Mobilität für alle von Anfang an
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, ein nachhaltiges Mobilitätskonzept für Neubaugebiete in Frankfurt zu beschließen, das inklusives, barrierefreies und umweltfreundliches Mobilitätsangebot sicherstellt. Dieses Konzept orientiert sich an der 15-Minuten-Stadt und soll die Lebensqualität durch Reduzierung des motorisierten Verkehrs verbessern.
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Schulstraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Einrichtung einer Schulschranke im Bereich der Oberfeldstraße/Heilmannstraße an der Europäischen Schule04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrsberuhigung auf der Eckenheimer Landstraße in Eckenheim umsetzen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Höchst: Einrichten einer Schulstraße für die Schulen in der Palleskestraße und Breuerwiesenstraße prüfen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Alle Neubaugebiete in Frankfurt werden mit einem nachhaltigen Mobilitätskonzept geplant. Die Stadt Frankfurt am Main orientiert sich dabei u.a. an der Charta "Intelligente Mobilität im Wohnquartier"[1]. Bei bereits begonnenen Projekten und im Bestand soll geprüft werden, ob und wie die Kriterien hierfür ebenfalls umgesetzt werden können.
2. Die 15-Minuten-Stadt ist das strategische Leitbild in der Quartiersentwicklung. Angestrebt wird eine Mischnutzung im Quartier, sowohl in sozialer als auch in funktionaler Hinsicht. Flächen für Büro, Gewerbe und Handwerk sollten sich mit Wohnnutzungen und sozialer Infrastruktur in unmittelbarer Nähe ergänzen.
3. Das nachhaltige Mobilitätskonzept sollte bei Erstbezug greifen und idealtypisch folgende Vorgaben erfüllen:
- Alle Wege, Gebäude, Wohnungen und der öffentliche (Verkehrs-)Raum sind barrierefrei, inklusiv und rollstuhlgerecht unter Anwendung der gültigen DIN-Normen zu gestalten.
- Die Verkehrsflächen im Quartier werden so aufgeteilt, dass Fuß- und Radverkehr sowie der ÖPNV optimale Bedingungen haben.
- Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen pro Richtung sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
- Bürgersteige sind auch an den schmalsten Stellen mindestens 2,20m breit und das sichere Kreuzen von Fußgänger*innen wird gewährleistet.
- Baulich getrennte Radwege werden nach den aktuell gängigen Qualitätskriterien angelegt.
- Vor Schulen wird die Fußgängerzone zur Regel (dauerhafte Schulstraße). Schulwegepläne sind auf den Umweltverbund auszurichten.
- Der öffentliche Raum weist regelmäßige Sitzgelegenheiten (insbesondere für Senior*innen und mobilitätseingeschränkte Personen), Angebote des Austauschs (z.B. Bücherschränke) und zur Animation (Bewegungs- und Spielangebote für alle Generationen), ausreichend Grün- und Versickerungsflächen (Grüne und Blaue Infrastruktur) sowie eine hohe Aufenthaltsqualität auf.
- Stadtmobiliar (Altglas- und Kleidercontainer, Stromverteilerkästen, E-Ladeinfrastruktur, Parkscheinautomaten etc.), werden von Anfang an mitgeplant und verstellen keine Gehwege.
- Ausreichend sichere und komfortable Radabstellanlagen gehören zu jeder Wohneinheit. Dabei sind Witterungsschutz und E-Ladepunkte zu integrieren. Fußwege dürfen nicht behindert werden.
- Mobilitätshubs in den Quartiersgaragen müssen vorhanden sein (u.a. Car Sharing, Bike Sharing (Lastenrad)).
- Die zugelassene Geschwindigkeit im Quartier für PKW beträgt maximal 30 km/h. Die Gestaltung des öffentlichen Raums unterstützt das Einhalten dieser Höchstgeschwindigkeit (u.a. durch das Vermeiden von langen, geraden Strecken, das Aufpflastern von Kreuzungsbereichen, Gehwegnasen). Durchgangsverkehre sollen unterbunden werden, analog des Konzeptes Superblocks für den Bestand.
- Die öffentliche Infrastruktur muss entsprechend der Größe des Quartiers eingeplant werden und möglichst in 15 Minuten zu Fuß oder in 5 Minuten mit dem Rad erreichbar sein (Kinderbetreuung, Schulen, Sportmöglichkeiten, unkommerzielle Treffpunkte für Bürger*innen und Vereine, Betreuung im Alter).
- Die planerischen Voraussetzungen für eine angemessene und fußläufig erreichbare Nahversorgung (Lebensmittel, Gastronomie) müssen im Quartier geschaffen werden.
- Auf Basis intelligenter Lösungen soll der motorisierte Mehrverkehr auf ein Mindestmaß reduziert werden.
- Parken von PKWs (außer Lieferparkplätzen, Kurzzeitparkplätzen und Behindertenparkplätzen) ist nur in Quartiersgaragen (mit E-Ladeinfrastruktur, Gästeparkplätzen, PV-Anlagen zur lokalen Stromerzeugung) vorzusehen. Der Parkraum wird mit elektronischen Hilfsmitteln kontrolliert und flächendeckend bewirtschaftet.
- Ziel ist, dass nicht zu jeder Wohnung ein fester PKW-Stellplatz gehört, sondern dieser aus einer für das Quartier begrenzten Anzahl gesondert angemietet werden muss. Die Anzahl dieser Stellplätze wird individuell in den jeweiligen Bebauungsplänen geregelt und der Bau der Stellplätze nur in Quartiersgaragen ermöglicht. Ziel ist außerdem, dass möglichst viel Bedarf für Stellplätze durch nachhaltige Mobilitätskonzepte abgelöst wird.
- Eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV, auch in den Randstunden und am Wochenende, soll mit ausreichender Taktung gewährleistet werden. Die nächste Bus- und Straßenbahn-Haltestelle sollte nicht weiter als 300m von jeder Wohneinheit entfernt sein, S- und U-Bahnhöfe maximal 500 Meter.
- Die gute und sichere Anbindung der Fuß- und Radwege an die anschließenden Wegenetze wird gewährleistet, dazu gehört vor allem die sichere und komfortable Querung von großen Straßen und Gleisanlagen.
- Die Verkehrswegeplanung rückt den Umweltverbund in den Mittelpunkt. Die Aufteilung des Verkehrsraums berücksichtigt Radschnellwege, Radquerverbindungen, attraktive Fußwege, ein hochverdichtetes ÖPNV-Netz etc., mit dem Ziel der Entflechtung verschiedener Mobilitätsarten. Angestrebt wird ein Anteil des motorisierten Individualverkehrs von 10 Prozent.
- Flexibel nutzbare Flächen und Räume für soziale Begegnungen, Kleinkulturveranstaltungen sowie demokratischen Austausch sollten in jedem Viertel geschaffen werden.
Begründung
Mobilität beginnt immer am Wohnstandort. Werden neue Quartiere in Frankfurt gebaut, besteht die Chance, den neuen Bewohner*innen ein Mobilitätsangebot zu bieten, welches alle, von jung bis ins hohe Alter, mobil macht. Durch eine konsequente Priorisierung des Umweltverbundes wird es in den neuen Quartieren sicherer und leiser sein und mehr Raum für soziale Interaktion geben. Statistisch betrachtet kann Frankfurt durchschnittlich bereits als 15-Minuten-Stadt bezeichnet werden. Um das auch in neuen Stadtteilen mit geringerer Zentralität spürbar zu machen, wird die 15-Minuten-Stadt zum Leitbild der Frankfurter Stadtentwicklung. Das Leitbild der 15-Minuten-Stadt gibt Bürger*innen mehr Freiheit, ihr Mobilitätsverhalten ihren Bedürfnissen anzupassen und die Notwendigkeit regelmäßiger PKW-Nutzung nimmt ab. Gleichzeitig wird die Anbindung an die bestehende ÖPNV-Infrastruktur gewährleistet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Januar 2026Sie sind hierNRNR 1516Mobilität für alle von Anfang anSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, Volt
- 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 193Mobilität für alle von Anfang anMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (Ziffer 1. Satz 1 sowie Ziffer 2. = Annahme, Ziffer 1. Sätze 2 und 3 sowie Ziffer 3. = Ablehnung) zu 2. Linke und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (NR 1516 = Ablehnung, NR 1549 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (Ziffer 1. Satz 1 sowie Ziffer 2. = Annahme, Ziffer 1. Sätze 2 und 3 sowie Ziffer 3. = Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (NR 1516 = Annahme) BFF-BIG (NR 1516 und NR 1549 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (NR 1516 = Ablehnung, NR 1549 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1516 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (Ziffer 1. Satz 1 sowie Ziffer 2. = Annahme, Ziffer 1. Sätze 2 und 3 sowie Ziffer 3. = Ablehnung) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 1516 =Ablehnung, NR 1549 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1516 und NR 1549 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (Ziffer 1. Satz 1 sowie Ziffer 2. = Annahme, Ziffer 1. Sätze 2 und 3 sowie Ziffer 3. = Ablehnung) sowie BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)