Einführung einer Frankfurt-Zulage für alle städtischen Bediensteten - Frankfurt leg ne Schippe drauf!
Zusammenfassung
Der Antrag schlägt vor, die Personalkosten im Haushalt um 50 Mio € zu erhöhen, um ab dem 01.01.2026 eine Frankfurt-Zulage von 300,00 € brutto monatlich an städtische Beschäftigte auszuzahlen. Die Maßnahme ist notwendig, um den Personalmangel zu bekämpfen und die Attraktivität der Stadtverwaltung als Arbeitgeber zu steigern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In den Haushaltsplan 2026 werden ab dem Haushaltsjahr 2026 im Etat für Personalkosten, verortet beim Personaldezernat, die Personalkosten um 50 Mio € erhöht. Dieser Betrag ist zweckgebunden ausschließlich für die Auszahlung einer Frankfurt-Zulage an die städtischen Beschäftigten zu verwenden.
Die Zulage wird an alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Frankfurt und der städtischen Bühnen GmbH ab dem 01.01.2026 monatlich in Höhe von 300,00 € brutto ausgezahlt.
Für die tariflich Beschäftigten werden die 300,00 € als Zulage ausgezahlt. Für die Beamt:innen werden die 300,00 € als ergänzende Fürsorgeleistung seitens des Dienstherren ausgezahlt.
Jede folgende Tariferhöhung wird zu einer prozentual gleichwertigen Erhöhung der Frankfurt-Zulage führen (Dynamisierung).
Die Frankfurt-Zulage wird regelmäßig im Rhythmus von zwei Jahren evaluiert. Sollten sich aus der Evaluierung Handlungsbedarfe ableiten lassen, sind diese mit dem Gesamtpersonalrat zu beraten und gemeinsam zu beschließen.
Begründung
Die Beschäftigten der Stadtverwaltung Frankfurt am Main sorgen jeden Tag für ein friedvolles, geordnetes und demokratisches Zusammenleben in der Stadt. Für viele der über 780.000 Einwohner:innen sind die städtischen Beschäftigte der erste Kontakt zum Staat. Ihr Einsatz ist damit von unschätzbarem Wert für die Demokratie. Gleichzeitig hat die Stadtverwaltung Frankfurt seit einiger Zeit mit einem eklatanten Personalmangel zu kämpfen. Dies hat Auswirkungen auf die Personalbindung und -gewinnung. Trotz der Anstrengungen der letzten Jahre befindet sich der Stellenbesetzungsgrad seit Jahren bei nur ca. 85 %. Der Stellenbesetzungsgrad der einzelnen Ämter variiert stark, beginnend bei 46 % in der Koordinierungsstelle für Aufgaben der Verwaltungsstrukturreform (Stand 27.10.2025; DER MAGISTRAT). Diese zum Teil hohe dauerhafte Unterbesetzung führt zu eklatanten Überlastungsmomenten bei zahlreichen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Ämtern. Dies zeigt u. a. die konstant hohe Krankenquote erneut in 2024 von 30,6 Tagen pro Beschäftigte (Bericht des POA 2024). Eine Frankfurt-Zulage trägt den ständig steigenden Arbeitsanforderungen in der Stadtverwaltung sowie den enorm gestiegenen Miet- und sonstigen Lebenshaltungskosten in der Rhein-Main Metropole Rechnung und sorgt somit für eine dringend notwendige finanzielle Entlastung für die rund 16.000 städtischen Beschäftigten. Als Stadtverwaltung ist der Konkurrenzkampf mit Unternehmen der freien Wirtschaft enorm, vor allem in einer internationalen Finanz- und Wirtschaftsmetropole wie Frankfurt am Main. Dem ist sich die Stadtverordnetenversammlung bewusst und möchte mit der Frankfurt-Zulage einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität der Arbeitgeberin-Marke leisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Januar 2026 brachte SPD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.