Mehr geförderte Wohnungen bei der ABG Holding im Bestand
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Mietkosten für Bestandsmieter*innen bei der ABG Holding zu senken und Wohnungen zu einem günstigeren Preis anzubieten. Dies soll zur Schaffung von mehr sozial gefördertem Wohnraum führen und den steigenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt decken.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, bei der ABG Holding einen Gesellschaftsbeschluss folgenden Inhalts herbeizuführen:
- Bei der ABG Holding wird für alle Bestandsmieter*innen, die vom Einkommen her Anspruch auf eine Wohnung des Förderweg 1 haben, jedoch eine höhere Miete zahlen, die Miete auf maximal 6,50 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter abgesenkt.
- Wohnungen der ABG Holding, die durch Mieter*innenfluktuation frei werden, werden künftig zu zwei Dritteln zum Preisniveau des geförderten Wohnungsbaus im Förderweg 1 und zu einem Drittel zum Preisniveau des geförderten Wohnungsbaus im Förderweg 2 vermietet.
Die notwendigen Finanzmittel werden in den Haushalt 2026 eingestellt bzw. im Haushalt werden die hierdurch geminderten Gewinnausschüttungen der ABG Holding berücksichtigt.
Begründung
Während es Anfang der 1990er Jahre in Frankfurt noch knapp 70.000 Sozialwohnungen gab, sind es 2024 nur noch 27.842, davon 21.074 klassische Sozialwohnungen. Diese wurden ursprünglich mittels der öffentlichen Förderprogramme II. WoBauG und WoFG/HWoFG errichtet wurden. Bei den übrigen 6.768 Wohnungen handelt es sich um den Erwerb von Belegrechten bzw. Bindungsverlängerungen.
Im Koalitionsvertrag von 2021 ist das Ziel festgeschrieben, 1.000 zusätzliche Wohnungen im
- Förderweg zu schaffen. Dieses Ziel hat die Stadtregierung jedoch in keinem Jahr erreicht. So wurden 2023 lediglich 332 Belegrechte erworben und 90 neue Sozialwohnungen fertiggestellt. Gleichzeitig ist von 2022 auf 2023 ein Verlust von 1.049 Wohnungen zu verzeichnen. Damit hat Frankfurt einen historischen Tiefstand im sozialen Wohnungsbau erreicht. Dies entspricht einem Defizit von fast 60 Prozent bezüglich der vorgesehenen Zielmarke. Der Neubau von Wohnungen und der Ankauf von Belegrechten können den Schwund an Sozialwohnungen somit nicht aufhalten. Sie decken bei weitem nicht den enormen Bedarf an bezahlbaren und geförderten Wohnungen. Laut einer Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt haben zwei Drittel Prozent aller Mieter*innenhaushalte in Frankfurt einen Anspruch auf geförderten Wohnraum. 49 Prozent davon haben sogar Anspruch auf Wohnungen zu Preisen des Förderwegs 1, also sogenannte Sozialwohnungen. Beim Amt für Wohnungswesen waren Ende 2022 8.973 Haushalte mit insgesamt 22.832 Menschen registriert, die auf eine freie Sozialwohnung warten. Diese Zahl ist seit Jahren fast unverändert auf einem sehr hohen Niveau. Die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage an Sozialwohnungen ist enorm. Gleichzeitig besitzt die ABG Holding (ABG) als städtische Wohnungsgesellschaft über einen Wohnungsbestand von mehr als 54.000 Wohnungen. Sie könnte schnell und effektiv zusätzliche bezahlbare Wohnungen durch Mietabsenkungen im Bestand schaffen. Viele Mieter*innen in Frankfurt und auch bei der ABG haben vom Einkommen her Anspruch her auf eine geförderte Wohnung zu Preisen von 5-6,50 Euro pro Quadratmeter für den Förderweg 1 oder 8,50-10,50 Euro pro Quadratmeter für den Förderweg 2, wohnen bei der ABG jedoch zu einem höheren Mietzins. Durch eine Mietabsenkung entsprechend der Anspruchsberechtigung würden Tausende finanziell entlasten. Hinzu kommt, dass jedes Jahr knapp 2.000 freifinanzierte Wohnungen durch Mieter*innenwechsel bei der ABG frei werden. Diese zahlreichen Wohnungen haben enormes Potential, um Menschen, die am Wohnungsmarkt nicht ausreichend mit Wohnraum versorgt werden, schnell eine preisgebundene günstige Wohnung anzubieten, indem die Weitervermietung mit einem niedrigeren Mietpreis erfolgt. Freiwerdende Wohnungen bei der ABG Holding wieder in die Mitpreisbindung zu nehmen, wäre eine schnell umsetzbare, vergleichbar günstige Maßnahme, um die tausenden Menschen mit geringem Einkommen zu versorgen. Dadurch könnte der Sozialwohnungsbestand unabhängig vom stockenden Neubau um mehrere Tausend Wohnungen pro Jahr steigen. In nur fünf Jahren könnten 10.000 neue geförderte Wohnungen geschaffen werden. Als öffentliche Wohnungsgesellschaft ist die ABG Holding dem Gemeinwohl verpflichtet. Anders als private Wohnungskonzerne muss sie sozialverträglich vermieten und besonders Menschen mit geringem Einkommen versorgen. Da der hohe Bedarf an gefördertem Wohnraum durch Neubau nicht gedeckt werden kann, müssen die Mieten im Bestand sinken, um ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Januar 2026 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
17.01 Wohnen
Ausgaben 2025: 30 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und FDP gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, SPD und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.