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Mieterhöhungen in der Weberstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat informiert über den aktuellen Stand der Bauarbeiten in der Weberstraße und Marschnerstraße. Es sind äußere Fortschritte erkennbar, jedoch liegen keine Informationen über den weiteren Ablauf vor. Die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Magistrats sind eingeschränkt, insbesondere was die Mietpreise betrifft.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Marschnerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 30.10.2025.

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Stellungnahme des Magistrats

In allen Bestandsgebäuden des Vorhabens, d.h. auf den Grundstücken Weberstraße 47 und 49 sowie Marschnerstraße 1, sind die Arbeiten äußerlich weit fortgeschritten. Der Stand der Ausbauarbeiten ist dem Magistrat nicht bekannt. Im weiteren Verlauf wird es in der Weberstraße 47 voraussichtlich noch zu Änderungen kommen. Ein entsprechender Nachtrag liegt vor. Auf dem Grundstück Marschnerstraße 3-5 wurde noch nicht mit den Abbrucharbeiten begonnen. Über die weiteren Pläne - auch hinsichtlich des beabsichtigten Neubaus - liegen dem Magistrat keine Informationen vor. Gleiches gilt hinsichtlich des Leerstands und der Mietentwicklung. Nach Kenntnis des Magistrats hatte sich der Projektentwickler jedoch mit dem Verkäufer, dem evangelischen Regionalverband, über Mietobergrenzen verständigt. Der Magistrat hat keine rechtlichen Möglichkeiten, auf die Dauer der Arbeiten bzw. auf den Zeitpunkt des Baubeginns bzgl. des Neubauprojekts Einfluss zu nehmen. Dies gilt ebenfalls für die Mietpreise sowie aktuell auch für etwaige Wohnungsleerstände.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Oktober 2025OFOF 941/3Mieterhöhungen in der WeberstraßeOrtsbeiratsantrag · Linke
  2. 30. Oktober 2025VV 1309Mieterhöhungen in der WeberstraßeAnfrage
  3. 2. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 247Mieterhöhungen in der Weberstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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