Gewaltschutz für Frauen: Einrichtung einer Monitoringstelle
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant die Einrichtung einer ständigen Monitoringstelle zur Evaluierung und Erforschung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Dies geschieht im Einklang mit der Istanbul-Konvention und zielt darauf ab, die Unabhängigkeit der Arbeit der Monitoringstelle zu gewährleisten, eine wichtige Forderung von Frauenorganisationen und Menschenrechtsinstituten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
- Gemäß der Vorgaben des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (im Sprachgebrauch: "Istanbul-Konvention") richtet die Stadt umgehend eine ständige Monitoringstelle ein zur Evaluierung und zur Erforschung der von der Stadt getroffenen Maßnahmen i. S. d. Istanbul-Konvention.
- Für die Koordinierung der Monitoringstelle stellt die Stadt dauerhaft die dafür erforderlichen Mittel (wie zum Beispiel die personelle Besetzung, Sachkosten und die Räumlichkeiten) zur Verfügung.
- Bei der personellen Besetzung ist der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes in dynamischer Form anzuwenden.
- Gemäß den Ausführungen der Istanbul-Konvention (u. a. im Artikel 11) arbeitet die Monitoringstelle unabhängig von städtischen Weisungen und bezieht die einschlägigen Hilfs- und Beratungsorganisationen, die Wissens- und Zivilgesellschaft ein.
- Für die Mitarbeit in der Monitoringstelle durch Nichtregierungsorganisationen bzw. die Zivilgesellschaft (Evaluierung der von der Koordinierungsstelle erhobenen Daten, Erforschung des Erfolgs der getroffenen Maßnahmen, Empfehlungen für andere oder weitere Maßnahmen, Berichte an GREVIO (GREVIO ist das 15-köpfige Gremium des Europarats, das die Umsetzung der Konvention und den Erfolg der Maßnahmen in den Ländern des Europarats überwacht, welche die Istanbul-Konvention ratifiziert haben. Es berichtet dem Europarat über den Erfolg der Maßnahmen in den Ländern.) und Veröffentlichung der Evaluierungs- und Forschungsergebnisse) werden entsprechende Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt.
Begründung
Die Istanbul-Konvention verlangt u. a. die bedeutende Einbeziehung der Nichtregierungsorganisationen bzw. der Zivilgesellschaft (u. a. Artikel 9 und 11). Wie bei anderen Menschenrechtsverträgen üblich muss auch die Monitoringstelle zur Istanbul-Konvention unabhängig arbeiten können.
Dies fordert nicht nur ein bundesweites Bündnis namhafter Frauen*organisationen, die auch an der Erstellung des sog. "Schattenberichts" zu den Maßnahmen der Umsetzung arbeiten, sondern es sind auch die Empfehlungen der Expert*innen des von der Bundesregierung finanzierten "Deutschen Instituts für Menschenrechte". Überdies ist es Beschlusslage der GFMK (Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder) aus 2018 und 2019.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Januar 2026 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Ausgaben 2025: 1.452 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)