auf Gebäuden der Feuerwehr, auf Schulen und Bürgerhäusern. 40 davon sollen noch in diesem Jahr installiert werden. Der Magistrat wird gebeten zu informieren, an welchen Standorten im Ortsbezirk Sirenen geplant sind, wann diese installiert werden und wie die Prioritäten gesetzt werden. Immerhin 50.000 Menschen im Ortsbezirk benötigen zeitnahe Informationen im Katastrophenfall. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1385 2026 Die Vorlage OF 1192/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterliederbach - Endhaltestelle der Buslinie 50OFOB 630.01.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2026, OF 1431/6 Betreff: Unterliederbach - Endhaltestelle der Buslinie 50 der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, die bei einem Ortstermin am 8. Januar 2026 mit Anwohner und Anwohnerinnen, TraffiQ und dem Betreiber des Busunternehmens der Linie 50 (DB) an der Endhaltestelle der Linie 50 besprochen wurden, damit Abhilfe für die Beschwerden über Belästigung u.a. durch Lärm und Müll geschaffen werden kann. Dazu wird der Magistrat gebeten zu prüfen und berichten, ob die Ludwig-Hensler-Straße zur Einbahnstraße umgewandelt werden kann, da der Gegenverkehr den Bus je nach Parksituation behindert und ein Rückwärtsfahren des Buses nötig wird. Das laute Warnsignal beim Rückwärtsfahren würde so seltener ertönen. ob die Endhaltestelle so entsprechend weiter in die Ludwig-Hensler-Straße hinein versetzt werden kann, so dass der Bus hinter der Ausfahrt der Hausnummer 2 seine Warteposition einnimmt und dadurch die Einmündung der Ludwig-Hensler-Straße in die Ibellstraße frei bleibt, damit ein weiterer ankommender Bus oder Autos nicht die Kreuzung blockieren. ob die Endhaltestelle an die jetzige Starthaltestelle und die Starthaltestelle in die Liederbacher Straße zwischen Hausnummer 135-137 verlegt werden kann, da hier eine ausreichende Straßenbreite auch bei Gegenverkehr vorliegt. Dabei muss die übliche Erreichbarkeit für die Anwohner aus der Ludwig-Hensler-Straße gewährleistet sein. ob vom Bushersteller eine Lärmdämmung an der Lüftungseinrichtung angebracht werden kann, die Geräusche der Lüftung reduziert. Zum anderen wird der Magistrat gebeten, den Betreiber der Buslinie aufzufordern, seine Busfahrer und Busfahrerinnen dahingehend zu schulen, keine Zigarettenkippen auf die Straße zu werfen, sondern den Mülleimer an der Haltestelle zu benutzen und in der Wartezeit die Standheizung zu verwenden sowie den Motor auszuschalten, um unnötigen Lärm zu vermeiden. Zudem sollen sie auf die vorhandene Mitarbeitertoilette in der Ibellstraße hingewiesen werden. Begründung: Anwohner haben bei der Antragstellerin um Unterstützung gebeten, die Probleme an der Endhaltestelle zu lösen. Kurzfristig kamen die o.g. Beteiligten zu einem Termin zusammen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.01.2026, OF 1421/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8141 2026 1. Die Vorlage OF 1421/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1431/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1431/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst - Erinnern an Frieda Düsterbehn-Reuting (1878 - 1954)OFOB 630.01.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2026, OF 1441/6 Betreff: Höchst - Erinnern an Frieda Düsterbehn-Reuting (1878 - 1954) der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin am Greiffenclauschen Haus, Wed 13, mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung, dem Verein für Geschichte und Altertumskunde e.V. und der Bürgervereinigung Höchst einzuberufen, um zu klären, ob und an welcher Stelle eine Stele mit Informationen zu der Mundartdichterin Frieda Düsterbehn-Reuting aufgestellt werden kann. Die Vorgaben der ABG, keine Eingänge (auch den Kohlenabwurf) zu verbauen, ist dabei zu berücksichtigen. Ggf. ist die ABG zum Termin einzuladen. Begründung: Der Verein für Geschichte und Altertumskunde e.V. möchte an Frieda Düsterbehn-Reuting (1878 - 1954) eine bekannte Mundartdichterin, die manche Geschichte aus dem alten Höchst niedergeschrieben hatte, erinnern. In seinem Fundus befindet sich auch ein Familienbild, dass Frieda Düsterbehn-Reuting- die spätere Autorin der "Höchster Scherwe. Geschichten aus dem alten Höchst"- mit ihrer Mutter Katinka Reuting sowie weitere Angehörige im Garten des Greiffenclauschen Haus bei der Feier zu ihrer ersten Kommunion zeigt. 1922 veröffentlichte Düsterbehn-Reuting ihre Kurzgeschichten für Haus und Feierstunde. Sie ist die Urenkelin des letzten Höchster Schultheiß, dem Gemeindevorsteher Rüffer. Dieser wohnte im Greiffenclauschen Haus und nutzte die Wohnung sogar bis 1848 als Amtsstube. Die ABG als Eigentümerin des Greiffenclauschen Haus ist grundsätzlich einverstanden mit einer Erinnerungsstele o.ä. bittet aber, keine Eingänge zu verbauen. Eine Gedenktafel am Haus wäre mit dem Denkmalamt abzustimmen. Eine Stele würde sich einfacher auf dem Platz vor dem Greiffenclauschen Haus realisieren lassen, dieser ist im Besitz der Stadt. Die Bürgervereinigung als Mieterin nutzt diesen Platz für Veranstaltungen im Rahmen von Müllsammlung und der Vereinsarbeit und ist daher ebenfalls einzubeziehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8148 2026 Die Vorlage OF 1441/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Keine dauerhafte Sperrung des Mainkais - keine Mehrbelastung für den Frankfurter SüdenOFOB 530.01.2026 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2026, OF 1664/5 Betreff: Keine dauerhafte Sperrung des Mainkais - keine Mehrbelastung für den Frankfurter Süden Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat erneut auf den Mainkai nicht dauerhaft für den motorisierten Verkehr zu sperren. Zudem wird der Magistrat aufgefordert ein integratives und stadtverträgliches Nutzungskonzept sowohl für den Mainkai als auch für den Schaumainkai zu entwickeln, das attraktive Aufenthaltsbereiche für Fußgängerinnen und Fußgänger schafft und die Flächen gestalterisch aufwertet, ohne sie dauerhaft für den motorisieren Verkehr zu sperren. Begründung: Obwohl noch immer kein tragfähiges Verkehrskonzept vorliegt, wird schon wieder eine dauerhafte Mainkaisperrung aus dem Mobilitätsdezernat heraus diskutiert. Eine dauerhafte Sperrung des Mainkais ist ohne ein tragfähiges und abgestimmtes Verkehrskonzept, das zusätzliche Belastungen für den Frankfurter Süden ausschließt, nicht vertretbar. Wer den Mainkai dauerhaft vom motorisierten Verkehr befreien möchte, muss zuvor aufzeigen, wie der Verkehrsfluss anschließend organisiert wird. Es genügt nicht, darauf zu hoffen, dass sich die Situation von selbst einpendelt. Bereits die temporäre Sperrung des Mainkais in den Jahren 2019/2020 hat gezeigt, dass sich erhebliche Ausweichverkehre mit entsprechenden Mehrbelastungen insbesondere durch Sachsenhausen ergeben haben. Der erneute Vorschlag zur Sperrung bleibt in dieser Hinsicht unkonkret und vernachlässigt die verkehrlichen Folgewirkungen für die südmainischen Stadtteile. Ein autofreier Mainkai kann nur dann Akzeptanz finden, wenn zugleich funktionierende Alternativen für den motorisierten Verkehr geschaffen werden und der öffentliche Nahverkehr deutlich gestärkt wird. Solange keine zuverlässigen und attraktiven Alternativen bestehen, drohen Überlastungen auf der Berliner Straße, in der Innenstadt und in Sachsenhausen. Der klimafreundliche Umbau der Stadt ist ein wichtiges Ziel. Damit er jedoch wirksam und sozial ausgewogen umgesetzt werden kann, bedarf es einer ganzheitlichen Verkehrsplanung, die Belastungen nicht einseitig verschiebt, sondern allen Stadtteilen eine gerechte Lösung bietet. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8228 2026 Die Vorlage OF 1664/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wiederanbringen des Verkehrszeichens 315 in der RubensstraßeOFOB 530.01.2026 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2026, OF 1666/5 Betreff: Wiederanbringen des Verkehrszeichens 315 in der Rubensstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf dafür zu sorgen, dass das Verkehrszeichen 315, parken halb auf dem Gehweg, nach dem Umbau der Straßenbeleuchtung in der Rubensstraße zwischen Kennedyallee und Passavantstraße wieder angebracht wird. Begründung: In der Rubensstraße im Abschnitt zwischen Kennedyallee und Passavantstraße war durch das Verkehrszeichen 315 das Parken halb auf dem Gehweg bis zum Umbau der Straßenbeleuchtung erlaubt. Nach Beendigung der Umbauarbeiten wurde dieses Verkehrszeichen nicht wieder angebracht, was zur Folge hat, dass Anwohner vermehrt einen Strafzettel bekommen. In Google Street View ist z.B. vor der Haus-Nr.32 zu erkennen, dass der Gehweg in unterschiedlichen Farben gepflastert ist (ca. 50% zur Hausseite hin rot, 50% grau zur Straße hin). Daraus ist zu folgern, dass dies ein Parkstreifen ist und nur noch das dazugehörige Verkehrszeichen fehlt. Aufgrund des Parkdrucks und der geringen Breite der Straße muss es weiterhin erlaubt sein halb auf dem Gehweg zu parken. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8229 2026 Die Vorlage OF 1666/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Boulebahn im Seehofpark begradigenOFOB 530.01.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2026, OF 1672/5 Betreff: Boulebahn im Seehofpark begradigen Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf sich dafür einzusetzen, dass die Boule-Bahn im Seehofpark begradigt wird. Begründung: Bürgerinnen und Bürger bitten darum, dass die Boulebahn im Seehofpark begradigt wird. Sie berichten, dass durch Gefälle und Unebenheiten es schwierig ist hier Boule zu spielen. Des Weiteren bitten sie auch weitere Boule-Bahnen dahingehend zu überprüfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8235 2026 Die Vorlage OF 1672/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wickeltische in öffentlichen Gebäuden, insbesondere im Depot Oberrad und im Saalbau Südbahnhof, installierenOFOB 530.01.2026 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2026, OF 1690/5 Betreff: Wickeltische in öffentlichen Gebäuden, insbesondere im Depot Oberrad und im Saalbau Südbahnhof, installieren Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat sich dafür einzusetzen, dass in öffentlichen Gebäuden, insbesondere dem Depot Oberrad und dem Saalbau Südbahnhof, Wickeltische (vornehmlich auf den Toiletten), installiert werden. Begründung: Öffentliche Gebäude dienen allen Bevölkerungsgruppen. Dazu zählen ausdrücklich auch Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. In vielen öffentlichen Einrichtungen fehlen jedoch geeignete Wickelmöglichkeiten, was insbesondere für Eltern mit kleinen Kindern eine erhebliche Einschränkung der Nutzbarkeit darstellt. Die Installation von Wickeltischen auf Toiletten - idealerweise geschlechtsneutral zugänglich - ist ein zeitgemäßer Standard der öffentlichen Infrastruktur. Einrichtungen wie das Depot Oberrad und der Saalbau Südbahnhof werden regelmäßig für Veranstaltungen, Versammlungen und kulturelle Angebote genutzt und sollten daher familienfreundlich ausgestattet sein. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8252 2026 Die Vorlage OF 1690/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bus zum Main Bad BornheimOFOB 430.01.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2026, OF 592/4 Betreff: Bus zum Main Bad Bornheim Vorgang: OM 5631/20 OBR 4; ST 1890/20 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob - die Detailabstimmungen für eine weitere Bushaltestelle der Linie OF-103 (siehe ST 1890/2020) abgeschlossen sind und mit welchem Ergebnis, - es Überlegungen gibt hinsichtlich des barrierefreien Erreichens des neuen Bades, - die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schulschwimmens mit Bussen gebracht werden und wie diese Busse dort wenden und - es während Großveranstaltungen kein Schülerschwimmen gibt. Begründung: Es erreichen uns häufig Nachfragen zur barrierefreien und direkten Erreichbarkeit des Main Bades Bornheim. Von mobilitätseingeschränkten Personen wird der Weg von der U-Bahn-Station Eissporthalle zum Schwimmbad als zu weit betrachtet, eine direkte Busanbindung erscheint notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5631 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1890 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1396 2026 Die Vorlage OF 592/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mobilität für alle von Anfang anNR29.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2026, NR 1516 Betreff: Mobilität für alle von Anfang an Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Alle Neubaugebiete in Frankfurt werden mit einem nachhaltigen Mobilitätskonzept geplant. Die Stadt Frankfurt am Main orientiert sich dabei u.a. an der Charta "Intelligente Mobilität im Wohnquartier"[1]. Bei bereits begonnenen Projekten und im Bestand soll geprüft werden, ob und wie die Kriterien hierfür ebenfalls umgesetzt werden können. 2. Die 15-Minuten-Stadt ist das strategische Leitbild in der Quartiersentwicklung. Angestrebt wird eine Mischnutzung im Quartier, sowohl in sozialer als auch in funktionaler Hinsicht. Flächen für Büro, Gewerbe und Handwerk sollten sich mit Wohnnutzungen und sozialer Infrastruktur in unmittelbarer Nähe ergänzen. 3. Das nachhaltige Mobilitätskonzept sollte bei Erstbezug greifen und idealtypisch folgende Vorgaben erfüllen: · Alle Wege, Gebäude, Wohnungen und der öffentliche (Verkehrs-)Raum sind barrierefrei, inklusiv und rollstuhlgerecht unter Anwendung der gültigen DIN-Normen zu gestalten. · Die Verkehrsflächen im Quartier werden so aufgeteilt, dass Fuß- und Radverkehr sowie der ÖPNV optimale Bedingungen haben. · Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen pro Richtung sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. · Bürgersteige sind auch an den schmalsten Stellen mindestens 2,20m breit und das sichere Kreuzen von Fußgänger*innen wird gewährleistet. · Baulich getrennte Radwege werden nach den aktuell gängigen Qualitätskriterien angelegt. · Vor Schulen wird die Fußgängerzone zur Regel (dauerhafte Schulstraße). Schulwegepläne sind auf den Umweltverbund auszurichten. · Der öffentliche Raum weist regelmäßige Sitzgelegenheiten (insbesondere für Senior*innen und mobilitätseingeschränkte Personen), Angebote des Austauschs (z.B. Bücherschränke) und zur Animation (Bewegungs- und Spielangebote für alle Generationen), ausreichend Grün- und Versickerungsflächen (Grüne und Blaue Infrastruktur) sowie eine hohe Aufenthaltsqualität auf. · Stadtmobiliar (Altglas- und Kleidercontainer, Stromverteilerkästen, E-Ladeinfrastruktur, Parkscheinautomaten etc.), werden von Anfang an mitgeplant und verstellen keine Gehwege. · Ausreichend sichere und komfortable Radabstellanlagen gehören zu jeder Wohneinheit. Dabei sind Witterungsschutz und E-Ladepunkte zu integrieren. Fußwege dürfen nicht behindert werden. · Mobilitätshubs in den Quartiersgaragen müssen vorhanden sein (u.a. Car Sharing, Bike Sharing (Lastenrad)). · Die zugelassene Geschwindigkeit im Quartier für PKW beträgt maximal 30 km/h. Die Gestaltung des öffentlichen Raums unterstützt das Einhalten dieser Höchstgeschwindigkeit (u.a. durch das Vermeiden von langen, geraden Strecken, das Aufpflastern von Kreuzungsbereichen, Gehwegnasen). Durchgangsverkehre sollen unterbunden werden, analog des Konzeptes Superblocks für den Bestand. · Die öffentliche Infrastruktur muss entsprechend der Größe des Quartiers eingeplant werden und möglichst in 15 Minuten zu Fuß oder in 5 Minuten mit dem Rad erreichbar sein (Kinderbetreuung, Schulen, Sportmöglichkeiten, unkommerzielle Treffpunkte für Bürger*innen und Vereine, Betreuung im Alter). · Die planerischen Voraussetzungen für eine angemessene und fußläufig erreichbare Nahversorgung (Lebensmittel, Gastronomie) müssen im Quartier geschaffen werden. · Auf Basis intelligenter Lösungen soll der motorisierte Mehrverkehr auf ein Mindestmaß reduziert werden. · Parken von PKWs (außer Lieferparkplätzen, Kurzzeitparkplätzen und Behindertenparkplätzen) ist nur in Quartiersgaragen (mit E-Ladeinfrastruktur, Gästeparkplätzen, PV-Anlagen zur lokalen Stromerzeugung) vorzusehen. Der Parkraum wird mit elektronischen Hilfsmitteln kontrolliert und flächendeckend bewirtschaftet. · Ziel ist, dass nicht zu jeder Wohnung ein fester PKW-Stellplatz gehört, sondern dieser aus einer für das Quartier begrenzten Anzahl gesondert angemietet werden muss. Die Anzahl dieser Stellplätze wird individuell in den jeweiligen Bebauungsplänen geregelt und der Bau der Stellplätze nur in Quartiersgaragen ermöglicht. Ziel ist außerdem, dass möglichst viel Bedarf für Stellplätze durch nachhaltige Mobilitätskonzepte abgelöst wird. · Eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV, auch in den Randstunden und am Wochenende, soll mit ausreichender Taktung gewährleistet werden. Die nächste Bus- und Straßenbahn-Haltestelle sollte nicht weiter als 300m von jeder Wohneinheit entfernt sein, S- und U-Bahnhöfe maximal 500 Meter. · Die gute und sichere Anbindung der Fuß- und Radwege an die anschließenden Wegenetze wird gewährleistet, dazu gehört vor allem die sichere und komfortable Querung von großen Straßen und Gleisanlagen. · Die Verkehrswegeplanung rückt den Umweltverbund in den Mittelpunkt. Die Aufteilung des Verkehrsraums berücksichtigt Radschnellwege, Radquerverbindungen, attraktive Fußwege, ein hochverdichtetes ÖPNV-Netz etc., mit dem Ziel der Entflechtung verschiedener Mobilitätsarten. Angestrebt wird ein Anteil des motorisierten Individualverkehrs von 10 Prozent. · Flexibel nutzbare Flächen und Räume für soziale Begegnungen, Kleinkulturveranstaltungen sowie demokratischen Austausch sollten in jedem Viertel geschaffen werden. Begründung: Mobilität beginnt immer am Wohnstandort. Werden neue Quartiere in Frankfurt gebaut, besteht die Chance, den neuen Bewohner*innen ein Mobilitätsangebot zu bieten, welches alle, von jung bis ins hohe Alter, mobil macht. Durch eine konsequente Priorisierung des Umweltverbundes wird es in den neuen Quartieren sicherer und leiser sein und mehr Raum für soziale Interaktion geben. Statistisch betrachtet kann Frankfurt durchschnittlich bereits als 15-Minuten-Stadt bezeichnet werden. Um das auch in neuen Stadtteilen mit geringerer Zentralität spürbar zu machen, wird die 15-Minuten-Stadt zum Leitbild der Frankfurter Stadtentwicklung. Das Leitbild der 15-Minuten-Stadt gibt Bürger*innen mehr Freiheit, ihr Mobilitätsverhalten ihren Bedürfnissen anzupassen und die Notwendigkeit regelmäßiger PKW-Nutzung nimmt ab. Gleichzeitig wird die Anbindung an die bestehende ÖPNV-Infrastruktur gewährleistet. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.02.2026, NR 1549 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 193 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 86 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1516 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1549 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (Ziffer 1. Satz 1 sowie Ziffer 2. = Annahme, Ziffer 1. Sätze 2 und 3 sowie Ziffer 3. = Ablehnung) zu 2. Linke und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (NR 1516 = Ablehnung, NR 1549 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 56 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1516 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1549 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (Ziffer 1. Satz 1 sowie Ziffer 2. = Annahme, Ziffer 1. Sätze 2 und 3 sowie Ziffer 3. = Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke (NR 1516 = Annahme) BFF-BIG (NR 1516 und NR 1549 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (NR 1516 = Ablehnung, NR 1549 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1516 = Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1516 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1549 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (Ziffer 1. Satz 1 sowie Ziffer 2. = Annahme, Ziffer 1. Sätze 2 und 3 sowie Ziffer 3. = Ablehnung) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1516 =Ablehnung, NR 1549 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1516 und NR 1549 = Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1516 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1549 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Knacker, Luxen, Dr. Langner, Nagel, Huber, Dr. Mehler-Würzbach und Görres sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (Ziffer 1. Satz 1 sowie Ziffer 2. = Annahme, Ziffer 1. Sätze 2 und 3 sowie Ziffer 3. = Ablehnung) sowie BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7312, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 66-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Einführung einer Frankfurt-Zulage für alle städtischen Bediensteten - Frankfurt leg ne Schippe drauf!NR29.01.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2026, NR 1520 Betreff: Einführung einer Frankfurt-Zulage für alle städtischen Bediensteten - Frankfurt leg ne Schippe drauf! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushaltsplan 2026 werden ab dem Haushaltsjahr 2026 im Etat für Personalkosten, verortet beim Personaldezernat, die Personalkosten um 50 Mio € erhöht. Dieser Betrag ist zweckgebunden ausschließlich für die Auszahlung einer Frankfurt-Zulage an die städtischen Beschäftigten zu verwenden. Die Zulage wird an alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Frankfurt und der städtischen Bühnen GmbH ab dem 01.01.2026 monatlich in Höhe von 300,00 € brutto ausgezahlt. Für die tariflich Beschäftigten werden die 300,00 € als Zulage ausgezahlt. Für die Beamt:innen werden die 300,00 € als ergänzende Fürsorgeleistung seitens des Dienstherren ausgezahlt. Jede folgende Tariferhöhung wird zu einer prozentual gleichwertigen Erhöhung der Frankfurt-Zulage führen (Dynamisierung). Die Frankfurt-Zulage wird regelmäßig im Rhythmus von zwei Jahren evaluiert. Sollten sich aus der Evaluierung Handlungsbedarfe ableiten lassen, sind diese mit dem Gesamtpersonalrat zu beraten und gemeinsam zu beschließen. Begründung: Die Beschäftigten der Stadtverwaltung Frankfurt am Main sorgen jeden Tag für ein friedvolles, geordnetes und demokratisches Zusammenleben in der Stadt. Für viele der über 780.000 Einwohner:innen sind die städtischen Beschäftigte der erste Kontakt zum Staat. Ihr Einsatz ist damit von unschätzbarem Wert für die Demokratie. Gleichzeitig hat die Stadtverwaltung Frankfurt seit einiger Zeit mit einem eklatanten Personalmangel zu kämpfen. Dies hat Auswirkungen auf die Personalbindung und -gewinnung. Trotz der Anstrengungen der letzten Jahre befindet sich der Stellenbesetzungsgrad seit Jahren bei nur ca. 85 %. Der Stellenbesetzungsgrad der einzelnen Ämter variiert stark, beginnend bei 46 % in der Koordinierungsstelle für Aufgaben der Verwaltungsstrukturreform (Stand 27.10.2025; DER MAGISTRAT). Diese zum Teil hohe dauerhafte Unterbesetzung führt zu eklatanten Überlastungsmomenten bei zahlreichen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Ämtern. Dies zeigt u. a. die konstant hohe Krankenquote erneut in 2024 von 30,6 Tagen pro Beschäftigte (Bericht des POA 2024). Eine Frankfurt-Zulage trägt den ständig steigenden Arbeitsanforderungen in der Stadtverwaltung sowie den enorm gestiegenen Miet- und sonstigen Lebenshaltungskosten in der Rhein-Main Metropole Rechnung und sorgt somit für eine dringend notwendige finanzielle Entlastung für die rund 16.000 städtischen Beschäftigten. Als Stadtverwaltung ist der Konkurrenzkampf mit Unternehmen der freien Wirtschaft enorm, vor allem in einer internationalen Finanz- und Wirtschaftsmetropole wie Frankfurt am Main. Dem ist sich die Stadtverordnetenversammlung bewusst und möchte mit der Frankfurt-Zulage einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität der Arbeitgeberin-Marke leisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 35 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1520 zurückgezogen hat. 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 33 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellenden Fraktionen die Vorlage NR 1520 zurückgezogen haben. Aktenzeichen: 11-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Aufnahme der Hofhausstraße in den SchulwegeplanOFOB 1129.01.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2026, OF 823/11 Betreff: Aufnahme der Hofhausstraße in den Schulwegeplan Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XII. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Hofhausstraße in den Schulwegeplan mit aufzunehmen. Begründung: Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im Berufsverkehr ist es notwendig, die Hofhausstraße in den Schulwegeplan aufzunehmen. Schüler, die auf der rechten Seite stadtauswärts in der Hofhausstraße laufen, müssen die Hofhausstraße oder die Nußgartenstraße queren, um sicher in die Schule zu gelangen. Dies führt bei der Verkehrslage immer wieder zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 823/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.06 Beteiligungsmanagement Mehr geförderte Wohnungen bei der ABG Holding im BestandE28.01.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 28.01.2026, E 341 Betreff: Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.06 Beteiligungsmanagement Mehr geförderte Wohnungen bei der ABG Holding im Bestand Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der ABG Holding einen Gesellschaftsbeschluss folgenden Inhalts herbeizuführen: 1. Bei der ABG Holding wird für alle Bestandsmieter*innen, die vom Einkommen her Anspruch auf eine Wohnung des Förderweg 1 haben, jedoch eine höhere Miete zahlen, die Miete auf maximal 6,50 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter abgesenkt. 2. Wohnungen der ABG Holding, die durch Mieter*innenfluktuation frei werden, werden künftig zu zwei Dritteln zum Preisniveau des geförderten Wohnungsbaus im Förderweg 1 und zu einem Drittel zum Preisniveau des geförderten Wohnungsbaus im Förderweg 2 vermietet. Die notwendigen Finanzmittel werden in den Haushalt 2026 eingestellt bzw. im Haushalt werden die hierdurch geminderten Gewinnausschüttungen der ABG Holding berücksichtigt. Begründung: Während es Anfang der 1990er Jahre in Frankfurt noch knapp 70.000 Sozialwohnungen gab, sind es 2024 nur noch 27.842, davon 21.074 klassische Sozialwohnungen. Diese wurden ursprünglich mittels der öffentlichen Förderprogramme II. WoBauG und WoFG/HWoFG errichtet wurden. Bei den übrigen 6.768 Wohnungen handelt es sich um den Erwerb von Belegrechten bzw. Bindungsverlängerungen. Im Koalitionsvertrag von 2021 ist das Ziel festgeschrieben, 1.000 zusätzliche Wohnungen im 1. Förderweg zu schaffen. Dieses Ziel hat die Stadtregierung jedoch in keinem Jahr erreicht. So wurden 2023 lediglich 332 Belegrechte erworben und 90 neue Sozialwohnungen fertiggestellt. Gleichzeitig ist von 2022 auf 2023 ein Verlust von 1.049 Wohnungen zu verzeichnen. Damit hat Frankfurt einen historischen Tiefstand im sozialen Wohnungsbau erreicht. Dies entspricht einem Defizit von fast 60 Prozent bezüglich der vorgesehenen Zielmarke. Der Neubau von Wohnungen und der Ankauf von Belegrechten können den Schwund an Sozialwohnungen somit nicht aufhalten. Sie decken bei weitem nicht den enormen Bedarf an bezahlbaren und geförderten Wohnungen. Laut einer Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt haben zwei Drittel Prozent aller Mieter*innenhaushalte in Frankfurt einen Anspruch auf geförderten Wohnraum. 49 Prozent davon haben sogar Anspruch auf Wohnungen zu Preisen des Förderwegs 1, also sogenannte Sozialwohnungen. Beim Amt für Wohnungswesen waren Ende 2022 8.973 Haushalte mit insgesamt 22.832 Menschen registriert, die auf eine freie Sozialwohnung warten. Diese Zahl ist seit Jahren fast unverändert auf einem sehr hohen Niveau. Die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage an Sozialwohnungen ist enorm. Gleichzeitig besitzt die ABG Holding (ABG) als städtische Wohnungsgesellschaft über einen Wohnungsbestand von mehr als 54.000 Wohnungen. Sie könnte schnell und effektiv zusätzliche bezahlbare Wohnungen durch Mietabsenkungen im Bestand schaffen. Viele Mieter*innen in Frankfurt und auch bei der ABG haben vom Einkommen her Anspruch her auf eine geförderte Wohnung zu Preisen von 5-6,50 Euro pro Quadratmeter für den Förderweg 1 oder 8,50-10,50 Euro pro Quadratmeter für den Förderweg 2, wohnen bei der ABG jedoch zu einem höheren Mietzins. Durch eine Mietabsenkung entsprechend der Anspruchsberechtigung würden Tausende finanziell entlasten. Hinzu kommt, dass jedes Jahr knapp 2.000 freifinanzierte Wohnungen durch Mieter*innenwechsel bei der ABG frei werden. Diese zahlreichen Wohnungen haben enormes Potential, um Menschen, die am Wohnungsmarkt nicht ausreichend mit Wohnraum versorgt werden, schnell eine preisgebundene günstige Wohnung anzubieten, indem die Weitervermietung mit einem niedrigeren Mietpreis erfolgt. Freiwerdende Wohnungen bei der ABG Holding wieder in die Mitpreisbindung zu nehmen, wäre eine schnell umsetzbare, vergleichbar günstige Maßnahme, um die tausenden Menschen mit geringem Einkommen zu versorgen. Dadurch könnte der Sozialwohnungsbestand unabhängig vom stockenden Neubau um mehrere Tausend Wohnungen pro Jahr steigen. In nur fünf Jahren könnten 10.000 neue geförderte Wohnungen geschaffen werden. Als öffentliche Wohnungsgesellschaft ist die ABG Holding dem Gemeinwohl verpflichtet. Anders als private Wohnungskonzerne muss sie sozialverträglich vermieten und besonders Menschen mit geringem Einkommen versorgen. Da der hohe Bedarf an gefördertem Wohnraum durch Neubau nicht gedeckt werden kann, müssen die Mieten im Bestand sinken, um ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 27 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 341 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 41. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 02.03.2026, TO I, TOP 5 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 341 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, SPD und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat.
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Gewaltschutz für Frauen: Einrichtung einer MonitoringstelleE28.01.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 28.01.2026, E 352 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Gewaltschutz für Frauen: Einrichtung einer Monitoringstelle Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Gemäß der Vorgaben des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (im Sprachgebrauch: "Istanbul-Konvention") richtet die Stadt umgehend eine ständige Monitoringstelle ein zur Evaluierung und zur Erforschung der von der Stadt getroffenen Maßnahmen i. S. d. Istanbul-Konvention. 2. Für die Koordinierung der Monitoringstelle stellt die Stadt dauerhaft die dafür erforderlichen Mittel (wie zum Beispiel die personelle Besetzung, Sachkosten und die Räumlichkeiten) zur Verfügung. 3. Bei der personellen Besetzung ist der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes in dynamischer Form anzuwenden. 4. Gemäß den Ausführungen der Istanbul-Konvention (u. a. im Artikel 11) arbeitet die Monitoringstelle unabhängig von städtischen Weisungen und bezieht die einschlägigen Hilfs- und Beratungsorganisationen, die Wissens- und Zivilgesellschaft ein. 5. Für die Mitarbeit in der Monitoringstelle durch Nichtregierungsorganisationen bzw. die Zivilgesellschaft (Evaluierung der von der Koordinierungsstelle erhobenen Daten, Erforschung des Erfolgs der getroffenen Maßnahmen, Empfehlungen für andere oder weitere Maßnahmen, Berichte an GREVIO (GREVIO ist das 15-köpfige Gremium des Europarats, das die Umsetzung der Konvention und den Erfolg der Maßnahmen in den Ländern des Europarats überwacht, welche die Istanbul-Konvention ratifiziert haben. Es berichtet dem Europarat über den Erfolg der Maßnahmen in den Ländern.) und Veröffentlichung der Evaluierungs- und Forschungsergebnisse) werden entsprechende Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt. Begründung: Die Istanbul-Konvention verlangt u. a. die bedeutende Einbeziehung der Nichtregierungsorganisationen bzw. der Zivilgesellschaft (u. a. Artikel 9 und 11). Wie bei anderen Menschenrechtsverträgen üblich muss auch die Monitoringstelle zur Istanbul-Konvention unabhängig arbeiten können. Dies fordert nicht nur ein bundesweites Bündnis namhafter Frauen*organisationen, die auch an der Erstellung des sog. "Schattenberichts" zu den Maßnahmen der Umsetzung arbeiten, sondern es sind auch die Empfehlungen der Expert*innen des von der Bundesregierung finanzierten "Deutschen Instituts für Menschenrechte". Überdies ist es Beschlusslage der GFMK (Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder) aus 2018 und 2019. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 83 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 352 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 352 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Mehrgenerationenhaus langfristig sichernE28.01.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 28.01.2026, E 353 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Mehrgenerationenhaus langfristig sichern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2026 werden 75.000 Euro bereitgestellt, um das Mehrgenerationenhaus Frankfurt Gallus langfristig zu sichern. Begründung: Seit Einzug im Jahr 2007 in die Räume der alten Braunfabrik in der Idsteiner Straße 91 hat der Trägerverein des Mehrgenerationenhauses (MGH) die Einrichtung mit Angeboten für alle Generationen gefüllt, von der Hebammenstation über das Familienzentrum, die Kita, offene Kinder- und Jugendarbeit, Erwachsenenbildung bis zu Arbeitsförderung und Seniorenprogrammen. Diese Angebote stehen nicht einfach nebeneinander, sondern werden von der Grundfinanzierung des Mehrgenerationenhauses gemeinsam mit den Menschen vor Ort entwickelt und entsprechend dem Grundgedanken - Miteinander und Füreinander - verbunden. Diese Grundstruktur des Mehrgenerationenhauses wird nun immer prekärer. Für das Jahr 2026 steht erstmals eine Kürzung von ca. 75 000 Euro ins Haus. Grund der Kürzung ist die Trennung der Familienbildungsstätte und der MGH-Finanzierung, die perspektivisch sicher richtig ist, jedoch für das laufende Jahr negative Auswirkungen hat. Der Trägerverein benötigt für das laufende Jahr einen Ersatz dieser 75 000 Euro. Zudem sollten diese zusätzlichen Mittel als Kofinanzierung so eingesetzt werden dürfen, dass sie bei Projektausschrei-bungen für das MGH als Eigenanteile eingebracht werden, um so weitere Bundes-, Landes- und Stiftungsmittel einwerben zu können. Kernaufgaben aus Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus: 1. Begegnungsort und Stadtteilzentrum: offene und niedrigschwellige Treffs, Bildung, Bewegung, Gesundheit, Empowerment 2. Generationenverbindende Arbeit: Angebote und Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Überwindung von Einsamkeit und sozialer Isolation, zu kultureller Bildung und lebenslangem Lernen 3. Freiwilliges Engagement: Einzelengagement, Unternehmensengagement, Engagement von diversen Vereinen und Initiativen, Engagement im Trägerverein Kinder im Zentrum Gallus 4. Sozialräumliche Ausrichtung: Stärkung der Nachbarschaften, Mitgestaltung des Wohn- und Lebensumfelds im Quartier, Verantwortungsgemeinschaften mit Akteuren vor Ort, sektorenübergreifende Vernetzung. Innovative Angebote auf Grundlage sozialräumlicher Bedarfsanalysen 5. Demokratieförderung: gesellschaftliche Teilhabe durch Angebote und Aktivitäten zur Mitgestaltung und politischer Bildungsformate, Gestaltung und Bereitstellung sicherer Räume, Empowerment von marginalisierten Gruppen, Kampagnen und Aktionen gegen Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit Zielgruppen/Zielgruppenerreichung: - Menschen aus dem Gallus und den angrenzenden Quartieren von 0 bis 100 - Unternehmen aus dem Stadtgebiet - Soziale Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Quartier und darüber hinaus - Täglich nutzen im Schnitt 250 Personen Angebote im MGH (ohne Kita und Arbeitsmarktangebote) Angebote Überblick: - Offene Treffs: Cafés, Treffs, Kochangebote und Familienrestaurant - Bildung: Digitalberatung, Sprachförderung, Kulturelle Bildung, Grundbildung - Beratung: Sozialberatung, Verweisberatung, Formularberatung - Engagement: Unternehmensengagement, Social Days, Freiwillige, Vereine - Familienbildung: Familienzentrum sowie Vorlesetreff, Familiencafés - Veranstaltungen: Gesundheit, Spiele, Rente, Ausflüge, Diskussionen, Filme - Gesundheit: Sport, Tanz, Information, Wellness, Entspannung - Im Quartier: Social Days, Straßenfeste, Bürger*innen-Beteiligung - Demokratie: Demokratiewerkstatt - Digitales: Digitaltreff, Lernnetz, Digitale Grundbildung Vernetzung: - Regionalrat Gallus - AK 50+ - Stadtteil Arbeitskreis - Sozialrathaus Gallus - Runde der Sozialbezirksvorstehenden mit Sozialrathaus-Leitung - Ortsbeirat 1 (Teilnahme an Bürgerfragestunden, wo relevant) - Frankfurter MGH - AG §78 Familienbildung Frankfurt (Mitwirkung im GA) - Versch. Fachgruppen des Paritätischen Hessen - Landesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser (Landesdelegierte) - HMFG-Referat II 2 - Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser (Sprecherin AG Demokratie) Herausforderungen: - Stark gestiegene Beratungs- und Unterstützungsanfragen durch Bewohner*innen und Nutzende - zu vielfältigen Aspekten der Alltagsgestaltung & Daseinsvorsorge. - Überwältigender Bedarf zur Nutzung als Stadtteilzentrum für Treffs, Sport, Kultur und Begegnungsformate. - Stetig steigende Betriebs- und Bewirtschaftungskosten. - Verlässliche Öffnungszeiten an 7 Tagen in der Woche und in den Abendstunden. - Keine Mittel für hausmeisterliche Tätigkeiten. - Dynamisierung der Personalkosten nur anteilig für in SGB-8 geförderten Bereich. - Investitionsstau in Gebäude und Ausstattung. - Fehlende Ressourcen, das MGH nachhaltig zu ertüchtigen (Beleuchtung, Heizung, Fenster, Hitze- und Kälteschutz, Stromnetz, Telefonie). Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 84 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 353 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage E 353 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU und SPD (= Zurückweisung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 353 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. Kostenfreies und gesundes Frühstück an Grundschulen und KindE28.01.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 28.01.2026, E 358 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. Kostenfreies und gesundes Frühstück an Grundschulen und Kindertagesstätten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Essensversorgung an Grundschulen und Kindertagesstätten werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 eingestellt, um ein kostenfreies Frühstück aus regionalen und kontrolliert biologisch angebauten Zutaten für alle Kinder anzubieten. An allen Einrichtungen soll die kostenfreie Ausgabe von Obst und Gemüse aus regionalem und kontrolliert biologischem Anbau ermöglicht werden. Zu jeder Mahlzeit gibt es kostenloses Trinkwasser für alle Kinder. Begründung: Frühstück ist ein wichtiger Bestandteil für eine gesunde und wertvolle Ernährung für Kinder und Jugendliche, der viel zu oft aufgrund von finanziellen Nöten ausfällt. Die Kommune kann mit dem Angebot von gesundem und ausgewogenem Essen auf die Ernährung der Kinder Einfluss nehmen und den negativen Folgen von schlechter, unausgewogener oder unzureichender Ernährung entgegenwirken. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) empfiehlt fünf Obst- und Gemüseportionen pro Tag auch für Kinder. Familien mit geringem Einkommen können sich frisches Obst und Gemüse kaum leisten, auch weil bislang Frühstücks- oder Getränkekosten aus der BuT-Förderung herausgerechnet wurden. Unabhängig vom Einkommen gehören in einigen Familien oder Haushalten mit Kindern regelmäßige Mahlzeiten nicht mehr zum Alltag. Ziel ist es daher, allen Kindern ein regelmäßiges und kostenfreies Frühstück zu ermöglichen. Nur mit einer guten Ernährung können die Kinder ihren Alltag und die Anforderungen der Schule oder Kindertagesstätte an sie bewältigen. Denn eine gesunde Ernährung ist auch ein Schlüssel gegen Konzentrationsschwäche. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage E 358 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen 2 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage E 358 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage E 358 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Annahme); 1 BFF (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage E 358 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und fraktionslos gegen SPD, CDU und FDP (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage E 358 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 38 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 358 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD gegen FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf die Vorlage E 400) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage E 358 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage E 358 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU und SPD (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage E 358 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme); GRÜNE und SPD (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage E 358 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage E 358 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage E 358 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU und AfD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage E 358 wird abgelehnt. Abstimmung: Ablehnung bei Enthaltung GRÜNE 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage E 358 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, Linke und SPD gegen CDU (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage E 358 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und Volt gegen SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage E 358 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage E 358 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und SPD 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 358 zurückgezogen hat.
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe: 20.03 Trägerübergeif. Kita-Aufgab.Tagespflege Kostenlose Kinderbetreuung auch in der Kinderkrippe und TagespflegeE28.01.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 28.01.2026, E 359 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe: 20.03 Trägerübergeif. Kita-Aufgab.Tagespflege Kostenlose Kinderbetreuung auch in der Kinderkrippe und Tagespflege Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Beitragspflicht für unter Zweijährige in Kinderbetreuungseinrichtungen in Frankfurt wird vollständig aufgehoben. Begründung: Seit dem 1. Juni 2023 ist die Ganztagsbetreuung für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr in Frankfurts Kindertagesstätten und der Kindertagespflege für Eltern beitragsfrei. In der reichen Stadt Frankfurt fehlt somit nur noch ein kleiner Schritt, um nun auch die Kinderbetreuung von unter Zweijährigen vollständig kostenlos anzubieten. In Ergänzung zum Elternhaus leisten Kinderkrippen und Tagespflegefamilien als frühkindliche Bildungsstätten und Sozialisationsinstanzen einen wichtigen Beitrag zur kindgerechten Erziehung und Förderung. Hier lernen Kinder nicht nur miteinander und voneinander, sondern erhalten abhängig von Alter und Entwicklungsstand entsprechende Angebote zum gemeinsamen frühkindlichen Lernen. Für Eltern sind Kinderkrippen und Tagespflegefamilien zudem mit Blick auf die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie wichtig. Gerade alleinerziehende Elternteile sind auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen. Die frühkindliche Bildung muss gleichberechtigt neben den anderen Bildungsbereichen stehen. Wenn Kindertagesstätten ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr, Schule und Hochschule gebührenfrei sind, muss es auch die Kinderkrippe und Tagespflege sein. Denn dort werden die Grundlagen gelegt für gleichberechtigte Teilhabe. Jedes Kind hat das Recht - und muss auch die Möglichkeit haben - eine solche Einrichtung zu besuchen. Dies darf nicht an den Kosten scheitern. Der Zugang zu Betreuung und Bildung in einer entsprechenden Einrichtung ist allerdings von der finanziellen Situation der Eltern abhängig. So bezahlen Eltern in Frankfurt für einen Ganztagsplatz in einer Kinderkrippe oder Krabbelstube inklusive Essen und Trinken ca. 250 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist unabhängig von der jeweiligen Einkommenssituation für alle Eltern gleich, sofern sie keinen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach § 90 SGB VIII haben. Eltern, die nur knapp über der Einkommensgrenze für ergänzende Leistungen liegen, werden damit unverhältnismäßig belastet, was nicht selten dazu führt, dass sie ihr Kind nicht oder erst sehr spät an der frühkindlichen Förderung in der Kindertagesstätte teilhaben lassen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 39 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 359 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD gegen FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 359 zurückgezogen hat.
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Budgeterhöhung Neues Theater HöchstE28.01.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 28.01.2026, E 375 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Budgeterhöhung Neues Theater Höchst Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: a) In den Haushalt 2026 werden Mittel für eine Verdopplung der bisherigen jährlichen institutionellen Förderung des Neuen Theater Höchst eingestellt, sodass die Förderung 13 Euro pro Sitz beträgt. b) In den Haushalt 2026 werden 70.000 Euro als einmalige Förderung für das Neue Theater Höchst eingestellt. Begründung: Das Neue Theater Höchst hat kürzlich von seiner Vermieterin, der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, die Ankündigung erhalten, demnächst 2000 Euro mehr Miete im Monat zahlen zu müssen. Das bringt das Theater in existentielle Schwierigkeiten und gefährdet den zukünftigen Betrieb. Aus diesem Grund muss die institutionelle Förderung verdoppelt werden. Nur so wird gewährleistet, dass der enorme Anstieg der Miete zu stemmen ist. Außerdem hat das Theater seit circa acht Jahren keine Erhöhung seiner städtischen Zuschüsse erhalten. Die seit Jahren gleichbleibende Höhe der Fördersummen im städtischen Haushalt sind vor dem Hintergrund ernormer Preissteigerungen und Inflation unzumutbar und entsprechen angesichts dessen einer faktischen Kürzung. Eine Erhöhung ist daher längst überfällig. Das Neue Theater hat im letzten Jahr eine Rückzahlungsaufforderung der Coronahilfen in Höhe von 150.000 Euro erhalten. Dieser Umstand hat das Budget des Theaters massiv belastet. Aus diesem Grund ist eine einmalige Förderung von 70.000 Euro notwendig. Das 1987 gegründete Theater hat sich im Laufe der Jahre zu einer der bedeutendsten Kleinkunstbühnen in Hessen entwickelt. Es bietet mit seinen 250 Plätzen noch die Art von Nähe zwischen Künstler*innen und Publikum, die für Kabarett und Kleinkunst so bedeutsam ist. Es ist ein zentraler Kulturort im Frankfurter Westen und schafft damit kulturelle Teilhabe in den Stadtteilen, die unabdingbar für den sozialen Zusammenhalt ist. Zweimal jährlich, im März und im November, bietet das Haus ein vierwöchiges Varietéprogramm als Eigenproduktion. Das Programm wendet sich an alle Altersgruppen und ist besonders familienfreundlich. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage E 375 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 102 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 375 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP; GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF-BIG (unter Hinweis auf E 405), ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Förderung des Club Voltaire e. V.E28.01.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 28.01.2026, E 376 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Förderung des Club Voltaire e. V. Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die institutionelle Förderung des Club Voltaire e.V. wird erhöht, sodass sie insgesamt 50.000 Euro im Jahr beträgt, wobei die Aufstockung durch eine Anhebung der Zuschüsse des Kulturamts gewährleistet wird. 2. Es werden Mittel aus dem Liegenschaftsfonds für den Ankauf des Gebäudes in der Kleinen Hochstraße 5 bereitgestellt, um dieses in städtischen Besitz zu bringen und an den Club Voltaire zu fairen Konditionen zu vermieten. Begründung: Seit 1962 besteht in Frankfurt am Main der Club Voltaire als eingetragener, gemeinnütziger Verein und nicht-kommerzielle Einrichtung. Er bietet Raum für alternative Kunst und Kultur und - mit einer kleinen Kneipe - für Zusammensein ohne Diskriminierung. In überwiegend ehrenamtlicher Arbeit werden dort attraktive bildungspolitische Programme entwickelt und Veranstaltungen wie Lesungen, Konzerte, Feste und Theateraufführungen organisiert. Damit sich niemand aus finanziellen Gründen ausgeschlossen fühlen muss, kosten die meisten Veranstaltungen keinen Eintritt, wobei um Spenden für die Unkosten gebeten wird. Wenn Gagen gezahlt werden, kann das nur über Eintrittspreise finanziert werden, allerdings erhalten Geringverdienende stets einen ermäßigten Preis. Gleichsam bleibt die Arbeit des Vereins prekär. Im Jahr 2023 wurde der ausgelaufene Mietvertrag zwar verlängert, aber wegen der Indexbindung an die Inflationsrate hatte das eine Mieterhöhung um rund zehn Prozent zur Folge. Zusätzlich musste eine Kaution von 50.000 Euro hinterlegt werden und der Verein wurde mittels Mietvertrag verpflichtet, umfangreiche Investitionen im Haus (Sanierung des undichten Dachs, Erneuerung der Toilettenanlage) von geschätzt 130.000 Euro selbst zu übernehmen. Das sind harte Bedingungen für einen nicht-kommerziellen Verein. Nun wurde vom Vermieter angekündigt, dass das Gebäude demnächst verkauft werden soll und dem Verein wird der Mietvertrag gekündigt. Das muss mit einem Ankauf der Immobilie durch die Stadt Frankfurt verhindert werden. Um diesen zentralen Ort des politisch-kulturellen Geschehens in Frankfurt zu erhalten, der sein Überleben nur durch Spenden aus der Zivilgesellschaft sichern konnte, muss die Stadt Frankfurt ihre Förderung erhöhen und das Gebäude in der Kleinen Hochstraße 5 durch Erwerb als städtisches Eigentum sichern und so die Vermietung an den Club Voltaire gewährleisten. Bisher erhält der Club Voltaire 25.833 Euro vom Jugend- und Sozialamt sowie 12.000 Euro vom Kulturamt. Da aber kulturelle Angebote den Hauptteil der Vereinstätigkeit ausmachen, sind die Kulturförderbeträge zu erhöhen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage E 376 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU und SPD (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 103 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 376 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP; GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.06 Beteiligungsmanagement Sozialtarife bei der MainovaE28.01.2026
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 28.01.2026, E 380 Betreff: Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.06 Beteiligungsmanagement Sozialtarife bei der Mainova Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: · Der Magistrat wird beauftragt, bei der Mainova einen Gesellschaftsbeschluss herbeizuführen für einen Sozialtarif bei den Energiesparten Strom, Gas und Wärme. · Der Sozialtarif wird bei Strom, Gas und Wärme sowie deren Ersatzversorgung als ermäßigter Grundtarif für Privatkund*innen im Besitz des Frankfurt-Passes sowie für Frankfurter Anspruchsberechtigte auf eine geförderte Wohnung eingeführt. Dabei werden zwei Drittel der Energiemenge des statistischen Durchschnittsverbrauchs der jeweiligen Haushaltsgröße zu einem um ein Drittel geminderten Preis abgegeben. Oberhalb des vergünstigten Grundverbrauchs steigt der Preis linear an. · Die notwendigen Finanzmittel werden in den Haushalt 2026 eingestellt bzw. im Haushalt werden die durch die Sozialtarife geminderten Gewinnausschüttungen der Mainova berücksichtigt. Begründung: Die gestiegenen Energiepreise belasten arme Haushalte. Ablesbar ist das an dem konstant hohen Niveau an Energieversorgungssperren. Im Jahr 2024 gab es 22 558 angedrohte Sperren mit 4 530 tatsächlichen Sperren (F 3042/25). In 2023 waren es 3 517 durchgeführte Sperren nach 22 245 angedrohten Sperren. 2022 beliefen sich die Zahlen auf 21 451 angekündigte Sperren und 4 151 tatsächliche Sperren (F 2803/24)[1]. Gegen Energiearmut helfen Sozialtarife. Die Stadt Frankfurt ist mit rund 75 Prozent die größte Anteilseignerin der Mainova und kann dies per Gesellschaftsbeschluss erwirken. Soziale Energietarife sind zugleich auch für das Klima von Vorteil sind. Da oberhalb des vergünstigten Energieverbrauchs die Preise linear ansteigen, werden Anreize für Kund*innen gesetzt, ihren Energieverbrauch zu verringern und ggf. auch die städtischen Angebote zur Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Perspektivisch sollte das vergünstigte Modell mit dem linear ansteigenden Verbrauch nach Erreichen der Energiemenge für alle Mainova Privatkund*innen gelten. So wird das Tarifmodell auch klimagerechter gestaltet, denn Haushalte mit überdurchschnittlich hohem Energieverbrauch - das sind in den meisten Fällen Haushalte mit hohen Einkommen - können so für den zusätzlichen Luxuskonsum stärker belastet werden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 02.03.2026, TO I, TOP 6 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, SPD und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Einführung einer Frankfurt-Zulage für alle städtischen Beschäftigten - Frankfurt legt ne Schippe drauf!E28.01.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 28.01.2026, E 381 Betreff: Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Einführung einer Frankfurt-Zulage für alle städtischen Beschäftigten - Frankfurt legt ne Schippe drauf! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Beschluss des Magistratsvortrags 177/2025 wird um folgende Punkte erweitert und die dafür benötigten Mittel werden in den Haushalt 2026 ff. eingestellt: 1. Die Zulage wird über den im M-Vortrag genannten Beschäftigtenkreis hinaus auch an alle weiteren Beschäftigten (inklusive Beamt*innen) der Stadtverwaltung Frankfurt und der städtischen Bühnen GmbH ab dem 01.01.2026 ausgezahlt. 2. Die Zulage beträgt monatlich 300,00 Euro brutto als Festbetrag unabhängig von der Regelarbeitszeit. 3. Für die tariflich Beschäftigten werden die 300,00 Euro als Zulage ausgezahlt. Für die Beamt*innen werden die 300,00 Euro als ergänzende Fürsorgeleistung seitens des Dienstherren ausgezahlt. 4. Die Zulage bzw. die Fürsorgeleistung wird zeitlich nicht befristet und wie im M177/2025 vorgesehen, orientiert an den prozentualen Tarifsteigerungen der Beschäftigtengruppen, dynamisiert: Jede folgende Tariferhöhung führt zu einer prozentual gleichwertigen Erhöhung der Frankfurt-Zulage. 5. Die Frankfurt-Zulage wird regelmäßig im Rhythmus von zwei Jahren evaluiert. Sollten sich aus der Evaluierung Handlungsbedarfe ableiten lassen, sind diese mit dem Gesamtpersonalrat zu beraten und gemeinsam zu beschließen. Über die Entwicklung der Personalgewinnung wird der Stadtverordnetenversammlung jährlich berichtet. Begründung: Die Beschäftigten der Stadtverwaltung Frankfurt am Main sorgen jeden Tag für ein friedvolles, geordnetes und demokratisches Zusammenleben in der Stadt. Für viele der über 780.000 Einwohner*innen sind die städtischen Beschäftigten der erste Kontakt zu ihrer Stadt. Ihr Einsatz ist damit von unschätzbarem Wert für die Demokratie. Gleichzeitig hat die Stadtverwaltung Frankfurt seit einiger Zeit mit einem eklatanten Personalmangel zu kämpfen. Dies hat Auswirkungen auf die Personalbindung und -gewinnung. Trotz der Anstrengungen der letzten Jahre befindet sich der Stellenbesetzungsgrad seit Jahren bei nur ca. 85 Prozent. Der Stellenbesetzungsgrad der einzelnen Ämter variiert stark, beginnend bei 46 Prozent in der Koordinierungsstelle für Aufgaben der Verwaltungsstrukturreform (Stand 27.10.2025; DER MAGISTRAT). Diese zum Teil hohe dauerhafte Unterbesetzung führt zu eklatanten Überlastungsmomenten bei zahlreichen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Ämtern. Dies zeigt u. a. die konstant hohe Krankenquote erneut in 2024 von 30,6 Tagen pro Beschäftigte (Bericht des POA 2024). Eine Frankfurt-Zulage trägt den ständig steigenden Arbeitsanforderungen in der Stadtverwaltung sowie den enorm gestiegenen Miet- und sonstigen Lebenshaltungskosten in der Rhein-Main Metropole Rechnung und sorgt somit für eine dringend notwendige finanzielle Entlastung für die rund 16.000 städtischen Beschäftigten. Die Zulage bzw. einen Zuschuss als Arbeitsmarktzulage nur Teilen des pädagogischen Personals zu gewähren ist sozial ungerecht und spaltet die Gesamtbelegschaft der Stadt Frankfurt. Wenngleich im erzieherischen Betreuungsbereich eine Zulage bzw. ein Zuschuss potenziell auch eine Entlastung für Familien darstellen könnte, insofern es gelingt, dadurch weniger Betreuungsausfälle zu erzielen. Aus diesen Gründen ist die Zulage über den in der M177 vorgesehenen Beschäftigtenkreis an alle städtischen Beschäftigten auszuzahlen. Die Zulage- bzw. Zuschussgewährung muss überdies als Festbetrag von 300 Euro (brutto) unabhängig von der Regelarbeitszeit der Beschäftigten ausgezahlt werden, damit wiederrum das Personal in städtischen oder stadtnahen Einrichtungen nicht in Gruppen gespalten werden, wo die einen mehr und die anderen weniger erhalten und davon auszugehen wäre, dass vor allem Frauen benachteiligt würden. Eine zeitliche Befristung und Evaluation macht nur vor dem Hintergrund einer Arbeitsmarktzulage Sinn. Eine Frankfurt-Zulage muss unbefristet gewährt werden, denn es ist statistisch nicht davon auszugehen, dass sich die Lebenshaltungskosten im Ballungsraum Frankfurt in Zukunft verringern werden. Für die Wirkungsanalyse der Zulage bzw. des Zuschusses hinsichtlich der Personalgewinnung, aber auch in Bezug auf Arbeitsmarkteffekte im direkten Umland, ist eine fortlaufende Evaluierung angebracht. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 23 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 381 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF-BIG und AfD gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat.
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 98 Finanzen Produktgruppe: 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen Gewerbesteuerhebesätze moderat erhöhenE28.01.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 28.01.2026, E 383 Betreff: Produktbereich: 98 Finanzen Produktgruppe: 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen Gewerbesteuerhebesätze moderat erhöhen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2026 wird der Hebesatz der Gewerbesteuer um 30 Punkte erhöht. Begründung: Mit der Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes werden notwendige Mittel für die Stadt eingenommen, um damit Investitionen zu tätigen. Mit der moderaten Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze werden Mehreinnahmen von mindestens 200 Mio. Euro netto generiert. Damit werden die kommunalen Einnahmen spürbar erhöht und der städtische Handlungsspielraum erweitert. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Brandmauer gefallen, wie die Bäume im EU-Garten?NR28.01.2026 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2026, NR 1511 Betreff: Brandmauer gefallen, wie die Bäume im EU-Garten? Im letzte Hauptausschuss wurde die dringliche Anfrage A388/26 behandelt. AFD, CDU und FDP haben für nicht dringlich gestimmt, also mit "Nein" CDU und FDP und AFD haben aber nur 29 Stimmen. 31 Stimmen wären ein Drittel. Also mit 32 "Nein" Stimmen kann man eine dringliche Anfrage verhindern laut Geschäftsordnung. Das hat auch geklappt, dank der Linken, die auch mit "Nein" stimmten. Der Rest hat hat mit Ja gestimmt, wobei IBF, Bäppler, und Yilmaz unklar bleibt. Dieser Antrag soll die Linken, und die Fraktionslosen zur Votenänderung anregen! Sonst bleibt ein besonders bitterer Nachgeschmack. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Stadtverordnetenversammlung findet eine namentliche Abstimmung statt, wie sich jeder Stadtverordnete zu A388/26 verhalt, ob die Dringlichkeit mit Ja oder Nein beantwortet wird. (Die Linken und andere Fraktionslose können sich so frei machen von dem Vorwurf, die Brandmauer gegen die AFD zerstört zu haben) Hier das bisherige Abstimmungsergebnis: Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.12.2025, M 216 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 18.01.2026, A 388 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1496 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1511 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und BFF-BIG (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 44. Sitzung des Ältestenausschusses am 29.01.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1496 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1511 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 216 und NR 1511 = Enthaltung, NR 1496 = Annahme) Gartenpartei (M 216 = Ablehnung, NR 1496 und NR 1511 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 216 = Annahme, NR 1496 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7138, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 67-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Personalgewinnung durch Wohnungen für städtische Mitarbeitende und AuszubildendeNR28.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2026, NR 1512 Betreff: Personalgewinnung durch Wohnungen für städtische Mitarbeitende und Auszubildende Die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den städtischen und stadtnahen Gesellschaften ein Konzept zur Errichtung und Vergabe von Wohnungen für Mitarbeitende und Auszubildende zu erstellen. Die Wohnungen sollen vorzugsweise auf städtischen Grundstücken errichtet werden. Der Mietpreis für diese Wohnungen, darf maximal der ortsüblichen Vergleichsmiete entsprechen. Das Konzept soll für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren geplant und mit den nötigen Mitteln ausgestattet werden. Zunächst sollte ein Modellprojekt ausgewählt (z.B. das Familienzentrum Neuer Wall in Sachsenhausen) umgesetzt und evaluiert werden, um aus den Erfahrungen dieses Projektes für das Gesamtkonzept zu lernen und eine schnelle Umsetzung zu garantieren. Begründung: Der Wettbewerb um gutes Personal wird immer schwieriger - auch für die Stadt Frankfurt. Um weiterhin die besten Köpfe in die städtische Verwaltung und stadtnahe Betriebe zu holen, muss sich die Stadt anstrengen. Ein wichtiger Anreiz wäre das Angebot einer Wohnung für Mitarbeitende und Auszubildende. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 55 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1512 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (unter Hinweis auf NR 684/23), Linke und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) AfD (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1512 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf die Vorlage NR 684) sowie FDP und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage NR 1512 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 684/23), Linke, FDP und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7323, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 61-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Brandmauer die Zweite, Gellertsiedlung Fragen klärenNR28.01.2026 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2026, NR 1513 Betreff: Brandmauer die Zweite, Gellertsiedlung Fragen klären Im letzte Hauptausschuss wurde die dringliche Anfrage A389/26 behandelt. AFD, und FDP haben für nicht dringlich gestimmt, die CDU hat sich Enthalten CDU also mit "E" gestimmt. CDU, FDP und AFD haben aber nur 29 Stimmen. 31 Stimmen wären ein Drittel. Also mit 32 "Nein" Stimmen kann man eine dringliche Anfrage verhindern laut Geschäftsordnung. Oder anders ausgedrückt, mit 62 Stimmen wird eine dringliche Anfrage als dringlich behandelt, also schnell beantwortet. Die Chancen stehen gut. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION haben mit Ja geantwortet, wenn OekolinX noch Votet und Schwichtenberg und Yilmaz sind das 62 Stimmen, also eine 2/3 Mehrheit. Mit Medoff und Bäppler-Wolf 64 Stimmen. Geschäftsordnung: "Über Angelegenheiten, die nicht auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung verzeichnet sind, kann auf Antrag des Magistrats, einer Fraktion oder eines fraktionslosen Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung nur dann verhandelt werden, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten zustimmen" "Auf schriftlichen Antrag von mindestens sieben anwesenden Stadtverordneten findet namentliche Abstimmung statt, wobei die schriftführende Person die Entscheidung eines jeden Mitgliedes festhält. " Die A389/26 und auch die A388/26 haben eine sehr gute Chance, doch noch angenommen zu werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Stadtverordnetenversammlung findet eine namentliche Abstimmung statt, wie sich jeder Stadtverordnete zu A389/26 verhalt, ob die Dringlichkeit mit Ja oder Nein beantwortet wird. (Alle können sich so frei machen von dem Vorwurf, die Brandmauer gegen die AFD zerstört zu haben) Info: der bisherige Beschluss zur A 389 aus dem H lautet: Beschluss: Nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage A 389 gemäß § 18 Absatz 3 GOS nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit gefunden hat. b) Die Vorlage geht zur schriftlichen Beantwortung durch den Magistrat gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 GOS in den Geschäftsgang. Abstimmung: FDP und AfD gegen GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION (= Aufnahme auf TO); CDU (= Enthaltung) Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.01.2026, NR 1495 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1495 wird abgelehnt. 2. a) Die Vorlage NR 1513 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Zieran dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 44. Sitzung des Ältestenausschusses am 29.01.2026, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1495 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1513 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1495 und NR 1513 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7139, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 92-40
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Resolution Frankfurt verurteilt die Belagerung von Kobanê in NordsyrienNR28.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 28.01.2026, NR 1514 Betreff: Resolution Frankfurt verurteilt die Belagerung von Kobanê in Nordsyrien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main zeigt sich zutiefst besorgt über die akute humanitäre Notlage in der Stadt Kobanê sowie in Nord- und Ostsyrien und verurteilt die Belagerung der Region durch die syrische Armee. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der von der Bundesregierung unterstützte inklusive Übergangsprozess, der ausdrücklich den Schutz von Minderheiten beinhaltet, wird durch die bewaffneten Konflikte der syrischen Armee und die Belagerung von Kobanê ad absurdum geführt. Dies verurteilt die Stadtverordnetenversammlung aufs Schärfste. 2. Die Stadt Frankfurt solidarisiert sich mit Frankfurter*innen kurdischer Abstammung, die angsterfüllt zu ihren Familien nach Nordsyrien blicken, und fordert die Bundesregierung auf, auf die Übergangsregierung in Syrien einzuwirken und dem Völkerrecht wieder Geltung zu verschaffen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Bundesregierung aufzufordern, sich auf diplomatischem Wege für ein unverzügliches Ende der Belagerung Kobanês, die Einrichtung eines humanitären Korridors sowie den ungehinderten Zugang zu Wasser, Strom, Lebensmitteln und medizinischer Versorgung einzusetzen. Begründung: Frankfurt am Main ist durch den Städtefreundschaftsverein Frankfurt-Kobanê e. V. seit vielen Jahren eng mit der Stadt Kobanê verbunden. Der Verein hat tragfähige zivilgesellschaftliche Beziehungen zwischen beiden Städten aufgebaut und leistet aktuell konkrete humanitäre Hilfe, unter anderem durch die Sammlung von Spenden für die notleidende Bevölkerung. Die Berichte des Vereins sowie internationaler Organisationen zeigen eine dramatische Verschärfung der Lage vor Ort. Kobanê steht seit Jahren symbolisch für den Widerstand gegen den sogenannten Islamischen Staat sowie für basisdemokratische Selbstverwaltung, Gleichberechtigung der Geschlechter und den Schutz religiöser und ethnischer Vielfalt. Diese Strukturen und die dort lebenden Personen haben unter großen Opfern maßgeblich zur Eindämmung des IS beigetragen. Die aktuellen Angriffe und die Destabilisierung der Region verschärfen nicht nur die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung, sondern erhöhen auch das Risiko eines erneuten Erstarkens islamistischer Terrornetzwerke, da Haftanstalten und Lager unter Druck geraten. Dies stellt eine unmittelbare Bedrohung für die Menschen vor Ort dar, hat aber auch Auswirkungen auf die internationale Sicherheitslage. Seit mehr als einer Woche wird Kobanê belagert. Über 400.000 Menschen leiden unter einer vollständigen Unterbrechung der Wasser- und Stromversorgung sowie der Internet- und Telekommunikationsdienste nach Bombardierungen und Sabotageakten gegen die Infrastruktur. Darüber hinaus hat der starke Temperaturrückgang die Situation weiter verschärft, da eine große Anzahl von Kindern und älteren Menschen wegen des Mangels an Heizstoffen an Atemwegsinfektionen erkrankt sind. Die Krankenhäuser verzeichnen einen akuten Mangel an Medikamenten, Säuglingsnahrung und Sauerstoff. Die Infrastruktur der Stadt war schon vor der vollständigen Umzingelung durch den Ansturm von Familien aus dem Umland von Kobanê sowie Rakka und Tabqa stark belastet, die aus Angst vor Angriffen durch die syrische Armee aus den eroberten Gebieten geflohen sind. Die Vereinten Nationen bestätigen die katastrophale Lage Kobanês. Alle Zufahrtsstraßen nach Kobanê seien derzeit geschlossen, die Lieferung von Lebensmitteln in die Stadt werde von den Belagerern verhindert, was einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellt. Auch die Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens wertet die systematische Unterbrechung von Wasser, Strom und Kommunikationsdiensten als gravierenden Rechtsbruch und fordert internationales Eingreifen, um einen humanitären Korridor für die Stadt Kobanê einzurichten. Gleichzeitig bestehen erhebliche Zweifel, dass die derzeitige Übergangsregierung in Syrien den Schutz von Minderheiten, Frauenrechten und demokratischen Freiheiten gewährleisten kann. Umso dringlicher ist es, die bestehenden zivilgesellschaftlichen und demokratischen Strukturen in Nord- und Ostsyrien nicht weiter zu destabilisieren, sondern politisch und humanitär zu unterstützen. Frankfurt am Main versteht sich als internationale, solidarische Stadt mit einer starken Zivilgesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten ein klares Signal für den Schutz der Zivilbevölkerung, die Einhaltung des Völkerrechts und die Unterstützung demokratischer Kräfte zu setzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 64 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1514 auf die Tagesordnung II der 46. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1514 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) 44. Sitzung des Ältestenausschusses am 29.01.2026, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1514 auf die Tagesordnung II der 46. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1514 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung), AfD (= Votum im Plenum) Beschlussausfertigung(en): § 7195, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 00-34-2
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Mit künstlicher Intelligenz Straßenschäden besser erkennenNR28.01.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2026, NR 1515 Betreff: Mit künstlicher Intelligenz Straßenschäden besser erkennen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwieweit durch Müllfahrzeuge aufgenommene Videoaufnahmen der Straßen und deren Auswertung durch KI, ähnlich wie im Kreis Bergstraße, eine bessere Erfassung von Straßenschäden und deren effiziente Sanierung auch für die Stadt Frankfurt sinnvoll sein könnte. Begründung: Die FAZ berichtete am 26.01.2026 in einem Artikel mit der Überschrift "KI erkennt Straßenschäden", dass im Landkreis Bergstraße dank künstlicher Intelligenz die Erfassung von Straßenschäden inzwischen einfacher und effektiver möglich sei. Hierzu bediene sich der Landkreis der Müllfahrzeuge und gehe in Hessen mit dem System voran. Schon im Jahr 2024 sei das neue System eingeführt worden. Da die Müllfahrzeuge ohnehin regelmäßig durch alle Straßen einer Kommune fahren, seien sie an der Bergstraße mit besonderen Smartphones ausgestattet worden. Diese nehmen während der Mülleinsammlung Videos der Straßen auf, welche später durch künstliche Intelligenz analysiert, ausgewertet und den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Diese wüssten dann genau, wo welche Schäden vorhanden sind und wie dringend ihre Reparatur sei. Mit den vorhandenen Daten sei so zum Beispiel in der Gemeinde Rimbach ein ganzheitliches Konzept zur Instandhaltung von Straßen und Wegen entwickelt worden. Prioritätenlisten gebe es nicht mehr, stattdessen würden mit den KI-Daten die Straßen in vier Schadenskategorien eingeteilt. Die Erfahrungen zeigten, wie dadurch marode Abschnitte effizient saniert und intakte Straßen langfristig erhalten werden könnten. Die Infrastruktur werde dadurch laut Landrat Engehardt zukunftssicherer. Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 76 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1515 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 85 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1515 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage NR 1515 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7324, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 66-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Feste Ansprechpersonen für jede Schule im ABI und StadtschulamtNR28.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2026, NR 1524 Betreff: Feste Ansprechpersonen für jede Schule im ABI und Stadtschulamt Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, 1. dass jede städtische Schule in Frankfurt jeweils eine zuständige Ansprechperson erhält a) im Amt für Bau und Immobilien (ABI), die befugt ist den Schulen regelmäßig den aktuellen Sachstand zur Umsetzung notwendiger Bau- und Sanierungsmaßnahmen mitzuteilen; b) im Stadtschulamt, um alle Fragen zu Ausstattung, Budget, Digitalisierung oder Ganztagsbeschulung zu klären, und 2. dass durch klar definierte Zuständigkeiten die Kommunikation zwischen Schulen und Verwaltung verbessert, Bearbeitungszeiten verkürzt, Abläufe transparenter gestaltet und die Planungssicherheit für die Schulleitungen erhöht wird. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert darzulegen, a) wie eine solche Struktur (in Koordination mit anderen beteiligten Partnern wie der ABG oder der Bildungsbaugesellschaft) organisatorisch umgesetzt werden kann, b) ob bestehende Zuständigkeiten gebündelt oder neu geordnet werden können, c) welche personellen und finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind und d) in welchem Zeitrahmen eine Einführung erfolgen könnte. Begründung: Die Schulleitungen der Frankfurter Schulen stehen regelmäßig in engem Austausch mit der Stadtverwaltung - insbesondere bei Fragen zu Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Raumbedarf, Ausstattung, Sicherheit, Digitalisierung oder kurzfristigen Reparaturen. Derzeit erleben viele Schulen jedoch, dass Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Abteilungen wechseln, Ansprechpartner nicht klar benannt sind oder Anfragen über mehrere Stellen hinweg weitergeleitet werden müssen. Dies führt zu Verzögerungen, Missverständnissen und zusätzlicher Belastung für die Schulgemeinschaften. Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Amt für Bau und Immobilien sowie im Stadtschulamt könnten hier einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung leisten. Durch kontinuierliche Zuständigkeiten entstünde außerdem wertvolles Wissen über die jeweilige Schule, ihre bauliche Situation, geplante Entwicklungen und spezifische Herausforderungen. Entscheidungen könnten schneller vorbereitet, Maßnahmen besser koordiniert und Abstimmungsprozesse effizienter gestaltet werden. Gleichzeitig würde die Verlässlichkeit der Kommunikation für die Schulen deutlich erhöht. Darüber hinaus bringen klare Kontaktstrukturen auch innerhalb der Verwaltung Vorteile: Doppelbearbeitungen, Informationsverluste und Abstimmungsprobleme zwischen Ämtern werden reduziert, Prioritäten transparenter gesetzt und Projekte besser gesteuert. Angesichts umfangreicher Schulbau- und Sanierungsprogramme der Stadt Frankfurt, steigender Schülerzahlen und hoher Investitionen in den Bildungsbereich ist eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Schulen, Stadtschulamt und ABI von zentraler Bedeutung. Durch Verantwortliche, bei denen alle Informationen zu einer Schule zusammenlaufen, könnten Probleme frühzeitig erkannt und bearbeitet werden, bevor sie sich zuspitzen oder zu kostspieligen Notmaßnahmen führen. Dies würde nicht nur den Schulalltag entlasten, sondern auch zu einem wirtschaftlicheren Einsatz städtischer Mittel beitragen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 60 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1524 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= Ablehnung) CDU, Linke und AfD (= Annahme) FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1524 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= Ablehnung) CDU und AfD (= Annahme) Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1524 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) CDU, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7329, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 40-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Digitale Verwaltung in Frankfurt bürgernah und sicher machenNR28.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2026, NR 1525 Betreff: Digitale Verwaltung in Frankfurt bürgernah und sicher machen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. einen systematischen und nachvollziehbaren Vergleich der digitalen Verwaltungsleistungen Frankfurts mit anderen deutschen und europäischen Großstädten vorzunehmen, um den bestehenden Aufholbedarf zu benennen, strukturelle Defizite zu identifizieren und erfolgreiche Ansätze anderer Kommunen für Frankfurt nutzbar zu machen. 2. der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, · welche digitalen Lösungen und Vorgehensweisen anderer Kommunen ein besonderes Potenzial für Frankfurt bieten und welche konkreten Verbesserungen für Bürger daraus kurzfristig abgeleitet und umgesetzt werden können; · welche Digitalisierungsmaßnahmen in der Verwaltung derzeit umgesetzt werden oder geplant sind und · welche konkreten Verbesserungen für Bürger im direkten Kontakt mit den städtischen Behörden tatsächlich erreicht werden sollen. Begründung: Die Stadtverwaltung muss den Bürgern ihre Leistungen kompetent, zügig und möglichst online, also ohne unnötige Wege für die Menschen, anbieten. Die digitale Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung ist dabei ein zentraler Maßstab für Servicequalität, Effizienz und Bürgernähe. Frankfurt bleibt in diesem Bereich jedoch seit Jahren hinter vergleichbaren Großstädten zurück. Aktuelle Vergleiche wie der Smart City Index zeigen, dass Frankfurt weit von den Spitzenplätzen im Bereich der digitalen Verwaltung entfernt ist. Andere Großstädte sind deutlich weiter. Frankfurt gelingt es bislang nicht, seine Größe, Finanzkraft und Bedeutung in eine entsprechend leistungsfähige digitale Verwaltung zu übersetzen. Trotz zahlreicher Strategien und Konzepte fehlt es weiterhin an einer konsequenten Ausrichtung auf konkrete Ergebnisse. Entscheidend ist nicht die Anzahl von Digitalisierungsprogrammen, sondern ob Verwaltungsprozesse für Bürger tatsächlich einfacher, schneller und verlässlicher werden. Genau hier bestehen weiterhin deutliche Defizite. Ein systematischer Vergleich mit erfolgreicheren Kommunen ist daher notwendig. Dabei geht es nicht um langfristige Grundsatzdebatten, sondern um die Identifikation kurzfristig umsetzbarer Verbesserungen, die sich bereits in anderen Städten bewährt haben und ohne jahrelange Vorlaufzeiten übernommen werden können. Beispielhaft zeigen andere Städte, dass solche Verbesserungen realistisch und kurzfristig erreichbar sind: Während Nürnberg durch den Einsatz automatisierter Softwarelösungen in der Sozialverwaltung Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt und mehrere tausend Arbeitsstunden eingespart hat, konnte Hannover den Anteil digital verfügbarer Verwaltungsleistungen innerhalb weniger Jahre auf rund 94 Prozent steigern. Die Berichtspflicht innerhalb von sechs Monaten schafft Transparenz und Handlungsdruck. Sie verpflichtet, klar darzulegen, wo konkrete Potenziale liegen, welche Verbesserungen kurzfristig möglich sind und wie diese den Bürgerservice messbar verbessern sollen. Absichtserklärungen oder allgemeine Zielbeschreibungen reichen hierfür ausdrücklich nicht aus. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage NR 1525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7330, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 16
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Zukunft des Ginnheimer SpargelsNR28.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2026, NR 1526 Betreff: Zukunft des Ginnheimer Spargels Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert 1. zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Bereitschaft der Eigentümergesellschaft DFMG Holding GmbH besteht, gemeinsam mit der Stadt Frankfurt ein Nutzungskonzept für den Frankfurter Funkturm zu entwickeln, um die Aussichtsplattform wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, und 2. auf der Basis eines solchen Nutzungskonzeptes den nötigen Kostenrahmen zu entwickeln, und zwar sowohl in investiver Hinsicht als auch hinsichtlich der laufenden Betriebskosten. Begründung: Dass der Funkturm von den Frankfurtern liebevoll als "Ginnheimer Spargel" bezeichnet wird (obwohl er auf Bockenheimer Gemarkung steht), zeigt seine hohe Wertschätzung bei der Bevölkerung. Er gehört neben den vielen Hochhäusern, dem Frankfurter Dom zum festen Bestandteil der Silhouette der Frankfurter Skyline. Es ist daher wünschenswert, ihn wieder öffentlich zugänglich zu machen. Andere Städte wie Hamburg und Dresden sind mit der öffentlichen Zugänglichmachung ihrer Funktürme schon weiter. Das liegt auch dran, dass dort frühzeitig gemeinsam mit der Eigentümergesellschaft Nutzungskonzepte entwickelt und darauf die erforderlichen Investitionen abgestimmt wurden. Die in Aussicht gestellten 25 Mio. EURO Bundesmittel für die Sanierung des Frankfurter Funkturms sind Ende 2025 verfallen, weil es dem Magistrat nicht gelungen ist, gemeinsam mit der Eigentümergesellschaft DFMG Holding GmbH ein Nutzungskonzept zu entwickeln und für die fehlenden weiteren 25 Mio. EURO ein Finanzierungskonzept für die veranschlagten Sanierungs- und Modernisierungskosten von 50 Mio. EURO zu erstellen. In Frankfurt wurden in dieser Hinsicht leider keine konkreten Schritte unternommen. Aber ohne konkrete Nutzungen sind Investitionen sinnlos. Es ist zwar jetzt bedauerlich, dass die Bundesmittel verfallen sind. Aber ein entsprechender Prozess lässt sich bei Konkretisierung des Projektes in der Zukunft wieder anschieben, wenn zumindest die Projektgrundlagen ordentlich ermittelt werden. Der Funkturm hätte es verdient. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.05.2026, B 163 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 58 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1526 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Ablehnung) BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7202, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Anpassung der Planungsprozesse im Frankfurter SchulbauNR28.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2026, NR 1527 Betreff: Anpassung der Planungsprozesse im Frankfurter Schulbau Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungs- und Vergabeprozesse im städtischen Schulbau so weiterzuentwickeln, dass sich künftig verstärkt externe Anbieter mit integrierten Planungs- und Bauleistungen, insbesondere Unternehmen mit modularen oder seriellen Schulbaukonzepten (zum Beispiel Systemanbieter), an städtischen Schulbauprojekten beteiligen können. Ziel ist es, die bisherigen städtischen Eigenplanungen in frühen Leistungsphasen zu überprüfen und gegebenenfalls so anzupassen, dass Wettbewerbsverfahren offen gestaltet werden und Anbieter ihre eigenen, weiterführenden Planungskonzepte einbringen können. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat aufgefordert darzulegen, 1. welche Änderungen an den bisherigen Planungsabläufen erforderlich sind, 2. in welchen Projektphasen eine Öffnung für Gesamtanbieter sinnvoll ist und 3. welche rechtlichen und vergaberechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind. Begründung: Angesichts des anhaltend hohen Bau- und Sanierungsbedarfs an Frankfurter Schulen müssen alle geeigneten Instrumente genutzt werden um schneller, wirtschaftlicher und planungssicherer zu bauen. Eine Flexibilisierung der Planungsprozesse stellt hierfür einen wichtigen Schritt dar. Bei steigenden Schülerzahlen, wachsenden Raumbedarfe und einem erheblichen Investitionsvolumen im Frankfurter Schulbau ist die Stadt auf effiziente, wirtschaftliche und zügige Realisierungsprozesse angewiesen. Derzeit übernimmt die Stadt Frankfurt am Main - insbesondere über das Amt für Bau und Immobilien - einen großen Teil der Planungs- und Bauleistungen selbst oder vergibt diese in stark vorstrukturierten Einzelvergaben. Dies führt zwar zu hoher Steuerungstiefe, bindet jedoch erhebliche personelle Ressourcen in der Verwaltung und kann Projekte zeitlich verlängern. Viele externe Generalunternehmer bieten inzwischen schlüsselfertige oder teil-schlüsselfertige Schulbauten zu transparenten Fixpreisen an, häufig auf Basis modularer oder serieller Bauweisen. Diese Anbieter übernehmen sowohl Entwurf und Ausführungsplanung als auch Bau und teilweise Betrieb und Wartung. In zahlreichen Kommunen werden solche Modelle bereits erfolgreich eingesetzt, um schneller auf steigende Raumbedarfe zu reagieren und Kostenrisiken besser zu steuern. Die Rahmenbedingungen und Vorgaben sind bei der Schulbauoffensive derzeit so unnötig kompliziert, spezialisiert und materialgebunden, dass die Vorteile innovativer und kostengünstiger vorgefertigter Systeme kaum genutzt werden können. Aufgrund viel zu detaillierter und unflexibler städtischer Vorgaben wird der Wettbewerb auf eine Handvoll Unternehmen beschränkt. Eine Vielzahl von Anbietern, die Schulbauten schnell, kosteneffizient und mit viel Erfahrung umsetzen könnten, sind damit durch "hausgemachte" Probleme von vornherein vom Wettbewerb ausgeschlossen. Dies kostet die Stadt Zeit und Geld. Wenn die Stadt Frankfurt in frühen Planungsphasen noch nicht so stark ins Detail geht und nur funktionale Anforderungen - etwa Raumprogramme, pädagogische Konzepte, Flächenbedarfe, Nachhaltigkeitsziele und Qualitätsstandards - klar definiert, könnten externe Generalanbieter ihre Planungskompetenz stärker einbringen. Dies würde Wettbewerb und Innovationskraft erhöhen und könnte zu wirtschaftlicheren Angeboten sowie verkürzten Realisierungszeiten führen, ohne dass die Stadt auf ihre Steuerungsfunktion verzichten müsste. Zugleich würde eine solche Anpassung der Prozesse die städtischen Ämter entlasten. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 61 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1527 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage NR 1527 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7331, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 40-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim an einen geeigneteren Standort verlagernOFOB 228.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2026, OF 1377/2 Betreff: Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim an einen geeigneteren Standort verlagern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das auf dem Alten Friedhof Bockenheim in direkter Nachbarschaft zur Prophet Elias Gemeinde aufgestellte Taubenhaus an einen geeigneteren Standort zu verlagern. Begründung: Die griechisch-orthodoxe Prophet Elias Gemeinde in der City West ist die größte Kirchengemeinde in Frankfurt und Umgebung mit 250-300 Kirchenbesuchern jeden Sonntag. Durch das auf dem Gelände des Alten Friedhofs Bockenheim in direkter Nachbarschaft zur Kirche aufgestellte Taubenhaus werden das Kirchengebäude, und die Gemeindemitglieder durch Taubenkot unverhältnismäßig stark beeinträchtigt. Für das Taubenhaus soll ein neuer Standort gefunden werden, an dem diese Probleme nicht auftreten. Taubenhaus im Park Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8209 2026 Die Vorlage OF 1377/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 5 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Nieder-Eschbach!OFOB 1528.01.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2026, OF 404/15 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Nieder-Eschbach! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wendradius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Nieder-Eschbach ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Stadtteil zu investieren. Angemerkt sei noch die Feststellung, dass es sich bei Nieder-Eschbach sowieso um einen am Standrand mitten im Grünen gelegenen Stadtteil handelt. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Stadtteil bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. In einem ländlich geprägten Stadtteil wie Nieder-Eschbach passen mobile Elemente zudem nicht zu den lokalen Bedürfnissen und Prioritäten. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Fotos 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer in Nieder-Eschbach zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen im Ortskern, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Nieder-Eschbach erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung auf den Stadtteil. Foto privat: Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8093 2026 Die Vorlage OF 404/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU und BFF gegen 1 CDU, GRÜNE und SPD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
OFOB 15Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einführung einer Frankfurt-Zulage für alle städtischen Beschäftigten - Frankfurt leg ne Schippe drauf!E27.01.2026 · ÖkoLinX-ELF
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 27.01.2026, E 445 Betreff: Einführung einer Frankfurt-Zulage für alle städtischen Beschäftigten - Frankfurt leg ne Schippe drauf! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushaltsplan 2026 werden ab dem Haushaltsjahr 2026 im Etat für Personalkosten, verortet beim Personaldezernat, die Personalkosten um 50 Mio € erhöht. Dieser Betrag ist zweckgebunden ausschließlich für die Auszahlung einer Frankfurt-Zulage an die städtischen Beschäftigten zu verwenden. Die Zulage wird an alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Frankfurt und der städtischen Bühnen GmbH ab dem 01.01.2026 monatlich in Höhe von 300,00 € brutto ausgezahlt. Für die tariflich Beschäftigten werden die 300,00 € als Zulage ausgezahlt. Für die Beamt*innen werden die 300,00 € als ergänzende Fürsorgeleistung seitens des Dienstherren ausgezahlt. Jede folgende Tariferhöhung wird zu einer prozentual gleichwertigen Erhöhung der Frankfurt-Zulage führen (Dynamisierung). Die Frankfurt-Zulage wird regelmäßig im Rhythmus von zwei Jahren evaluiert. Sollten sich aus der Evaluierung Handlungsbedarfe ableiten lassen, sind diese mit dem Gesamtpersonalrat zu beraten und gemeinsam zu beschließen. Begründung: Die Beschäftigten der Stadtverwaltung Frankfurt am Main sorgen jeden Tag für ein friedvolles, geordnetes und demokratisches Zusammenleben in der Stadt. Für viele der über 780.000 Einwohner:innen sind die städtischen Beschäftigte der erste Kontakt zum Staat. Ihr Einsatz ist damit von unschätzbarem Wert für die Demokratie. Gleichzeitig hat die Stadtverwaltung Frankfurt seit einiger Zeit mit einem eklatanten Personalmangel zu kämpfen. Dies hat Auswirkungen auf die Personalbindung und -gewinnung. Trotz der Anstrengungen der letzten Jahre befindet sich der Stellenbesetzungsgrad seit Jahren bei nur ca. 85 %. Der Stellenbesetzungsgrad der einzelnen Ämter variiert stark, beginnend bei 46 % in der Koordinierungsstelle für Aufgaben der Verwaltungsstrukturreform (Stand 27.10.2025; DER MAGISTRAT). Diese zum Teil hohe dauerhafte Unterbesetzung führt zu eklatanten Überlastungsmomenten bei zahlreichen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Ämtern. Dies zeigt u. a. die konstant hohe Krankenquote erneut in 2024 von 30,6 Tagen pro Beschäftigte (Bericht des POA 2024). Eine Frankfurt-Zulage trägt den ständig steigenden Arbeitsanforderungen in der Stadtverwaltung sowie den enorm gestiegenen Miet- und sonstigen Lebenshaltungskosten in der Rhein-Main Metropole Rechnung und sorgt somit für eine dringend notwendige finanzielle Entlastung für die rund 16.000 städtischen Beschäftigten. Als Stadtverwaltung ist der Konkurrenzkampf mit Betriebe der 'freien' Wirtschaft enorm, vor allem in einer internationalen Finanz- und Wirtschaftsmetropole wie Frankfurt am Main. Dem ist sich die Stadtverordnetenversammlung bewusst und möchte mit der Frankfurt-Zulage einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität der Stadtverwaltung leisten. Antragsteller: ÖkoLinX-ELF Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 445 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 29 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 445 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Dornbusch – Wilhelm-Epstein-StraßeM27.01.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.01.2026, M 47 Betreff: Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Dornbusch - Wilhelm-Epstein-Straße 1. Dem Neubau des Umkleide- und Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Dornbusch wird zugestimmt. 2. Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase ist zugelassen. 3. Das Raumprogramm wurde bereits mit Beschluss des Magistrats vom 17.01.2025 verabschiedet. 4. Es dient zur Kenntnis, dass sich die Baukosten für die Maßnahme auf insgesamt 4.618.237,38 € (brutto) belaufen. Im Investitionsprogramm zum Haushalt 2026 sind in der Produktgruppe 21.15 mit der Projektdefinition 5.007479 "Neubau Funktionsgebäude" für die Baumaßnahme, finanzielle Mittel i. H. v. 2 Mio. € eingeplant. Weitere 2.618.237,38 € werden aus Mitteln der Produktgruppe 21.15 mit der Projektdefinition 5.001363 "Sportstätten" finanziert. Die Maßnahme ist notwendig und unaufschiebbar. 5. Diese Baumaßnahme wurde für das Bundeprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" als Förderprojekt in Frankfurt am Main angemeldet. Sollten Fördermittel für diese Baumaßnahme bewilligt werden, würden sich die geplanten Baukosten entsprechend reduzieren. 6. Es dient ferner zur Kenntnis, dass bei einer Abschreibungsdauer von 40 Jahren für das Funktionsgebäude mit einem jährlichen Aufwand für Abschreibungen i.H.v. 115.455,93 € zu rechnen ist. Die Kosten der kalkulatorischen Verzinsung betragen 51.955,00 € pro Jahr. 7. Der Neubau des Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Dornbusch wird in 2026 gestartet. Der Beginn der Arbeiten ist für das 4. Quartal 2026 geplant. Die Baumaßnahme erstreckt sich über die Jahre 2026 - 2028. In 2026 wird mit einem Mittelabfluss in Höhe von ca. 200.000 € gerechnet. In 2027 wird der Großteil der Mittel in Höhe von ca. 2.600.000 € abfließen. In 2028 wird das Bauvorhaben abgeschlossen und die restlichen Mittel in Höhe von ca. 1.818.237,38 € fließen ab. Begründung: Das bestehende Umkleide- und Funktionsgebäude aus den 50ziger Jahren entsprach nicht mehr den Anforderungen an den Sportbetrieb, war unwirtschaftlich und wurde bereits seit 2022 durch Umkleide- und Duschcontainer ersetzt. Der Standort des alten Funktionsgebäudes befand sich auf der Fläche des TuS Makkabi und wurde mittlerweile abgerissen. A. Zielsetzung Im Zusammenhang mit der Teilung der Sportanlage Dornbusch entsteht im westlichen Teil das Sportzentrum des TuS Makkabi Frankfurt e.V., der östliche Teil verbleibt beim Sportamt und wird eigenständig entwickelt. Durch den Flächenverlust für die Sportflächen für TuS Makkabi und durch das Anlegen des "Grünen Y" benötigen die auf dem östlichen Teil angesiedelten drei Fußballvereine (GSU Hellas, FC Maroc und Kosovo) für einen reibungslosen Spielbetrieb, zu dem Bau von zwei Fußballplätzen, ein neues Umkleide- und Funktionsgebäude. B. Alternativen Die Sportanlagen und Funktionsgebäude im Stadtteil und in den benachbarten Stadtteilen verfügen nicht über ausreichende freie Kapazitäten, um den Trainings- und Spielbetrieb der Vereine im Stadtteil unterzubringen. Auf dieser neuen Sportanlage finden zusätzlich Ausweichspiele/Trainingseinheiten von anderen Vereinen (z.B. Kickers 16) statt, deren Anlagen umgebaut werden oder im Winter keine ausreichende Beleuchtung haben. Zusätzlich findet auf der Sportanlage noch Schul- und Betriebssport statt. C. Lösung Vorgesehen ist, auf dem Baufeld ein modernes Umkleide- und Funktionsgebäude zu errichten, dass die zur Verfügung stehende Fläche optimal ausnutzt und den Anforderungen an einen Spiel- und Trainingsbetrieb gerecht wird. Das neue Gebäude hat eine teilweise 2-geschossige massive Bauweise. Dies ist dadurch begründet, dass das Gelände eine eingeschossige Bauweise nicht mehr zulässt, da dafür nicht ausreichend Freiflächen zur Verfügung stehen. Im Erdgeschoss des neuen Gebäudes befinden sich die Duschen und Umkleiden die sich in ihrer Größe an den Raumprogrammen bestehender Neubauten auf städtischen Sportanlagen orientieren. Weiterhin wurden zu den üblichen Räumen wie Platzwart, Technik und Lagerräume, noch die Außen- WC Anlagen (Damen/Herren/BH-WC) im Erdgeschoss untergebracht. Dabei wurde bei der Planung berücksichtigt, dass im Erdgeschoss alle notwendigen Räumlichkeiten, barrierefrei zu erreichen sind. Im OG sind die 3 Schiedsrichter Umkleiden mit Duschen untergebracht. Die Ausführung mit drei getrennten Umkleiden der Unparteiischen begründet sich aus der Praxis, dass immer mehr Schiedsrichterinnen vom Verband eingesetzt werden und hier auf beiden Plätzen gleichzeitig und kurz hintereinander Spiele stattfinden. Weiterhin befinden sich hier die getrennte Umkleide des Personals für Damen und Herren und ein Sozial- und Besprechungsraum. Die hohe Bevölkerungsdichte in diesem Stadtteil und daraus immer wieder stetige Anfragen für die sportliche Nutzung zeigt deutlich, dass diese Räumlichkeiten benötigt werden und hier der Bedarf gedeckt werden muss. Die Raumplanung wurden mit allen an der Planung Beteiligten (Fachämtern/Ortsbeirat und Vereinen) abgestimmt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von brutto 4.618.237,38 € wird unabhängig von der Bewilligung und der Freigabe der Mittel, erst nach Rechtskraft des Haushalts 2026 verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen: keine b) Sachkosten keine wie z. Bsp. Kosten für - Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege - Verwaltungskosten - Steuern, Abgaben und Versicherungen - Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte sowie Strom - Bedienung, Wartung und Inspektion - Verkehrs- u. Grünflächen - Bauunterhaltungskosten für Bauwerke, Geräte u. Außenanlagen, ggf. auch für alternative Baumaterialien c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung: Kosten für kalkulatorische Verzinsung (2,25% auf 4.618.237,38 € :2) werden insgesamt 51.955,00 € erwartet. 2. Abschreibung: Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährliche Aufwendungen für Abschreibungen (40 Jahre = 2,5% auf 4.618.237,38 €) von brutto 115.455,93 € erwartet. 5. Jahreserträge: Gebühren, Entgelte und dgl. keine 6. Leistungen Dritter: Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: Anlage 1_Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 402 KB) Anlage 2_Erlaeuterungsbericht (ca. 101 KB) Anlage 3_Erlaeuterungsbericht (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 47 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA Beschlussausfertigung(en): § 124, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 52-2
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden einfacher und attraktiver machenNR27.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2026, NR 1506 Betreff: Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden einfacher und attraktiver machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden im Stadtgebiet deutlich einfacher und attraktiver gemacht wird. Dadurch sollen bis 2035 möglichst viele Mieter:innen und Eigentümer:innen in Mehr-parteiengebäuden im Stadtgebiet die Chance erhalten, sauberen und günstigen Strom vom eigenen Dach zu beziehen und damit direkt von den wirtschaftlichen Chancen der Energiewende zu profitieren. Dies soll insbesondere über folgende Maßnahmen erfolgen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, auf den geeigneten städtischen Websites ganz konkrete Informationen zur Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden im Stadtgebiet zu platzieren, um interessierten Eigentümer:innen, Eigentümer:innen-gemeinschaften und Hausverwaltungen von Mehrparteiengebäuden die Planung und Realisierung von Solaranlagen zu erleichtern. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die städtischen Erstberatungsangebote für die Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden im Stadtgebiet weiter auszubauen. Unter Federführung des Klimareferats sollen attraktive Angebote eingeführt werden, durch welche die Eigentümer:innen, Eigentümer:innengemeinschaften und Haus-verwaltungen von Mehrparteiengebäuden im Stadtgebiet eine detaillierte und umsetzungsorientierte Beratung rund um die Realisierung von Solaranlagen auf ihren Gebäuden erhalten können. Die Kombination aus (Online-) Informationsveranstaltung und Erstberatung wie für die Einzeleigentümer:innen wäre ein erster Schritt. 3. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen des städtischen Förderprogramms "Klimabonus" die bisherige Förderung von Solaranlagen, die als "Gemeinschaftsprojekte" eingestuft werden (u.a. Mieterstromprojekte nach EEG und Projekte der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung), noch attraktiver zu gestalten. Hierzu wird der Beschluss § 3994 vom 02.11.2023 dahingehend abgeändert, dass die in der Förderrichtlinie unter Punkt 3.3.2, Seite 6 genannte Förderquote für Gemeinschaftsprojekte von fünf Prozentpunkten auf zehn Prozentpunkte angehoben wird. 4. Der Magistrat wird beauftragt, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bei den Netzbetreibern bzw. Messstellenbetreibern im Stadtgebiet dafür einzusetzen, dass diese schnellstmöglich die technischen Grundlagen für die komplexe Abrechnung der dynamischen Tarife von Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden bereitstellen (v.a. Einbau intelligenter Messsysteme und Übertragung der viertelstündlich gemessenen Daten zu Stromerzeugung und- Verbrauch). Begründung: Immer mehr Haushalte in Frankfurt installieren eine Solaranlage auf dem eigenen Dach und können damit von den wirtschaftlichen Vorteilen der günstigen Solarenergie profitieren. Erfahrungsgemäß ist es einfacher für Haushalte in Ein- und Zweifamilienhäusern, Solaranlagen auf dem eigenen Dach zu installieren. Die Haushalte in Mehrparteiengebäuden - also Wohngebäuden mit drei oder mehr separaten Wohneinheiten - stehen hingegen vor verschiedenen spezifischen Herausforderungen, die es zu überwinden gilt. Wenn die Wohneinheiten mehreren Eigentümer:innen gehören, ist beispielsweise eine Einigung in der Wohnungs-eigentümer:innengemeinschaft erforderlich. Außerdem muss geklärt werden, welche Wohnparteien in welchem Umfang und zu welchen Konditionen mit Energie vom Dach versorgt werden sollen. Nicht zuletzt stellt auch die interne Abrechnung der Solarenergiekosten in Mehrparteiengebäuden einen hohen administrativen Aufwand dar. Trotz dieser Herausforderungen ist es für den weiteren Solarausbau jedoch entscheidend, das Segment der Mehrparteiengebäude gezielt in den Blick zu nehmen, da in diesen Gebäuden besonders viele Haushalte leben. In Frankfurt gibt es laut der Gebäude- und Wohnungszählung von 2022 40.755 Gebäude mit drei und mehr Wohnungen, 31.840 Gebäude mit einer Wohnung und 6.402 Gebäude mit zwei Wohnungen. In den Mehrparteiengebäuden lebt damit die große Mehrzahl der Frankfurter Haushalte. Um diesen Haushalten die Chance zu geben, ebenfalls direkt von sauberer und günstiger Solarenergie vom eigenen Dach zu profitieren, braucht es daher ein Paket an gut abgestimmten Aktivitäten, welche die Installation von Solarenergieanlagen auf Mehrparteiengebäuden einfacher, unbürokratischer und attraktiver machen. Die hierfür geeigneten Modelle für gemeinschaftliche Solaranlagen in urbanen Räumen - insbesondere "Mieterstrom" und "Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" - müssen hierfür gezielt beworben, finanziell noch stärker gefördert und technisch unterstützt werden. Die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Solarenergie auf Mehrparteien-gebäuden haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert: Mit dem am 15. Mai 2024 in Kraft getretenen "Solarpaket 1" hat die Bundesregierung das neue Modell der "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" eingeführt, das eine bürokratiearme Versorgung der Bewohner:innen von Mehrparteiengebäuden durch vor Ort erzeugten Solarstrom ermöglichen soll. Durch die Novelle der Heizkostenverordnung müssen seit Dezember 2021 bei allen Neuinstallationen grundsätzlich fernablesbare Messgeräte verbaut werden. Bis Ende 2026 müssen ältere, nicht fernablesbare Zähler auf den neuesten Stand gebracht werden, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist. Die Ankündigung von ABG und Mainova, im Rahmen einer "Solarstrom-Offensive für Mieterinnen und Mieter" gemeinsam bis spätestens 2040 Mieterstromanlagen mit einer zusätzlichen Leistung von 30 Megawatt peak auf ABG-Liegenschaften in Betrieb zu nehmen, bringt eine sehr große Dynamik in den Ausbau. Die gebündelte und attraktive Bereitstellung von umsetzungsrelevanten Informationen rund um die Installation von Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden stellt eine zentrale Grundlage für die Entscheidung der Eigentümer:innen, Eigen-tümer:innengemeinschaften und Hausverwaltungen dar. Es wäre wünschenswert, dass in diesem Informationsangebot die einzelnen Schritte zur konkreten Realisierung einer Anlage beschrieben werden, ein Link zum Hessischen Solarkataster und zur Publikation "Mieterstrom-Modelle in Hessen" der Landesenergieagentur gesetzt wird, ein Verweis auf das städtische Beratungsangebot (z.B. über das städtische Energieberatungszentrum "Energiepunkt e.V.") und das städtische Förderangebot (z.B. das Programm "Klimabonus") eingebaut wird und eine inspirierende Sammlung von best practice-Beispielen aus dem Stadtgebiet gezeigt wird. Das neue Beratungsangebot soll dazu beitragen, dass Eigentümer:innen, Eigentümer:innengemeinschaften und Hausverwaltungen über eine umsetzungs-orientierte und gestaffelte Beratung die notwendigen Informationen für eine Investitionsentscheidung erhalten können (z.B. Erstberatung, vor Ort-Beratung, Umsetzungsberatung). Das städtische Beratungsangebot soll in erster Linie eine anbieterneutrale und kostenfreie Erstberatung sicherstellen und die Vermittlung an qualifizierte private Beratungsanbieter in Frankfurt/RheinMain für die vertiefte Folgeberatung ermöglichen. Die Beratungsangebote in Berlin, Lüneburg, München, Wien und Zürich können hier als mögliche Orientierung dienen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 75 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage NR 1506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7320, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 79-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Datengrundlage für die Unfallkommission erweiternNR27.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2026, NR 1507 Betreff: Datengrundlage für die Unfallkommission erweitern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie auch diejenigen Verkehrsunfälle, bei denen lediglich Rettungsdienste und keine Polizei benachrichtigt werden, systematisch erfasst werden können. Die Erfassung sollte gemeinsam mit den Frankfurter Rettungsdiensten und der Branddirektion entwickelt und in der Unfallkommission (UKO) ausgewertet werden. Die Ergebnisse könnten jährlich als separater Bericht veröffentlicht oder in die vorhandene Verkehrsunfallstatistik der Landespolizei integriert werden. Begründung: Fachpersonal aus der Unfallforschung, wie beispielsweise die Mitglieder der UKO, gehen von einer hohen Zahl von Verkehrsunfällen aus, bei denen die Polizei nicht involviert wird. Diese Fälle gehen bisher nicht in die polizeiliche Verkehrsunfallstatistik ein, wodurch das Lagebild unvollständig ist und Unfallschwerpunkte nicht zuverlässig erkannt und somit auch nicht entschärft werden können. Dies konterkariert das Ziel der Stadt Frankfurt von Null im Straßenverkehr getöteten und Null schwer verletzten Menschen, welches unter anderem im "Masterplan Mobilität" verankert ist (Vision Zero). Auch im Sinne des "EU Road Safety Policy-Framework 2021-2030" ist eine umfassende Erfassung und Analyse von Unfalldaten erforderlich, um Gefahrenstellen zu beseitigen. Dies ist mit den bisherigen Daten nur eingeschränkt möglich. Es ist daher notwendig, dass auch die Rettungsdienste die Erkenntnisse über bearbeitete Verkehrsunfälle melden. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 182 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 83 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1507 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage NR 1507 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf Beschlussausfertigung(en): § 7321, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Pilotprojekt für eine Anschlussgarantie beim Umstieg von U-Bahn und BusNR27.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2026, NR 1508 Betreff: Pilotprojekt für eine Anschlussgarantie beim Umstieg von U-Bahn und Bus Der Magistrat wird gebeten, die Traffiq aufzufordern, die Einrichtung einer Anschluss-garantie beim Umstieg von der U-Bahn auf den Bus zunächst im Rahmen eines Pilotprojektes an zwei Umsteigeverbindungen zu testen. Eine dieser Umsteigeverbindungen sollte Umstieg von der U 2 auf die Buslinien 28 und 29 an der U-Bahn-Haltestelle Kalbach sein. Die zweite Umsteigeverbindung kann von Traffiq bestimmt werden. Im Rahmen des Pilotprojekts wird sichergestellt, dass die Busfahrer:innen über die Verspätung einer U-Bahn informiert werden und die planmäßige Abfahrt zur Sicherstellung der Anschlussverbindung in taktarmen Stunden (nach 20:00 Uhr und ggf. zwischen 9:00 - 16:00 Uhr) um max. 5 Minuten verzögert wird. Bei künftigen Ausschreibungen von Buslinienbündeln ist zudem zu gewährleisten, dass die Busse bereits mit einer elektronischen Anzeige ausgestattet sind, die über die Verspätungen von Anschlussverbindungen informieren. Die Stadt München ist hier bespielhaft zu nennen. Der Magistrat wir gebeten das Pilotprojekt zu evaluieren und bei Erfolg auf weitere Umsteigeverbindungen auszudehnen. Priorität haben dabei Verbindungen mit geringer Taktung der Busse. Begründung: Verspätete U-Bahnen führen bei kurzen Umstiegszeiten und längeren Umsteigewegen oftmals dazu, dass der Anschlussbus nicht mehr erreicht wird. Bei Busverbindungen mit niedriger Taktung führt dies zu langen Wartezeiten an einsamen Bushaltestellen. In diesen Fällen ist es sinnvoll, wenn der Bus etwas später abfährt, um den Anschluss zu gewährleisten. Dazu müssen die Busfahrer:innen über Verspätungen der U-Bahn informiert sein. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 84 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1508 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage NR 1508 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage NR 1508 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7322, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 92-13
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Sicherheitslage auf der ZeilNR27.01.2026 · BFF-BIG
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2026, NR 1509 Betreff: Sicherheitslage auf der Zeil Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) Die Vorlage NR 1470 / 2025 "Wache für die Stadtpolizei auf der Zeil errichten" wird abgelehnt. 2.) Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, inwiefern es möglich ist, die Wache der Stadtpolizei in der Ebene der Hauptwache auch für eine Präsenz von Beamten der Landespolizei im Sinne einer Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei zugänglich zu machen. Weiterhin ist zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlagerung der Wache wieder auf die Zeil, etwa in den Glaspavillon an der Hauptwache, ermöglicht werden kann. Begründung: Die NR 1470 fordert die Errichtung einer Wache für die Stadtpolizei auf der Zeil oder in unmittelbarer Nähe hierzu. Allerdings gibt es bereits eine Wache der Stadtpolizei im Bereich der Ebene der Hauptwache. Insofern würden Doppelstrukturen geschaffen werden. Zudem begründet die NR 1470 die Errichtung einer weiteren Wache für die Stadtpolizei mit der wiederholten Begehung von Straftaten. Hierfür ist aber nicht die Stadtpolizei zuständig. Sie ist auch nicht in der Lage, diese Form der Kriminalität zu bekämpfen. Zuständig hierfür ist vielmehr die Landespolizei. An der Ostzeil gibt es aber bereits ein Polizeirevier, das für die Sicherheitslage in diesem Bereich zuständig ist. Ein Ansatz für die Verbesserung der Sicherheitslage könnte jedoch dadurch erreicht werden, dass die jetzt bereits für die Stadtpolizei vorhandene Wache auch von Beamten der Landespolizei genutzt wird, die dort mit einer gewissen Anzahl von Beamten präsent sind. Hierbei könnte auch die Zusammenarbeit zwischen Landespolizei und Stadtpolizei enger verzahnt werden. Um die Sichtbarkeit der Wache zu erhöhen, sollte diese wieder auf der Zeil, etwa in dem Glaspavillon an der Hauptwache, positioniert werden. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.12.2025, NR 1470 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1470 wird abgelehnt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1509 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1509), Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie SPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (NR 1470 = Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1470 wird abgelehnt. 2. a) Die Vorlage NR 1509 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schäfer, Dr. Schulz, Dr. Rosenbaum, Hauenschild, Gebhardt, Pürsün, Christann, Fuchs und Shehata dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1509), AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme) und SPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) 44. Sitzung des Ältestenausschusses am 29.01.2026, TO I, TOP 5 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1470 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1509 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1509), AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie SPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (NR 1470 und NR 1509 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1470 und NR 1509 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1470 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1470 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7133, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 32-4
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Mindestentgelt für Mietwagenvermittlungen sofort einführenNR27.01.2026 · BFF-BIG
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2026, NR 1510 Betreff: Mindestentgelt für Mietwagenvermittlungen sofort einführen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) Der Vorlage NR 1475 "Mindestentgelt für Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr" wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass ein Mindestentgelt für Mietwagenvermittlungen umgehend eingeführt wird und nicht weiter zugewartet wird, bis das zu beauftragende Funktionsfähigkeitsgutachten für das Frankfurt Taxigewerbe vorliegt. Begründung: Die vom Magistrat wiederholt vertretene Auffassung, dass ein sogenanntes Funktionsfähigkeitsgutachten Voraussetzung für die rechtssichere Einführung eines Mindestentgelts für Mietwagenvermittlungen sei, ist noch nicht abschließend geklärt. Dem steht die ebenso vertretbare Rechtsauffassung entgegen, dass eine Gefährdung der öffentlichen Verkehrsinteressen (z. B. die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes) nicht zwingend durch ein Gutachten belegt werden muss. Insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des VG Leipzig (Az. 1 K 311/23) vom 15. November 2024 wird vertreten, dass auch präventive Maßnahmen zulässig sind, um potenzielle Risiken wie Dumpingpreise durch App-Anbieter (z. B. Uber oder Bolt) vorzubeugen. Um die Existenzgefährdung des Taxigewerbes als Teil des öffentlichen Verkehrssystems durch die Praxis des Preisdumpings im Mietwagenverkehr zu unterbinden, ist der Magistrat daher aufgefordert, unverzüglich Mindestentgelte für Mietwagenanbieter festzulegen und nicht das Ergebnis eines Funktionsfähigkeitsgutachtens abzuwarten. Im Zweifelsfall ist seitens der Stadt eine juristische Auseinandersetzung in dieser Frage in Kauf zu nehmen. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.12.2025, NR 1475 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1475 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1510 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1475 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1510 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1510), AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1475 = Annahme mit der Maßgabe: Gutachten anderer Städte nutzen. Bis Gutachten da ist, gleiche Regeln für Taxi und Uber einführen und kontrollieren. NR 1510 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1475 = Annahme) 44. Sitzung des Ältestenausschusses am 29.01.2026, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1475 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1510 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (NR 1475 = Annahme, NR 1510 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1475 = Annahme mit folgender Maßgabe: "Gutachten anderer Städte nutzen. Bis Gutachten da ist, gleiche Regeln für Taxi und Uber einführen und kontrollieren", NR 1510 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1475 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7146, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 21-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am MainOFOB 227.01.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2026, OF 1371/2 Betreff: Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am Main Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: 1. Welche Möglichkeiten werden seitens der Stadt zusätzlich ergriffen, um Missbrauch und negative Auswirkungen der Nutzung von Feuerwerk und Böllern künftig zu verhindern? 2. Welche Kosten sind der Stadt Frankfurt zuletzt durch das Zünden von privatem Feuerwerk und Böllern entstanden - z. B. durch zusätzliche Einsätze der Polizei, Rettungskräfte, Personenschäden, Sachbeschädigungen, Reinigung öffentlicher Flächen? 3. Ob und unter welchen Umständen ein generelles Böller- und Feuerwerksverbot im gesamten Stadtgebiet umgesetzt werden kann? 4. Welche konkreten Vorschriften für Verbotszonen im Ortsbezirk 2 bestehen und können diese Zonen deutlicher als bislang für alle sichtbar gemacht werden - z.B. mittels Kennzeichnung vor Ort und digital abrufbaren Karten? Gemeint sind hier insbesondere die Verbotszonen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und besonders brandempfindliche Gebäude (z. B. Fachwerkhäuser). 5. Wie wird zukünftig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet und welche Sanktionen werden bei Nichteinhaltung verhängt? 6. Wie kann zudem gewährleistet werden, dass auch vor und nach Silvester kein Feuerwerk und keine Böller gezündet werden und wie wird dies kontrolliert bzw. welche Sanktionen kommen hier zum Tragen? 7. Welche menschen-, tier-, umweltfreundlichen Alternativen (wie z. B. extra ausgewiesene Böllerzonen, die von Fachleuten kontrolliert werden) könnte die Stadt zu Silvester organisieren - insbesondere, wenn man die Kosten hierfür den tatsächlich in Punkt 2 entstandenen Kosten gegenüberstellt? Begründung: Jährlich kommt es in der Silvesternacht zu einer hohen Zahl an Unfällen, Verletzungen, Sachschäden sowie erheblichen Belastungen für Rettungskräfte, Polizei (die selbst angegriffen werden) und Krankenhäusern. Zudem entstehen massive Lärm-, Feinstaub- und Stressbelastungen für Menschen, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Tiere. Für viele Menschen (mit und ohne Tiere) ist die Situation derart unerträglich, dass sie z. B. am Frankfurter Flughafen in der Silvesternacht Zuflucht suchen. Menschen und Tiere, die diese Möglichkeit nicht haben, sind Böllern und Feuerwerk schutzlos ausgeliefert. Vor allem für (Wild-)Tiere und Menschen mit Kriegserfahrung sind die Geräusche traumatisierend. Die gesetzlich vorgeschriebenen Verbotszonen von 200 Metern rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen (siehe dazu ST 1132 (2024)) wurden zumindest im Ortsbezirk 2 zu Silvester an fast allen Kirchen, Schulen, Altenheimen und beispielsweise auch am Elisabethenkrankenhaus nicht eingehalten. Es ist eine stärkere Kontrolle nötig. Aktuelle Debatten auf Bundes- und kommunaler Ebene zeigen, dass vermehrt über lokale Böllerverbote diskutiert wird und in mehreren Städten bereits Zonen mit Feuerwerksverboten eingeführt wurden. Diese haben die Kosten und negativen Auswirkungen allerdings bislang nicht signifikant eindämmen können. Für das kommende Silvester sollte die Stadt nachbessern und alle Maßnahmen ergreifen, die in ihrer Macht stehen, um die Belastungen durch Böller und Feuerwerk deutlich zu reduzieren. Dieses Auskunftsersuchen soll Transparenz über Status quo und Handlungsoptionen der Stadt schaffen und damit einen Beitrag zur Diskussion über ein generelles Böller- und Feuerwerksverbot in Frankfurt leisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 1371/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1416 2026 Die Vorlage OF 1371/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, 1 SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 2 SPD (= Ablehnung) Ziffern 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, 2 CDU, 1 SPD und Linke gegen 2 CDU, 2 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 6.: GRÜNE, 3 CDU, 1 SPD, FDP und Linke gegen 1 CDU, 2 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: GRÜNE, 3 CDU, 1 SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und 2 SPD (= Ablehnung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.