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Rücksichtnahme fördern: Aufklärung und Schutz vor Passivrauchen im ÖPNV

Vorlagentyp: B
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Zusammenfassung

Die vorgeschlagene Kampagne zielt darauf ab, das rücksichtsvolle Miteinander im Nahverkehr zu fördern und Fahrgastbelästigungen durch Rauchen zu vermeiden. Zudem wird eine GIS-gestützte Analyse der Haltestellen mit vulnerablen Nutzergruppen durchgeführt, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ziel ist es, die Kampagne im Herbst 2026 umzusetzen.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Bericht

Eine Kampagne, die ein rücksichtsvolles Miteinander im Nahverkehr fördern soll, wird derzeit ausgearbeitet. Dabei steht - neben anderen Themen - auch die Vermeidung von Fahrgastbelästigung durch Rauchen an den Haltestellen im Fokus. Weiterhin soll die gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber Mitfahrenden thematisiert werden, die durch lautes Telefonieren oder Musikhören, Trinken und Essen oder Füße auf den Fahrzeugsitzen beeinträchtigt werden. Dabei wird der Weg verfolgt, der nicht allein auf Verbote oder Ermahnungen abzielt. Es sollen Motive entwickelt werden, die sich an den Hauptstörungen aus Perspektive der Fahrgäste orientieren. Somit wird das Ziel verfolgt, das Miteinander durch gegenseitige Rücksichtnahme unter den Fahrgästen zu verbessern. Ziel ist es, dass die Kampagne im Herbst 2026 realisiert wird. Zur Ermittlung von Haltstellen mit vulnerablen Nutzergruppen wurde eine GIS-gestützte räumliche Analyse durchgeführt. Hierfür wurde die jeweils nächstgelegene Haltestelle der Standorte von Schulen, Pflegeheimen und Krankenhäusern im Frankfurter Stadtgebiet gewählt. Im Ergebnis wurden 273 Haltestellen ermittelt, die aufgrund ihrer räumlichen Nähe zu Schulen, Pflegeheimen oder Krankenhäusern regelmäßig von potenziell besonders schutzbedürftigen Personengruppen genutzt werden können. Dies entspricht rund einem Drittel aller Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet. Die betreffenden Haltestellen sind in der beigefügten Anlage aufgeführt. Die Analyse beschreibt jedoch nur die räumliche Nähe zu Einrichtungen mit vulnerablen Nutzergruppen. Sie ermöglicht keine Aussage darüber, ob und in welchem Umfang an den einzelnen Haltestellen tatsächlich geraucht wird oder eine konkrete Belastung durch Passivrauchen besteht. Die hohe Zahl der ermittelten Haltestellen zeigt jedoch, dass die räumliche Nähe zu Einrichtungen mit vulnerablen Nutzergruppen nicht auf wenige Einzelstandorte begrenzt ist. Aus Gründen der Einheitlichkeit und zur Vermeidung von Unklarheiten des Geltungsbereichs wäre daher eine einheitliche und eindeutige Regelung an allen Haltestellen im gesamten Stadtgebiet standortbezogenen Einzelverboten an ausgewählten Haltstellen vorzuziehen. Ein Rauchverbot ist in Bezug auf die unterirdischen Anlagen und somit auch in den dortigen ÖPNV-Haltestellen bereits Gegenstand im § 8 Nr. 4 der GAVO. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 1), die mit einer Regelgeldbuße von 55 Euro geahndet wird. Dies ermöglicht die sofortige Verwarnung vor Ort durch die Einsatzkraft (Stadtpolizei, Landespolizei). Die Ausdehnung des Rauchverbotes auf oberirdische ÖPNV-Haltestellen bedarf einer Begründung, die eine durch das Verhalten eintretende Gefahr darlegt. Unter freiem Himmel wird das nicht der Schutz vor der Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens sein können. Andere tragfähige Gefahren sind für Haltestellenbereiche im Freien nicht ersichtlich. Gebote zu Rücksichtnahme und Vermeidung von Belästigungen liegen regelmäßig unterhalb der Relevanzschwelle für eine repressive Regelung in einer Gefahrenabwehrverordnung und sind daher nicht vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Oktober 2026 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1518 zurück — STVV-Antrag von GRÜNE, SPD, Volt, beschlossen am 31. Januar 2026.

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