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Umgang mit Compliance-Richtlinien im Bildungsdezernat

Vorlagentyp: NRLINKE
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag verlangt eine Überprüfung des Einflusses des Bildungsdezernats auf die Elternvertretungen an Frankfurter Schulen, insbesondere in problematischen Schulen. Dies geschieht, um potenzielle Interessenkonflikte und Beeinflussungen zu identifizieren und Compliance-Richtlinien zu entwickeln oder zu verbessern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

An vom Bildungsdezernat als "problematisch" eingestuften Schulen sind in mehreren Fällen Mitarbeiter des Stadtschulamtes im Schulelternbeirat vertreten oder nehmen dort sogar den Vorsitz wahr. Diesen steht das Bildungsdezernat vor und an dessen Spitze die Dezernentin.

Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat damit beauftragt,

1. zu prüfen und zu berichten, ob und in welcher Form das Bildungsdezernat Einfluss auf die Zusammensetzung und Arbeit der Elternvertretungen an den städtischen Frankfurter Schulen nimmt. Dabei sind insbesondere die folgenden Punkte von relevantem Interesse:

  • In wie vielen Schulelternbeiräten von städtischen Schulen sind Mitarbeiter des Stadtschulamtes vertreten und welche Schulen betrifft dies jeweils?
  • In wie vielen Schulelternbeiräten von städtischen Schulen begleiten Mitarbeiter des Stadtschulamtes Positionen im Vorstand oder nehmen den Vorsitz wahr und welche Schulen betrifft dies jeweils?
  • Wie wird derzeit durch den Dienstherrn sichergestellt, dass Interessenkonflikte zwischen der Berufsausübung beim Stadtschulamt sowie der damit einhergehenden Dienstverpflichtung gegenüber der Stadt Frankfurt und einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einem Schulelternbeirat an einer städtischen Schule ausgeschlossen werden können?
  • Welche verbindlichen Standards und Compliance-Richtlinien für Mitarbeiter des Stadtschulamtes gelten für solche Fälle? Sofern diese existieren, sind diese der Antwort beizufügen und den Stadtverordneten offenzulegen.
  • Gab oder gibt es Bestrebungen im Bildungsdezernat, gezielt Mitarbeiter des Stadtschulamtes in Schulelternbeiräten an städtischen Schulen in Frankfurt zu positionieren, um dort Eigeninteressen geltend zu machen oder gar direkten oder indirekten Einfluss auf die Arbeit der jeweiligen Elternvertretungen auszuüben und - sofern dies der Fall sein sollte - wurden bzw. werden solchen Mitarbeitern dienstliche Vorteile in Aussicht gestellt?

2. sofern die vorgenannten verbindlichen Compliance-Richtlinien im Stadtschulamt nicht vorhanden sein sollten, umgehend entsprechende Standards zu entwickeln und verbindlich festzulegen.

Begründung

Durch eine direkte oder indirekte Einflussnahme auf die Elternvertretungen über darin vertretene Mitarbeiter des Stadtschulamtes besteht die Gefahr, dass in den betreffenden Gremien Diskussionen sowie mögliche Formen des Protests verhindert und damit demokratische Grundrechte eingeschränkt werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass durch die in den Schulelternbeiräten vertretenen Mitarbeiter des Stadtschulamtes den anderen Eltern der Eindruck vermittelt werden könnte, dass alle zur Diskussion stehenden Entscheidungen bereits getroffen sind und keine Alternativen bestehen. Insbesondere aus Schulelternbeiräten an vom Bildungsdezernat als "problematisch" eingestuften Schulen ist zu hören, dass dort Mitarbeiter des Stadtschulamtes in der Schulelternvertretung vertreten sind und zum Teil sogar den Vorsitz wahrnehmen. Berichten zufolge werden auf diese Weise kritische Stimmen gegenüber dem Dezernat in den betreffenden Gremien bzw. innerhalb der Elternschaft bereits im Keim erstickt. In Politik, Wirtschaft und Gesellschaft existieren zahlreiche etablierte Kodizes, Standards und Prinzipien, die Befangenheit, Interessenkonflikte sowie bewusste und unbewusste Einflussnahme regeln. Solche müssen auch für die vorgenannten Fälle gelten, in denen diese aktuell vollständig unterlaufen werden. Sofern entsprechende Compliance-Richtlinien für Mitarbeiter des Stadtschulamtes im Hinblick auf eine Mitwirkung in Schulelternbeiräten an städtischen Schulen in Frankfurt nicht in verbindlicher Form existieren sollten, stellt dies einen eklatanten Missstand dar, der umgehend zu beheben ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. Januar 2026 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.01.2026 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 41 · 19.01.2026
TO I, TOP 16
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1494 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Sonstige:
Gartenpartei (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 29.01.2026
TO II, TOP 24
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1494 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Sonstige:
Gartenpartei (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung)

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