Kostenlose Kinderbetreuung auch in der Kinderkrippe und Tagespflege
Zusammenfassung
Der Antrag zur vollständigen Aufhebung der Beitragspflicht für unter Zweijährige in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen zielt darauf ab, die frühkindliche Bildung für alle Kinder in Frankfurt kostenlos anzubieten. Dies wird als notwendiger Schritt zur Gleichstellung in der Bildung angesehen und als entscheidend für die Integration in die Gesellschaft.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Die Beitragspflicht für unter Zweijährige in Kinderbetreuungseinrichtungen in Frankfurt wird vollständig aufgehoben.
Begründung
Seit dem
- Juni 2023 ist die Ganztagsbetreuung für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr in Frankfurts Kindertagesstätten und der Kindertagespflege für Eltern beitragsfrei. In der reichen Stadt Frankfurt fehlt somit nur noch ein kleiner Schritt, um nun auch die Kinderbetreuung von unter Zweijährigen vollständig kostenlos anzubieten. In Ergänzung zum Elternhaus leisten Kinderkrippen und Tagespflegefamilien als frühkindliche Bildungsstätten und Sozialisationsinstanzen einen wichtigen Beitrag zur kindgerechten Erziehung und Förderung. Hier lernen Kinder nicht nur miteinander und voneinander, sondern erhalten abhängig von Alter und Entwicklungsstand entsprechende Angebote zum gemeinsamen frühkindlichen Lernen. Für Eltern sind Kinderkrippen und Tagespflegefamilien zudem mit Blick auf die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie wichtig. Gerade alleinerziehende Elternteile sind auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen. Die frühkindliche Bildung muss gleichberechtigt neben den anderen Bildungsbereichen stehen. Wenn Kindertagesstätten ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr, Schule und Hochschule gebührenfrei sind, muss es auch die Kinderkrippe und Tagespflege sein. Denn dort werden die Grundlagen gelegt für gleichberechtigte Teilhabe. Jedes Kind hat das Recht - und muss auch die Möglichkeit haben - eine solche Einrichtung zu besuchen. Dies darf nicht an den Kosten scheitern. Der Zugang zu Betreuung und Bildung in einer entsprechenden Einrichtung ist allerdings von der finanziellen Situation der Eltern abhängig. So bezahlen Eltern in Frankfurt für einen Ganztagsplatz in einer Kinderkrippe oder Krabbelstube inklusive Essen und Trinken ca. 250 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist unabhängig von der jeweiligen Einkommenssituation für alle Eltern gleich, sofern sie keinen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach § 90 SGB VIII haben. Eltern, die nur knapp über der Einkommensgrenze für ergänzende Leistungen liegen, werden damit unverhältnismäßig belastet, was nicht selten dazu führt, dass sie ihr Kind nicht oder erst sehr spät an der frühkindlichen Förderung in der Kindertagesstätte teilhaben lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Januar 2026 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP und AfD gegen FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.