Stadtverordnetenversammlung
47
5. März 2026
5. März 2026
Antragsteller
GRÜNE / SPD / Volt
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, ein nachhaltiges Mobilitätskonzept für Neubaugebiete in Frankfurt zu beschließen, das inklusives, barrierefreies und umweltfreundliches Mobilitätsangebot sicherstellt. Dieses Konzept orientiert sich an der 15-Minuten-Stadt und soll die Lebensqualität durch Reduzierung des motorisierten Verkehrs verbessern.
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Beschluss
I. 1. Alle Neubaugebiete in Frankfurt werden mit einem nachhaltigen Mobilitätskonzept geplant. Die Stadt Frankfurt am Main orientiert sich dabei u. a. an der Charta "Intelligente Mobilität im Wohnquartier" [1] . Bei bereits begonnenen Projekten und im Bestand soll geprüft werden, ob und wie die Kriterien hierfür ebenfalls umgesetzt werden können. 2. Die 15-Minuten-Stadt ist das strategische Leitbild in der Quartiersentwicklung. Angestrebt wird eine Mischnutzung im Quartier, sowohl in sozialer als auch in funktionaler Hinsicht. Flächen für Büro, Gewerbe und Handwerk sollten sich mit Wohnnutzungen und sozialer Infrastruktur in unmittelbarer Nähe ergänzen. 3. Das nachhaltige Mobilitätskonzept sollte bei Erstbezug greifen und idealtypisch folgende Vorgaben erfüllen: · Alle Wege, Gebäude, Wohnungen und der öffentliche (Verkehrs-)Raum sind barrierefrei, inklusiv und rollstuhlgerecht unter Anwendung der gültigen DIN-Normen zu gestalten. · Die Verkehrsflächen im Quartier werden so aufgeteilt, dass Fuß- und Radverkehr sowie der ÖPNV optimale Bedingungen haben. · Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen pro Richtung sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. · Bürgersteige sind auch an den schmalsten Stellen mindestens 2,20 Meter breit und das sichere Kreuzen von Fußgänger*innen wird gewährleistet. · Baulich getrennte Radwege werden nach den aktuell gängigen Qualitätskriterien angelegt. · Vor Schulen wird die Fußgängerzone zur Regel (dauerhafte Schulstraße). Schulwegepläne sind auf den Umweltverbund auszurichten. · Der öffentliche Raum weist regelmäßige Sitzgelegenheiten (insbesondere für Senior*innen und mobilitätseingeschränkte Personen), Angebote des Austauschs (z. B. Bücherschränke) und zur Animation (Bewegungs- und Spielangebote für alle Generationen), ausreichend Grün- und Versickerungsflächen (grüne und blaue Infrastruktur) sowie eine hohe Aufenthaltsqualität auf. · Stadtmobiliar (Altglas- und Kleidercontainer, Stromverteilerkästen, E-Ladeinfrastruktur, Parkscheinautomaten etc.) wird von Anfang an mitgeplant und verstellt keine Gehwege. · Ausreichend sichere und komfortable Radabstellanlagen gehören zu jeder Wohneinheit. Dabei sind Witterungsschutz und E-Ladepunkte zu integrieren. Fußwege dürfen nicht eingeschränkt werden. · Mobilitätshubs in den Quartiersgaragen müssen vorhanden sein (u. a. Carsharing, Bikesharing - Lastenrad). · Die zugelassene Geschwindigkeit im Quartier für Pkw beträgt maximal 30 km/h. Die Gestaltung des öffentlichen Raums unterstützt das Einhalten dieser Höchstgeschwindigkeit (u. a. durch das Vermeiden von langen, geraden Strecken, das Aufpflastern von Kreuzungsbereichen, Gehwegnasen). Durchgangsverkehre sollen unterbunden werden, analog des Konzeptes Superblocks für den Bestand. · Die öffentliche Infrastruktur muss entsprechend der Größe des Quartiers eingeplant werden und möglichst in 15 Minuten zu Fuß oder in 5 Minuten mit dem Rad erreichbar sein (Kinderbetreuung, Schulen, Sportmöglichkeiten, unkommerzielle Treffpunkte für Bürger*innen und Vereine, Betreuung im Alter). · Die planerischen Voraussetzungen für eine angemessene und fußläufig erreichbare Nahversorgung (Lebensmittel, Gastronomie) müssen im Quartier geschaffen werden. · Auf Basis intelligenter Lösungen soll der motorisierte Mehrverkehr auf ein Mindestmaß reduziert werden. · Das Parken von Pkws (außer Lieferparkplätzen, Kurzzeitparkplätzen und Behindertenparkplätzen) ist nur in Quartiersgaragen (mit E-Ladeinfrastruktur, Gästeparkplätzen, PV-Anlagen zur lokalen Stromerzeugung) vorzusehen. Der Parkraum wird mit elektronischen Hilfsmitteln kontrolliert und flächendeckend bewirtschaftet. · Ziel ist, dass nicht zu jeder Wohnung ein fester Pkw-Stellplatz gehört, sondern dieser aus einer für das Quartier begrenzten Anzahl gesondert angemietet werden muss. Die Anzahl dieser Stellplätze wird individuell in den jeweiligen Bebauungsplänen geregelt und der Bau der Stellplätze nur in Quartiersgaragen ermöglicht. Ziel ist außerdem, dass möglichst viel Bedarf für Stellplätze durch nachhaltige Mobilitätskonzepte abgelöst wird. · Eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV, auch in den Randstunden und am Wochenende, soll mit ausreichender Taktung gewährleistet werden. Die nächste Bus- und Straßenbahnhaltestelle sollte nicht weiter als 300 Meter von jeder Wohneinheit entfernt sein, S- und U‐Bahnhöfe maximal 500 Meter. · Die gute und sichere Anbindung der Fuß- und Radwege an die anschließenden Wegenetze wird gewährleistet, dazu gehört vor allem die sichere und komfortable Querung von großen Straßen und Gleisanlagen. · Die Verkehrswegeplanung rückt den Umweltverbund in den Mittelpunkt. Die Aufteilung des Verkehrsraums berücksichtigt Radschnellwege, Radquerverbindungen, attraktive Fußwege, ein hochverdichtetes ÖPNV-Netz etc. mit dem Ziel der Entflechtung verschiedener Mobilitätsarten. Angestrebt wird ein Anteil des motorisierten Individualverkehrs von 10 Prozent. · Flexibel nutzbare Flächen und Räume für soziale Begegnungen, Kleinkulturveranstaltungen sowie demokratischen Austausch sollten in jedem Viertel geschaffen werden. II. Die Vorlage NR 1549 wird abgelehnt. III. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Knacker, Luxen, Dr. Langner, Nagel, Huber, Dr. Mehler-Würzbach und Görres sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis.