Ultrafeinstaubbelastung
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Ultrafeinstaubbelastung in Schwanheim, verursacht durch den Flughafen Frankfurt, zu reduzieren. Dies soll durch den Einsatz von Flugbenzin ohne schädliche Additive, die Stromversorgung von Abfertigungspositionen und das Manövrieren von Flugzeugen durch Schleppfahrzeuge erreicht werden. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken aufgrund von ultrafeinen Partikeln in der Luft zu minimieren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
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Neues zu Am Flughafen per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die von dem Flughafen-Frankfurt ausgehende Ultrafeinstaubbelastung insbesondere von Schwanheim reduziert wird, indem beispielsweise - am Frankfurter Flughafen nur noch solches Flugbenzin verwandt wird, das keine Additive enthält, die zu einer erhöhten Ultrafeinstaub-Belastung führen; - die Abfertigungspositionen am Flughafen mit einer Stromversorgung ausgestattet werden, sodass die Flugzeuge nicht während der Abfertigung die Turbinen für eine Stromversorgung des Flugzeugs laufen lassen müssen und - Flugzeuge verstärkt durch Schleppfahrzeuge manövriert werden, sodass sie nicht mit ihren Triebwerken für den notwendigen Schub sorgen müssen.
Begründung
Ultrafeine Partikel gehören zu den kleinsten Bestandteilen in der Luft und können tief in die Lunge eindringen. Ihre gesundheitlichen Auswirkungen sind noch nicht abschließend erforscht. Die Weltgesundheitsorganisation stuft Tagesmittelwerte von mehr als 10 000 Partikeln pro Kubikzentimeter (ppm) als hohe Belastung ein. Eine Studie des europäischen Dachverbands von Verkehrs-NGOs, "Transport & Environment", legt einen Zusammenhang zwischen Emissionen des Flugverkehrs und gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Airport-Anrainer in Europa nahe. Hier sind laut der Untersuchung 52 Millionen Menschen im Umkreis von 32 Großflughäfen betroffen. Die Belastung mit ultrafeinen Partikeln in der Atemluft wird danach mit rund 280.000 zusätzlichen Fällen von Bluthochdruck, 330.000 Fällen von Diabetes und 8000 Fällen von Demenz in Verbindung gebracht. An der etwa 3,5 Kilometer entfernten Messstelle in Frankfurt-Schwanheim wird im Mittel eine Konzentration von etwa 12.200 ppm gemessen. Die teilweise Einstellung des Flugbetriebs aufgrund der COVID-19-Pandemie hat den Einfluss des Flugbetriebes auf die Ultrafeinstaubbelastung besonders deutlich gezeigt. Für Frankfurt-Schwanheim ergibt sich ein Anstieg von knapp 6.000 auf über 18.000 ppm. Auf einen engen Zusammenhang zwischen dem Vorfeldbetrieb des Flughafens und der Ultrafeinstaubemissionen deuten die geringen Unterschiede zwischen der Hintergrundbelastung und der Belastung während des Flugbetriebs an den Messstationen hin, die zwar in der Nähe der Startbahnen sind, aber von dem Vorfeld des Flughafens weiter entfernt sind. Das sind die Messstationen Flughafen Ost und Flughafen West. Die Gesamtbelastung durch Ultrafeinstaub aus dem Flugbetrieb hängt an den einzelnen Messstandorten letztlich davon ab, wie häufig sich der Standort in der Abluft des Flughafens befindet und wie weit er vom Flughafengelände entfernt ist. Messungen entlang der Hauptwindrichtung in F-Schwanheim, F-Niedwald und F-Riedberg zeigen bei Wind aus Richtung des Flughafengeländes den typische "Fingerabdruck" der Emissionen aus dem Flugbetrieb. Die in dem Antrag genannten Maßnahmen sind geeignet, erforderlich und angemessen, die Ultrafeinstaubbelastung signifikant zu minimieren. Ihre Umsetzung ist möglich, ohne den Flughafenbetrieb und damit die daran hängenden wirtschaftlichen Interessen der Stadt Frankfurt zu beeinträchtigen. Spätestens seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hat, dass den Staat eine Verpflichtung trifft, die Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen, ergibt sich eine Handlungspflicht der Stadt Frankfurt, sich im Sinne des hier gestellten Antrags zu engagieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2026Sie sind hierOFOF 1455/6UltrafeinstaubbelastungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Februar 2026OMOM 8160UltrafeinstaubbelastungDirektanregung
- 26. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 966UltrafeinstaubbelastungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung)