Rücksichtnahme fördern: Aufklärung und Schutz vor Passivrauchen im ÖPNV
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, eine Informationskampagne zur Aufklärung über die Risiken des Passivrauchens im ÖPNV zu entwickeln und Maßnahmen zur Sichtbarmachung von Rücksichtnahme zu prüfen. Damit soll die Aufenthaltsqualität im Nahverkehr verbessert und insbesondere vulnerable Gruppen geschützt werden.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der VGF, traffiQ und dem RMV an den Haltestellen des ÖPNV, auf die die Stadt Zugriff hat,
- Eine Informations- und Aufklärungskampagne zur Förderung von Rücksichtnahme zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollen insbesondere auf die Gesundheitsrisiken von Passivrauchen für Kinder, Schwangere und chronisch kranke Menschen hingewiesen werden.
- Geeignete Maßnahmen zur Sichtbarmachung des Appels auf Rücksichtnahme an Haltestellen zu prüfen und umzusetzen, beispielsweise durch Piktogramme, Aufkleber, Plakate oder (barrierefrei erkennbare) Markierungen. 3. zu prüfen, ob und an welchen Bushaltestellen sowie räumlich nicht vom übrigen Straßenraum abgegrenzten Haltestellen im Schienenverkehr im Frankfurter Stadtgebiet aufgrund besonderer Gegebenheiten - etwa einer hohen Frequentierung durch Kinder, einer Nähe zu Krankenhäusern, Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen oder dem regelmäßigen Aufenthalt weiterer vulnerabler Gruppen - eine besondere Gefährdungslage durch Tabakrauch besteht.
- Darzulegen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen und in welchen Fällen ein örtlich begrenztes Rauchverbot im Rahmen der Gefahrenabwehrverordnung im Bereich dieser Haltestellen möglich wäre.
Begründung
Passivrauch ist nicht nur sehr gesundheitsschädlich, unangenehme Gerüche vermindern auch unmittelbar die Aufenthaltsqualität im Frankfurter ÖPNV. Das möchten wir ändern. Aus der Antwort des Magistrats auf die Frage 2602 (Jahr 2024) geht hervor, dass an allen Bahnsteigen des RMV ein Rauchverbot für gewöhnliche Zigaretten sowie für E-Zigaretten (auch bekannt als Vapes) gilt. Die Realität zeigt, dass diese Regelung den meisten Personen gar nicht bekannt ist und dementsprechend auch nicht eingehalten wird. Durch eine breite Informations- und Aufklärungskampagne möchten wir die Rücksichtnahme von Rauchenden fördern und weitere Aspekte rund um das Fahrgastverhalten im ÖPNV aufgreifen (bspw. Vandalismus, Sauberkeit oder Sicherheit). Nichtrauchende, die sich durch unangenehmen Geruch oder gesundheitsschädlichen Passivrauch belastet fühlen, sollen durch die Kampagne bestärkt werden, Fehlverhalten mit Verweis auf entsprechende Schilder freundlich anzusprechen oder das Personal der VGF darauf hinzuweisen. An Busstationen sowie räumlich nicht vom übrigen Straßenraum abgegrenzten Haltestellen im Schienenverkehr ist nur ein begrenztes Rauchverbot möglich, jedoch sollten die Möglichkeiten dieses im Rahmen der Gefahrenabwehrverordnung an Bushaltestellen, die vermehrt von besonders vulnerablen Gruppen wie Kindern genutzt werden, ausgeschöpft werden. Wir folgen damit dem Beispiel Wiesbadens, das eine entsprechende Prüfung derzeit ebenfalls durchführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. Januar 2026 brachten GRÜNE, SPD, Volt diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.03.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung)