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  • Öffnungszeiten der Toiletten im Untergeschoss des Saalbaus Bornheim
    STOB 4
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 249 Betreff: Öffnungszeiten der Toiletten im Untergeschoss des Saalbaus Bornheim Auf Nachfrage teilte die ABG Frankfurt Holding mit, dass die genannten Toiletten im Untergeschoss des Saalbaus Bornheim den Kundinnen und Kunden der SAALBAU vorbehalten sind und es sich nicht um öffentliche Toiletten handelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7621

  • Arbeitssuchende im Bereich Sonnemannstraße/Howaldtstraße
    STOB 4
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 250 Betreff: Arbeitssuchende im Bereich Sonnemannstraße/Howaldtstraße Im genannten Bereich ist seit mehreren Jahren festzustellen, dass sich insbesondere in den frühen Morgenstunden arbeitsuchende Tagelöhner aufhalten, die auf eine kurzfristige Vermittlung zu Arbeitsstellen warten. Diese Örtlichkeit ist seit langem als Anlaufstelle bekannt und war bereits wiederholt Gegenstand von Kontrollen durch die Stadtpolizei Frankfurt am Main, teilweise auch in Zusammenarbeit mit dem Zoll. Im Zeitraum vom 21.11.2025 bis 12.12.2025 wurden anlassbezogene Kontrollen in den Morgenstunden zwischen 06:30 Uhr und 08:30 Uhr durchgeführt. Dabei wurden je nach Uhrzeit zwischen drei und zehn Personen angetroffen und überprüft. Es handelte sich überwiegend um EU-Bürger, insbesondere aus Osteuropa, die sich auf ihr unionsrechtliches Freizügigkeitsrecht berufen konnten und grundsätzlich berechtigt sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Festzustellen ist, dass allein das bloße Verweilen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zweck der Arbeitssuche keine ordnungsrechtlich relevante Gefahr darstellt. Maßnahmen wie Platzverweise nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sind rechtlich nur dann zulässig, wenn eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vorliegt. Diese Voraussetzung ist hier regelmäßig nicht gegeben. Auch eine Durchsetzung von Platzverweisen allein zur Verdrängung der Personengruppe ist rechtlich nicht möglich. Im Rahmen der Kontrollen konnten lediglich vereinzelt geringfügige Verunreinigungen festgestellt werden. Eine darüber hinausgehende Gefährdung der Anwohner oder ein aggressives Verhalten ging von dem Personenkreis nicht aus. Verdachtsunabhängige Kontrollen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung sind nur in engen rechtlichen Grenzen zulässig und wurden entsprechend durchgeführt. Eine dauerhafte Überwachung des Bereichs ist aus personellen Gründen nicht umsetzbar und auch aus rechtlicher Sicht nicht zielführend, da eine nachhaltige Lösung der Problematik hierdurch nicht erreicht werden kann. Allenfalls zeitlich begrenzte Präsenzmaßnahmen in den frühen Morgenstunden können zu einem kurzfristigen Verdrängungseffekt führen, ohne die Ursachen der Situation zu beheben. Aus Sicht des Magistrats kann eine Entschärfung der Konfliktlage nur durch einen ganzheitlichen Ansatz erreicht werden. Neben punktuellen ordnungsbehördlichen Kontrollen erscheint insbesondere die Einbindung sozialarbeiterischer Maßnahmen geeignet, um sowohl die Situation der Arbeitssuchenden als auch die berechtigten Interessen der Anwohnerschaft angemessen zu berücksichtigen. Ergänzend sind Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum sinnvoll. Der Magistrat wird die Situation weiterhin beobachten und im Rahmen der rechtlichen und personellen Möglichkeiten lageangepasst reagieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7625

  • Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten!
    STOB 2
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 251 Betreff: Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten! Gemäß § 7 der Grünanlagensatzung kann der Magistrat Grünanlagen, einzelne Teile oder Einrichtungen derselben, während bestimmter Zeiträume für die allgemeine Benutzung oder für bestimmte Nutzungsformen, sperren. In diesen Fällen ist eine Benutzung nach Maßgabe der Sperre untersagt. Für die Grünanlage im Bereich des Spielplatzes Adalbertstraße wird der Magistrat per Allgemeinverfügung ein temporäres Alkohol- und Rauchverbot für die gesamte Grünanlage Adalbertstraße gemäß § 7 der Grünanlagensatzung aussprechen. Ebenso wird per Allgemeinverfügung temporär der Zugang zu der Grünanlage ab 18 Uhr gesperrt. Dies wird entsprechend mit Schildern kenntlich gemacht. Damit hat der Magistrat die Voraussetzungen geschaffen, Verstöße als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7055

  • „Von Wand zu Wand“ in Frankfurt einführen Man kann auch mal von Offenbach lernen…
    STOB 2
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 252 Betreff: "Von Wand zu Wand" in Frankfurt einführen Man kann auch mal von Offenbach lernen. . Die Anregung, die Offenbacher Aktion "Von Wand zu Wand" auf Frankfurt zu übertragen, wurde von den betroffenen Verwaltungseinheiten geprüft. Im Ergebnis wurde übereinstimmend festgestellt, dass ein "Von Wand zu Wand"-Ansatz aufgrund der stark von den Offenbacher Verhältnissen abweichenden Strukturen in Frankfurt mit einem erheblichen Koordinationsaufwand verbunden wäre. Während bei der ESO in Offenbach die meisten der auszuführenden Arbeiten im Straßenraum in einer Hand gebündelt sind, wäre in Frankfurt die Abstimmung zwischen vielen beteiligten Stellen und beauftragten Dienstleistern erforderlich. Für Arbeiten im Straßenraum, wie Reinigung, Markierungsarbeiten, Grünschnittpflege oder Ausbesserungen bestehen bereits etablierte Verfahren, die ohne den genannten Koordinationsaufwand auskommen. Hierbei ist zudem die Einrichtung von mehrtägigen Halteverboten, die eine massive Einschränkung der Anliegenden bedeuten, nur in wenigen Ausnahmefällen erforderlich. Im Ergebnis wird seitens des Magistrats das Verhältnis zwischen verursachtem Aufwand und Nutzen so ungünstig bewertet, dass eine Anwendung der Offenbacher Verfahrensweise in Frankfurt nicht empfohlen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.10.2025, V 1305

  • Hinweisschild „Taubenfüttern verboten" an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen
    STOB 5
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 253 Betreff: Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen In Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung wird das Stadttaubenmanagement die Anbringung eines "Tauben-füttern-verboten-Schildes" an der Unterführung umsetzen. Die Anbringung erfolgt schnellstmöglich, da die Schilder in diesem Format bereits im Schilderlager bereitliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7432

  • Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (IV)
    STOB 5
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 254 Betreff: Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (IV) Zu 1.: Eine Dokumentation über reine Interessenbekundungen zu dem ehemaligen Verwaltungsgebäude des Waldfriedhofes Oberrad liegt dem Magistrat nicht vor. Es sind die Anfragen erfasst, die ein Konzept im Rahmen der Vergabe in Erbpacht vorgelegt haben sowie aktuell zwei Interessenbekundungen, die ohne formale Vergabe an den Magistrat herangetragen wurden. Zu 2.: Im Jahr 2020 erfolgte eine Ausschreibung zur Vergabe im Erbbaurecht zu der Liegenschaft Burgenlandweg 10, ehemaliges Verwaltungsgebäude des Waldfriedhofs Oberrad. Hierzu wurden von fünf verschiedenen Personen / Personengruppen Angebote mit entsprechenden Nutzungskonzepten eingereicht. Dem Magistrat liegen aktuell zwei Konzepte für eine Nutzung des Gebäudes vor. Zu 3.: Die besondere Herausforderung liegt darin, dass sich das Grundstück im Außenbereich gem. § 35 BauGB befindet. Hier gibt es einen engen Rahmen möglicher Nutzungen, die im Sinne des Gesetzes privilegiert sein müssen. Daran scheiterte die Ausschreibung zur Vergabe im Erbbaurecht 2020/2021. Die aktuell vorgelegten Nutzungskonzepte beziehen sich auf eine Nutzung im Rahmen einer Vermietung. Der Magistrat befindet sich aktuell in der Prüfung dieser Konzepte. Zu 4.: Hierbei handelt es sich einmal um eine Nutzung als Friedhofs-Café und eine Variante als "Haus der Vereine". Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1229

  • Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40
    STOB 6
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 255 Betreff: Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40 Die Anfrage wurde seitens des Magistrats geprüft. Hierbei stellte sich heraus, dass die Maßnahmen von Hessen Mobil durchgeführt wurden. Bei diesen Gehölzrückschnitten handelt es sich um Gehölzschnitte, die als regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungsmaßnahmen, insbesondere zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit oder entlang von Verkehrswegen angesehen werden. Diese werden gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 Hessisches Naturschutzgesetz nicht als Eingriff in Natur und Landschaft angesehen, "wenn sie die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigen." Diese gesetzliche Regelung zur gesetzlichen Freistellung von Unterhaltungsmaßnahmen an Verkehrswegen hat erst im Jahr 2023 in das novellierte Hessische Naturschutzgesetz (HENatG) Eingang gefunden. Die Stadt Frankfurt und der Hessische Städtetag haben sich im Rahmen der Novellierung des HENatG gegen diese Regelung ausgesprochen, weil zu befürchten war, dass damit die Baumfällungen entlang von Autobahnen und anderen Infrastrukturachsen zunehmen und seitens der Unterhaltungspflichtigen unter den Begriff der "regelmäßig wiederkehrenden Unterhaltungsmaßnahmen" subsumiert werden. Der vorliegende Fall bestätigt diese Annahme. Allerdings kann der Magistrat der Stadt Frankfurt leider aus den genannten Gründen im Rahmen der Gesetzeslage keine Wiederaufforstung vorantreiben und besitzt auch keine Eingriffsrechte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.05.2025, V 1188

  • Bad und WC im Merianbad
    STOB 3
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 256 Betreff: Bad und WC im Merianbad Das Grundstück Merianplatz 3 (Merianbad) ist im Erbbaurecht vergeben, das aufstehende Gebäude steht im Eigentum des Erbbauberechtigten. Die Nutzung und Unterhaltung der im Gebäude befindlichen öffentlichen Toiletten und Duschen sind im Erbbauvertrag wie folgt geregelt: "Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet die vorhandenen Duschen zu angemessenen Preisen und mit ausreichenden Öffnungszeiten (freitags und samstags mindestens von 11:00-18:00 Uhr) zu betreiben. Der Betrieb der öffentlichen Toilette erfolgt ebenfalls durch den Erbbauberechtigten zu angemessenen Preisen zu üblichen Öffnungszeiten." Die sanitären Anlagen in den öffentlichen Duschen und Toilettenanlagen waren auf Grund von Vandalismusschäden defekt und nach Auskunft des Erbbaunehmers wurden mehrere Fachfirmen mit den Reparaturarbeiten beauftragt, um die Benutzbarkeit wiederherstellen. Die öffentlichen Duschen wurden nach der Beseitigung der Vandalismusschäden bereits am 10.12.2024 wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet. Die für die Öffentlichkeit zugänglichen Toiletten wurden Ende Januar 2025 wieder in Betrieb genommen. Der Münzautomat zur Öffnung der WC-Tür konnte auf Grund der wiederholten Zerstörungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr erneuert werden. Die erfolgten Reparaturarbeiten wurden der Verwaltung durch die Vorlage von Fotos nachgewiesen. Im Zuge dessen wurde der Erbbaunehmer auch noch einmal auf die vertraglichen Pflichten hingewiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6084

  • Wochenendöffnungszeiten der Toiletten im Höchster Bahnhof
    STOB 6
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 257 Betreff: Wochenendöffnungszeiten der Toiletten im Höchster Bahnhof Der Ausweitung der Öffnungszeiten der Bahnhofstoilette am Höchster Bahnhof auch auf die Wochenenden kann derzeit nicht entsprochen werden. Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) betreibt diese Anlage seit Juni 2022 aus Kulanzgründen, um das Stadtbild zu verbessern und die Aufenthaltsqualität im Bahnhofsbereich zu erhöhen. Die hierfür anfallenden Kosten werden bereits aus Haushaltsmitteln finanziert, die dem ABI ursprünglich nicht für diesen Zweck zur Verfügung standen und nicht im Haushalt angemeldet waren. Grundsätzlich liegt hier die Zuständigkeit für die Toilettenanlage beim Eigentümer, der Deutschen Bahn AG. Seit 2022 wird diese Anlage durch das ABI übernommen, um einen geordneten Betrieb sicherzustellen. Die jährlichen Betriebskosten belaufen sich aktuell auf rund 50.000,- €, wobei die Wochenenden bislang nicht inbegriffen sind. Bis eine gemeinsame Lösung mit der Eigentümerin, Deutsche Bahn AG, gefunden wurde, können die übersteigenden Kosten, die mit der zusätzlichen Erweiterung der Öffnungszeiten für Betrieb und Reinigung verbunden sind, nicht getragen werden. Die aktuellen Öffnungszeiten der Toilettenanlage sind: Mo-Fr 06.00-19.00 Uhr, Sa 06.00-14.00 Uhr. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7514

  • Falschparkende in der Niddastraße
    STOB 1
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 258 Betreff: Falschparkende in der Niddastraße Die Verkehrssituation in der Niddastraße ist dem Magistrat bekannt. Um dem entgegenzuwirken, wird bereits an einer Einbahnstraßenlösung gearbeitet. Der Fahrverkehr soll dabei in Richtung Osten geführt werden und somit an die bestehende Einbahnstraßenregelung im Abschnitt zwischen der Weserstraße und der Taunusanlage anknüpfen. Durch die Einbahnstraßenregelung können die Stellplätze legalisiert werden und dem Parkdruck im Bahnhofsviertel entsprechend entgegengewirkt werden. Die dann erforderliche Umleitung in Fahrtrichtung Westen ist eine einfache Blockumfahrung. Sie ist somit als zumutbar anzusehen. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert den ruhenden Verkehr in der Niddastraße im Abschnitt zwischen Weser- und Elbestraße bereits verstärkt, so dass eine hohe Überwachungsdichte gegeben ist. Auch aufgrund des hohen Parkdrucks im gesamten Bahnhofsviertel wird im o.g. Abschnitt der Niddastraße immer wieder verbotswidrig geparkt und Verwarngelder hierbei billigend in Kauf genommen. Da zudem immer wieder andere Fahrzeuge und damit eine Vielzahl verschiedener Verkehrsteilnehmender von den Maßnahmen des Außendienstes betroffen sind, stellt sich im betroffenen Abschnitt selbst mit konzentriert vorgenommenen Abschleppungen kein Lerneffekt ein. Mit den Mitteln der Verkehrsüberwachung lassen sich verkehrliche Probleme zwar reduzieren, jedoch nicht beheben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7568

  • Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße
    STOB 2
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 259 Betreff: Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße Der Magistrat entspricht der Anregung. Die illegal aufgebrachte Fahrbahnmarkierung wird im Zuge der Unterhaltungsarbeiten entfernt. Der Sachverhalt wurde bereits zur Anzeige gebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7652

  • Straßenmarkierung an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
    STOB 2
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 260 Betreff: Straßenmarkierung an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Der Magistrat ist bereits im Sinne der Anregung tätig geworden. Er hat im August 2025 Markierungs- und Beschilderungsarbeiten ausgeführt und im Dezember 2025 schließlich auch Fahrradbügel und Stahlabweiser angebracht. Ziele waren die auch vom Ortsbeirat genannten Aspekte: die zusätzliche Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Erhöhung der Übersichtlichkeit im Kreuzungsbereich sowie ein sicheres und barrierearmes Queren der Straße. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7668

  • Vorgehen gegen Kraftfahrzeugrennen/Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen
    STOB 2
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 261 Betreff: Vorgehen gegen Kraftfahrzeugrennen/Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen Bei der Straße der Nationen handelt es sich um eine öffentliche Straße außerhalb des Messegeländes. Entsprechend liegen die Befugnisse und Eingriffsmöglichkeiten seitens der Messe nur in einem sehr eingeschränkten Bereich. Dennoch unterstützt die Messe Frankfurt seit Mitte 2024 bereits das Bestreben des Ortsbeirates, die Situation auf der Straße der Nationen zu verbessern. Im Rahmen der Möglichkeiten und Befugnisse führt der von der Stadt Frankfurt am Main eingesetzte Sicherheitsdienst regelmäßige Kontrollfahrten im Bereich der Straße der Nationen durch. Diese Unterstützung wirkt sich bereits positiv auf die Situation aus; seit 2025 ist ein Rückgang o.g. Vorkommnisse festzustellen. Die Entwicklung und Umsetzung eines wirksamen Maßnahmenkonzeptes gegen regelmäßig stattfindende Fahrzeugrennen im öffentlichen Verkehrsraum ist Aufgabe der Landespolizei - namentlich die Sondereinheit KART. Die Verwendung von Kennzeichenscannern (sog. Automatische Kennzeichenlesesysteme) fällt nicht in die Zuständigkeit des Magistrats, sondern obliegt gemäß § 14a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) ebenfalls den Polizeibehörden. Die Anregung wird daher der Landespolizei zur Kenntnisnahme zugeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7663

  • Verkehrsgeräusche in der Schloßstraße reduzieren
    STOB 2
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 262 Betreff: Verkehrsgeräusche in der Schloßstraße reduzieren Der Anregung - Klemmfixe einzusetzen - kann nicht entsprochen werden, da aufgrund der beidseits bestehenden Parkordnung (Senkrechtparken) eine Installation dieser nicht möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7658

  • Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fuß-verkehr vor Barrieren sichern
    STOB 2
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 263 Betreff: Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fuß-verkehr vor Barrieren sichern Das Parken im genannten Bereich findet - ausgenommen entlang der Schloßstraße - nahezu ausnahmslos ordnungswidrig im Bereich der Grünfläche auf dem Wurzelbereich der Bäume statt. Um den Durchgang am Fußgängerweg dauerhaft barrierefrei und sicher zu gestalten sowie im Sinne des Baumschutzes, plant der Magistrat nun einen Ortstermin mit allen beteiligten Ämtern, um eine tragfähige Lösung zu entwickeln und umzusetzen. Der Ortstermin findet voraussichtlich im Sommer 2026 statt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6915

  • Einrichtung einer direkten ÖPNV-Verbindung an Spieltagen zum Deutsche Bank Park
    STOB 5
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 264 Betreff: Einrichtung einer direkten ÖPNV-Verbindung an Spieltagen zum Deutsche Bank Park Der "Deutsche Bank Park" (Stadion) ist vom Stadtteil Oberrad aus mit einmaligem Umstieg am Südbahnhof bereits gut erreichbar. Hierfür kann die Straßenbahnlinie 16 bis Südbahnhof und anschließend die Buslinie 80 bis zum Stadion genutzt werden. Die Buslinie 80 verkehrt dabei speziell zum Beginn und Ende von Großveranstaltungen im "Deutsche Bank Park" direkt zwischen Südbahnhof und Stadion/Osttribüne (mit Halt an allen Unterwegshaltestellen) in einem dichten Fahrtenangebot. Daher wird von der Einrichtung einer Direktverbindung abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7614

  • Notwendige Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Anwohner in Niederrad bei Großveranstaltungen im Waldstadion ergreifen
    STOB 5
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 265 Betreff: Notwendige Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Anwohner in Niederrad bei Großveranstaltungen im Waldstadion ergreifen Das Thema Anwohnerschutz in Niederrad bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park sieht der Magistrat als eines der vordringlichsten Themen rund um den Bereich des Stadions an. Im Vorgriff auf mögliche technische Lösungen wie zum Beispiel elektronische Schranken mit Kennzeichenerfassung, die sich dann nur für Anwohner:innen und ggf. ihre Besucher:innen öffnen, gilt es den Stadionbetreiber (Eintracht Frankfurt) in die Pflicht zu nehmen und die seit Jahren bereits vorhandenen Schranken (Schwarzwaldstraße / Waldstraße, Adolf-Miersch-Straße / Gerauer Straße) mit Ordnerpersonal durch den Veranstalter zu besetzen und ggf. weitere Schranken im Gebiet aufzubauen und zu besetzen. Ähnlich wird bereits auch bei Veranstaltungen wie dem Flohmarkt am südlichen Mainufer oder Großveranstaltungen wie Mainfest und Museumsuferfest verfahren. Sollte eine rein personelle Besetzung der Schranken durch Ordner des Veranstalters nicht ausreichen, müssen ggf. zur Unterstützung Zufahrtsberechtigungen erteilt werden. Der Magistrat wird diesbezüglich auf Eintracht Frankfurt zugehen. Hier ist eindeutig der Veranstalter in der Pflicht. Die originäre Aufgabe der Städtischen Verkehrspolizei ist die Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park wird mit einer Einsatzstärke von derzeit elf Bediensteten ein sehr hoher Personalaufwand betrieben. Neben der Verkehrsüberwachung führen die Bediensteten auch die bedarfsmäßige Schließung der Schranke am Oberforsthauskreisel durch und betreuen diese nach Möglichkeit. Der Magistrat wird vor der Inbetriebnahme der Multifunktionsarena ein Verkehrskonzept erarbeiten und auch alle verkehrlich erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Machbarkeitsstudie zur Multifunktionsarena diverse Maßnahmen beschrieben werden, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort realisieren zu können. Es gilt jetzt in weiteren Schritten, die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre technische Machbarkeit zu prüfen und Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. Die Sportpark Stadion GmbH, die für die Planung und Realisierung der Multifunktionsarena zuständig ist, hat mittlerweile eine Projektsteuerung beauftragt. Es ist davon auszugehen, dass von dort aus nun die ersten Arbeitskreise eingerichtet werden, um die Situation am Stadion zu verbessern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7587

  • Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Buchrainstraße zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße
    STOB 5
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 266 Betreff: Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Buchrainstraße zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße Nach Prüfung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass das Verkehrszeichen 274.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Beginn Tempo 30 Zone" beidseitig vorhanden und gut erkennbar ist. Die Buchrainstraße befindet sich bereits im dauerhaften Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei, es werden daher regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Weitere Maßnahmen zur Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit sind unverhältnismäßig, da von vorsätzlichem Fehlverhalten einzelner Kraftfahrzeugführer:innen ausgegangen werden muss, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht wirksam begegnet werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7611

  • Parkraum für Bewohnerinnen und Bewohner erhalten - Dauerparken unterbinden
    STOB 5
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 267 Betreff: Parkraum für Bewohnerinnen und Bewohner erhalten - Dauerparken unterbinden Zugelassene Fahrzeuge können unbegrenzt im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, sofern keine Parkregelung dies verbietet. Auch ein Recht auf Parkplätze für Anlieger:innen besteht grundsätzlich nicht. Dauerparkende Fluggäste lassen sich daher nur durch monetäre Bewirtschaftung aus den Wohngebieten heraushalten. Eine pauschale Regelung für den ganzen Ortsbezirk 5 wäre dabei nicht möglich, da sich die Situation von Straße zu Straße unterscheidet. Da es aktuell für die Umsetzung von weiteren bewirtschafteten Bewohnerparkgebieten sowie deren Überwachung an Personal mangelt, können hier derzeit keine Maßnahmen eingeleitet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7615

  • Verkehrssicherheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung erhöhen - Straßenquerung durch akustische Signale sichern
    STOB 5
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 268 Betreff: Verkehrssicherheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung erhöhen - Straßenquerung durch akustische Signale sichern Gegen eine bauliche Ergänzung von Akustiksignalen an der Lichtsignalanlage Darmstädter Landstraße/Mailänder Straße/Altes Schützenhüttengäßchen bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Der Bedarf bzw. die Notwendigkeit der Nachrüstung von akustischen Signalen an bestehenden Anlagen wird in engem Kontakt mit den Blindenverbänden, namentlich der Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte und dem Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen (BSBH) festgelegt. Nach einer positiven Rückmeldung durch den BSBH bezüglich der betroffenen Örtlichkeit, wird eine entsprechende Planung erstellt, die dann in die Prioritätenliste aufgenommen werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7594

  • Nied: Straßenbahnhaltestelle „Tillystraße" verkehrssicherer machen
    STOB 6
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 269 Betreff: Nied: Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" verkehrssicherer machen Zu 1. Gemäß Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) ist eine lichte Bahnsteigbreite von 1,50 m bzw. 2,00 m einzuhalten. Unter Berücksichtigung, dass ein seitlicher Sicherheitsraum von 50 cm von Fahrbahnrand zum Geländer sicherzustellen ist, kann die erforderliche Bahnsteigbreite nicht mehr eingehalten werden. Die Montage eines Geländers muss daher abgelehnt werden. Da die Haltestelle noch nicht barrierefrei umgebaut ist, wird beim Umbau die Bahnsteigbreite und die Abgrenzung zum Straßenraum mittels Geländer berücksichtigt. Zu 2. Die Lichtsignalanlage der Gleisquerung ist eine Anlage nach Straßenverkehrsordnung. Die Straßenbahnhaltestelle Tillystraße in der derzeitigen Form lässt eine Signalisierung, wie vom Ortsbeirat gefordert, nicht zu. Die Bahn stellt während des Fahrgastwechsels die Fußgängerfurt zu und würde die Fußgängersignale verdecken. Um trotz der vorliegenden baulichen Gegebenheiten den Fußgänger:innen bei der Überquerung der Straßenbahngleise auf herannahende Bahnen aufmerksam zu machen, haben die seinerzeitigen Verantwortlichen für die Signalisierung die Schaltung mit Gelbblinkern installieren lassen. Diese blinken für beide Gehrichtungen. Von der Trinkhalle zur Mittelinsel in südwestlicher Richtung schaltet sich das Blinklicht auf der Mittelinsel ein, wenn sich eine Bahn dem Überweg nähert. Vom Fahrbahnrand der südwestlichen Seite der Mainzer Landstraße schaltet sich das Blinklicht auf der Mittelinsel ein, wenn die Fußgängerfurt über die Mainzer Landstraße auf Grün geschaltet ist und sich ein Zug nähert. Die Haltestelle muss zunächst grundlegend umgestaltet werden, um eine standardisierte Signalisierung umzusetzen. Diese werden seit vielen Jahren bei Furten über Gleise mit Doppelrot / Dunkel realisiert, d.h. ohne Grünsignal. Diese Art der Signalisierung wird von den Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA) empfohlen und hat sich bewährt. Um bereits vorab die Situation zu verbessern, wurden 2018 die Rotkammern des signalisierten Überwegs gegen größere Rotkammern ausgetauscht. In 2021 wurde zusätzlich noch die Mittelinsel kontrastreich eingefärbt und die Randsteine weiß gefärbt, um die Aufmerksamkeit der Fußgänger:innen zu erhöhen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4003

  • Gedenkveranstaltung Europagarten
    NR
    01.02.2026 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, NR 1521 Betreff: Gedenkveranstaltung Europagarten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließe: Immer wenn sich der Tag der 66 sinnlos im Europapark gefällten Bäume jährt, wird eine kleine Gedenkveranstaltung, ähnlich eines Gottesdienstes, gegeben, um an das Tabula rasa zu erinnern. (Die unsinnig gefällten Bäume sind zu sehen auf www.anlage4.de/eu-garten.pdf zu sehen) Begründung: Begründung einer Biologin und Gutachterin: An den meisten Bäumen sind Gründe für die Fällung der Bäume nicht erkennbar. Die Bäume haben jetzt eine Standzeit von 10 Jahren und sind ja schon recht groß. Bei geschicktem Vorgehen könnte man sicher alle Bäume erhalten. Auch die Bäume der Promenaden, die schon 2011 gepflanzt wurden. Man könnte sie Zug um Zug verpflanzen, wo die Neugestaltung es nötig macht. - Es ist verwerflich, Bäume, die mindestens 15 und 20 Jahre alt sind, ohne Not zu vernichten. Die Verfahren zur Bodenauflockerung mit Druckluft sind übrigens baumverträglich, so preisen es die Anbieter an. Siehe hier: https://diebodenbeluefter.de/ Und auch eine "Zwischenbegrünung" steht den Bäumen nicht entgegen. Da wir hier aber nur einen Bodenauftrag über einer Tunneldecke und keinen natürlichen Standort haben, wo Wasser nach der Auflockerung wieder in tiefere Schichten versickern kann und vor allem Bodenlebewesen aus der Umgebung einwandern können, steht m.E. in den Sternen, ob die geplanten Maßnahmen den gewünschten Effekt haben. Und was dann? Wenn der Boden durch Belüftung und Gründüngung per "Zwischenbegrünung" nicht ausreichend aufgebessert ist, dass sich keine Pfützen mehr bilden und halten, und die Rasen dauerhaft "schön" (langweilig) grün bleiben und Bäume wunderbar wachsen, was dann? Wird dann wieder alles platt gemacht und nochmal alles neu angelegt? Nochmal 9Mio? Nicht nur wegen der Bäume, sondern auch wegen der Pflanzenartenvielfalt im Park ist es verwerflich, wenn alles platt gemacht wird. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1521 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage NR 1521 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 1521 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7328, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 79-1

  • Offener Brief - Distanzierung von Holocaust-Relativierung
    NR
    01.02.2026 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, NR 1523 Betreff: Offener Brief - Distanzierung von Holocaust-Relativierung Die Stadtverodnetenversammlung möge beschließe: Dieser folgende offene Brief wird dauerhaft im neuen Haus der Demokratie ausgestellt, als Zeitdokument. Sollte eine Reaktion der Grünen Fraktion kommen oder nicht, sollte auch das erwähnt werden. Gibt es ein Statement der Staatsanwaltschaft, sollte auch der Inhalt als Zeitdokument dargestellt werden und das ganze abrunden. Geschichte spannend erleben: Sehr geehrte Grüne Fraktion, dieser Artikel https://www.fr.de/frankfurt/wohnen-in-frankfurt-sti903943/angst-vor -der-wohnungskuendigung-hitzige-debatte-ueber-gellertsiedlung-94147639.html beschreibt es sehr gut. "Als Schwichtenberg das Rednerpult verließ, sprang er auf und warf Schwichtenberg lautstark vor, den Holocaust zu relativieren." Dies wiederholt und behauptet jetzt Jutta Ditfurth auf Instagram und Facebook dauerhaft. Sie zeigt ein Video, wie ich reagiere auf den Rufmord von Falco Görres. Da Sie das Video und den Text nicht löscht habe ich Strafanzeige gestellt und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Ich fordere hiermit die Grünen Fraktion auf, sich von dem GRÜNEN Falco Görres zu distanzieren, sonst muss ich die Grünen Fraktion in Generalverdacht nehmen, dass die GRÜNEN Fraktion der gleichen Meinung ist wie Falco Görres. Da die GRÜNE Stadtverordnetenvorsteherin lediglich mein Reaktion, auf die üble Verleumdung mit einem Rauswurf und mehreren Rügen ahndete, aber nicht, das Vergehen von Falco Görres, überlege ich mir weiteren Stellen einzuschalten, wie die Kommunalaufsicht. Zudem ist die Meinungsfreiheit mir genommen worden, weil ich zu weiteren Tagesordnungspunkten nicht mehr Reden durfte. Die Masche jemanden aufs Blut zu reizen, und dann nur die Reaktion filmen ist ein bekanntes Muster. So kriegt man jeden zur gewünschten Reaktion, Falco Görres betreibt einen Kampf sonderbarer Art mir gegenüber seit 5 Jahren. Der hat ein besonderes Problem. Frau Moniri (GRÜNE) beförderte mich am besagten Tag persönlich zum Ausgang, es war offensichtlich, dass für sie die Aussage von Falco Görres kein Problem war, auch alle andern nahmen die den Rufmord so hin. Ich fordere hiermit eine öffentliches Statement der Grünen Fraktion und jedem persönlich. Ich fordere das Statement schnell und auch am Anfang der nächsten Stadtverordnetenversammlung. Auch zu der Veröffentlichung von Videoaufnahmen aus dem Plenarsaal fordere ich schnelle Reaktionen. Weitere Aktionen und Anträge in der Sache folgen. Je eher ich eine positive Rückmeldung in der Sache bekomme, kann ich meine Aktionen runter fahren und die Sache beilegen. Sollte jemand mir gegenüber die Meinung von Falco Görres erneuern, werde ich umgehend wieder die Staatsanwaltschaft einschalten. Ich fordere Frau Eskandari Grünberg auf, sich vom dem GRÜNEN Falco Görres zu distanzieren. Vor 5 Jahren hatte ich ein treffen mit Ihr, wegen der gleichen Problematik. Jetzt fordere ich eine deutliche Reaktion von Ihr. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.02.2026, NR 1554 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1523 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1554 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= kein Votum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1523 und NR 1554 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1523 und NR 1554 = Ablehnung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1523 wird abgelehnt. 2. a) Die Vorlage NR 1554 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme); BFF-BIG (= kein Votum) Beschlussausfertigung(en): § 7316, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 41

  • Radbügel unter der Brücke der U-BahnStation „Niddapark“
    OFOB 9
    01.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1191/9 Betreff: Radbügel unter der Brücke der U-Bahn-Station "Niddapark" Am Eingang des Niddaparks, bzw. unter der Autobrücke und U-Bahnhaltestellte Niddapark befinden sich einige wenige Radbügel. Gerade im Sommer reichen diese aber bei weitem nicht aus und e Fahrräder werden oft am Zaun auf der genüberliegenden Straßenseite o.ä. befestigt. Dabei findet sich gerade unter der Autobrücke viel Platz. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend Radbügel aufzustellen. Außerdem möge der Magistrat prüfen ob an dieser Stelle eine Luftpumpstation, für Fahrräder angebracht werden kann, für diejenigen die, die vor der Radtour in den Niddapark ihre Reifen mit Luft versorgen wollen. (müssen) Es handelt sich dabei um fest installierte Luftpumpen, die als "Nothilfe" gedacht sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8077 2026 Die Vorlage OF 1191/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

  • Budgetmittel für den Heimatverein Eckenheim e. V. zur Pflege des Ehrenmals
    OFOB 10
    01.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1210/10 Betreff: Budgetmittel für den Heimatverein Eckenheim e. V. zur Pflege des Ehrenmals Der Ortsbeirat möge beschließen Der Ortsbeirat 10 stellt dem Heimatverein Eckenheim finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 1000 Euro für die Pflege und Erhaltung des Ehrenmals zur Verfügung. Begründung: Der Heimatverein Eckenheim kümmert sich schon seit Jahren um das Ehrenmal in der Georg-Esser-Anlage und sorgt so für die Sichtbarkeit und das Gedenken der Gefallenen im ersten Weltkrieg Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 485 2026 Die Vorlage OF 1210/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Finanzielle Unterstützung des Heimatvereins Eckenheim e. V. für den Einsatz bei der Umsetzung des Friedfelds auf dem Eckenheimer Friedhof
    OFOB 10
    01.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1211/10 Betreff: Finanzielle Unterstützung des Heimatvereins Eckenheim e. V. für den Einsatz bei der Umsetzung des Friedfelds auf dem Eckenheimer Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 bezuschusst die Arbeit des Heimatvereins in Bezug auf die Umsetzung des Friedfeldes auf dem Eckenheimer Friedhof aus Ortsbeiratsmitteln mit einem Gesamtbetrag von bis zu 1000 €. Begründung: Der Heimatverein Eckenheim hat die Umsetzung des Friedfelds auf dem Eckenheimer Friedhof begleitet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 4 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 486 2026 Die Vorlage OF 1211/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • PikoPark in Eckenheim
    OFOB 10
    01.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1212/10 Betreff: PikoPark in Eckenheim Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, in wiefern die Fläche in Eckenheim zwischen Peter-Henlein-Straße, Hügelstr. und Eckenheimer Landstraße in einen Piko-Park umgewandelt werden kann. Vorhandene und geeignete Fördergelder sind zu berücksichtigen. Quelle: www.Geoportal.Frankfurt.de Begründung: Die geplante Bebauung des oben genannten Grundstücks ist bislang nicht erfolgt. Dies hat unterschiedliche Gründe, unter anderem hat das Grundstück einen sehr hohen Grundwasserstand. Aus ökologischen und klimatischen Gründen eignet sich das Grundstück hervorragend, um in einen ökologisch wertvollen Piko-Park für Bürgerinnen und Bürger umgewidmet zu werden. Das würde zum einen den Arten- und Naturschutz gemäß dem Frankfurter Artenschutzkonzept und zum anderen die Klimaresilienz und die Lebensqualität in dem Stadtteils stärken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1212/10 wurde zurückgezogen.

  • Ungünstiger Standort der geplanten Hundewiese Am Borsdorfer
    OFOB 10
    01.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1221/10 Betreff: Ungünstiger Standort der geplanten Hundewiese Am Borsdorfer Vorgang: OM 6635/25 OBR 10; ST 1907/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die benannte Fläche für die Hundewiese in die mit Screen-Shot bezeichnete Fläche neben der Straßenbahnlinie angelegt werden kann: Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Die vom Magistrat bezeichnete Fläche grenzt an die Schule, den Bolzplatz und den Hauptspazierweg und von daher für den gedachten Zweck nicht geeignet. Deshalb schlagen wir einen anderen Standort (siehe Screenshot) vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6635 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1907 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1221/10 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD und AfD gegen GRÜNE, FDP und fraktionslos (= Annahme); 1 SPD und Linke (= Enthaltung)

  • Bildungsbauoffensive dem Ortsbeirat 10 vorstellen
    OFOB 10
    01.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1234/10 Betreff: Bildungsbauoffensive dem Ortsbeirat 10 vorstellen Das Stadtschulamt wird gebeten, die Bildungsbauoffensive in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen. Begründung: Es gibt im Ortsbezirk 10 weiterhin gravierende Mängel bezüglich der Schulbauten und Turnhallen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8128 2026 Die Vorlage OF 1234/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • OSKAR-Magazin der FES an alle Haushalte im Ortsbezirk 10 verteilen
    OFOB 10
    01.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1235/10 Betreff: OSKAR-Magazin der FES an alle Haushalte im Ortsbezirk 10 verteilen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die FES anweisen, dafür Sorge zu tragen, dass die Info-Broschüre OSKAR an alle Haushalte im Ortsbezirk 10 verteilt wird. Begründung: Die Ausgabe 1/2026 wurde definitiv nicht an alle Haushalte verteilt - es gab diverse Hinweise im Quartiersmanagement. Die FES sieht sich nicht in der Lage, den Dienstleister rückwirkend zu kontrollieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8129 2026 Die Vorlage OF 1235/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Weiterhin fehlende Turnhallenzeiten und -orte im Ortsbezirk 10
    OFOB 10
    01.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1236/10 Betreff: Weiterhin fehlende Turnhallenzeiten und -orte im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wieweit die Turnhallenkapazitäten und -zeiten im OBR 10 für die Anfragen der Schulen und Sportvereine ausreichen. Begründung: Auch wenn die Turnhalle der Münzenberger Schule wieder nutzbar ist, wird sie doch in Bälde abgerissen. Auch nach der Modernisierung der Turnhalle der Carlo-Mierendorff-Schule fehlen weiterhin Turn- und Sportmöglichkeiten für Schüler und Vereine. Der Sportpark Preungesheim ist als Ausweichquartier komplett ausgebucht. Auch der Verzicht auf eine Sporthalle und Sportaußenflächen beim Neubau der Oberstufe durch den Hinweis auf den Sportpark wirkt sich jetzt auf die Schüler*innen der Münzenberger und der Carlo-Mierendorff-Schule, ebenso wie auf die Sportvereine negativ aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8120 2026 Die Vorlage OF 1236/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD und Herr Can

  • Unterstützung der Gedenkveranstaltung des Bündnisses Hülya-Platz zum Jahrestag des Brandanschlags von Solingen
    OFOB 2
    01.02.2026 · GRÜNE, SPD, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1368/2 Betreff: Unterstützung der Gedenkveranstaltung des Bündnisses Hülya-Platz zum Jahrestag des Brandanschlags von Solingen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem Türkischen Volkshaus Frankfurt e. V. zur Durchführung der Gedenkveranstaltung zum Jahrestag des rassistischen Brandanschlags auf die Familie Genç in Solingen am 29. Mai 1993 einmalig zweckgebundene Mittel in Höhe von 500 Euro aus seinem Budget zur Verfügung. Die Mittel werden u. a. für Druckkosten und Veranstaltungsequipment verwendet. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Wie bereits in den vergangenen Jahren veranstaltet das Bündnis Hülya-Platz auch am 29. Mai 2026 eine öffentliche Gedenkveranstaltung zum Jahrestag des rassistischen Brandanschlags auf die Familie Genç in Solingen im Jahr 1993. Die Gedenkveranstaltung leistet einen wichtigen Beitrag zur Erinnerungskultur, zur Auseinandersetzung mit rassistischer Gewalt sowie zur Stärkung eines solidarischen und vielfältigen Zusammenlebens in Frankfurt. Gerade angesichts zunehmender rassistischer und rechtsextremer Tendenzen ist dieses Engagement von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Die Gesamtkosten der Veranstaltung belaufen sich auf rund 2.500 Euro. Sie umfassen unter anderem Ausgaben für Plakat- und Flyerdruck, Honorare für Künstlerinnen und Künstler, Fahrtkosten für Referentinnen und Referenten sowie die Pflege der Veranstaltungswebsite. Der Ortsbeirat 2 hat die Veranstaltung in den vergangenen Jahren jeweils mit 500 Euro unterstützt. Mit der erneuten Förderung soll diese kontinuierliche Unterstützung fortgeführt und die Durchführung der Gedenkveranstaltung auch in diesem Jahr gesichert werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 493 2026 Die Vorlage OF 1368/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

  • Unterstützung des KuFü-Festes 2026 in Bockenheim
    OFOB 2
    01.02.2026 · GRÜNE, SPD, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1369/2 Betreff: Unterstützung des KuFü-Festes 2026 in Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen") gebeten, das nichtkommerzielle "KuFü-Fest" am 30. Mai 2026 mit einem Beitrag in Höhe von 6.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sind zweckgebunden für die Kosten der Toilettenmietung, des Geschirrmobils, der Stromversorgung/Stadtentwässerung, die Vergütung der Künstler*innen, sowie für Sanitätsdienste einzusetzen und sollen an den Verein Begegnen in Bockenheim e. V. überwiesen werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das nichtkommerzielle "KuFü-Fest" hat in den vergangenen 15 Jahren insgesamt sechs Mal stattgefunden und besitzt aus Sicht vieler Besucherinnen und Besucher ein Alleinstellungsmerkmal als Stadtteilfest in Bockenheim. Es verbindet ein niedrigschwelliges Mitmach- und Bühnenprogramm mit der aktiven Einbindung regionaler Künstler*innen, Initiativen, Vereine und Aktionsgruppen. Ein besonderer Fokus liegt auf Themen wie Migration und Flucht, Gentrifizierung sowie gesellschaftlichem Zusammenhalt. Das Fest schafft damit einen offenen Ort der Begegnung und des Austauschs und macht die Vielfalt der Bewohner*innen Bockenheims sichtbar und erlebbar. 2026 soll dieser Charakter durch ein zusätzliches partizipatives Angebot im Raum "Kunst und Demokratie" weiter gestärkt werden. Ziel ist es, demokratische Teilhabe auf künstlerischer Ebene erfahrbar zu machen und über Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren. Für die Durchführung des Festes ist ein Gesamtbudget von rund 20.000 Euro veranschlagt. Aktuell besteht eine Finanzierungslücke von 7.200 Euro. Der beantragte Zuschuss des Ortsbeirats würde helfen, unverzichtbare Infrastrukturkosten zu decken und damit die Durchführung des Festes zu sichern. Insbesondere die Kosten für Toilettenanmietung und Geschirrmobil sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Zudem sollen die beteiligten Künstler*innen künftig fairer honoriert werden. Mit der beantragten Unterstützung leistet der Ortsbeirat 2 einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des kulturellen und demokratischen Miteinanders im Stadtteil Bockenheim. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Initiative OI 142 2026 Die Vorlage OF 1369/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

  • Mobilitätsstationen in Bockenheim optimal gestalten
    OFOB 2
    01.02.2026 · GRÜNE, SPD, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1378/2 Betreff: Mobilitätsstationen in Bockenheim optimal gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. am Standort Am Weingarten den bestehenden E-Scooter-Abstellbereich baulich gegen Falschparker abzusichern. 2. die kürzlich installierten Fahrradbügel vor dem Stadtteilbüro Bockenheim, Leipziger Straße 91, kurzfristig zu überprüfen und an einen geeigneteren Standort abseits des Gehweges zu versetzen. 3. zunächst Fahrradbügel dort zu installieren, wo sie vom Ortsbeirat beantragt wurden und erst nach Umsetzung der Ortsbeiratsanregungen zusätzliche Fahrradstellplätze zu schaffen. Begründung: Mobilitätsstationen sind ein wichtiges Instrument, um den Umstieg zwischen Verkehrsmitteln im Alltag zu erleichtern und die nachhaltige Mobilität im Stadtteil zu stärken. Sie bündeln Angebote wie Fahrradabstellanlagen, Sharing- und Mikromobilitätsangebote (z. B. E-Scooter) und tragen dazu bei, den öffentlichen Raum geordnet und effizient zu nutzen. Gerade in einem dicht bebauten Stadtteil wie Bockenheim sind klar strukturierte, gut platzierte und konfliktarme Mobilitätsangebote entscheidend, um den Umweltverbund (Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehr) attraktiv zu machen und die Aufenthaltsqualität zu sichern. Zu 1: Da E-Scooter durch Geofencing ausschließlich auf der dafür vorgesehenen Fläche abgestellt werden können, führt das regelmäßige Zuparken dieser Fläche durch Kfz dazu, dass das System faktisch nicht nutzbar ist. Dies hat typische negative Folgeeffekte: E-Scooter werden im Umfeld "irgendwo" abgestellt, Wege werden eingeengt, und es entstehen Konflikte mit dem Fußverkehr. Eine bauliche Sicherung gegen falschparkende Fahrzeuge ist daher notwendig, um die Funktionsfähigkeit der Mobilitätsstation zu gewährleisten und Fehlablagen zu reduzieren. Zu 2: Es ist zu begrüßen, dass vor dem Stadtteilbüro Bockenheim zusätzliche Fahrradbügel geschaffen wurden. Der aktuell gewählte Standort mittig vor dem Eingang des Exzess / Stadtteilbüros (Leipziger Straße 91) erweist sich jedoch als unglücklich: Die Bügel blockieren nutzbare Aufenthaltsflächen, die insbesondere in den Sommermonaten zum Verweilen und für Außengastronomie genutzt werden, obwohl ausreichend Platz z. B. zulasten eines Kfz-Stellplatzes in der näheren Umgebung zur Verfügung stünde. Eine kurzfristige Korrektur des Standorts würde die Aufenthaltsqualität verbessern, Nutzungskonflikte vermeiden und die Akzeptanz der Maßnahme erhöhen. Zu 1: Zu 2: (Quellen: Die Bilder stammen von Personen, die den Antragstellenden mit Name und Anschrift bekannt sind) Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.02.2026, OF 1388/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8210 2026 Anregung an den Magistrat OM 8211 2026 1. Die Vorlage OF 1378/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1388/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL

  • Fahrradbügel auf der Sperrfläche vor der Rohmerstraße 24
    OFOB 2
    01.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1379/2 Betreff: Fahrradbügel auf der Sperrfläche vor der Rohmerstraße 24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der langgezogenen Sperrfläche vor der Liegenschaft Rohmerstraße 24 Fahrradbügel installiert werden können. Hierzu sollen einzelne der dort vorhandenen Poller durch Fahrradbügel ersetzt werden. Bei positiver Prüfung wird der Magistrat gebeten, die Maßnahme zeitnah umzusetzen. Begründung: Die bestehende Sperrfläche vor der Rohmerstraße 24 bietet Potenzial für eine funktionale Aufwertung. Durch die Installation von Fahrradbügeln könnte zusätzlicher, geordneter Abstellraum geschaffen werden, wodurch das "wilde" Abstellen von Fahrrädern an Schildern oder in Grünflächen vermieden würde. Anlage: Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8212 2026 Die Vorlage OF 1379/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 3 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)

  • Fahrradbügel an der Varrentrappstraße/Ecke Hermann-Wendel-Straße
    OFOB 2
    01.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1381/2 Betreff: Fahrradbügel an der Varrentrappstraße/Ecke Hermann-Wendel-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Varrentrappstraße im Bereich der Ecke Hermann-Wendel-Straße öffentliche Fahrradbügel zu errichten, 2. hierfür bei Bedarf einen Pkw-Stellplatz umzuwidmen und 3. mit der Maßnahme nicht zu warten, bis die verschiedenen Baustellenmaßnahmen in diesem Bereich beendet sind. Begründung: Anwohnende haben darauf hingewiesen, dass es im genannten Bereich trotz zahlreicher Pkw-Stellplätze bislang keine öffentlichen Fahrradabstellmöglichkeiten gibt. Mangels geeigneter Abstellmöglichkeiten werden Fahrräder derzeit an Verkehrsschilderpfosten oder in den Grünflächen abgestellt. Durch die Einrichtung von Fahrradbügeln - gegebenenfalls unter Umwidmung eines Stellplatzes - kann hier mit geringem Aufwand Abhilfe geschaffen werden. Dies sollte idealerweise zeitnah geschehen und nicht erst nach Abschluss der in diesem Bereich laufenden Bauarbeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 1381/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8214 2026 1. Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OF 1381/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1381/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) zu 2.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

  • Verkehrsfluss an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße erhöhen: gesperrte Spur freigeben
    OFOB 2
    01.02.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1385/2 Betreff: Verkehrsfluss an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße erhöhen: gesperrte Spur freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei entsprechendem Prüfungsergebnis entsprechende Maßnahmen umzusetzen, ob an der Kreuzung Mendelssohnstraße/ Bockenheimer Landstraße aus Richtung Messe kommend die Linksabbiegerspur, die derzeit wegen der Baustelle auf der Bockenheimer Landstraße gesperrt ist, für den gerade aus fahrenden Verkehr Richtung Siesmayerstraße freigegeben werden kann. Begründung: Die Linksabbiegerspur ist derzeit gesperrt. Nicht zuletzt wegen der vielen Rechtsabbieger staut sich der Verkehr häufig an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Siesmayerstraße Mendelssohnstraße. Da das links Abbiegen derzeit ohnehin nicht gestattet ist, könnte die Spur zur Entlastung der Kreuzung zum geradeaus Fahren freigegeben werden, zumal der Gegenverkehr, aus Richtung Siesmayerstraße nicht gleichzeitig grün bekommt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8215 2026 Die Vorlage OF 1385/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

  • Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußverkehrs an der Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße
    OFOB 2
    01.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1387/2 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußverkehrs an der Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße so angepasst werden kann, dass eine vollständige Querung der Fahrbahn für zu Fuß Gehende in einem Zug möglich ist, und wie sichergestellt werden kann, dass das Verweilen auf der Mittelinsel die Ausnahme und nicht die Regel ist; 2. wie Grünphasen und Räumzeiten so bemessen werden können, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Menschen, Kinder oder Personen mit Kinderwagen bzw. Rollatoren die Kreuzung sicher und ohne Zeitdruck überqueren können; 3. welche Möglichkeiten bestehen, zu Fuß Gehenden an dieser stark frequentierten Querungsstelle durch eine entsprechende Vorrangschaltung eine höhere Priorität einzuräumen und 4. welche verkehrstechnischen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Aspekte einer entsprechenden Anpassung entgegenstehen und wie diese ggf. überwunden werden können. Eine perspektivische bauliche oder verkehrliche Umgestaltung des Bereichs darf nicht als Begründung dienen, kurzfristig umsetzbare Verbesserungen der Ampelschaltung aufzuschieben. Begründung: Die Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße zählt zu den bedeutendsten und am stärksten frequentierten Verkehrsknotenpunkten im Ortsbezirk 2. Sie verbindet das Westend mit Bockenheim und wird täglich von zahlreichen zu Fuß Gehenden genutzt - darunter Studierende, Beschäftigte der umliegenden Einrichtungen, Anwohnende sowie Besucher*innen. Die derzeitige Ampelschaltung führt regelmäßig dazu, dass die Querung nur abschnittsweise möglich ist und ein Zwischenhalt auf der Mittelinsel erforderlich wird. Dies erschwert insbesondere älteren Menschen, mobilitätseingeschränkten Personen sowie Familien mit Kindern eine sichere und stressfreie Überquerung. Eine zeitgemäße, menschengerechte Verkehrsplanung muss sich an den Bedürfnissen der schwächsten Verkehrsteilnehmenden orientieren. An einem zentralen Standort wie diesem sollte eine vollständige, barrierearme Querung in einem Zug die Regel und nicht die Ausnahme sein. Anlage: Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1417 2026 Die Vorlage OF 1387/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

  • Höchst: Der Raserei im Höchster Westend ein Ende setzen
    OFOB 6
    01.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1438/6 Betreff: Höchst: Der Raserei im Höchster Westend ein Ende setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, eine detaillierte Untersuchung in Form eines Gutachtens zur Verkehrsbelastung durch Raser und Autoposer im Höchster Westend durchzuführen. Das Gutachten soll das Ziel haben, Maßnahmen zur Lärm- und Geschwindigkeitsreduzierung zu erarbeiten. Es soll folgende Punkte beinhalten: Untersuchungsgebiet: Höchster Westend, begrenzt durch Leunastraße, Leverkuser Straße und Brüningstraße Schwerpunkte: Analyse der Raser-Problematik inklusive Datengewinnung Maßnahmen: Entwicklung von Verkehrssicherheitskonzepten zur Lärm- und Geschwindigkeitsreduzierung Begründung: Die Anwohner*innen leiden aktuell unter den Gefahren durch Raserei und den Lärm. Die betroffenen Straßen sind Teil des Schulwegs zur Robert-Koch-Schule, zur Hostato-Schule und zur Paul-Ehrlich-Schule und führen teilweise direkt an den Schulen vorbei. Auch das Höchster Hallenbad liegt in unmittelbarer Nähe zur Leverkuser Straße. Dieser Hintergrund unterstreicht die Dringlichkeit, die aktuelle Situation zu untersuchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8145 2026 Die Vorlage OF 1438/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Zukunft des Höchster Bahnhofs: Enteignung und Revitalisierung des Empfangsgebäudes
    OFOB 6
    01.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1439/6 Betreff: Höchst: Zukunft des Höchster Bahnhofs: Enteignung und Revitalisierung des Empfangsgebäudes Der Höchster Bahnhof ist mit seinen zwölf Gleisen der zweitgrößte Bahnhof in Frankfurt am Main. Das Empfangsgebäude mit Anklängen an den Jugendstil wurde 1920 fertiggestellt und ist heute ein Kulturdenkmal gemäß dem hessischen Denkmalschutzgesetzes. Der Bahnhof ist Haltepunkt für zwei S-Bahnlinien, vier Regional-Express- und drei Regionalbahn-Linien. Der direkt an der Südseite des Bahnhofs liegende Busbahnhof wird von zehn Buslinien bedient. In der RMV-App gibt es eine eigene Karte für das Liniennetz in Höchst, was seine Relevanz unterstreicht. Der Höchster Bahnhof ist bereits jetzt der wichtigste ÖPNV-Knoten im Westen Frankfurts. Nach Fertigstellung der Regionaltangente West (RTW) im Jahr 2029 wird die Bedeutung des Höchster Bahnhofs als Umsteigebahnhof weiter signifikant zunehmen. Die RTW wird zwei zusätzliche Linien bieten. Die Verwirklichung der RTW wird zu deutlichen Fahrtzeitverkürzungen zwischen dem Frankfurter Umland und dem Flughafen führen und damit die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs deutlich steigern. Erstmals werden mit der RTW Direktverbindungen zwischen dem Hochtaunuskreis, dem Main-Taunus-Kreis, Frankfurt-Höchst, dem Frankfurter Flughafen-Regionalbahnhof und dem Kreis Offenbach geschaffen. Der Bahnhof Höchst ist ein zentraler Knotenpunkt in diesem neu entstehenden Liniennetz. Und wie geht die Deutsche Bahn in diesem Kontext mit dem Bahnhof Höchst insgesamt und dem Empfangsgebäude im speziellen um? Das Empfangsgebäude befindet sich in einem erbärmlichen Zustand. Drei Beispiele: - Das Drama um die Sanitäranlagen zwischen der Stadt Frankfurt und der Deutschen Bahn ist eine unendliche Geschichte. - Im November 2025 wurde die Eingangshalle des Bahnhofs wegen Einsturzgefahr von Teilen der Decke vorübergehend gesperrt. Nun ist die Decke abgestützt und die Halle nur eingeschränkt nutzbar. - Die Räumlichkeiten der Gastronomie sind seit Jahrzehnten ungenutzt. Die Deutsche Bahn wird als Eigentümerin ihrer Verantwortung für die Pflege, den Erhalt und die Weiterentwicklung des Empfangsgebäudes in keiner Weise gerecht. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu ersuchen, ein Gutachten erstellen zu lassen. Das Gutachten hat zwei Ziele: 1. Machbarkeitsprüfung der Enteignung des Empfangsgebäudes (Eigentümer: Deutsche Bahn) zugunsten der Stadt Frankfurt am Main nach § 26 "Enteignung" des hessischen Denkmalschutzgesetzes. 2. Konzeptstudie zur Entwicklung des Empfangsgebäudes als kultureller und gastronomischer Treffpunkt unter Einbindung der Höchster Vereine. Begründung: Die Enteignung zugunsten der Stadt Frankfurt am Main ist zulässig, um ein Kulturdenkmal in seinem Bestand oder Erscheinungsbild zu erhalten. Die Deutsche Bahn kommt dieser Verpflichtung im Sinne des Erhalts nicht nach. Der Grundsatz "Eigentum verpflichtet" nach Art. 14 Abs. 2 des Grundgesetzes besagt, dass Eigentum in Deutschland zwar geschützt ist, sein Gebrauch jedoch dem Wohl der Allgemeinheit dienen muss. Die Deutsche Bahn ist ihrer Verantwortung am Beispiel Verkehrssicherungspflicht bisher nur notdürftig und überstürzt durch die vorübergehende Schließung des Empfangsgebäudes nachgekommen. Seit vielen Jahren ist keine Motivation erkennbar, den Höchster Bahnhof in einen vollständig nutzbaren Zustand zu versetzen. Ansicht des Empfangsgebäudes mit dem Gebäudeflügel auf der linken Seiter, in dem sich in der Vergangenheit Gastronomie befand Ansicht des vom Verfall gekennzeichneten Teils des Empfangsgebäudes mit Blick vom Busbahnhof Quellen: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8146 2026 Die Vorlage OF 1439/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 2. nach dem Wort "Empfangsgebäudes" die Abkürzung "z. B." eingefügt wird. Abstimmung: 3 SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

  • Nied: Sachstandsanfrage Haltepunkt „Nied Ost“
    OFOB 6
    01.02.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1449/6 Betreff: Nied: Sachstandsanfrage Haltepunkt "Nied Ost" Vorgang: V 680/23 OBR 6; ST 2104/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird unter Bezugnahme auf die ST 2104 vom 16.10.2023 aufgefordert, den aktuellen Sachstand zum Planverfahren Haltepunkt "Nied Ost" bekanntzugeben. Begründung: In der vorgenannten ST 2104/2023 wird dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der Entwurf der Planungsvereinbarung zum Haltepunkt "Nied-Ost" von der DB Station&Service an den Magistrat übermittelt worden sei und nun geprüft werde. Wohlwissend, dass der neue Halt nicht vor Fertigstellung der neuen Umgehungsstraße inklusive dem Neubau einer Eisenbahnüberführung "Bahnübergang Oeserstraße" umgesetzt werden kann, ist dem Ortsbeirat aber bekannt, dass Planungen bei der Bahn Jahre im Voraus - auch wegen Gleisverkehrsschließungen und sonstiger technischer Belange - getätigt sein müssen. Dies trifft dann sicher auch auf den Halt "Nied-Ost" zu. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 680 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2104 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1401 2026 Die Vorlage OF 1449/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Waldkindergarten Schwanheim erhalten - Ersatzstandort finden
    OFOB 6
    01.02.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1456/6 Betreff: Waldkindergarten Schwanheim erhalten - Ersatzstandort finden Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die bedeutende pädagogische, soziale und gesellschaftliche Rolle des Waldkindergartens Schwanheim aktiv bei der Suche nach einem geeigneten neuen Standort zu unterstützen und dabei insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen: - Unterstützung bei der aktiven Suche nach geeigneten Räumlichkeiten im Umfeld des Schwanheimer Waldes, mit einer Fläche von ca. 120-150 m² - Prüfung städtischer oder stadtnaher Immobilien, die kurzfristig oder mittelfristig genutzt werden können, um den Fortbestand des Waldkindergartens zu sichern - Prüfung, ob das Vereinsheim des Teckelclubs Schwanheim als möglicher Ersatzstandort für den Waldkindergarten genutzt werden kann - sofern dies nicht möglich ist, wird um eine nachvollziehbare Darlegung der Gründe gebeten - Priorisierung des Standorts im Rahmen der Kinderbetreuungsplanung in Frankfurt, mit besonderem Augenmerk auf die Schaffung von Betreuungsplätzen im Naturbereich - Koordination mit relevanten Ämtern (insbesondere dem Grünflächenamt) und Institutionen, um Genehmigungsprozesse zu beschleunigen Begründung: Der Waldkindergarten Schwanheim ist seit über zwei Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Frankfurter Bildungslandschaft. Nun wurde der aktuelle Mietvertrag der Einrichtung zum 31. Juli 2026 vom Vermieter gekündigt. Die Schließung des derzeit genutzten Standorts zum 31. Juli 2026 stellt eine erhebliche Bedrohung für den Fortbestand des Kindergartenangebots dar, welches 20 Kindern einen einzigartigen Lern- und Lebensraum im direkten Umfeld des Schwanheimer Waldes bietet. Die bereits angespannte Betreuungssituation in Frankfurt würde durch den Verlust dieses Standorts weiter verschärft. Die Trägerschaft (BVZ gGmbH) hat bereits mit der Suche nach neuen Räumlichkeiten begonnen, jedoch bedarf es zusätzlicher Unterstützung, insbesondere durch die Prüfung städtischer oder stadtnaher Immobilien, denn geeignete Räumlichkeiten in der näheren Umgebung sind schwer zu finden. Angesichts der bestehenden Herausforderungen in der Frankfurter Kinderbetreuung ist es von hoher Priorität, diesen wichtigen Ort der frühkindlichen Bildung zu erhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8161 2026 Die Vorlage OF 1456/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterliederbach: Schul- und Kindergartenweg in Unterliederbach sichern
    OFOB 6
    01.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1463/6 Betreff: Unterliederbach: Schul- und Kindergartenweg in Unterliederbach sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, sich mit der Firma Ströer in Verbindung zu setzen, um die beiden Plakat-Rahmen auf der Hunsrückstraße gegenüber Hausnummer 33 zu entfernen oder so anzupassen, dass der Gehweg für Kinder, insbesondere auf dem Weg zur Kita Wartburg und zur Karl-von-Ibell-Schule, wieder ausreichend breit und sicher begehbar ist. Begründung: Die beiden Plakat-Rahmen hängen an einem bereits engen Gehweg und verschmälern diesen zusätzlich. Dadurch entsteht eine gefährliche Engstelle, die insbesondere für Kinder auf dem Schul- und Kindergartenweg ein Sicherheitsrisiko darstellt. Eine Entfernung oder Anpassung der Plakat-Rahmen verbessert die Sicherheit und Zugänglichkeit für die kleinen Fußgängerinnen und Fußgänger deutlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.02.2026, OF 1471/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8167 2026 1. Die Vorlage OF 1463/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1741/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1471/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Behindertenparkplatz Alte Gasse
    OFOB 1
    01.02.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 1864/1 Betreff: Behindertenparkplatz Alte Gasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Behindertenparkplatz in der Nähe der Einmündung von Bleichstraße und Alter Gasse, möglichst in der Nähe der Bleichstraße 17, einzurichten. Begründung: Ein Behindertenparkplatz würde mobilitätseingeschränkten Kunden der Geschäfte in der Alten Gasse zugutekommen, die auf barrierearmen Zugang zu diesen angewiesen sind. Insbesondere das ergonomische Fachgeschäft "balans studio" betreut regelmäßig Kunden mit teilweise erheblichen körperlichen Einschränkungen. Die bestehende Parksituation in dem Bereich ist häufig sehr angespannt, so dass Kunden auf weitere entfernte Parkmöglichkeiten ausweichen müssen, die nicht zumutbar sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1864/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1863/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicherer Heimweg im Ostpark nach Trainingsschluss
    OFOB 4
    01.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 591/4 Betreff: Sicherer Heimweg im Ostpark nach Trainingsschluss Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie eine Steigerung des Sicherheitsempfindens besonders in den dunklen Monaten (November - Februar) für die jungen Fußballer*innen des FFC Olympia nach Trainingsende auf dem Nachhauseweg möglichst ist. Begründung: Vertreter des FFC Olympia berichten, dass die Kinder, die zum Training kommen und - besonders im Winter bei Dunkelheit - vom Training nach Hause gehen, sich nicht sicher fühlen. Der einzige beleuchtete Weg führt vom Fußballgelände am Ostpark-Kiosk vorbei bis zur Ostparkstraße- in einiger Entfernung zur Bus- oder Bahnanbindung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8108 2026 Die Vorlage OF 591/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

  • Tag der Bornheimer Vereine 2026
    OFOB 4
    01.02.2026 · GRÜNE, CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 595/4 Betreff: Tag der Bornheimer Vereine 2026 Der Vereinsring Bornheim e.V. erhält einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget in Höhe von 1.500 Euro für die Organisation des "Tag der Bornheimer Vereine" am 31.05.2026 in der Fußgängerzone rund um das Uhrtürmchen für die Finanzierung der Präsentationsbühne, der Technik und weiterer organisatorischer Maßnahmen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "Tag der Vereine" war in den vergangenen Jahren ein großer Erfolg. Viele Vereine können daran nur teilnehmen, wenn sie nicht durch zusätzliche Kosten belastet werden. Der Ortsbeirat unterstützt dieses ehrenamtliche Engagement. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 479 2026 Die Vorlage OF 595/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

  • Bornheimer Weinfest 2026
    OFOB 4
    01.02.2026 · GRÜNE, CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 596/4 Betreff: Bornheimer Weinfest 2026 Das Bornheimer Weinfest, das dieses Jahr vom 29.04. - 03.05.2026 stattfindet, wird mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats unterstützt. Damit sollen die Kosten für die Bühnentechnik und die Sanitäranlagen abgesichert werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Bornheimer Weinfest wird vom Gewerbeverein Bornheim Mitte seit 20 Jahren auf dem Bornheimer Fünffingerplätzchen und einem Teil der Berger Straße veranstaltet, um durch gemeinschaftliches Erleben die Aufmerksamkeit auf diesen Teil Bornheims zu lenken. In den meisten Jahren konnten auch Überschüsse erwirtschaftet werden, die in andere Aktivitäten einflossen, wie zum Beispiel eine festliche Beleuchtung der Berger Straße zur Adventszeit. Mittlerweile sind durch verschärfte Vorschriften und rasant verteuerte Dienstleistungen die zu kalkulierenden Kosten enorm gestiegen, sodass in verschiedenen Richtungen nach Unterstützung für das Fest gesucht wird. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 478 2026 Die Vorlage OF 596/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)

  • Volkslauf der Bernemer Bürger am 03.05.2026
    OFOB 4
    01.02.2026 · GRÜNE, CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 597/4 Betreff: Volkslauf der Bernemer Bürger am 03.05.2026 Der Vereinsring Bornheim e.V., Veranstalter des Volkslaufs, erhält einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget in Höhe von 100 Euro für die Pokalspende des 1. Platzes. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat unterstützt gerne das Engagement der Veranstalter und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei diesem sportlich-geselligen Ereignis. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 477 2026 Die Vorlage OF 597/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterstützung der Bernemer Kerb 2026
    OFOB 4
    01.02.2026 · GRÜNE, CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 599/4 Betreff: Unterstützung der Bernemer Kerb 2026 Der Ortsbeirat unterstützt die Bernemer Kerwe Gesellschaft 1932 e. V. bei der Bereitstellung von Sanitäreinrichtungen (Dixis und Toilettenwagen) für die Bernemer Kerb 2026 mit einem Betrag in Höhe von maximal 5.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen ist die Bernemer Kerb als Stadtteilfest nicht mehr ausschließlich über Standmieten zu finanzieren. Um u. a. den Bernemer Mittwoch weiterhin als ein Bornheimer Stadtteilfest veranstalten zu können, bedarf es finanzieller Zuschüsse. Der Ortsbeirat wurde gebeten, sich an den entstehenden Kosten zu beteiligen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 476 2026 Die Vorlage OF 599/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

  • Umkehrung der Einbahnstraße am Seckbacher Ried mit zusätzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
    OFOB 11
    01.02.2026 · GRÜNE, SPD, CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2026, OF 822/11 Betreff: Umkehrung der Einbahnstraße am Seckbacher Ried mit zusätzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert folgende Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen: Am Seckbacher Ried: - Die Einbahnstraßen-Regelung am Seckbacher Ried wird umgekehrt. Die Einbahnstraße verläuft von der Fries- zur Kruppstrasse, die Durchfahrt ist weiterhin nur für PKW's erlaubt. - Verbesserter Schutz für den Fußverkehr auf dem Gehweg durch Ergänzung fehlender Poller oder vergleichbarer Maßnahmen. - Beidseitige Führung des Radverkehrs auf der Straße, durchgehend Piktogramme auf beiden Straßenseiten oder sonstige Maßnahmen für ein sicheres Miteinander von PKW-und Radverkehr. Friesstraße: - Kreuzung Friesstraße /Am Seckbacher Ried: Hinweise auf querenden Radverkehr und Piktogramme zur besseren Sichtbarkeit des Radverkehrs. Überfahrsicherer Anschluss der Außenkante des Gehweges zur Friesstraße, z.B durch Bordsteinergänzung. - Ab Friesstrasse 26 (Letzte Einfahrt Equinix): Durchfahrtsverbot für LKW's >3,5t, um das Drehen auf dem Radweg "Am Seckbacher Ried" zu verhindern und Verlegung der Parkplätze auf der rechten Seite auf die Straße. Dies soll die Straße künstlich verengen und den Verkehr verlangsamen. Eventuell zusätzliche Sperrfläche auf dem Gehweg für E-Roller. - Tempo 30 Schild auf Mitte der Friesstrasse ergänzen: Radweg ist nur einseitig, erhöhter Lieferverkehr und rückwärts fahrende und rangierende LKW's. - Bei den Einfahrten bzw. Ausfahrten der Unternehmen werden KFZ mit einem Schild "nur rechts, bzw links abbiegen erlaubt - Ausnahme PKW" auf das Durchfahrtsverbot für LKW >3,5t im Seckbacher Ried hingewiesen. Erlaubt ist die Abbiegung in Richtung Borsigallee. Kruppstraße: - Kreuzung Kruppstraße / Am Seckbacher Ried: Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Hinweise auf einmündende und abbiegenden Radverkehr zur Voltenseestraße (Schulweg), überfahrsicherer Anschluss der Außenkante des Gehweges zur Kruppstraße, z.B. Bordsteinergänzung. - Maßnahmen zur Verengung der Fahrbahn am Ende der Kruppstraße, um PKW und LKW-Verkehr zu signalisieren, dass am Ende der Straße nicht gewendet werden kann. Begründung: Am Ortstermin am 14.1. nahmen Vertreter und Vertreterinnen der ansäßigen Unternehmen, der Wirtschaftsförderung, des Straßenverkehrsamtes, der BI "Wir wohnen hier", des Fahrradbüros und des Ortsbeirates teil. Wir sind uns einig, dass die Umkehrung der Einbahnstraße grundsätzlich realisiert werden kann. Die definierten Maßnahmen zielen darauf ab, dass LKW's nicht bis zum Ende der Fries- bzw Kruppstraße fahren und dann versuchen zu wenden, sondern vorher schon wenden, wenn sie sich verfahren haben. Zudem soll der Radverkehr an den beiden Kreuzungen besser geschützt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8101 2026 Die Vorlage OF 822/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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