Nied: Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" verkehrssicherer machen
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Straßenbahnhaltestelle Tillystraße verkehrssicherer zu gestalten, indem die derzeitigen baulichen Gegebenheiten angepasst werden. Dies umfasst die Einhaltung der erforderlichen Bahnsteigbreite und die Implementierung einer standardisierten Signalisierung zur Sicherheit der Fußgänger:innen.
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Tillystraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Nied: Überprüfung der Verkehrssicherheit an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße/Straßenbahnhaltestelle „Tillystraße“04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße03.09.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Nied: Linksabbiege-Ampelsignal am Kreuzungspunkt Tillystraße anbringen16.10.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Tillystraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Gemäß Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) ist eine lichte Bahnsteigbreite von 1,50 m bzw. 2,00 m einzuhalten. Unter Berücksichtigung, dass ein seitlicher Sicherheitsraum von 50 cm von Fahrbahnrand zum Geländer sicherzustellen ist, kann die erforderliche Bahnsteigbreite nicht mehr eingehalten werden. Die Montage eines Geländers muss daher abgelehnt werden. Da die Haltestelle noch nicht barrierefrei umgebaut ist, wird beim Umbau die Bahnsteigbreite und die Abgrenzung zum Straßenraum mittels Geländer berücksichtigt.
Zu 2.
Die Lichtsignalanlage der Gleisquerung ist eine Anlage nach Straßenverkehrsordnung. Die Straßenbahnhaltestelle Tillystraße in der derzeitigen Form lässt eine Signalisierung, wie vom Ortsbeirat gefordert, nicht zu. Die Bahn stellt während des Fahrgastwechsels die Fußgängerfurt zu und würde die Fußgängersignale verdecken. Um trotz der vorliegenden baulichen Gegebenheiten den Fußgänger:innen bei der Überquerung der Straßenbahngleise auf herannahende Bahnen aufmerksam zu machen, haben die seinerzeitigen Verantwortlichen für die Signalisierung die Schaltung mit Gelbblinkern installieren lassen. Diese blinken für beide Gehrichtungen. Von der Trinkhalle zur Mittelinsel in südwestlicher Richtung schaltet sich das Blinklicht auf der Mittelinsel ein, wenn sich eine Bahn dem Überweg nähert. Vom Fahrbahnrand der südwestlichen Seite der Mainzer Landstraße schaltet sich das Blinklicht auf der Mittelinsel ein, wenn die Fußgängerfurt über die Mainzer Landstraße auf Grün geschaltet ist und sich ein Zug nähert.
Die Haltestelle muss zunächst grundlegend umgestaltet werden, um eine standardisierte Signalisierung umzusetzen. Diese werden seit vielen Jahren bei Furten über Gleise mit Doppelrot / Dunkel realisiert, d.h. ohne Grünsignal. Diese Art der Signalisierung wird von den Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA) empfohlen und hat sich bewährt. Um bereits vorab die Situation zu verbessern, wurden 2018 die Rotkammern des signalisierten Überwegs gegen größere Rotkammern ausgetauscht. In 2021 wurde zusätzlich noch die Mittelinsel kontrastreich eingefärbt und die Randsteine weiß gefärbt, um die Aufmerksamkeit der Fußgänger:innen zu erhöhen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2023OFOF 770/6Nied: Straßenbahnhaltestelle „Tillystraße“ verkehrssicherer machenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP
- 6. Juni 2023OMOM 4003Nied: Straßenbahnhaltestelle „Tillystraße“ verkehrssicherer machenDirektanregung
- 2. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 141 WochenSTST 269Nied: Straßenbahnhaltestelle „Tillystraße" verkehrssicherer machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab