Baumverlust im Fechenheimer Wald
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, Fragen zur Fällung von 39 Bäumen im Fechenheimer Wald zu klären, insbesondere hinsichtlich der Genehmigung, des Vertrages und der Nutzung des gefällten Materials. Der Hintergrund des Antrags ist die Wahrung von Naturschutzgebieten und der Schutz einer Rückzugsfläche für geschützte Arten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, uns folgende Fragen zu beantworten: Welche Abteilung oder Amt hat die Fällung der 39 gefällten Bäume im Fechenheimer Wald Anfang 2025 in Auftrag gegeben? Wie sah der Vertrag zur Ausführung aus? Wie wurde die Fläche gekennzeichnet, in der explizit nicht gerodet werden sollte? Was stand explizit zur Verwendung des gefällten Baummaterials in dem Vertrag? Wie wurde die Ausführung des Auftrages abgenommen?
Begründung
Anfang 2025 wurden alte Eichen im Fechenheimer Wald gefällt, und zwar in der eigens ausgewiesenen Rückzugsfläche (CEF-Fläche). Diese Fläche soll den Bestand der streng geschützten Käfer und Fledermäuse im Fechenheimer Wald unterstützten und wurde als Ausgleichsfläche für die genehmigten Baumfällungen definiert. Wir fragen uns, warum Baumfällungen in Auftrag gegeben worden sind und warum nicht kontrolliert worden ist, dass das Altholz in dem Gebiet bleibt, sondern mehrheitlich wirtschaftlich genutzt werden konnte. Der Fechenheimer Wald ist an der Stelle durch die Schneisen, die für den Autobahnbau gefällt worden sind, geschwächt und alle Eingriffe müssen hier besonders streng kontrolliert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2026Sie sind hierOFOF 828/11Baumverlust im Fechenheimer WaldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2026VV 1394Baumverlust im Fechenheimer WaldAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen 2 CDU (= Ablehnung)