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- Ersatzneubau Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74)OFOB 802.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 678/8 Betreff: Ersatzneubau Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74) Vorgang: M 170/13, Beschl. d. Stv.-V., § 3871/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich, dass mit dem geplanten Ersatzneubau des Kinderzentrums Bernadottestraße zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden und die Nordweststadt ein neues, modernes Kinderzentrum erhält. Angesichts des weiterhin hohen und perspektivisch steigenden Bedarfs - insbesondere im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 sowie den fortgesetzten Bedarf im Hortbereich - ist das Vorhaben für den Stadtteil von besonderer Bedeutung. Dies vorausgeschickt, stimmt der Ortsbeirat der M 15 zu mit folgenden Maßgaben, die der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden: 1. Maßvolle bauliche Ausgestaltung und Einhaltung städtischer Standards Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 83d Nr. 1 sieht für das Grundstück eine eingeschossige Bebauung vor. Sollte im weiteren Verfahren eine Befreiung von dieser Festsetzung erforderlich werden, ist sicherzustellen, dass die Bebauung höchstens zwei Vollgeschosse und keine zusätzlichen Dachaufbauten umfasst, um die städtebauliche und nachbarschaftliche Verträglichkeit des Ersatzneubaus sicherzustellen. Darüber hinaus ist das städtische Standard-Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung v. 14.11.2013 (§ 3871, M 170) einzuhalten. Eine Ausweitung auf pädagogisch oder architektonisch wünschenswerte Maximalflächen ist aus Kostengründen zu vermeiden. 2. Erhalt des Baumbestandes Der vollständige Erhalt des vorhandenen Baumbestandes ist verbindlich sicherzustellen. Baumfällungen oder Eingriffe in den gewachsenen Grünbestand sind auszuschließen. 3. Erhalt der Spielflächen im Freien Die bestehenden Spielflächen im Außenbereich sind flächengleich (1:1) zu erhalten. Eine Reduzierung oder funktionale Einschränkung der Spielflächen ist auszuschließen. 4. Wirtschaftliche und zweckmäßige Umsetzung Der Ersatzneubau ist unter Beachtung der städtischen Leitlinien wirtschaftlich, funktional und ohne gestalterisch oder technisch risikobehaftete Sonderlösungen umzusetzen. Ziel ist eine zeitnahe Realisierung auf Grundlage bewährter, standardisierter Bauweisen, die eine gute Betreuungs- und Arbeitsqualität gewährleistet und gleichzeitig Kosten- und Instandhaltungsrisiken begrenzt. 5. Zeitplan Der Magistrat stellt der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat seinen aktualisierten Zeitplan für den Umzug der KiZ 74 (Bernadottestraße) und 73 (Niederurseler Landstraße) in die Holz-Modul-Anlage Am Forum 60 vor und sichert die Auslagerung an diesen Standort verbindlich ab. Begründung: Der Ersatzneubau des Kinderzentrums Bernadottestraße ist dringend erforderlich und wird vom Ortsbeirat ausdrücklich unterstützt. Gleichzeitig besteht ein weiterhin hoher Bedarf an Betreuungsplätzen in der Nordweststadt, der sich insbesondere mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 weiter verstärken wird. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass der Neubau zügig, wirtschaftlich und unter Einhaltung der städtebaulichen Vorgaben umgesetzt wird. Eine maßvolle bauliche Ausgestaltung, die Wahrung der nachbarschaftlichen Verträglichkeit sowie der vollständige Erhalt von Grün- und Spielflächen tragen zur Akzeptanz des Projekts im Quartier bei und sichern die Qualität des Wohnumfelds. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 15 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 170 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 9 Frau Aden (GRÜNE) erhält einen Ordnungsruf der Ortsvorsteherin wegen wiederholter Zwischenrufe. Beschluss: Anregung OA 591 2026 1. Der Vorlage M 15 wird im Rahmen der Vorlage OA 591 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1538 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 678/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. und 4. des Tenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); Linke (= Enthaltung) zu 3. CDU, 2 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD und Linke (= Enthaltung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erweiterung der Raumkapazitäten der RömerstadtschuleOFOB 802.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 679/8 Betreff: Erweiterung der Raumkapazitäten der Römerstadtschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das derzeit noch bestehende Zeitfenster vor der Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage für die geplante neue Turnhalle der Römerstadtschule zu nutzen, um zu prüfen, wie zusätzliche Unterrichtsräume am Standort geschaffen werden können. Dabei sollen insbesondere folgende Optionen geprüft und dargestellt werden: eine Aufstockung der geplanten Turnhalle, Anbauten oder sonstige bauliche Erweiterungen am Schulstandort. Begründung: Die vor einigen Jahren erst fertiggestellte neue Römerstadtschule stößt angesichts steigender Schülerzahlen bereits jetzt wieder an ihre Kapazitätsgrenzen. Bereits heute werden ursprünglich anders geplante Räume - etwa der Erste-Hilfe-Raum - für den Unterricht genutzt. Diese Entwicklung deutet auf einen kurzfristig weiter steigenden Raumbedarf hin. Hinzu kommt, dass durch die Änderung der Schulbezirksgrenzen inzwischen auch Kinder aus Heddernheim an die Römerstadtschule wechseln, da die Robert-Schumann-Schule dort dauerhaft überbelegt ist. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll und wirtschaftlich, vor dem Bau der Turnhalle weitere bauliche Erweiterungen mitzudenken, um zusätzliche Klassenräume zu schaffen und spätere, deutlich kostenintensivere Nachrüstungen zu vermeiden. Eine frühzeitige Prüfung erhöht die Planungssicherheit und trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung des Schulstandorts bei. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8083 2026 Die Vorlage OF 679/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Denkmalgerechte Instandsetzung der Ernst-Reuter-Schulen Hier: Werke zeitgenössischer KünstlerOFOB 802.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 680/8 Betreff: Denkmalgerechte Instandsetzung der Ernst-Reuter-Schulen Hier: Werke zeitgenössischer Künstler Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit der denkmalgerechten Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen wird ein vergleichsweise junges Baudenkmal der Nachkriegsmoderne wieder für Schüler- und Lehrergenerationen ertüchtigt. Die Nordweststadt erhält zudem ihr städtebaulich gesehen zentrales Schulzentrum in neuer, aber denkmalgerechter Form zurück. Beim Bau der Nordweststadt sind zur Gestaltung von Freiflächen viele Kunstwerke damals zeitgenössischer Künstler aufgestellt worden, zum Beispiel "Die Wasserorgel" von Hermann Goepfert (1926-1982), die früher auf dem Walter-Möller-Platz stand. Im Schulzentrum waren angeblich zwölf solcher Werke verbaut: Betonrelief an der Sporthalle (Siegfried Reich) Sandsteinrelief am Durchgang zum ehem. Tagesheim (Heinz Heierhoff) Plastik "Hänsel und Gretel" in der Aula (Willi Schmidt) Betonglaswand an der Pausenhalle des B-Baus (Albert Burkhard) Wandrelief am Treppenhaus des E-Baus (Werner Scheib) Figur (Fritz Wotruka) Plastik (Reg Butler) Bronzefigur (Joannis Avramidis) Holzskulptur (Hans Steinbrenner) Spiegelobjekt (Hermann Goepfert) Glasplastik (Hans König) Bronzefigur (Jaques Delahaye) Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Kunstwerke sind noch vorhanden und werden nach der Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen wieder zu sehen sein? Werden diese mit ihren Urhebern durch geeignete Beschriftung erklärt? 2. Welche Kunstwerke werden entfernt, warum und was geschieht mit ihnen? 3. Welche Kunstwerke sind bereits abgebaut, verkauft oder verschwunden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1387 2026 Die Vorlage OF 680/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Funde und Befunde beim Kita-Neubau von St. SebastianOFOB 802.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 681/8 Betreff: Funde und Befunde beim Kita-Neubau von St. Sebastian Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Kindergarten der kath. Pfarrei am Kirchort St. Sebastian Ernst-Kahn-Str. 45-47 wird neu gebaut. Aktuell soll es einen Baustopp geben, weil das Denkmalamt die Flächen untersucht. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Welche Funde und Befunde sind bei den Grabungen festgestellt worden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1388 2026 Die Vorlage OF 681/8 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einrichtung einer Schulschranke im Bereich der Oberfeldstraße/Heilmannstraße an der Europäischen SchuleOFOB 802.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 682/8 Betreff: Einrichtung einer Schulschranke im Bereich der Oberfeldstraße/Heilmannstraße an der Europäischen Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umzusetzen, daß im Bereich der Oberfeldstraße und der Heilmannstraße im Umfeld der Europäischen Schule im Rahmen des Frankfurter Projekts "Schulstraßen" eine sogenannte Schulschranke eingerichtet wird. Dabei sollen insbesondere - geeignete Standorte und Zeitfenster, - die technische und organisatorische Umsetzung, - mögliche Hol- und Bringzonen außerhalb des unmittelbaren Schulumfelds festgelegt werden. Begründung: Die Verkehrssituation besonders in der Oberfeldstraße, aber auch in der Heilmannstraße zu Schulbeginn ist seit langer Zeit unzumutbar. Durch Elterntaxis werden Anwohnerstraßen regelmäßig vollständig zugeparkt, Garagenzufahrten blockiert, und Fahrzeuge halten mitten auf der Fahrbahn. Trotz mehrfacher Termine zur Schulwegsicherung sowie wiederholter Einsätze der Verkehrspolizei mit Bußgeldern konnte keine nachhaltige Verbesserung erreicht werden. Besonders problematisch ist, dass Müllabfuhr und andere größere Fahrzeuge zeitweise nicht mehr durch die Straße gelangen, was zusätzlich die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Daseinsvorsorge und im Ernstfall auch die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge gefährdet, was zwischenzeitlich tatsächlich schon einige Male vorgekommen ist. Das Instrument der Schulstraße mit sogenannten Schulschranken wird in Frankfurt bereits erprobt und bietet die Möglichkeit, die Elterntaxis zu den sensiblen Zeiten zu reduzieren - zumal die Europäische Schule bereits über eine Hol - und Bringzone verfügt, die aber offenbar in Augen der Eltern zu weit vom Eingang entfernt liegt -, die Schulwegsicherheit zu erhöhen und gleichzeitig Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten. Eine Prüfung und dringend nötige Umsetzung eines solchen Modells erscheinen daher dringend geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8084 2026 Die Vorlage OF 682/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 4 GRÜNE
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Eine sichere Zukunft für die RobertSchumannSchule in HeddernheimOFOB 802.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 683/8 Betreff: Eine sichere Zukunft für die Robert-Schumann-Schule in Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Konferenz zur Schulentwicklung in Heddernheim mit der Leitung der Robert Schumann Schule und der Turn- und Sportgemeinde Heddernheim einzuberufen. Die Zusammenkunft soll die Chance ausloten, ob ein gemeinsam zu nutzender Neubau von Schule und Turngemeinde denkbar und realisierbar ist und zu einem Austausch der Interessen und Bedenken dienen. Begründung: Seit Jahren ist bekannt, dass die Räumlichkeiten der Robert Schumann Schule sehr beengt sind, dass technische Probleme die Renovierung nicht nur des Dachgeschosses einschränken und auch im Schulhof kein Platz für zusätzliche provisorische Räume ist. Die Turn- und Sportgemeinde Heddernheim verfügt zwar über eine eigene Halle, die auch kontinuierlich renoviert und mit neueren Geräten ausgestattet wird; sehr alt und anfällig ist aber die Bausubstanz, und sind die Nebenräume der Halle. Mit einer städtischen Investition könnte hier, wie etwa in Bayern und Berlin üblich, ein von Schule und Verein zu nutzendes Gemeinschaftsgebäude entstehen: eine moderne, stärker in den Untergrund versenkte Sporthalle mit aufgesetzten vier bis fünf Klassenräumen im Obergeschoss. Dies würde die Raumprobleme der Schule und auch den Betrieb des Turnvereins längerfristig sichern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 683/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vorkaufssatzung für das „Kleine Einkaufszentrum“OFOB 802.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 684/8 Betreff: Vorkaufssatzung für das "Kleine Einkaufszentrum" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, - ob für die Grundstücke und Gebäude des "Kleinen Einkaufszentrums" in der Thomas-Mann-Straße 6 ff. ein kommunales Vorkaufsrecht besteht; - sofern dies nicht der Fall ist, ob beabsichtigt ist, ein entsprechendes Vorkaufsrecht durch Satzung im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 für die Flurstücke Niederursel/F., Flur 15, Flurstück Nr. 19/1, 20/1, 21/1 sowie 40/219 und 40/218 zu begründen. Begründung: Das "Kleine Einkaufszentrum" beschäftigt die Bewohnerinnen und Bewohner der Nordweststadt, den Ortsbeirat 8 und den Magistrat bereits seit vielen Jahren. Viele Teile der Gebäude sind sichtbar in die Jahre gekommen, und auch das gesamte Umfeld lädt kaum noch zum Verweilen ein. Der Ortsbeirat setzt sich deshalb seit Langem für eine Neuordnung des Areals ein. Ziel ist es, hier wieder einen lebendigen Ort zu schaffen - mit attraktiven Wohnungen, guten Einkaufsmöglichkeiten, sozialen Angeboten und ansprechenden Freiflächen. Entsprechend wurde das Kleine Einkaufszentrum auch im Rahmen des Ideenwettbewerbs zur behutsamen Erneuerung der Nordweststadt Frankfurt schon 2011 als eines der wichtigen Themenfelder aufgegriffen. Um bei einem möglichen Verkauf in der Zukunft die Kontrolle über die Immobilie und die Gestaltungsmöglichkeiten nicht zu verlieren, ist ein verankertes Vorkaufsrecht ein entscheidender Schritt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8085 2026 Die Vorlage OF 684/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aktueller Sachstand zur Weiterführung der Regionaltangente WestOFOB 802.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 685/8 Betreff: Aktueller Sachstand zur Weiterführung der Regionaltangente West Der Ortsbeirat möge beschließen: Die aktuellen Bauarbeiten zur Erschließung des Haltepunkts "Praunheim" und die Grundsatz-Entscheidung zur Errichtung des "Stadtteils der Quartiere" mit einem ersten Bauabschnitt im Bereich Praunheim werfen Fragen zu den konkreten nächsten Schritten zur Weiterführung der Regionaltangente West (RTW) in das Nordwestzentrum (NWZ) auf ("Abschnitt Nord Stufe 2"). Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Variante wird aktuell weiterverfolgt bzw. soll die RTW wie bisher geplant über einen Haltepunkt "Praunheimer Weg" Richtung NWZ geführt werden? 2. Welcher Nutzen-Kosten-Indikator ist für den Abschnitt Nord Stufe 2 bisher ermittelt und wird dieser aufgrund der Stadterweiterung Nordwest neu berechnet? 3. Welche Zeitschiene ist bei dieser Planung vorgesehen und ab wann fahren die Züge frühestens? 4. Welche Vorplanungen gibt es für die Streckenführung (Oberirdisch, Trog, Tunnel)? 5. Welche Abhängigkeiten bestehen (Europäische Schule/Ernst-Reuter-Schulen, Wohnungsbau, Ortsumfahrung Praunheim)? 6. Welche konkreten städtischen Planungsschritte für den Abschnitt Nord 2 laufen bereits? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1389 2026 Die Vorlage OF 685/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neue Freileitungen im Ortsbezirk 8?OFOB 802.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 686/8 Betreff: Neue Freileitungen im Ortsbezirk 8? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der TenneT TSO GmbH folgende Auskunft einzuholen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. Gibt es außer den neuen Abstandsregelungen und dem geplanten Baugebiet weitere externe oder interne Forderungen, die eine Verlegung der heute noch auf der östlichen Seite der A 5 verlaufenden Stromleitung auf die westliche Seite der Autobahn notwendig machen ? 2. Warum wird auf der neuen Trasse westlich der A5, wieder eine oberirdische Leitung mit Masten und hängenden Stromkabeln geplant, anstelle einer Verlegung unter die Erde (Erdkabel), die weniger Strahlungsenergie abgibt? 3. Welcher Abstand muss zur Autobahn A 5 eingehalten werden, wenn die Freileitung auf die Westseite verlegt wird? Welcher Abstand muss bei der Planung von Spielplätzen und stark frequentierten Plätzen zu einer Freileitung eingehalten werden? Begründung: Die o.g.Firma hatte ihre Pläne am 22. Mai 2025 im Ortsbeirat 8 vorgestellt. Jetzt liegt ein Stadtverordnetenbeschluss und eine Magistratsvorlage für das Baugebiet "Stadtteil der Quartiere" vor. Dabei ist das westlich der A 5 gelegene Frankfurter Gebiet Teil des Planungsprozesses, es soll landschaftlich aufgewertet und mit Angeboten für die neuen Stadtteilbewohner gestaltet werden. Dabei muss aber die Trasse der neuen Freileitung berücksichtigt werden, denn unter einer "Höchstspannungsleitung" bilden sich sehr schädliche elektrische und magnetische Felder, deren Stärke erst mit zunehmender Entfernung abnimmt. Erdkabel, die technischen Alternative, hat ebenfalls ein starkes Magnetfeld, jedoch: "Im Vergleich zu Freileitungstrassen nehmen die Magnetfelder bei Erdkabeln mit zunehmendem Abstand von der Trassenmitte deutlich früher und schneller ab" https://www.bfs.de/DE/themen/emf/netzausbau/basiswissen/...). Ein weiterer Vorteil bei der Planung des westlichen Gebietes wäre, dass Erdkabel, gewöhnlich 2m tief, oberirdisch keine elektrischen Felder aufbauen: "Elektrische Felder werden vom Erdreich und von gewöhnlichen Baumaterialien gut abgeschirmt. Deshalb spielen sie bei Erdkabeln keine Rolle, treten aber im Freien in der Umgebung von Freileitungen auf". Wird eine Erdkabel-Verlegung für das Gebiet nicht in Betracht gezogen, dann ist die Gestaltung der westlich gelegenen Fläche durch eine zukünftige Freileitung stark eingeschränkt, denn ein Teil des Planungsgebietes ist durch staatliche Vorschriften für die menschliche Nutzung ausgeschlossen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 686/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verwildertes Parkgelände in der Siedlung WiesenauOFOB 802.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 687/8 Betreff: Verwildertes Parkgelände in der Siedlung Wiesenau Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XII. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - die Eigentumsverhältnisse des verwilderten Parkgeländes an der Hohemarkstraße, Ecke des Fußwegs zur U-Bahn-Station Wiesenau (Flurstück: Niederursel/H. 504, Flur 7, Flurstücknr. 186/49), zu klären und dem Ortsbeirat mitzuteilen; - zu prüfen, in welchem Verantwortungsbereich Pflege, Unterhaltung und Gestaltung dieses Grundstücks liegen; - Maßnahmen zu ergreifen, um das Gelände wieder nutzbar zu machen - zu prüfen und berichten, wie das Gelände für die Anwohner attraktiv gestaltet werden kann. Dabei sollen insbesondere Aspekte wie Aufenthaltsqualität, Begrünung, Barrierefreiheit und soziale Sicherheit berücksichtigt werden. Begründung: Dem Antragsteller ist der stark verwahrloste Zustand des Geländes aufgefallen (Flurstück 186/49). Im Geoportal der Stadt Frankfurt am Main ist die Fläche als Grünfläche ausgewiesen. Das Areal befindet sich an einem viel frequentierten Fußweg zur U-Bahn-Station Wiesenau und prägt damit den öffentlichen Raum im Stadtteil. Die Aufwertung des Geländes könnte auch zusammen mit dem Abriss und Neubau der Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn Haltestelle Wiesenau erfolgen. Fotos: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 687/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - U-Bahn-Station „Heddernheimer Landstraße“: kühle und schützende Orte schaffenOFOB 802.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 688/8 Betreff: U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße": kühle und schützende Orte schaffen Der Magistrat möge beschließen, das Straßenbauamt in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt erarbeitet eine Planung, um die dreieckige Rasenfläche südlich der Wendeschleife mit kleinen begrünten Schattenplätzen auszustatten. Die Gestaltung sollte enthalten: eine Begrünung mit flach wurzelnden Sträuchern, einfache Unterstände, die vor Sonne und Regen schützen, verschiedenartige Sitzangebote, einen wasserführenden Graben oder eine Wasserrinne. Begründung: Die Bahnsteige der U-Bahn und die angrenzenden Flächen werden im Sommer durch die Mittagssonne stark aufgeheizt. Die bisher ungenutzte dreieckige Rasenfläche schließt südlich höhengleich an die Bahnsteigkante an, sie wird nördlich durch die Wendeschleife und östlich durch die Ausfahrtstraße des MHKWs begrenzt. Es handelt sich um eine kleine Fläche, die ein Angebot von Schattenplätzen zum Warten oder Verweilen bieten kann, wenn z.B. bepflanzte Nischen entstehen mit schützenden Unterständen und Sitzgelegenheiten. Mit relativ geringem Kosten- und Arbeitsaufwand und auch mit Berücksichtigung der unterirdischen Infrastruktur kann so ein kühlender und schützender Ort für die Pendler oder die Mittagspause der Arbeitnehmer entstehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8086 2026 Die Vorlage OF 688/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Wörter "und Bäumen" nach dem Wort "Sträuchern" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zufahrt auf die RosaLuxemburgStraße prüfen betrifft: Fahrzeuge aus dem Müllheizkraftwerk in HeddernheimOFOB 802.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 689/8 Betreff: Zufahrt auf die Rosa-Luxemburg-Straße prüfen betrifft: Fahrzeuge aus dem Müllheizkraftwerk in Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen, um zu überprüfen, ob es die Möglichkeit gibt, für Fahrzeuge, die aus der Müllverbrennungsanlage Heddernheim kommen, eine direkte Auffahrt auf die Rosa Luxemburg Straße herzustellen (Richtung Oberursel). Dabei ist 1. zu prüfen, ob eine Auffahrt (Rampe) auf die Abbiegespur, die von der Dillenburger Straße kommt und re auf die Rosa Luxemburg Straße führt, realisierbar ist, eine Auffahrt sollte besonders im Bereich der Stützmauer schräg gegenüber dem MHKW Tor geprüft werden und es ist 2. zu prüfen, ob eine Zubringerbrücke auf die Rosa Luxemburg Straße über den U-Bahnhof Heddernheimer Landstraße realisierbar ist. In beiden Varianten wird ausschließlich eine Einfahrt auf die Fahrspur stadtauswärts berücksichtigt. Beide Varianten soll neben der Machbarkeitsstudie der technische und finanzielle Aufwand beurteilt werden. Begründung: Die schweren und oft sehr langen Müllfahrzeuge fahren heute aus dem MHKW zur oberen Heddernheimer Landstraße, re auf die Dillenburger Straße, über die Brücke, um dann links über die Rosa Luxemburg Straße zur A66 oder zur Innenstadt zu gelangen. Im Bereich der oberen Heddernheimer Landstraße ist ein Wohn-/Gewerbe-Mischgebiet, außer der störenden Lärmbelastung, manchmal auch Geruchsbelastung, kommt es bei dichter Folge der Müllfahrzeuge zu Behinderungen und Einschränkungen des Fahrrad-,Fußgänger- und einfahrenden Individualverkehrs. Eine direkte Ausfahrt für die Müllfahrzeuge bedeutet für das Stadtviertel bessere Arbeits- und Lebensbedingungen und würde auch zur Entlastung der Brücke über die Rosa Luxemburg Straße beitragen, über die die Zufahrt zum Nordwestzentrum stattfindet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8087 2026 Die Vorlage OF 689/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wasserfontänen für den Martin-Luther-King-ParkOFOB 802.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 692/8 Betreff: Wasserfontänen für den Martin-Luther-King-Park Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im westlichen Teil des Martin-Luther-King-Park eine kleine Anlage mit Wasserfontänen errichtet werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, - ob die unter dem Kanaldeckel (Mitte der Wiese) gelegene Wasserleitung Trinkwasser führt, - ob ein hieraus ein Rohr mit mehreren Düsen für Wasserfontänen verlegt werden kann, - ob rund um den Bereich des Kanaldeckels ebene Steinplatten oder Kantsteine verlegt werden können, so dass eine kleine Plattform entsteht, - wie der Abfluss von Sprüh- bzw. Fontänenwasser an dieser Stelle möglich wäre. Begründung: Wasserfontänen an dieser Stelle wären für Kinder und Erwachsene im heißen Sommer eine willkommene Erfrischung. Der Ententeich im Park ist fürs Baden und Abkühlen nicht geeignet. Der westliche Teil des Martin Luther King Parks, in dem auch die Fitness-Anlage liegt, ist im Westen und im Norden von einer dichten und mehrstöckigen Bebauung umgeben, so dass wenig abkühlende Luftströme einfließen. Eine kleine Anlage mit Wasserfontänen würde die Aufenthaltsqualität im Park erheblich verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8090 2026 Die Vorlage OF 692/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit FDP
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Immer weniger Kinder können Rad fahrenST02.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 212 Betreff: Immer weniger Kinder können Rad fahren Zur Beantwortung wurde ebenfalls eine Stellungnahme der Landespolizei eingeholt. Zu 1.: An allen Frankfurter Grundschulen findet in der Jahrgangsstufe 4 eine Radfahrausbildung mit Prüfung durch die Verkehrserziehung der Hessischen Landespolizei, hier Polizeipräsidium Frankfurt am Main, statt. Aktuell betreibt diese sieben Jugendverkehrsschulen. Diese sind nach Stadtteilen aufgeteilt. Insofern darf davon ausgegangen werden, dass Grundkenntnisse im Radfahren in der Breite durchaus vorhanden sind. Bereits in der Vorschule und in den 1. Klassen kommen die Kinder mit den Inhalten der Verkehrserziehung in Berührung. Der Schwerpunkt liegt in der Durchführung praktischer Übungen im Rahmen der Radfahrausbildung von Kindern in den 3. und 4. Klassen. Zusätzlich erklären Lehrer:innen wie wichtig ein verkehrssicheres Fahrrad und gute Erkennbarkeit im Straßenverkehr sind. Zu Beginn der Radfahrbeschulung nehmen die Verkehrserzieher:innen diese Inhalt nochmals auf und kontrollieren mit den Kindern mitgebrachte Fahrräder und Fahrradhelme. Die ersten Unterrichtseinheiten werden auf dem Schulhof geübt und finden abschließend im Realverkehr - dem öffentlichen Straßenverkehr - statt. Anschließend erhalten die Kinder den Fahrradpass als Nachweis, dass sie an der Radfahrbeschulung teilgenommen haben. Jedoch wird polizeilich beobachtet, dass Kinder in den Grundschulen immer weniger Radfahren können. Die motorischen und kognitiven Fertigkeiten und Fähigkeiten sind bei vielen Kindern begrenzt. Laut Landespolizei sind die Ursachen in den Jahren und Folgejahren der Covid-Pandemie zu sehen. Aber auch das Elternhaus muss dafür Sorge tragen, dass die Kinder mehr in Bewegung gebracht werden. Es ist zutreffend, dass mehr Kinder "auf dem Lande" im Radfahren geübt sind, als in der Stadt. Das dürfte nach Erfahrung der Landespolizei insbesondere auch daran liegen, dass die Möglichkeiten "auf dem Lande" zu wohnen/leben für Radfahrer:innen besser geeignet sind (insgesamt weniger Verkehr, weniger Mischverkehr, bekannte Straßen, Wege, Plätze...). Zu 2. und 4.: Die Verkehrserziehung der Städtischen Verkehrspolizei unterrichtet in den ersten Klassen und Vorschulklassen. Ziel ist hier die Sensibilisierung für ein sicheres Verhalten zu Fuß im Straßenverkehr. Neben der Radfahrausbildungen kann der sogenannte Ferienfahrradpass in den Sommer- und Herbstferien absolviert werden. Die Stadt Frankfurt am Main bietet dieses Konzept an, das von der Landespolizei durchgeführt wird. Konkret bedeutet dies, dass die Kinder in den genannten Ferien gesondert beschult werden. Des Weiteren gibt es die Gefahrensensibilisierung in der 7. Klasse, ebenfalls ein Angebot der Landespolizei. Hier werden motorische Trainingseinheiten angeboten. Allerdings fand dieses Training letztmalig in 2024 statt. Zukünftig sind unter Berücksichtigung der Auftragslage, weitere Trainingseinheiten zur Gefahrensensibilisierung geplant. Darüber hinaus gibt es Angebote (Landespolizei) bei beeinträchtigten Kindern der Förderschulen sowie anderen Einrichtungen wie der Praunheimer Werkstätten oder der Lebenshilfe. Weitere Angebote bestehen in Form der umA-Beschulung (unbegleitete minderjährige Asylsuchende). Diese werden durch D 630 - Verkehrserziehung gesondert beschult; dabei ist in aller Regel noch eine weitere Aufsichtsperson dabei, die diese Personengruppe begleitet. Zu 3.: Weitergehende Angebote sind nicht geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage der KAV vom 20.10.2025, KA 63
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkhaus Saalbau GriesheimSTOB 602.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 213 Betreff: Parkhaus Saalbau Griesheim zu 1: Es ist leider nicht möglich, die Parkgebühren im Parkhaus unter dem SAALBAU Griesheim wieder zu reduzieren. Die alten Parkgebühren waren aufgrund hoher Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten nicht mehr auskömmlich. zu 2 und 3: Der Kassenautomat des dort verbauten Parkierungssystems hatte nach der Installation temporäre Probleme mit den Zahlungsvorgängen. Diese wurden im Sommer 2024 behoben. Beim Öffnen und Schließen des Rolltores über das Parkierungssystem gab es Lieferprobleme bei defekten Bauteilen, seit Herbst 2024 sollte es wieder fehlerfrei funktionieren. Sollten weiterhin Probleme mit dem Kassenautomaten, dem Rolltor ö.ä. bestehen, wenden Sie sich bitte an den Störungsdienst der PBG (Parkhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. Niddastraße 107, 60329 Frankfurt am Main, E-Mail: post-pbg@abg.de, Telefon: 069 2608-4500, https://parkhausfrankfurt.de/). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.10.2024, OA 496
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Griesheim und Nied: S-Bahn-Ausfälle in der Woche vom 25. bis 29.08.2025STOB 602.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 214 Betreff: Griesheim und Nied: S-Bahn-Ausfälle in der Woche vom 25. bis 29.08.2025 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Die Anregung wurde an die DB zur Beantwortung weitergeleitet. Eine Rückmeldung steht noch aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 02.09.2025, OA 568
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umbau/Abriss der Gebäude im Oberurseler Weg 19STOB 802.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 215 Betreff: Umbau/Abriss der Gebäude im Oberurseler Weg 19 Zu 1: Die Bauaufsicht hat am 27.05.2024 eine planungsrechtliche Bauvoranfrage zur "Nutzungsänderung von einer Büro-/Gewerbeeinheit in eine Wohnung im EG und KG, sowie Herstellung einer Wohneinheit im Kellergeschoss zu insgesamt 5 Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus (Bauteil 1) und Errichtung eines Wintergartens (unbeheizt) unter der Vorgangs-Nr. V-2024-6-4 positiv beschieden. Seitdem sind bei der Bauaufsicht keine neuen Anträge eingegangen. Zu 2: Es gibt keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, das Grundstück wird gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) als Außenbereichsgrundstück eingestuft. Im September 2024 wurde dem Stadtplanungsamt eine Planung zu einem Mehr-Generationenpark "Hohe Mühle" vorgestellt, die in vorliegender Form nicht genehmigungsfähig war. Seitdem wurde dem Stadtplanungsamt kein weiteres Konzept vorgelegt. Zu 3: Hierzu liegen dem Magistrat keine Angaben vor. Zu 4: Hierzu liegen dem Magistrat keine Angaben vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.10.2025, V 1302
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Heddernheimer Steg - Und wieder ist der Aufzug kaputtSTOB 802.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 216 Betreff: Heddernheimer Steg - Und wieder ist der Aufzug kaputt Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7639
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken; Straßenraum entlasten!STOB 802.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 217 Betreff: Nordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken; Straßenraum entlasten! Die aktuellen Mieten liegen 40 Euro pro Monat unter den Mietzinsen in vergleichbaren Lagen in Frankfurt. Die Erhöhung der Miete war leider aufgrund der über viele Jahre ebenfalls gestiegenen Kosten betriebswirtschaftlich notwendig. Die Garagen haben eine Vermietungsquote zwischen 80 % und 100 %. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7227
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gesundheitsversorgung älterer Migrantinnen und MigrantenST02.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 218 Betreff: Gesundheitsversorgung älterer Migrantinnen und Migranten Zu 1. und 2. Die Stadt Frankfurt hat die Zielgruppe der Migrant:innen fest im Blick und sorgt dafür, dass die Weiterentwicklung der Altenhilfe den Bedürfnissen älterer Menschen mit Einwanderungsgeschichte gerecht wird. Mitarbeiter:innen des Jugend- und Sozialamtes beteiligen sich regelmäßig am Arbeitskreis "HIWA! Ältere Migrant:innen". Dieser Arbeitskreis setzt sich für eine kultursensible und interkulturelle Arbeit mit älteren Menschen ein. Die Mitarbeiter:innen informieren dort gezielt über die Fach- und Antragsstellen des Jugend- und Sozialamtes und greifen Erfahrungen sowie Anliegen aus der Beratungsarbeit auf. Zudem unterstützen sie die Arbeit der verschiedenen Beratungsstellen (siehe Tabelle 1). Darüber hinaus entwickeln und gestalten sie Workshops für Senior:innen, die zum Beispiel im Rahmen der jählichen Aktionswochen Älterwerden angeboten werden. Die Teilnehmer:innen des diesjährigen Fachtages des "Frankfurter Programms Würde im Alter" haben sich am 20. November 2025 mit dem Thema "Pflege und Altenhilfe in einer transkulturellen Gesellschaft: Wunsch und Wirklichkeit" auseinandergesetzt. Das Programm enthielt vier Fachvorträge von Prof. Dr. Julia Hahmann (Hochschule RheinMain), Prof. Dr. Dr. Hürrem Tezcan-Güntekin (Alice-Salomon Hochschule Berlin), Prof. Dr. Miriam Stagge (IU Internationale Hochschule) und Dr. Edward Omeni (Deutsches Zentrum für Integration- und Migrationsforschung). Zudem stellten zahlreiche Frankfurter Organisationen ihre kultursensiblen Projekte und Konzepte vor. Die KAV war zu diesem Fachtag eingeladen. Das Gesundheitsamt bietet ein breites Spektrum barrierefreier und kostenfreier Angebote. Dazu zählen insbesondere eine regelmäßig stattfindende Vortragsreihe im Gesundheitsamt Frankfurt am Main, sowie Programme zur Förderung sozialer Teilhabe und zur Verringerung von Einsamkeit. Die Angebote werden in der zweimal jährlich erscheinenden Broschüre "Gesund durchs Jahr" veröffentlicht. Darüber hinaus unterstützt eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie die Kolleg:innen des Jugend- und Sozialamts in der aufsuchenden Versorgung älterer Bürger.innen. Aktuell gibt es die folgenden Beratungsstellen für ältere Migrant:innen in Frankfurt am Main: Name Träger Web/Kontakt HIWA! Beratungsstelle für ältere Migrant*innen Deutsches Rotes Kreuz https://www.drkfrankfurt.de/angebote/soziale-dienste/hiwa-be ratungsstelle-fuer-aeltere-migrantinnen.html Interkultureller Treff OASI Caritas https://www.caritas-frankfurt.de/ich-suche-hilfe/mensc hen-staerken/migration-und-flucht/erwachsene/interkultureller-treff-oasi/interku ltureller-treff-oasi Türkisches Volkshaus Frankfurt e.V. Verein https://www.halkevi-frankfurt.de/ Infrau e.V. interkulturelle Beratungs- und Bildungszentrum für Frauen, Mädchen und Seniorinnen Der Paritätische https://www.infrau.de/ Kommunale Gesundheitsinitia-tiven interkulturell (KoGi) Gesundheitsamt Frankfurt https://frankfurt.de/themen/gesundheit/gesundheitsfoerderung /kommunale-gesundheitsinitiativen-interkulturell Mentoren für Gesundheitsaufklärung (MEGA e.V.) Verein https://megaev.de/ KIZ Mehrgenerationenhaus im Gallus e.V. Verein Projekt "BELL- Bildung und Engagement ein Leben lang" https://www.kiz-gallus.de/tag/bell/ Maisha e.V. Verein https://www.maisha.org/ Die Beratungsangebote werden von Fachkräften (zumeist Sozialarbeiter:innen) durchgeführt. Mitarbeitende die ehrenamtliche unterstützen, werden von Fachkräften angeleitet. Zu 3. Die Beratung findet in vielen unterschiedlichen Sprachen statt. Das Angebot variiert je nach Mitarbeiter:innen und Einsatz von Dolmetscher:innen. Die Angebote des Gesundheitsamtes werden von Mitarbeitenden der Abteilung Psychische Gesundheit vor allem aus den Bereichen Medizin, Soziale Arbeit und Psychologie durchgeführt. Zur sprachlichen Unterstützung können sowohl Dolmetschende als auch telefonische Dolmetscherdienste angefordert werden. Das Sprachangebot richtet sich hier nach der Nachfrage. Dadurch ist sichergestellt, dass Menschen mit unterschiedlichsten Sprachbedarf die Angebote wahrnehmen können. Die Informationsmaterialien des Pflegestützpunktes Frankfurt am Main und des Ehrenamtlichen Dienstes liegen als Flyer in sieben Sprachen vor (Englisch, Französisch, Italienisch, Türkisch, Polnisch, Spanisch und Arabisch). Der neue Flyer der Leitstelle Älterwerden des Rathauses für Senioren wird derzeit übersetzt. Formulierungen in leichter Sprache und barrierefreie Dokumente (online) erlauben es Nutzer:innen, die Informationen in weitere Sprachen zu übersetzen. Zu 4. Der Magistrat plant aktuell keine Kürzungen des Angebotes. Er ist sich bewusst, dass die wachsende Zahl älterer Migrant:innen gut erreichbare und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Angebote der Altenhilfe und der Gesundheitsversorgung erfordert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage der KAV vom 20.10.2025, KA 61
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sportplätze an der Wilhelm-Epstein-StraßeSTOB 902.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 219 Betreff: Sportplätze an der Wilhelm-Epstein-Straße Das Sportamt und das Grünflächenamt haben in der Sitzung des Ortsbeirates 9 am 30.10.2025 über die Baumaßnahme an der Wilhelm-Epstein-Straße berichtet und entsprechende Fragen zu der Baumaßnahme beantwortet. Mit dem Bau der beiden Kunstrasengroßspielfelder wird voraussichtlich zum 3. Quartal begonnen. Im Anschluss daran mit dem Bau des neuen Funktionsgebäudes. Über den Fortgang der Baumaßnahme wird das Sportamt den Ortsbeirat laufend unterrichten. Die Bauarbeiten sind mit der Baumaßnahme bei TuS Makkabi koordiniert und abgesprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7677
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Entfernung von auf dem Gehweg gelagerten Absperrgittern in der RaimundstraßeSTOB 902.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 220 Betreff: Entfernung von auf dem Gehweg gelagerten Absperrgittern in der Raimundstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7683
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bauliche Umgestaltung Überweg zwischen Grünfläche Eckenheimer Landstraße und KaiserSigmund-Straße zur Erhöhung der VerkehrssicherheitSTOB 902.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 221 Betreff: Bauliche Umgestaltung Überweg zwischen Grünfläche Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Zu "abgesenkten Bordsteinen" und "Neue Position der Fahrradbügel": Der Anregung wird entsprochen. Zu "Schutz der Grenzmarkierung durch Falschparker": Es wird Anfang 2026 eine Planung erarbeitet, um die angesprochenen Gefahrenpunkte zu entschärfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nun endlich: Platz Lachweg/Dreihäusergasse aufwerten - kommt Unterführung?STOB 902.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 222 Betreff: Nun endlich: Platz Lachweg/Dreihäusergasse aufwerten - kommt Unterführung? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Zur Realisierung einer Eisenbahnüberführung für den Rad- und Fußgängerverkehr ist noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7684
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Haltestelle der Buslinie 25 am Berkersheimer BahnhofSTOB 1002.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 223 Betreff: Haltestelle der Buslinie 25 am Berkersheimer Bahnhof Die im Kontext des viergleisigen Ausbaus der Main-Weser-Bahn genutzte Baustelleneinrichtungsfläche (Lagerplatz) war über den Planfeststellungsbeschluss nur temporär gesichert und wurde zwischenzeitlich von der Vorhabenträgerin DB InfraGO AG wieder in den Ursprungszustand als landwirtschaftliche Nutzfläche (Ackerland) zurückversetzt. Die betroffenen Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel und sind nicht als Verkehrsflächen planfestgestellt. Aller Voraussicht nach werden diese Flurstücke wieder als temporäre Baustelleneinrichtungsfläche für die Herstellung der dauerhaften Brücke für den Fuß- und Radverkehr über die Main-Weser-Bahn benötigt, die neben der Berkersheimer Bahnstraße entstehen soll. Die Fläche steht deshalb nicht für den ÖPNV zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7547
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gleisquerung U5/Ronneburgstraße nivellierenSTOB 1002.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 224 Betreff: Gleisquerung U5/Ronneburgstraße nivellieren Der Bahnübergang liegt straßen- und gleisbautechnisch sehr gut. Aus Gründen der Entwässerung müssen die Bereiche zwischen den Schienen etwas höher eingebaut werden, damit sich dort kein Niederschlagswasser sammelt und sich bei Frost kein Glatteis bildet. Ein Glätten der Flächen kann daher nicht erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7544
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Reparatur der Straße Berkersheimer WegSTOB 1002.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 225 Betreff: Reparatur der Straße Berkersheimer Weg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin kein konkretes Zeitfenster für die Umsetzung benennen zu können. Weiterhin werden die Finanzierung sowie notwendige Anpassungen der Planung geprüft. Dabei wird eine Variante des Straßenquerschnitts verfolgt, die den aktuellen Zustand verbessert und darauf abzielt, die Belange aller Verkehrsteilnehmenden innerhalb der begrenzten Straßenbreite bestmöglich zu berücksichtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5258
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkdeck für die Pfortenstraße 55STOB 1102.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 226 Betreff: Parkdeck für die Pfortenstraße 55 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist weiterhin keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5965
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Temporäre Zu- und Ausstiegshilfen an den Bushaltestellen "Budge-Stiftung (Lohrberg)"STOB 1102.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 227 Betreff: Temporäre Zu- und Ausstiegshilfen an den Bushaltestellen "Budge-Stiftung (Lohrberg)" Der Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle "Budge-Stiftung" (beide Richtungen) durch tiefbauliche Maßnahmen wird oberste Priorität eingeräumt. Das weitere Vorgehen hierzu wird zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem zuständigen Straßenbaulastträger Hessen Mobil abgestimmt, um eine nachhaltige bauliche Lösung zu realisieren. Der Anregung entsprechend werden traffiQ und VGF mit einem Fachbetrieb vor Ort beraten und prüfen, ob es möglich ist, temporäre Zu- und Ausstiegshilfen bereitzustellen, die diebstahlsicher montiert werden und bis zum Beginn des barrierefreien Umbaus installiert bleiben können. Obwohl vorherige Prüfungen ergaben, dass der südlich gelegene Gehweg der Wilhelmshöher Straße für eine provisorische barrierefreie Lösung zu schmal ist, wird die Fahrtrichtung Osten nochmals in die Prüfung einbezogen. Die fachliche Prüfung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da es für die individuelle Situation vor Ort keine standardisierten Anfertigungen gibt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7488
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einbau einer Hülse für ein Speed-DisplaySTOB 1302.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 228 Betreff: Einbau einer Hülse für ein Speed-Display Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7585
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fußgängerüberweg auf dem Schulweg vor der Kindertagesstätte in HarheimSTOB 1402.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 229 Betreff: Fußgängerüberweg auf dem Schulweg vor der Kindertagesstätte in Harheim Die Haintalstraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone, in der Fußgängerüberwege grundsätzlich entbehrlich sind. Weder mit Blick auf die zu erwartenden Größenordnungen von KFZ- und Fußverkehr in der Spitzenstunde, noch auf die Verkehrssicherheit gibt es Anlass, an der in Rede stehenden Örtlichkeit von diesem Grundsatz abzuweichen. Die Verkehrsanlagen sind gut ausgebaut, die notwendigen Sichtbeziehungen gegeben. Insbesondere haben sich von 2016 bis 2024 weder in der Haintalstraße, noch in der Spitzenstraße polizeilich aufgenommene Verkehrsunfälle mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung ereignet. Da gleichwohl die abstrakte und subjektiv empfundene Gefahr besteht, dass Kinder hier ungesichert auf die Fahrbahn laufen könnten und eine technische Sicherung aufgrund der schmalen Gehwege nicht möglich ist, wird Bereich der Hausnummern 1-3 in beiden Fahrtrichtungen das Verkehrszeichen 136 Straßenverkehrs-Ordnung "Kinder" und entsprechende Piktogramme auf der Fahrbahn angebracht. Der Anregung - auf der Haintalstraße in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte einen Fußgängerüberweg einzurichten - wird jedoch aus den genannten Gründen nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7700
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Der Magstrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den Bushaltestellen „Tempelhof“ und „Im Niederfeld“ Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Roller geschaffen werden können.STOB 1402.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 230 Betreff: Der Magstrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den Bushaltestellen "Tempelhof" und "Im Niederfeld" Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Roller geschaffen werden können. Die Stadt Frankfurt am Main hat eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen hiernach bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen, so auch in Harheim. Inzwischen wurden im gesamten Stadtgebiet bereits über 150 ausgewiesene Parkflächen eingerichtet, die jeweils mit einem Sperrradius von 100 Metern versehen sind und in welchem das Abstellen der E-Scooter technisch nicht möglich. In Stadtgebieten, in denen noch keine Mobilitätsstationen errichtet wurden, ist das stationslose Abstellen der Fahrzeuge auf Gehwegen unter Berücksichtigung der Regelungen aus der geltenden Sondernutzungserlaubnis weiterhin gestattet. Auch in Harheim, vor allem im Bereich der Bushaltestellen "Tempelhof" und "Im Niederfeld", ist das stationslose Abstellen der Leihscooter weiterhin möglich, wodurch eine Erreichbarkeit der Bushaltestellen grundsätzlich gegeben ist. In Reaktion auf die Anregung des Ortsbeirates wurde die Abstimmung zur Einrichtung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Scooter zwischen traffiQ, Amt 36 und Amt 66 aufgenommen. Die Umsetzung von Mobilitätsstationen an den Bushaltestellen "Tempelhof" und "Im Niederfeld" wird bereits geprüft. Die individuellen Standorte der Mobilitätsstationen sowie der genaue Zeitpunkt der Umsetzung werden abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort festgelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7699
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates an den MagistratSTOB 1502.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 231 Betreff: Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates an den Magistrat Der Magistrat informiert, dass sämtliche in der OM 5240 aufgeführten Anregungen geprüft und beantwortet wurden. Eine Bearbeitung sämtlicher Punkte ist damit abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5240
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Austausch mit Frau Wüst, Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, zum Gewerbestandort Nieder Eschbach: Ortsbeirat den nötigen Respekt entgegenbringen, Vertrauen wiederherstellenSTOB 1502.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 232 Betreff: Austausch mit Frau Wüst, Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, zum Gewerbestandort Nieder Eschbach: Ortsbeirat den nötigen Respekt entgegenbringen, Vertrauen wiederherstellen Der Magistrat betont die hohe Wertschätzung für die Arbeit des Ortsbeirats als demokratisch legitimiertes Gremium und unterstreicht, dass die Zusammenarbeit stets transparent, respektvoll und konstruktiv erfolgt. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Stellungnahme ST 1219, in der die bisherigen Projekte und Initiativen in Nieder-Eschbach, die durch das Dezernat IV sowie die Wirtschaftsförderung umgesetzt wurden, ausführlich dargestellt sind. Seit Januar 2023 betreibt die Wirtschaftsförderung Frankfurt ein Standortmanagement am Gewerbestandort Nieder-Eschbach. Ziel ist es, die lokalen Unternehmen zu unterstützen, die Vernetzung zu fördern und die öffentliche Präsenz des Standorts zu stärken. Zu den bisherigen Maßnahmen zählen Workshops zur Bedarfserhebung, eine Standort-Homepage mit Unternehmensverzeichnis, das Netzwerkformat "Business Connect" sowie ein Pop-Up-Office mit Sprechstunden und Workshops zur digitalen Sichtbarkeit. Die Ergebnisse der Workshop-Reihe sowie geplante Projekte wurden mit dem Ortsbeirat abgestimmt und dem Gremium vorgestellt. Zu Jahresbeginn kam es zu einem personellen Wechsel im Standortmanagement, wodurch zwischenzeitlich keine weiteren Aktivitäten stattfanden. Das Netzwerkformat "Business Connect" wurde mittlerweile fortgeführt und fand zuletzt am 06.11.2025 statt. Ergänzend informiert ein monatlicher Newsletter die Unternehmen über aktuelle Themen und Veranstaltungen und bietet ihnen die Möglichkeit, eigene Aktionen zu kommunizieren. Auch künftig sollen weitere Veranstaltungen und Projekte umgesetzt werden, um die Unternehmen bei ihren Bedarfen zu unterstützen und die langfristige Entwicklung des Standorts voranzubringen. Geplant sind insbesondere Workshops zu wirtschaftlich relevanten Themen, sowohl vor Ort als auch digital. Für das kommende Jahr sind zusätzliche Projekte vorgesehen, zu denen derzeit noch keine verbindlichen Angaben gemacht werden können. Am 24.10.2025 nahm die Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung an einer Sitzung des Ortsbeirats 15 teil. Sie berichteten über die Aktivitäten vor Ort und standen für Rückfragen zur Verfügung. Auf Bitte des Ortsbeirats wurden bzw. werden die Aktivitäten des Standortmanagements am 28.11.2025 nochmals detailliert vorgestellt. An dieser Stelle ist besonders hervorzuheben, dass die übergeordneten Entwicklungen, Planungen sowie die strategische Ausrichtung des Gewerbestandorts in der Verantwortung des Planungsdezernats liegen. Dieses übernimmt zugleich die konzeptionelle Steuerung und die bauliche Entwicklung, sodass die Federführung für die langfristige Perspektive des Standorts ebenfalls beim Planungsdezernat liegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7349
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Eine homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark FriedensbrückeSTOB 102.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 233 Betreff: Eine homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark Friedensbrücke Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat ist sich grundsätzlich einig, mit den Netzdiensten RheinMain das Projekt weiter voranzutreiben. Voraussetzung für die Kooperation ist die Festlegung des zukünftigen Betreibers der Beleuchtungsanlage, hier ist noch keine Entscheidung erfolgt. Folgende Eckpunkte wurden ämterübergreifend festgelegt: - Die Beleuchtung des Hafenparks, zeitgeschaltete Beleuchtung bis 22 Uhr, dient als Referenz für die Ausstattung und Bedingungen an der Friedensbrücke. - Die notwendigen Stromanschlüsse und das entsprechende Zubehör müssen hochwassersicher verbaut sein, da sich die Anlage im Überflutungsgebiet befindet. - Die Beleuchtung muss sich in die "Illumination Main" einfügen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1816
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Leerstandsregister Verwaltungs-, Büro-, Gewerbe- und Industrieflächen für NiederEschbach und Frankfurt erstellenSTOB 1502.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 234 Betreff: Leerstandsregister Verwaltungs-, Büro-, Gewerbe- und Industrieflächen für Nieder-Eschbach und Frankfurt erstellen Gewerbeflächen, die einen Leerstand aufweisen, jedoch zur Vermietung, zur Untervermietung oder zum Verkauf zu Verfügung stehen, werden allgemein über die gängigen privatgeführten Immobilienportale oder direkt über die vor Ort agierenden Maklerunternehmen suchenden Nachnutzern angeboten. Darüber hinaus befindet sich die Wirtschaftsförderung in einem regelmäßigen Austausch mit gewerblich handelnden Immobilienanbietern und Eigentümern, um bei der Vermittlung von Gewerbeflächen zu unterstützen. Strukturelle minder- oder ungenutzte Gewerbegrundstücke sind ebenfalls inhaltlicher Bestandteil des zuvor genannten regelmäßigen Austausches. Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit und Möglichkeit, ergänzend ein tagesaktuelles Leerstandsregister für Verwaltungs-, Büro-, Gewerbe- und Industrieflächen aufzubauen und nachzuhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2726
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parken in den Wallanlagen unterbindenSTOB 102.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 235 Betreff: Parken in den Wallanlagen unterbinden Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich im 1. Quartal 2026 erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7560
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Entsiegelung und Begrünung Mittelstreifen Taunusanlage 19 bis 21STOB 102.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 236 Betreff: Entsiegelung und Begrünung Mittelstreifen Taunusanlage 19 bis 21 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können, da vorab eine Überprüfung der unterirdischen Leitungs- und Versorgungstrassen erforderlich ist. Sofern der Bereich für eine Entsiegelung in Frage kommt, werden ämterübergreifend die nächsten Schritte abgestimmt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7564
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Weißadlergasse/Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz aufwertenSTOB 102.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 237 Betreff: Weißadlergasse/Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz aufwerten Vorläufige Stellungnahme: Zur Gestaltung des Bereichs (1b Aufstellen von Bänken) sowie den angeregten langfristigen Maßnahmen (2. Platzgestaltung) befindet sich der Magistrat in ämterübergreifender Abstimmung und bedauert, noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Der Magistrat sieht vor einer Klärung der Umgestaltung davon ab, Poller zu entfernen, da so illegales Parken verhindert werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7566
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkürzung der Leerungsintervalle am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße auf Höhe der Kirche St. StephanusSTOB 1502.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 238 Betreff: Verkürzung der Leerungsintervalle am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße auf Höhe der Kirche St. Stephanus Die Anregung des Ortsbeirats wird dankend aufgenommen. Die VGF wird ihren Dienstleister FES / FFR anhalten, die Intervalle für die Leerung des Abfallbehälters zu verkürzen, um eine Überfüllung künftig zu vermeiden und das Erscheinungsbild nachhaltig zu verbessern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7583 Antrag vom 22.04.2026, OF 1/15 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 63
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umgehende Erneuerung der Fahrbahndecke - Unfall an der U-Bahn-StationSTOB 1602.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 239 Betreff: Umgehende Erneuerung der Fahrbahndecke - Unfall an der U-Bahn-Station Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7051
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fußgängerzone Kirchnerstraße wann?STOB 102.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 240 Betreff: Fußgängerzone Kirchnerstraße wann? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich im 1. Quartal 2026 erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7559
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fußwegverbindung zwischen Westbahnhof und SchönhofviertelSTOB 202.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 241 Betreff: Fußwegverbindung zwischen Westbahnhof und Schönhofviertel Vorläufige Stellungnahme: Die Deutsche Bahn (DB) stimmt einer ebenerdigen Querung der Gleise für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr zwischen der Brigitte-Frauendorfer-Straße und der Kreuznacher Straße/Galvanistraße über das Gelände des DB-Stellwerks nicht zu. Die vorhandene Diensttreppe kann seitens der DB nicht für den öffentlichen Fußverkehr freigegeben werden. Zur angefragten Gleisüberführung hat der Magistrat die DB um eine Stellungnahme gebeten und bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.10.2025, V 1304
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Prüfung der Machbarkeit einer direkten Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser LandstraßeSTOB 502.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 242 Betreff: Prüfung der Machbarkeit einer direkten Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Die Anregung wurde an Hessen Mobil weitergeleitet. Dort liegt die Entscheidung, ob eine erneute Wirkungsanalyse durchgeführt wird, um die Machbarkeit einer direkten Abfahrt von der A661 aus Richtung Kaiserlei zur Babenhäuser Landstraße erneut zu untersuchen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7590
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von BarrierefreiheitSTOB 602.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 243 Betreff: Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von Barrierefreiheit Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können und stimmt sich zu dieser Anregung ämterübergreifend ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7515
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Auskunftsersuchen zum Bedarf an Hallenbadkapazitäten im Frankfurter Süden und zur Umsetzung des SchwimmbadmasterplansSTOB 502.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 244 Betreff: Auskunftsersuchen zum Bedarf an Hallenbadkapazitäten im Frankfurter Süden und zur Umsetzung des Schwimmbadmasterplans Zu 1. Aktuell findet der Schwimmunterricht der Frankfurter Schulen in fünf Schulschwimmbädern, sechs Hallenbädern sowie drei Bädern mit Traglufthallen der Bäderbetriebe statt. Zur zusätzlichen Versorgung mit Schwimmfläche, werden Schwimmbahnen beim Landessportbund angemietet. Das bedeutet aktuell, dass alle Schulen die Schwimmfläche angefragt haben auch versorgt werden konnten. Die Situation wird allerdings mit steigenden Schülerzahlen und damit verbundenen Schulneugründungen oder Mehrklassenbildungen zukünftig angespannter werden. Mit der Wiedereröffnung des Rebstockbades ergeben sich allerdings wieder zusätzliche Kapazitäten. Zudem ist der Bau eines weiteren Schulschwimmbades an den Ernst-Reuter-Schulen geplant. Im Ortsbezirk 5 verfügt die Carl-Schurz-Schule über ein Schulschwimmbad, welches außerhalb der Schulzeiten auch durch Vereine genutzt wird. Das Schwimmbad befindet sich nach aktuellem Stand im Regelbetrieb. Die Vergabe an die Vereine wird über die BäderBetriebe Frankfurt GmbH gesteuert. Zu 2. Die BäderBetriebe Frankfurt investieren und haben in den letzten Jahren in Schwimmbadinfrastruktur über 200 Millionen Euro investiert. a) Das Enddatum des Bäderkonzepts wurde nicht verlängert. b) ca. 24 Mio. Euro realisierte Investitionsmaßnahmen seit 2018 u. a.: - Freibad Riedbad Revitalisierung: ca. 11,5 Mio. € - Freibad Nieder-Eschbach Traglufthalle: ca. 5,7 Mio. € - Freibad Hausen Traglufthalle: ca. 300.000 € - Hallenbad Titus Thermen (TT): 1. neuer Kühlturm: 250.000 € 2. neue Warmwasseraufbereitung: ca. 200.000 € 3. weitere Sanierungsmaßnahmen in den TT: ca. 500.000 € - Main Bad Bornheim - Fertigstellung: ca. 70.000.000 € - gesamt: 88,450 Mio. € - weitere Maßnahmen = 5,550 Mio. € Zusätzlich wurden ca. 33 Mio. Euro im Bereich der Bauunterhaltung und Wartung in den Jahren 2018 bis 2025 an Erhaltungsmaßnahmen in den Schwimmbädern umgesetzt. c) Das laufende Projekt Rebstockbad stellt aktuell die größte Herausforderung an Maßnahmen dar. Weitere geplante Maßnahmen aus dem investiven Bereich ist die Revitalisierung des Hallenbades Höchst. Zudem werden diverse energetische Umstellungen in den Schwimmbädern (Ausbau der Fernwärme, BHKW´s, Photovoltaikanlagen, Geothermie, etc.) durchgeführt. d) Termingerechte und budgetgerechte Fertigstellung Neubau Rebstockbad. e) Alle dringenden, erforderlichen Maßnahmen in den Schwimmbädern werden umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1232
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Was tut die Stadt Frankfurt gegen antisemitisch motivierte Boykottaufrufe gegen lokale Betriebe?STOB 202.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 245 Betreff: Was tut die Stadt Frankfurt gegen antisemitisch motivierte Boykottaufrufe gegen lokale Betriebe? Der Magistrat stellt sich dem wachsenden Antisemitismus in der Gesellschaft entschieden entgegen. Dass nicht zuletzt auch jüdische Geschäfte und Restaurants in Frankfurt beschimpft und mit Boykott bedroht werden, ist unerträglich. Der Magistrat begrüßt die Solidaritätsaktionen für jüdische Gastronom:innen, die stattgefunden haben und ist mit den betroffenen Betreiber:innen in Kontakt. Wichtig ist zu betonen, dass antisemitisch motivierte Boykottaufrufe eine politisch motivierte Straftat darstellen, für deren Bewertung und für etwaige Maßnahmen die Polizei bzw. der Staatsschutz verantwortlich sind. Seitens der zuständigen Behörden und seitens des Präventionsrats liegen dem Magistrat aktuell keine konkreten Erkenntnisse über Bedrohungen vor. Insofern empfiehlt der Magistrat, dass sich Betriebe bei konkreten, gegen sie gerichtete antisemitisch motivierte Boykottaufrufe an die zuständigen Behörden wenden. Inwieweit der Magistrat darüber hinaus unterstützen kann, wäre im Einzelfall zu prüfen. Des Weiteren können sich Betroffene von Antisemitismus sowie Diskriminierungen an zivilgesellschaftliche und staatliche Beratungsstellen wie beispielsweise RIAS Hessen wenden. Eine Auflistung bietet die Website des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten: https://www.amka.de/beratungsstellen. Insgesamt ist der Magistrat umfassend gegen Antisemitismus aktiv durch Sichtbarmachung jüdischen Lebens, klaren Positionierungen gegenüber antisemitischen Vorfällen und Gefahren, Aufklärung und Sensibilisierung, Bildungsangebote, Unterstützung bei der Sicherheit sowie Unterstützung lokaler Organisationen. Des Weiteren ist derzeit unter Federführung des Dezernates II eine stadtweite Kampagne gegen Antisemitismus in Vorbereitung, mit der die gesamte Frankfurter Bevölkerung erreicht werden soll. Mit verschiedenen Medien soll in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, wie auch das ÖPNV gegen Antisemitismus aufgerufen und aufgeklärt werden. Der Magistrat nutzt die Kommunikationskanäle der Stadt Frankfurt am Main regelmäßig zur Positionierung gegen jede Form von Antisemitismus und ruft zur Solidarität mit Jüd:innen auf. Die Förderung von Medienkompetenz und eine fortwährende Sichtbarmachung jüdischen Lebens sowie Sensibilisierung für Antisemitismus tragen dazu bei, Antisemitismus im digitalen Raum entgegenzutreten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7661
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Abriss der Gebäude der Liegenschaft Homburger Landstraße 5STOB 302.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 246 Betreff: Abriss der Gebäude der Liegenschaft Homburger Landstraße 5 Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen liegt nach der geltenden Rechtslage grundsätzlich beim Gebäudeeigentümer bzw. Bauherrn. Im Rahmen des Abbruchantrags für die Liegenschaft Homburger Landstraße 5 hat die Bauherrschaft ein Schadstoff- und Entsorgungskonzept vorgelegt. Bestandteil des Konzepts waren die Feststellungen einer Fachfirma, wonach in einzelnen Bauteilen der Gebäude asbesthaltige Materialien vorhanden waren, unter anderem in Boden- und Estrichaufbauten, technischen Einbauten sowie einzelnen Bauteilen der Gebäudeausstattung. Das vorgelegte Konzept sah vor, dass der Ausbau, die Demontage und die Entsorgung dieser Bauteile durch eine Fachfirma unter Beachtung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) erfolgt. Das Konzept war Bestandteil der Abbruchgenehmigung und verbindlich umzusetzen. Dem Magistrat lagen während der Durchführung der Abbruchmaßnahme keine Hinweise auf Verstöße gegen die genehmigten Vorgaben oder den ordnungsgemäßen Umgang mit Asbest vor. Der Abbruch wurde am 17.06.2025 abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wurden keine gesonderten Kontrollen durchgeführt. Der Magistrat stellt klar, dass er bei jedem konkreten Hinweis oder begründeten Verdacht auf Verstöße gegen die geltenden Schutz- und Entsorgungsvorschriften von Asbest unverzüglich tätig wird und die Einhaltung der Vorgaben überprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7705
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mieterhöhungen in der WeberstraßeSTOB 302.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 247 Betreff: Mieterhöhungen in der Weberstraße In allen Bestandsgebäuden des Vorhabens, d.h. auf den Grundstücken Weberstraße 47 und 49 sowie Marschnerstraße 1, sind die Arbeiten äußerlich weit fortgeschritten. Der Stand der Ausbauarbeiten ist dem Magistrat nicht bekannt. Im weiteren Verlauf wird es in der Weberstraße 47 voraussichtlich noch zu Änderungen kommen. Ein entsprechender Nachtrag liegt vor. Auf dem Grundstück Marschnerstraße 3-5 wurde noch nicht mit den Abbrucharbeiten begonnen. Über die weiteren Pläne - auch hinsichtlich des beabsichtigten Neubaus - liegen dem Magistrat keine Informationen vor. Gleiches gilt hinsichtlich des Leerstands und der Mietentwicklung. Nach Kenntnis des Magistrats hatte sich der Projektentwickler jedoch mit dem Verkäufer, dem evangelischen Regionalverband, über Mietobergrenzen verständigt. Der Magistrat hat keine rechtlichen Möglichkeiten, auf die Dauer der Arbeiten bzw. auf den Zeitpunkt des Baubeginns bzgl. des Neubauprojekts Einfluss zu nehmen. Dies gilt ebenfalls für die Mietpreise sowie aktuell auch für etwaige Wohnungsleerstände. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.10.2025, V 1309
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Griesheim: Einkaufswagen außerhalb der Discounter und SupermärkteSTOB 602.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 248 Betreff: Griesheim: Einkaufswagen außerhalb der Discounter und Supermärkte Der Magistrat hat vor Ort den Austausch mit Discountern und Supermärkten gesucht und die Problematik sowie bestehende und mögliche Lösungen erörtert und um Prüfung der Umsetzung weiterer Vorkehrungen gebeten. Die Vertreterinnen und Vertreter der Unternehmen schilderten eine unterschiedlich starke Betroffenheit. In den Gesprächen zeigte sich, dass die meisten Märkte bereits einen hohen Aufwand betreiben, damit die Einkaufswagen das eigene Gelände nicht verlassen. So werden beispielsweise die Räder der Einkaufswagen per GPS blockiert, sobald sie das Betriebsgelände verlassen. Einer der Märkte hat hier im Dezember 2025 nochmals aufgerüstet, was bereits zu einer Verbesserung geführt habe. Ungeachtet dessen werden in Einzelfällen Wagen dennoch weggetragen. Alternativ bzw. ergänzend werden über Nacht oder am Wochenende Einkaufswagen in den Boxen angekettet. Um entwendete Wagen wieder einzusammeln, wird der Stadtteil durch die jeweiligen Marktbetreiber in unterschiedlichen Abständen abgesucht oder auf Hinweis werden Abstellorte gezielt angefahren. Ein Discounter hat einen externen Dienstleister beauftragt, der von Montag bis Samstag jeden Morgen Einkaufswagen in Griesheim aufspürt und zur Filiale zurücktransportiert. Schon aus Eigeninteresse (Mangel an Einkaufswagen für Kunden an der Filiale, finanzielle Kosten für Neuanschaffungen) sind alle Märkte bestrebt, zu verhindern, dass Einkaufswagen im öffentlichen Raum abgestellt werden. Weitere Vorkehrung werden immer wieder geprüft, sind teilweise aber nur begrenzt umsetzbar. So kann beispielsweise ein Absperren der Gelände außerhalb der Öffnungszeiten nicht vorgenommen werden, wenn Packstationen und E-Lade-Stationen durchgehend erreichbar sein müssen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7511
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.