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Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Einführung einer Frankfurt-Zulage für alle städtischen Beschäftigten - Frankfurt legt ne Schippe drauf!
Zusammenfassung
Der Antrag schlägt die Einführung einer monatlichen Frankfurt-Zulage von 300 Euro für alle städtischen Beschäftigten vor, um den steigenden Anforderungen und Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Diese Maßnahme soll die Personalbindung und -gewinnung in der Stadtverwaltung fördern und für eine finanzielle Entlastung der Beschäftigten sorgen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAntrag
Der Beschluss des Magistratsvortrags 177/2025 wird um folgende Punkte erweitert und die dafür benötigten Mittel werden in den Haushalt 2026 ff. eingestellt:
- Die Zulage wird über den im M-Vortrag genannten Beschäftigtenkreis hinaus auch an alle weiteren Beschäftigten (inklusive Beamt*innen) der Stadtverwaltung Frankfurt und der städtischen Bühnen GmbH ab dem 01.01.2026 ausgezahlt.
- Die Zulage beträgt monatlich 300,00 Euro brutto als Festbetrag unabhängig von der Regelarbeitszeit.
- Für die tariflich Beschäftigten werden die 300,00 Euro als Zulage ausgezahlt. Für die Beamt*innen werden die 300,00 Euro als ergänzende Fürsorgeleistung seitens des Dienstherren ausgezahlt.
- Die Zulage bzw. die Fürsorgeleistung wird zeitlich nicht befristet und wie im M177/2025 vorgesehen, orientiert an den prozentualen Tarifsteigerungen der Beschäftigtengruppen, dynamisiert: Jede folgende Tariferhöhung führt zu einer prozentual gleichwertigen Erhöhung der Frankfurt-Zulage.
- Die Frankfurt-Zulage wird regelmäßig im Rhythmus von zwei Jahren evaluiert. Sollten sich aus der Evaluierung Handlungsbedarfe ableiten lassen, sind diese mit dem Gesamtpersonalrat zu beraten und gemeinsam zu beschließen. Über die Entwicklung der Personalgewinnung wird der Stadtverordnetenversammlung jährlich berichtet.
Begründung
Die Beschäftigten der Stadtverwaltung Frankfurt am Main sorgen jeden Tag für ein friedvolles, geordnetes und demokratisches Zusammenleben in der Stadt. Für viele der über 780.000 Einwohner*innen sind die städtischen Beschäftigten der erste Kontakt zu ihrer Stadt. Ihr Einsatz ist damit von unschätzbarem Wert für die Demokratie.
Gleichzeitig hat die Stadtverwaltung Frankfurt seit einiger Zeit mit einem eklatanten Personalmangel zu kämpfen. Dies hat Auswirkungen auf die Personalbindung und -gewinnung. Trotz der Anstrengungen der letzten Jahre befindet sich der Stellenbesetzungsgrad seit Jahren bei nur ca. 85 Prozent. Der Stellenbesetzungsgrad der einzelnen Ämter variiert stark, beginnend bei 46 Prozent in der Koordinierungsstelle für Aufgaben der Verwaltungsstrukturreform (Stand 27.10.2025; DER MAGISTRAT). Diese zum Teil hohe dauerhafte Unterbesetzung führt zu eklatanten Überlastungsmomenten bei zahlreichen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Ämtern. Dies zeigt u. a. die konstant hohe Krankenquote erneut in 2024 von 30,6 Tagen pro Beschäftigte (Bericht des POA 2024).
Eine Frankfurt-Zulage trägt den ständig steigenden Arbeitsanforderungen in der Stadtverwaltung sowie den enorm gestiegenen Miet- und sonstigen Lebenshaltungskosten in der Rhein-Main Metropole Rechnung und sorgt somit für eine dringend notwendige finanzielle Entlastung für die rund 16.000 städtischen Beschäftigten.
Die Zulage bzw. einen Zuschuss als Arbeitsmarktzulage nur Teilen des pädagogischen Personals zu gewähren ist sozial ungerecht und spaltet die Gesamtbelegschaft der Stadt Frankfurt. Wenngleich im erzieherischen Betreuungsbereich eine Zulage bzw. ein Zuschuss potenziell auch eine Entlastung für Familien darstellen könnte, insofern es gelingt, dadurch weniger Betreuungsausfälle zu erzielen. Aus diesen Gründen ist die Zulage über den in der M177 vorgesehenen Beschäftigtenkreis an alle städtischen Beschäftigten auszuzahlen.
Die Zulage- bzw. Zuschussgewährung muss überdies als Festbetrag von 300 Euro (brutto) unabhängig von der Regelarbeitszeit der Beschäftigten ausgezahlt werden, damit wiederrum das Personal in städtischen oder stadtnahen Einrichtungen nicht in Gruppen gespalten werden, wo die einen mehr und die anderen weniger erhalten und davon auszugehen wäre, dass vor allem Frauen benachteiligt würden.
Eine zeitliche Befristung und Evaluation macht nur vor dem Hintergrund einer Arbeitsmarktzulage Sinn. Eine Frankfurt-Zulage muss unbefristet gewährt werden, denn es ist statistisch nicht davon auszugehen, dass sich die Lebenshaltungskosten im Ballungsraum Frankfurt in Zukunft verringern werden. Für die Wirkungsanalyse der Zulage bzw. des Zuschusses hinsichtlich der Personalgewinnung, aber auch in Bezug auf Arbeitsmarkteffekte im direkten Umland, ist eine fortlaufende Evaluierung angebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Januar 2026 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
98.05 Zentrale Finanzleistungen
Ausgaben 2025: 11 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP, BFF-BIG und AfD gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.