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Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Dornbusch

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Um eine moderne Sportnutzung im Stadtteil Dornbusch zu gewährleisten, wird ein Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Dornbusch geplant. Dies ist notwendig, da das bestehende Gebäude aus den 50er Jahren nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht und bereits durch Containern ersetzt wurde. Das Projekt umfasst Baukosten von 4.618.237,38 € und soll 2026 beginnen.

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Wilhelm-Epstein-Straße — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Neubau des Umkleide- und Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Dornbusch wird zugestimmt.
  2. Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase ist zugelassen.
  3. Das Raumprogramm wurde bereits mit Beschluss des Magistrats vom 17.01.2025 verabschiedet.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass sich die Baukosten für die Maßnahme auf insgesamt 4.618.237,38 € (brutto) belaufen. Im Investitionsprogramm zum Haushalt 2026 sind in der Produktgruppe 21.15 mit der Projektdefinition 5.007479 "Neubau Funktionsgebäude" für die Baumaßnahme, finanzielle Mittel i. H. v. 2 Mio. € eingeplant. Weitere 2.618.237,38 € werden aus Mitteln der Produktgruppe 21.15 mit der Projektdefinition 5.001363 "Sportstätten" finanziert. Die Maßnahme ist notwendig und unaufschiebbar.
  5. Diese Baumaßnahme wurde für das Bundeprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" als Förderprojekt in Frankfurt am Main angemeldet. Sollten Fördermittel für diese Baumaßnahme bewilligt werden, würden sich die geplanten Baukosten entsprechend reduzieren.
  6. Es dient ferner zur Kenntnis, dass bei einer Abschreibungsdauer von 40 Jahren für das Funktionsgebäude mit einem jährlichen Aufwand für Abschreibungen i.H.v. 115.455,93 € zu rechnen ist. Die Kosten der kalkulatorischen Verzinsung betragen 51.955,00 € pro Jahr.
  7. Der Neubau des Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Dornbusch wird in 2026 gestartet. Der Beginn der Arbeiten ist für das 4. Quartal 2026 geplant. Die Baumaßnahme erstreckt sich über die Jahre 2026 - 2028. In 2026 wird mit einem Mittelabfluss in Höhe von ca. 200.000 € gerechnet. In 2027 wird der Großteil der Mittel in Höhe von ca. 2.600.000 € abfließen. In 2028 wird das Bauvorhaben abgeschlossen und die restlichen Mittel in Höhe von ca. 1.818.237,38 € fließen ab.

Begründung

A. Zielsetzung

Im Zusammenhang mit der Teilung der Sportanlage Dornbusch entsteht im westlichen Teil das Sportzentrum des TuS Makkabi Frankfurt e.V., der östliche Teil verbleibt beim Sportamt und wird eigenständig entwickelt. Durch den Flächenverlust für die Sportflächen für TuS Makkabi und durch das Anlegen des "Grünen Y" benötigen die auf dem östlichen Teil angesiedelten drei Fußballvereine (GSU Hellas, FC Maroc und Kosovo) für einen reibungslosen Spielbetrieb, zu dem Bau von zwei Fußballplätzen, ein neues Umkleide- und Funktionsgebäude.

B. Alternativen

Die Sportanlagen und Funktionsgebäude im Stadtteil und in den benachbarten Stadtteilen verfügen nicht über ausreichende freie Kapazitäten, um den Trainings- und Spielbetrieb der Vereine im Stadtteil unterzubringen. Auf dieser neuen Sportanlage finden zusätzlich Ausweichspiele/Trainingseinheiten von anderen Vereinen (z.B. Kickers 16) statt, deren Anlagen umgebaut werden oder im Winter keine ausreichende Beleuchtung haben. Zusätzlich findet auf der Sportanlage noch Schul- und Betriebssport statt.

C. Lösung

Vorgesehen ist, auf dem Baufeld ein modernes Umkleide- und Funktionsgebäude zu errichten, dass die zur Verfügung stehende Fläche optimal ausnutzt und den Anforderungen an einen Spiel- und Trainingsbetrieb gerecht wird. Das neue Gebäude hat eine teilweise 2-geschossige massive Bauweise. Dies ist dadurch begründet, dass das Gelände eine eingeschossige Bauweise nicht mehr zulässt, da dafür nicht ausreichend Freiflächen zur Verfügung stehen. Im Erdgeschoss des neuen Gebäudes befinden sich die Duschen und Umkleiden die sich in ihrer Größe an den Raumprogrammen bestehender Neubauten auf städtischen Sportanlagen orientieren. Weiterhin wurden zu den üblichen Räumen wie Platzwart, Technik und Lagerräume, noch die Außen- WC Anlagen (Damen/Herren/BH-WC) im Erdgeschoss untergebracht. Dabei wurde bei der Planung berücksichtigt, dass im Erdgeschoss alle notwendigen Räumlichkeiten, barrierefrei zu erreichen sind. Im OG sind die 3 Schiedsrichter Umkleiden mit Duschen untergebracht. Die Ausführung mit drei getrennten Umkleiden der Unparteiischen begründet sich aus der Praxis, dass immer mehr Schiedsrichterinnen vom Verband eingesetzt werden und hier auf beiden Plätzen gleichzeitig und kurz hintereinander Spiele stattfinden. Weiterhin befinden sich hier die getrennte Umkleide des Personals für Damen und Herren und ein Sozial- und Besprechungsraum. Die hohe Bevölkerungsdichte in diesem Stadtteil und daraus immer wieder stetige Anfragen für die sportliche Nutzung zeigt deutlich, dass diese Räumlichkeiten benötigt werden und hier der Bedarf gedeckt werden muss. Die Raumplanung wurden mit allen an der Planung Beteiligten (Fachämtern/Ortsbeirat und Vereinen) abgestimmt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden Erläuterung
    (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. Januar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.05.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 9
Sitzung 1 · 07.05.2026
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 47 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 19.05.2026
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDPBFFFreie Wähler
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 2 · 21.05.2026
TO II, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDPBFFFreie Wähler
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA

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