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Ultrafeinstaubbelastung

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anregung fordert Maßnahmen zur Reduktion der Ultrafeinstaubbelastung durch den Frankfurter Flughafen, insbesondere in Schwanheim. Es wird auf die gesundheitlichen Risiken hingewiesen, die mit der Emission ultrafeiner Partikel verbunden sind.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die von dem Frankfurter Flughafen ausgehende Ultrafeinstaubbelastung insbesondere in Schwanheim reduziert wird, indem beispielsweise - am Frankfurter Flughafen nur noch solches Flugbenzin verwendet wird, das keine Additive enthält, die zu einer erhöhten Ultrafeinstaubbelastung führen; - die Abfertigungspositionen am Flughafen mit einer Stromversorgung ausgestattet werden, sodass die Flugzeuge nicht während der Abfertigung die Turbinen für eine Stromversorgung des Flugzeugs laufen lassen müssen; - Flugzeuge verstärkt durch Schleppfahrzeuge manövriert werden, sodass sie nicht mit ihren Triebwerken für den notwendigen Schub sorgen müssen.

Begründung

Ultrafeine Partikel gehören zu den kleinsten Bestandteilen in der Luft und können tief in die Lunge eindringen. Ihre gesundheitlichen Auswirkungen sind noch nicht abschließend erforscht. Die Weltgesundheitsorganisation stuft Tagesmittelwerte von mehr als 10.000 Partikeln pro Kubikzentimeter (ppm) als hohe Belastung ein. Eine Studie des europäischen Dachverbands von Verkehrs-NGOs, "Transport & Environment", legt einen Zusammenhang zwischen Emissionen des Flugverkehrs und gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Airport-Anrainer in Europa nahe. Laut der Untersuchung sind 52 Millionen Menschen im Umkreis von 32 Großflughäfen betroffen. Die Belastung mit ultrafeinen Partikeln in der Atemluft wird danach mit rund 280.000 zusätzlichen Fällen von Bluthochdruck, 330.000 Fällen von Diabetes und 8000 Fällen von Demenz in Verbindung gebracht. An der etwa 3,5 Kilometer entfernten Messstelle in Frankfurt-Schwanheim wird im Mittel eine Konzentration von etwa 12.200 ppm gemessen. Die teilweise Einstellung des Flugbetriebs aufgrund der Coronapandemie hat den Einfluss des Flugbetriebes auf die Ultrafeinstaubbelastung besonders deutlich gezeigt. Für Frankfurt-Schwanheim ergibt sich ein Anstieg von knapp 6.000 auf über 18.000 ppm. Auf einen engen Zusammenhang zwischen dem Vorfeldbetrieb des Flughafens und der Ultrafeinstaubemissionen deuten die geringen Unterschiede zwischen der Hintergrundbelastung und der Belastung während des Flugbetriebs an den Messstationen hin, die zwar in der Nähe der Startbahnen, aber vom Vorfeld des Flughafens weiter entfernt sind. Es handelt sich um die Messstationen Flughafen-Ost und Flughafen-West. Die Gesamtbelastung durch Ultrafeinstaub aus dem Flugbetrieb hängt an den einzelnen Messstandorten letztlich davon ab, wie häufig sich der Standort in der Abluft des Flughafens befindet und wie weit er vom Flughafengelände entfernt ist. Messungen entlang der Hauptwindrichtung in Frankfurt-Schwanheim, Frankfurt-Niedwald und Frankfurt-Riedberg zeigen bei Wind aus Richtung des Flughafengeländes den typische "Fingerabdruck" der Emissionen aus dem Flugbetrieb. Die in der Anregung genannten Maßnahmen sind geeignet, erforderlich und angemessen, um die Ultrafeinstaubbelastung signifikant zu minimieren. Ihre Umsetzung ist möglich, ohne den Flughafenbetrieb und damit die daran hängenden wirtschaftlichen Interessen der Stadt Frankfurt zu beeinträchtigen. Spätestens seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der festgestellt hat, dass den Staat eine Verpflichtung trifft, die Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen, ergibt sich eine Handlungspflicht der Stadt Frankfurt, sich im Sinne der hiermit gestellten Anregung zu engagieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2026OFOF 1455/6UltrafeinstaubbelastungOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 24. Februar 2026Sie sind hier
    OMOM 8160Ultrafeinstaubbelastung
    Direktanregung
  3. 26. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 966UltrafeinstaubbelastungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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