Höchst: Zukunft des Höchster Bahnhofs: Enteignung und Revitalisierung des Empfangsgebäudes
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert ein Gutachten, um die Enteignung des Empfangsgebäudes des Höchster Bahnhofs sowie die Entwicklung eines kulturellen und gastronomischen Treffpunkts zu prüfen. Dies erfolgt, da die Deutsche Bahn ihrer Verantwortung nicht nachkommt und der Zustand des Empfangsgebäudes untragbar ist.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Höchster Bahnhof ist mit seinen zwölf Gleisen der zweitgrößte Bahnhof in Frankfurt am Main. Das Empfangsgebäude mit Anklängen an den Jugendstil wurde 1920 fertiggestellt und ist heute ein Kulturdenkmal gemäß dem hessischen Denkmalschutzgesetzes. Der Bahnhof ist Haltepunkt für zwei S-Bahnlinien, vier Regional-Express- und drei Regionalbahn-Linien. Der direkt an der Südseite des Bahnhofs liegende Busbahnhof wird von zehn Buslinien bedient. In der RMV-App gibt es eine eigene Karte für das Liniennetz in Höchst, was seine Relevanz unterstreicht. Der Höchster Bahnhof ist bereits jetzt der wichtigste ÖPNV-Knoten im Westen Frankfurts. Nach Fertigstellung der Regionaltangente West (RTW) im Jahr 2029 wird die Bedeutung des Höchster Bahnhofs als Umsteigebahnhof weiter signifikant zunehmen. Die RTW wird zwei zusätzliche Linien bieten. Die Verwirklichung der RTW wird zu deutlichen Fahrtzeitverkürzungen zwischen dem Frankfurter Umland und dem Flughafen führen und damit die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs deutlich steigern. Erstmals werden mit der RTW Direktverbindungen zwischen dem Hochtaunuskreis, dem Main-Taunus-Kreis, Frankfurt-Höchst, dem Frankfurter Flughafen-Regionalbahnhof und dem Kreis Offenbach geschaffen. Der Bahnhof Höchst ist ein zentraler Knotenpunkt in diesem neu entstehenden Liniennetz. Und wie geht die Deutsche Bahn in diesem Kontext mit dem Bahnhof Höchst insgesamt und dem Empfangsgebäude im speziellen um? Das Empfangsgebäude befindet sich in einem erbärmlichen Zustand. Drei Beispiele: - Das Drama um die Sanitäranlagen zwischen der Stadt Frankfurt und der Deutschen Bahn ist eine unendliche Geschichte. - Im November 2025 wurde die Eingangshalle des Bahnhofs wegen Einsturzgefahr von Teilen der Decke vorübergehend gesperrt. Nun ist die Decke abgestützt und die Halle nur eingeschränkt nutzbar. - Die Räumlichkeiten der Gastronomie sind seit Jahrzehnten ungenutzt. Die Deutsche Bahn wird als Eigentümerin ihrer Verantwortung für die Pflege, den Erhalt und die Weiterentwicklung des Empfangsgebäudes in keiner Weise gerecht. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu ersuchen, ein Gutachten erstellen zu lassen. Das Gutachten hat zwei Ziele:
- Machbarkeitsprüfung der Enteignung des Empfangsgebäudes (Eigentümer: Deutsche Bahn) zugunsten der Stadt Frankfurt am Main nach § 26 "Enteignung" des hessischen Denkmalschutzgesetzes.
- Konzeptstudie zur Entwicklung des Empfangsgebäudes als kultureller und gastronomischer Treffpunkt unter Einbindung der Höchster Vereine.
Begründung
Die Enteignung zugunsten der Stadt Frankfurt am Main ist zulässig, um ein Kulturdenkmal in seinem Bestand oder Erscheinungsbild zu erhalten. Die Deutsche Bahn kommt dieser Verpflichtung im Sinne des Erhalts nicht nach. Der Grundsatz "Eigentum verpflichtet" nach Art. 14 Abs. 2 des Grundgesetzes besagt, dass Eigentum in Deutschland zwar geschützt ist, sein Gebrauch jedoch dem Wohl der Allgemeinheit dienen muss. Die Deutsche Bahn ist ihrer Verantwortung am Beispiel Verkehrssicherungspflicht bisher nur notdürftig und überstürzt durch die vorübergehende Schließung des Empfangsgebäudes nachgekommen. Seit vielen Jahren ist keine Motivation erkennbar, den Höchster Bahnhof in einen vollständig nutzbaren Zustand zu versetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2026Sie sind hierOFOF 1439/6Höchst: Zukunft des Höchster Bahnhofs: Enteignung und Revitalisierung des EmpfangsgebäudesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Februar 2026OMOM 8146Höchst: Zukunft des Höchster Bahnhofs: Enteignung und Revitalisierung des EmpfangsgebäudesDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 3 SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)