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  • Höchst - Lehrerparkplätze in der Palleskestraße
    OFOB 6
    04.02.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2026, OF 1445/6 Betreff: Höchst - Lehrerparkplätze in der Palleskestraße der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob das ehemalige Trafohäuschen an Rand des Parkplatzes der Helene-Lange-Schule abgerissen kann und an dieser Stelle 2 weitere Parkplätze für die Lehrer und Lehrerinnen gebaut werden können. ob die privaten Tiefgaragen in der Breuerwiesenstraße ausgelastet sind oder dort ggf. Schulparkplätze angemietet werden können. Begründung: Die Lehrer und Lehrerinnen der Helene-Lange-Schule arbeiten im Verbund mit der Leibniz-Schule und des Friedrich-Dessauer-Gymnasiums und müssen zwischen diesen Schulen pendeln. Daher sind sie auf das Auto und einen Parkplatz angewiesen um rechtzeitig zum Unterricht zu kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8151 2026 Die Vorlage OF 1445/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst - Erweiterungscontainer für die Helene-Lange-Schule
    OFOB 6
    04.02.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2026, OF 1446/6 Betreff: Höchst - Erweiterungscontainer für die Helene-Lange-Schule der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Mit der Helene-Lange-Schule Kontakt aufzunehmen und zu klären, wie angemessener Schulraum für die Schüler und Schülerinnen hergestellt kann und die erfreulichen zunehmenden Erstwünsche für das Gymnasium berücksichtigt werden können. Dabei ist zu prüfen, ob auf dem Schulgelände oder der angrenzenden Wiese ein Klassenraum-Container aufgestellt werden kann, zumindest so lange, bis sich durch die geplanten Schulerweiterungen die Lage entspannt. Begründung: Lehrer der Helene-Lange-Schule schildern die Raumsituation derzeit als sehr beengt. Zum anderen erfreut sich die Schule über viele Erstwünsche und möchte der gestiegenen Nachfrage mit entsprechenden Aufnahmemöglichkeiten nachkommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8152 2026 Die Vorlage OF 1446/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Integriertes Sauberkeitskonzept für den Innenstadtbereich Höchst
    OFOB 6
    04.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2026, OF 1468/6 Betreff: Höchst: Integriertes Sauberkeitskonzept für den Innenstadtbereich Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und umzusetzen: 1. ein integriertes Sauberkeitskonzept für den Stadtteil Frankfurt-Höchst zu erarbeiten, mit besonderem Fokus auf stark frequentierte Bereiche wie die Fußgängerzone, das Bahnhofsumfeld sowie weitere bekannte Problemlagen, insbesondere beispielhaft die Königsteiner Straße im Bereich der Fußgängerzone, die Antoniterstraße zwischen Bahnhof und Höchster Markt, die Emmerich-Josef-Straße zwischen Antoniterstraße und Kasinostraße, die Melchiorstraße zwischen Antoniterstraße und Königsteiner Straße, den Höchster Markt, die Bolongarostraße zwischen Wed und Kranengasse sowie die Königsteiner Straße zwischen Peter-Bied-Straße und Eisenbahnbrücke, ohne diese Aufzählung als abschließend zu verstehen, 2. die geltenden Reinigungsklassen und Reinigungsintervalle im Innenstadtbereich zu überprüfen und dort anzupassen, - wo sich die Nutzungsstruktur deutlich verändert hat, - wo ein dauerhaft erhöhtes Aufkommen von Kleinmüll besteht, - oder wo die bestehende Reinigungsklasse den tatsächlichen Anforderungen nicht mehr gerecht wird, 3. darzulegen, welche Reinigungsklassen aktuell für die unter Punkt 1 genannten Bereiche gelten und - ob diese aus Sicht des Magistrats noch angemessen sind - sowie wie die verlässliche Einhaltung der vorgesehenen Reinigungsintervalle sichergestellt wird, 4. die Anzahl, Platzierung und Kapazität öffentlicher Abfallbehälter zu überprüfen und bedarfsgerecht zu erweitern, insbesondere in stark frequentierten Lagen und im Umfeld von Gastronomie- und Imbissbetrieben, 5. ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit und zur Reduzierung von Kleinmüll zu prüfen, insbesondere durch Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung und Kooperationen mit Gewerbetreibenden, 6. begleitende, anlassbezogene Überprüfungen zur Qualitätssicherung vorzusehen, insbesondere zur Kontrolle der Einhaltung der Reinigungsintervalle, zur Beobachtung bekannter Vermüllungsschwerpunkte sowie zur verhältnismäßigen Durchsetzung bestehender Regelungen, 7. darzulegen, wie derzeit die Zuständigkeiten für die Sauberkeit im Innenstadtbereich Höchst organisiert sind, und zu prüfen, wie eine klare, koordinierende Verantwortlichkeit für den Gesamteindruck der Sauberkeit geschaffen werden kann. Begründung: Die Sauberkeit des öffentlichen Raums ist ein wesentlicher Faktor für die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Stadtteil Frankfurt-Höchst. Viele Bürgerinnen und Bürger äußern zunehmende Unzufriedenheit über den Zustand stark frequentierter Straßen und Plätze, insbesondere in der Fußgängerzone und im Bahnhofsumfeld. Die anhaltende Vermüllung führt zu wachsender Frustration und kann langfristig das Vertrauen in städtische Institutionen beeinträchtigen. Der Einsatz eines Sonderfahrzeugs zur Beseitigung illegalen Sperrmülls hat bereits spürbare Verbesserungen gebracht. Unabhängig davon besteht weiterhin ein erhebliches Problem mit Kleinmüll, insbesondere in hoch frequentierten Bereichen wie der Königsteiner Straße, der Antoniterstraße und rund um den Höchster Markt. Zudem berichten Bürgerinnen und Bürger, dass Reinigungsintervalle nicht überall konsequent eingehalten werden. Gleichzeitig hat sich die Nutzungsstruktur im Stadtteil deutlich verändert: Der Rückgang des Einzelhandels und die Zunahme gastronomischer Angebote führen zu einem erhöhten Müllaufkommen, das sich bislang nicht ausreichend in den Reinigungsklassen widerspiegelt. Hinzu kommt der Eindruck, dass es keine klare Verantwortlichkeit für den Gesamteindruck des Innenstadtbereichs gibt. Sauberkeit wird punktuell betrachtet, ohne dass eine koordinierende Stelle für das Gesamtbild erkennbar zuständig ist. Ein integriertes Sauberkeitskonzept, das angepasste Reinigungsklassen, ausreichende Entsorgungsinfrastruktur, präventive Maßnahmen, Qualitätssicherung und eine klare Gesamtverantwortung verbindet, ist daher notwendig, um die Sauberkeit im Stadtteil Frankfurt-Höchst nachhaltig zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8171 2026 Die Vorlage OF 1468/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere -
    OFOB 7
    04.02.2026 · die farbechten-Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2026, OF 600/7 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - tDem Magistratsvortrag M 169 vom 14.11.2025 "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - " wird nur mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Zunächst wird das "Lachgrabenquartier" realisiert. Auf den größtenteils städtischen oder in öffentlicher Hand befindlichen Flächen und Grundstücken müssen dabei ausschließlich bezahlbare und geförderte Wohnungen geschaffen werden: Dabei werden 70 Prozent geförderter Wohnraum - jeweils zur Hälfte zum Preisniveau des Förderweg 1 und 2 - realisiert sowie 15 Prozent genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches Wohnen und 15 Prozent Wohnraum für Studierende und Azubis. Der Bau von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern ist ausgeschlossen. Öffentliche Grundstücke müssen dabei in öffentlicher Hand bleiben, indem sie durch die öffentlichen Wohnungsgesellschaften ABG Holding, die Nassauische Heimstätte, die GWH oder direkt durch die Stadt Frankfurt selbst entwickelt werden. Grundstücke, die sich noch in privater Hand befinden, sollen vor Beginn der Maßnahme angekauft werden. Hierfür tritt der Magistrat unmittelbar in Verhandlungen mit den Grundstückseigner:innen ein. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sind die vorgenannten Vorgaben gegenüber den zukünftigen Erwerber:innen zivilrechtlich festzulegen. 2. Eine Versieglung der Kaltluft-Entstehungsflächen und eine Unterbrechung der wichtigen Kaltluftschneisen aus dem Taunus sind zu vermeiden. Ökologische Ausgleichsflächen müssen durch zusätzliche Entsiegelungsflächen realisiert werden und nicht durch Aufwertung bestehender Grünflächen. 3. Die soziale Stadtteil- und Verkehrs-Infrastruktur muss vor bzw. zeitgleich mit der Wohnbebauung geschaffen werden. Vor allem die Erschließung des Baugebietes durch Anbindung an die im Bau befindliche Bahnstrecke und die geplante U-Bahn-Erweiterung muss vor Abschluss der Baumaßnahmen erfolgen. 4. Für die Entwicklung der Quartiere "Neu-Weststadt" und "Produktives Praunheim" gelten auf städtischen oder in öffentlicher Hand befindlichen Flächen und Grundstücken dieselben Vorgaben wie unter Punkt 1. Auf allen anderen Flächen wird im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auf zivilrechtlichem Weg ein möglichst hohes Maß an gefördertem Wohnungsbau, an genossenschaftlichem bzw. gemeinschaftlichem Wohnungsbau sowie an Studierenden- und Auszubildenden-Wohnungen oberhalb des bauplangesicherten Baulandbeschlusses realisiert. Auch hier sollen keine Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser entstehen. Begründung: Zum Verfahren: Es ist ein Armutszeugnis und ein Missachten der betroffenen Ortsbeiräte, dass nach acht Jahren Planung am 18.11.2025 die Verfügung des Oberbürgermeisters eintrifft, der die Entscheidung über die Maßnahme 169 in der Stadtverordnetenversammlung erzwingt, ohne die betroffenen Ortsbeiräte anzuhören oder überhaupt die Gelegenheit zur Beratung zu geben. Dem Ortsbeirat 7 wurde die umfangreiche Vorlage M 169 am Vortag der Ortsbeiratssitzung am 25. November zugesandt und auf die Tagesordnung gesetzt. Erst nach Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung wurden die Ortsbeiräte 7 und 8 am 2.2.2026 zur Information und Beratung eingeladen. Unsere Beschlusslage spielte da für das ganze Verfahren keine Rolle mehr. Das hat mit demokratischer Partizipation nichts zu tun. Zu inhaltlichen Aspekten: Frankfurt verfügt nur über sehr begrenzte Flächenressource. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, neue Baugebiete mit Vorrang für den geförderten Wohnungsbau zu entwickeln. Zudem muss dringend benötigter günstiger Wohnraum für Studierende und Azubis geschaffen und alternative Wohnformen, wie genossenschaftliches Wohnen und gemeinschaftliches Wohnen, müssen gefördert werden. Die dramatische Wohnungsnot in Frankfurt erfordert einen Kurswechsel in der Bodenpolitik: Städtische Grundstücke müssen konsequent für die Schaffung von 100 Prozent bezahlbaren Wohnraum genutzt werden, da sie ein wichtiges Steuerungsinstrument gegen Spekulation und Verdrängung darstellen. Öffentlicher Boden darf nicht länger dazu genutzt werden, um Profitinteressen zu bedienen oder Wohnraum für Besserverdienende zu realisieren. Der Wohnungsbau muss der Daseinsvorsorge und dem Gemeinwohl dienen. Die bisherigen Quoten des Baulandbeschlusses sind nicht ausreichend, um den Bedarf an bezahlbarem und vor allem geförderten Wohnraum zu decken. Nur durch die ausnahmslose Zweckbindung städtischer Flächen für preisgebundenen, genossenschaftlichen, gemeinschaftlichen oder studentischen Wohnungsbau oder Wohnen für Auszubildende kann Flächen-Versiegelung für einen neuen Stadtteil gerechtfertigt werden. Die Anwendung von Konzeptverfahren zielt darauf ab, die Schaffung eines hohen Anteils an bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. Angesichts der sich verschärfenden Klimakrise müssen den vielfältigen ökologischen und klimatischen Aspekten höchste Bedeutung beigemessen werden. Daher ist eine stufenweise Entwicklung mit Priorisierung des Quartiers "Lachgrabenquartier" notwendig. Die Entwicklung weiterer Quartiere kann erst dann in Betracht gezogen werden, wenn die Evaluation dieses Quartiers keine ökologischen und klimatischen Zweifel mehr zulässt. Auch bei der Ortsbeirätekonferenz am 2. Februar 2026 im Stadtplanungsamt wurde deutlich, dass die zuständigen Ämter es nicht unterstützen, mit dem Bauabschnitt "Produktives Praunheim" zu beginnen. Dieser parlamentarische Beschluss sollte dringend überdacht werden. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8257 2026 Anregung an den Magistrat OM 8258 2026 1. Der Vorlage M 169 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 581/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 586/7 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. 4. Die Vorlage OF 587/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 600/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU, farbechte/Linke und BFF (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, farbechte/Linke, BFF und fraktionslos (= Ablehnung) zu 4. SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); GRÜNE und CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme)

  • Leerstand städtischer Immobilien zügig beenden - gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung ermöglichen
    NR
    03.02.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, NR 1529 Betreff: Leerstand städtischer Immobilien zügig beenden - gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung ermöglichen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.05.2026 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt beendet zügig bestehende Leerstände in stadteigenen Immobilien und überführt die betroffenen Liegenschaften in eine gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung gemäß den unter Punkt 1.2 der Vorlage M 213/2025 festgelegten Kriterien. 2. Hierbei sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, Genossenschaften sowie weitere Rechtsformen in Nutzer*innenhand vorrangig zu berücksichtigen. Bei der Suche nach geeigneten Akteur*innen und Konzepten wird auf die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt (GIMA) zurückgegriffen. 3. Es wird ein halbjährlicher Bericht zur aktuellen Bestandserfassung sowie eine Prioritätenliste zu den Fortschritten bei der Sanierung städtischer leerstehender Wohnliegenschaften veröffentlicht. Dieser enthält Angaben zu den jeweils bewirtschaftenden Akteur*innen sowie zum voraussichtlichen Fertigstellungstermin und Ausschreibungsverfahren. 4. Eine Übersicht mit den Adressen leerstehender Wohnungen im Eigentum der Stadt wird veröffentlicht. Begründung: Aktuell stehen in Frankfurt rund 101 Wohnungen, die sich in städtischer Hand befinden, leer. [1] Dieser Leerstand hält zum Teil seit Jahren an und ist angesichts des eklatanten Mangels an bezahlbarem Wohnraum sowie der zahlreichen Menschen, die auf der Warteliste für eine geförderte Wohnung stehen oder wohnungslos sind, nicht hinnehmbar. Um die Wohnungsnot in Frankfurt zu bekämpfen, ist es zwingend notwendig, die städtischen Immobilien schnellstmöglich wieder als Wohnraum zu Verfügung zu stellen. Die Stadtregierung äußert sich zum Leerstand städtischer Liegenschaften wie folgt: "Derzeit werden leerstehende Wohnungen priorisiert in Sanierung gegeben. Außerdem ist eine Kooperation mit der ABG in Vorbereitung, welche die Sanierung der leerstehenden Wohnungen übernehmen soll." Allerdings liegen keine genauen Informationen über konkrete Sanierungsfortschritte vor. Es ist unklar, wann mit der Beendigung des Leerstands und der Weitervermietung zu rechnen ist. Ein regelmäßiger Bericht zu Ablaufplan und Zeitrahmen ist daher notwendig. Für die Schaffung von dauerhaft sozialem und bezahlbarem Wohnraum ist es darüber hinaus von zentraler Bedeutung, eine gemeinwohlorientierte Wohnraumbewirtschaftung sicherzustellen. Dazu sollen die folgenden gemeinwohlorientierten Kriterien gemäß 1.2. in M213/2025 [2] erfüllt werden: - Die Wohnraumbewirtschaftung erfolgt dauerhaft lediglich kostendeckend (in Orientierung an der Zweiten Berechnungsverordnung - II. BV). - Gewinne aus der Wohnraumbewirtschaftung werden nicht ausgeschüttet, sondern ausschließlich zweckgebunden zum Ausbau weiterer gemeinwohlorientierter Projekte im Wohnungssektor reinvestiert. - Die Miete liegt dauerhaft mindestens 20% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, definiert durch den Frankfurter Mietspiegel. Die GIMA verfügt über ausgewiesene Expertise in der Vermittlung stadteigener Immobilien an gemeinwohlorientierte Akteur*innen und begleitet insbesondere Genossenschaften und nutzer*innengetragene Projekte bei der Entwicklung tragfähiger Nutzungskonzepte. Durch ihre lokale Vernetzung und fachliche Erfahrung eignet sich die GIMA in besonderer Weise, um geeignete Akteur*innen effizient zu identifizieren und eine sozial sowie gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung leerstehender städtischer Liegenschaften sicherzustellen. Angesichts der angespannten Wohnraumsituation in Frankfurt widerspricht es dem Auftrag der Kommune zur Wohnraumversorgung der Allgemeinheit, wenn städtischer Wohnraum leer steht. Um dringend benötigten Wohnraum schnell verfügbar zu machen und weitere soziale sowie finanzielle Folgekosten für die Stadt zu vermeiden, ist eine zügige Beendigung des Leerstands erforderlich. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 59 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1529 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU und FDP (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1529 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 7203, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026

  • Solidarisches Hausprojekt sichern - „Gündi West“ braucht ein Zuhause
    NR
    03.02.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, NR 1530 Betreff: Solidarisches Hausprojekt sichern - "Gündi West" braucht ein Zuhause Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Wohnprojekt "Gündi West" wird schnellstmöglich ein bzw. mehrere geeignete Alternativstandorte gefunden, um dessen dauerhaftes Bestehen zu sichern. Ein nahtloser Umzug wird ermöglicht. Bis dahin wird das Hausprojekt an seinem aktuellen Standort in der Palleskestraße 31-33 geduldet, bis eine geeignete neue Liegenschaft gefunden ist. Begründung: Das Hausprojekt "Gündi West" ist seit vielen Jahren ein Ort des Zusammenkommens, des Austauschs, der Gemeinschaft und der politischen Bildung. Dutzende vormals wohnungs- und obdachlose Menschen haben durch das Projekt nicht nur ein Dach über dem Kopf gefunden, sondern auch viel Solidarität und konkrete Unterstützung erfahren. Diese Menschen hatten auf dem Wohnungsmarkt keine Chance und haben nun ein sicheres Zuhause, in dem sie ein würdevolles Leben führen können. Die "Gündi West" bietet zudem eine Vielzahl kostenloser und barrierearmer Angebote, wie z. B. Sprachcafés, eine Sozialberatung und kulturelle Veranstaltungen, die viele von Diskriminierung betroffene Menschen in Anspruch nehmen. Seit Sommer 2023 ist die Initiative im ehemals leerstehenden Betriebshofgelände Palleskestraße 31-33 in Höchst ansässig. Dieser Ort sowie die Zukunft der 40 dort lebenden Personen sind akut gefährdet, da die Initiative den Standort bald verlassen muss. Bereits in zwei Monaten - im April dieses Jahres - droht den ersten Bewohner*innen die Räumung ohne jegliche Alternative. Spätestens im Sommer 2026 muss das Projekt vollständig ausziehen. Eine Alternative ist bisher nicht in Sicht. Es drohen erneute Wohnungslosigkeit, Perspektivlosigkeit und ein deutlicher Verlust an kulturellen Freiräumen. Damit steht die Zukunft dieses Erfolgsmodells auf dem Spiel. Um die wichtigen sozialen Tätigkeiten fortführen zu können, braucht das solidarische Hausprojekt jedoch dringend ein Haus. Die "Gündi West" bietet nicht nur lebensnotwendigen Wohnraum für zahlreiche Menschen, sondern auch solidarische Formen der Fürsorge, die über den Stadtteil hinaus ausstrahlen. Die Bereitstellung eines oder mehrerer Alternativstandorte durch die Stadt Frankfurt ist eine notwendige Voraussetzung für den Fortbestand des Projekts. Dazu muss die Stadt zunächst ihre eigenen städtischen Liegenschaften prüfen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage NR 1530 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 60 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1530 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage NR 1530 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7333, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 61-0

  • Koordinationsstelle für das Bündnis „Städte Sicherer Häfen“
    NR
    03.02.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, NR 1531 Betreff: Koordinationsstelle für das Bündnis "Städte Sicherer Häfen" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.05.2026 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main richtet eine Stelle ein, um das Bündnis "Städte Sicherer Häfen" künftig für Frankfurt zu koordinieren. Das Ziel ist eine bundesweite Vernetzung mit den Städten, welche sich ebenso wie Frankfurt zum "Sicheren Hafen" erklärt und entsprechende Maßnahmen ergriffen haben. Gemeinsames Ziel ist vor allem die Aufnahme von aus Seenot geretteten Geflüchteten. Begründung: Das Bündnis "Städte Sicherer Häfen" vereint bundesweit Städte und Gemeinden, die sich für die Aufnahme von aus Seenot geretteten Geflüchteten einsetzen und sich für das Menschenrecht auf Asyl stark machen. Es wurde 2019 im Rahmen des von der Initiative "Seebrücke" veranstalteten Kongresses "Sichere Häfen. Leinen los für kommunale Aufnahme." gegründet. Mittlerweile haben sich über 300 Kommunen diesem Bündnis angeschlossen. Konkret wird über Wege diskutiert, aus Seenot gerettete Geflüchtete auch über den Verteilungsschlüssel hinaus aufzunehmen. Dabei stehen der kontinuierliche Erfahrungstausch und die starke Interessenvertretung gegenüber dem Bund für einen menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten und gegen das Sterben im Mittelmeer im Vordergrund. Aktuell koordiniert der Bereich "Partizipation und Demokratiearbeit" der Landeshauptstadt Potsdam das Bündnis. Nun ist es an der Zeit, dass auch Frankfurt Verantwortung zeigt, seinen Beitrag leistet und die Versprechungen durch die Stadtverordnetenbeschlüsse einlöst. Mit dem Koalitionsantrag NR 103/21 hat sich Frankfurt am 23.09.2021 zum Sicheren Hafen erklärt. Da die Stadt bisher jedoch weder eine Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff übernommen noch eine Spende für die zivile Seenotrettung getätigt hat, geht Frankfurts Hilfe nicht über eine Solidaritätserklärung hinaus. Als vielfältige, tolerante und weltoffene Stadt muss wie so viele andere Städte auch Frankfurt Haltung, Solidarität zeigen und konkret aktiv werden, um das Recht auf Asyl zu verteidigen und Menschenleben zu schützen - insbesondere vor dem Hintergrund der humanitären Katastrophe an den EU-Außengrenzen, den vielen tausend Ertrunkenen, der Zunahme globaler Konflikte und des erstarkenden Rechtsrucks. Die Koordinierung des Bündnisses "Städte Sicherer Häfen" wäre ein wichtiger kommunaler Beitrag, um nicht nur ein Signal der Solidarität auszusenden, sondern auch eine konkrete Hilfe für Menschen zu bieten, die auf der Flucht sind und Schutz suchen. Die Genfer Flüchtlingskonvention und die Allgemeinen Menschenrechte der UN weisen den Weg. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 131 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1531 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 79 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1531 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7204, 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa vom 26.02.2026

  • Straßen für den Umweltverbund prioritär räumen
    NR
    03.02.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, NR 1532 Betreff: Straßen für den Umweltverbund prioritär räumen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die FES wird angewiesen die Planung für den Winterdienst dahin gehend anzupassen, dass die Wege des Umweltverbunds auch prioritär geräumt werden. Begründung: Der Umweltverbund leidet häufig am stärksten unter Schnee und Glätte auf und an seinen Wegen: Fahrradwege werden nicht geräumt, Fußwege werden zu Schlitterpartien, an den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel muss man oft durch Schnee stapfen. Bei starkem Schneefall und der Gefahr von Glätte und Unfällen, gibt es in Frankfurt einen Plan zum Räumen. Die FES ist damit betreut. Während auf die Räumung großer Straßen Wert gelegt wird, werden andere Verkehrsteilnehmende unnötigen Gefahren ausgesetzt. Die Räumung von Fahrradwegen, öffentlichen Gehwegen sowie vieler Straßen, die von Bussen genutzt werden, erfolgt oft erst später am Tag oder wird gar nicht durchgeführt. Radwege werden oft zuletzt geräumt, sind teilweise sogar Fläche zur Schneeablage, obwohl Kommunen nach einem Bundesgerichtshof-Urteil dazu verpflichtet sind, "verkehrswichtige" innerörtliche Radwege zu räumen und zu streuen. In Frankfurt gibt es viele Menschen, die mit dem ÖPNV oder mit dem Rad zur Arbeit pendeln. Dass Fahrradstraßen, die extra für den Radverkehr eingerichtet wurden, nicht geräumt werden, ist ein Versäumnis, welches schnellstmöglich nachgeholt werden muss. Auch fallen regelmäßig Busse aus, da die Straßen nicht geräumt sind und die Busse an neuralgischen Plätzen und Straßen im Schnee stecken bleiben. Menschen, die auf den Bus angewiesen sind, werden in der Kälte stehen gelassen. Die Räumung von Hauptverkehrsstraßen ist richtig und wichtig, dennoch muss eine Anpassung zugunsten der Räumung der Wege des Umweltverbundes stattfinden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.05.2026, B 159 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 78 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1532 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7205, 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 19.02.2026 Aktenzeichen: 91-2

  • Frankfurter Kläranlagen erweitern
    NR
    03.02.2026 · FRAKTION

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, NR 1533 Betreff: Frankfurter Kläranlagen erweitern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das aufzeigt, wie die Einführung einer vierten Klärstufe an den Kläranlagenstandorten Niederrad und Sindlingen innerhalb der nächsten zwei bis fünf Jahre sowohl baulich als auch finanziell umgesetzt werden kann. Begründung: Im Jahr 2023 hat Mörfelden-Walldorf als erste Kommune in Hessen seine Kläranlage mit einer vierten Reinigungsstufe, die auf Pulveraktivkohle und Tuchfiltration basiert, aufgerüstet. Die vierte Klärstufe ist ein zusätzlicher Reinigungsschritt in Kläranlagen, der dazu dient, schwer abbaubare Spurenstoffe aus dem Abwasser zu entfernen. Dazu zählen Rückstände aus Medikamenten, Kosmetika und Reinigungsmitteln, die bereits in sehr geringen Konzentrationen Umwelt und Gesundheit schädigen können. Da in Frankfurt rund 300 Millionen Liter Abwasser pro Tag fließen, wäre es von großer Bedeutung, die durch unser Abwasser entstehende Umweltbelastung zu minimieren und dem Beispiel Mörfelden-Walldorfs zu folgen. Antragsteller: FRAKTION Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.06.2026, B 216 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 79 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1533 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7206, 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 19.02.2026

  • Kostenfreie Menstruationsprodukte an Frankfurter Schulen
    NR
    03.02.2026 · FRAKTION

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, NR 1534 Betreff: Kostenfreie Menstruationsprodukte an Frankfurter Schulen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. der Stadtverordnetenversammlung einen Evaluationsbericht über das eingeführte Pilotprojekt zur kostenfreien Bereitstellung von Menstruationsartikeln an Frankfurter Schulen mit eine Auflistung der entstandenen Kosten vorzulegen. Dabei sind insbesondere die Erfahrungen und Rückmeldungen der Schüler*innen einzubeziehen. 2. Bei insgesamt positiver Bewertung ist zu prüfen, wie das Projekt ausgeweitet werden kann. Begründung: Menstruationsprodukte wie Binden und Tampons wurden im deutschen Steuersystem über einen langen Zeitraum als Luxusgüter eingestuft und bis zum Jahr 2020 mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert. Obwohl der Steuersatz anschließend gesenkt wurde, haben zahlreiche Hersteller ihre Preise erhöht, sodass Menstruationsprodukte weiterhin eine geschlechtsspezifische finanzielle Belastung darstellen. Die Stadt Frankfurt erkennt an, dass es sich bei Menstruationsartikeln um grundlegende Hygieneprodukte handelt und dass ein fehlender oder erschwerter Zugang zu diesen Produkten insbesondere Schülerinnen benachteiligt. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Stadt Frankfurt dafür ein, die Chancengleichheit zu fördern und menstruationsbedingte Einschränkungen im Schulalltag zu verringern, indem Binden und Tampons analog zu Toilettenpapier kostenfrei an allen Frankfurter Schulen bereitgestellt und das bereits begonnene Pilotprojekt schrittweise ausgeweitet wird. Antragsteller: FRAKTION Antragstellende Person(en): Stadtv. Herbert Förster Stadtv. Pearl Hahn Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 180 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 132 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1534 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und Linke (= Annahme) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1534 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1534 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und Linke (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7207, 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.02.2026

  • Antisemitismus in Frankfurt effektiv bekämpfen: wirksame Maßnahmen jetzt ergreifen!
    NR
    03.02.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, NR 1535 Betreff: Antisemitismus in Frankfurt effektiv bekämpfen: wirksame Maßnahmen jetzt ergreifen! Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.05.2026 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Angesichts der derzeit immer wieder auftretenden öffentlichen Diskussionen von Antisemitismus in der Stadt Frankfurt am Main sowie der in der Öffentlichkeit kritisierten Positionierung von einzelnen in der Stadtverordnetenversammlung vertretenden Parteien, bekennt sich die Stadt Frankfurt am Main klar und ohne Einschränkungen zu einer effektiven Bekämpfung des Antisemitismus in unserer Stadt. Deshalb gehen wir entschieden vor, um den Hass auf Menschen jüdischen Glaubens endlich wirksam einzudämmen. Hierzu fordern wir den Magistrat auf: - Präventive Maßnahmen an neuralgischen Orten auszuweiten, sowohl durch häufigere Kontrollfahrten als auch bei anhaltender Gefährdung durch Kameraüberwachung. Dies gilt insbesondere für die Erinnerungsstätte Großmarkthalle, das Jüdische Museum sowie jüdische Einrichtungen in der gesamten Stadt, die einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind. - Auflagen für Demonstrationen festzulegen, bei denen antisemitische Parolen zu erwarten sind, sowie eine sofortige Auflösung durch die Polizei, wenn entsprechende Auflagen missachtet werden, politisch zu unterstützen. - Verstärkte Aufklärungsarbeit in Schulen zu leisten, zum Beispiel durch den verpflichtenden Besuch jüdischer Einrichtungen, Museen, Erinnerungsorte oder Mahnmale für Schulklassen mit entsprechendem Bildungsangebot. Lehrkräfte sollten sensibilisiert und unterstützt werden, antisemitische Beleidigungen in Klassenzimmern und auf Schulhöfen zu erkennen und mit geeigneten Mitteln zu ahnden. - Aufklärungsarbeit zu den Erkennungsmerkmalen von Antisemitismus entlang der IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus, die die Bundesregierung im Jahr 2017 anerkannt hat, zu leisten. - Aufklärungsarbeit zu den Grauzonen und Schnittflächen zwischen "Israelkritik" und israelbezogenem Antisemitismus zu leisten. - Sicherzustellen, dass antisemitische Beleidigungen im städtischen Bereich konsequent zur Anzeige gebracht und verfolgt werden. Begründung: Antisemitismus stellt eine erhebliche Bedrohung für das gesellschaftliche Zusammenleben in Frankfurt dar und untergräbt die Grundwerte unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung. Seine Erscheinungsformen sind vielfältig und reichen von Alltagsdiskriminierung über Hetze bis hin zu Gewalt gegen Menschen und Einrichtungen. Um diesem Phänomen wirksam zu begegnen, reicht es nicht aus, auf Einzelfälle zu reagieren. Vielmehr müssen Bedrohungsszenarien für jüdische Mitbürger in ihrem alltäglichen Leben ausgeschlossen werden. Dafür muss eine Atmosphäre, die offen oder latent Antisemitismus zulässt oder sogar fördert, bekämpft werden. Daher sind bestehende Präventions- und Schutzmaßnahmen zu überprüfen und weiterzuentwickeln sowie Aufklärungsarbeit in allen relevanten gesellschaftlichen Bereichen zu verstärken. Nur durch eine offene und ehrliche Auseinandersetzung mit allen Formen des Antisemitismus - ob rechts-, links-, islamistisch oder als Israelkritik getarnt - kann die Stadt Frankfurt ihrer Verantwortung gerecht werden und nachhaltige Maßnahmen zur Eindämmung antisemitischer Tendenzen ergreifen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.09.2026, B 276 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 63 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie Linke und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 80 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie Linke und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 133 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und BFF-BIG (= Ablehnung) AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Ablehnung Spiegelstriche 1. und 2.) 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1535 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) Linke und BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= erster und zweiter Spiegelstrich Ablehnung, Rest der Vorlage Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 77 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme), BFF-BIG (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= erster und zweiter Spiegelstrich Ablehnung, Rest der Vorlage Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schnitzler, Eberz, Klingelhöfer, Korenke, Dr. Schulz, Michael Müller und Ditfurth sowie von Bürgermeisterin Dr. Eskandari-Grünberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme), BFF-BIG (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (1. und 2. Spiegelstrich = Ablehnung, Rest der Vorlage = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7314, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026

  • Antisemitismus in Frankfurt effektiv bekämpfen: Förderung von Antisemitismus verhindern!
    NR
    03.02.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, NR 1536 Betreff: Antisemitismus in Frankfurt effektiv bekämpfen: Förderung von Antisemitismus verhindern! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Kulturförderung in Frankfurt wird von der Kunstfreiheit geleitet. Jedoch darf das nicht dazu führen, dass Juden ihres Glaubens willen angegriffen, verunglimpft, beleidigt oder gar bedroht werden. Deshalb stellt die Stadt Frankfurt bei finanzieller Förderung von Kunst sicher, dass keine Mittel fließen oder diese sofort gestoppt werden, wenn in geförderten Projekten antisemitische Inhalte propagiert werden. Hierfür werden folgende Maßnahmen ergriffen: - Bei der Vergabe städtischer Zuschüsse wird sorgfältig geprüft, dass geförderte Einrichtungen keine antisemitische Kunst zur Schau stellen oder aufführen. - Sollten Verstöße hiergegen im Verlauf einer Förderung festgestellt werden, sind städtische Förderungen oder Zuschüsse für die Förderperiode wegen Verstoßes gegen die Förderbedingungen zurückzufordern. - Für Kulturbetriebe in städtischer Hand wird ein Kanon vereinbart, der die Zurschaustellung oder Aufführung antisemitischer Kunst im Programm nicht zulässt. Dieser soll die IHRA-Arbeitsdefinition, die die Bundesregierung im Jahr 2017 anerkannt hat, verwenden. Begründung: Die Stadt trägt große Verantwortung, gegen Antisemitismus in Frankfurt am Main vorzugehen. Diese Verantwortung betrifft auch das Handeln der öffentlichen Hand. Insbesondere dort, wo die Stadt selbst durch Förderung, Bereitstellung von Räumen oder andere Formen der Unterstützung Einfluss nimmt, ist eine sorgfältige Abwägung geboten. Dabei gilt es, einerseits entschieden gegen Antisemitismus vorzugehen und andererseits die in Deutschland besonders geschützten Grundrechte, insbesondere die Meinungs- und Kunstfreiheit, zu wahren. Eingriffe in die jeweiligen Grundrechte sind möglich, aber an hohe Hürden gebunden. Gerade beim Einsatz von Steuergeld ist besonders darauf zu achten, einem blinden Hass auf Israel und jüdische Menschen - der seit dem Massaker der terroristischen Hamas auf Israel am 07. Oktober 2023 auch in Frankfurt stark zugenommen hat - keinen Vorschub zu leisten, sondern alles zu unternehmen, um ihn zu bekämpfen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 81 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1536 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie Linke und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 134 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1536 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 18 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1536 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Linke, BFF-BIG und Stadt. Yilmaz (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7334, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 41

  • Griesheim: Straßenbenennung auf dem Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim - heute Frankfurt Westside
    OFOB 6
    03.02.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, OF 1435/6 Betreff: Griesheim: Straßenbenennung auf dem Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim - heute Frankfurt Westside Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die sich auf dem Gelände des neu zu entwickelnden Industrie- und Gewerbeparks Frankfurt Westside befindlichen Straßen oder fest geplanten und noch einzurichtenden Straßen gemäß dem beigefügten Plan des Stadtvermessungsamtes in Verbindung mit der "Gesamtübersicht" wie folgt zu benennen: von West nach Ost 8603 Emma-Niedermann-Straße 8607 Alte Seilbahnstraße 8606 Clara-Trier-Straße 8604 Philipp-Belschner-Straße 8608 Julius-Brumm-Straße 8609 Aleksandra-Temnikova-Straße 8610 Heiner-Hamburger Straße Von Nord nach Süd 8601 Ludwig-Baist-Straße 8605 Alte Gleisstraße 8602 Alte Werksstraße Begründung: In Zusammenarbeit mit BEOS, Herrn Mahl und dem Geschichtsverein wurde ein Plan ausgearbeitet, wie die Straßen auf dem Gelände des alten Industrieparks benannt werden können. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Gelände künftig ein offenes und auch den Bürgern und Bürgerinnen zugängliches Quartier werden wird. Um Vergangenheit und Gegenwart darzustellen und den Bezug zum Stadtteil aufzunehmen, wurden die oben angeführten Begriffe und Namen von Personen des Industriezeitalters als auch von Bürgern und Bürgerinnen Griesheims aufgenommen. Erläuterungen zu den Bezeichnungen/Namen finden sich im Konzept Straßennamen, welches als Anlage beigefügt ist. Anlage 1 (ca. 687 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 139 2026 Die Vorlage OF 1435/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Griesheim: Ortsbeiratsmittel für die Turnerschaft 1856 e. V. Frankfurt-Griesheim zur 170JahrFeier
    OFOB 6
    03.02.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, OF 1436/6 Betreff: Griesheim: Ortsbeiratsmittel für die Turnerschaft 1856 e. V. Frankfurt-Griesheim zur 170-Jahr-Feier Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 6 unterstützt die Turnerschaft 1856 e.V. Frankfurt-Griesheim mit einem Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget mit bis zu 1.700,00 Euro zur die Ausrichtung der 170-Jahr-Feier im Sommer 2026. Begründung: Die Turnerschaft ist einer der ältesten Sportvereine mit fast 1000 Mitgliedern, die in 15 Abteilungen ihren Sport nachgehen. Das Schwergewicht des Vereins liegt auf dem Breitensport und wird von ausgebildeten Übungsleitern begleitet. Auch in der Kinder- und Jugendarbeit ist der Verein sehr aktiv und somit für den Stadtteil eine wichtige Institution. Die Arbeit der Vereine ist wichtig für den Zusammenhalt im Stadtteil, und ein gemeinsames Fest ist ein weiterer Baustein dafür. Der Verein gehört auch zu den Vereinen, die sich immer aktiv im Stadtteil beteiligen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 488 2026 Die Vorlage OF 1436/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Umgestaltung der Triftstraße in Niederrad
    OFOB 5
    03.02.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, OF 1688/5 Betreff: Umgestaltung der Triftstraße in Niederrad Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, bei den Planungen für die Umgestaltung der Triftstraße frühzeitig die Gewerbetreibenden zu beteiligen. Begründung: Die Neugestaltung der Triftstraße ist zurzeit Gegenstand der Diskussion. Den Vorschlag des Ortsbeirates, einen Sicherheitsstreifen parallel zum Parkstreifen einzurichten, um die Radfahrer durch eine Dooring-Zone zu schützen, hat der Magistrat in einer Stellungnahme im Dezember 2025 abgelehnt. Stattdessen machte er den Vorschlag, die straßenbegleitenden Stellplätze auf einem 500 m langen Streckenabschnitt gänzlich zu entfernen. Die Abschaffung von Parkplätzen wirkt sich jedoch negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung der dort ansässigen Betriebe und des Gewerbes aus. So zeigen die Entwicklungen in der Eschersheimer Landstraße und im Grüneburgweg, dass eine Reihe von Gewerbetreibenden teilweise existenzbedrohende Umsatzrückgänge und eine deutlich niedrigere Kundenfrequenz zu verzeichnen haben. Eine solche Bedrohung von Existenzen ist vermeidbar, wenn die betroffenen Gewerbetreibenden frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen und deren Wünsche berücksichtigt werden. In der Triftstraße sollen die negativen Entwicklungen wie in der Eschersheimer Landstraße oder im Grüneburgweg vermieden werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8250 2026 Die Vorlage OF 1688/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fassadenbeleuchtung für die Hauptwache
    OFOB 1
    03.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, OF 1862/1 Betreff: Fassadenbeleuchtung für die Hauptwache Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Fassadenbeleuchtung des Hauptwachegebäudes passend zur Beleuchtung der Katharinenkirche installieren zu lassen. Begründung: In Kürze wird die Katharinenkirche gegenüber der Hauptwache in neuem Glanz erstrahlen. Dann geht die denkmalgerechte, nachhaltige und sparsame LED-Fassadenbeleuchtung in Betrieb. Sie setzt das Baudenkmal in Szene und schafft eine angenehmere Atmosphäre an der Hauptwache. Die Beleuchtung des namenstiftenden Hauptwachegebäudes trägt zur Aufwertung des Platzes an der Hauptwache bei und schafft ein harmonisches Ensemble. Die Beleuchtungsanlage soll in die künftige Neugestaltung der Platzoberfläche integriert werden. Bild: privat/KI Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8192 2026 Die Vorlage OF 1862/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Behindertenparkplatz in der Bleichstraße
    OFOB 1
    03.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, OF 1863/1 Betreff: Behindertenparkplatz in der Bleichstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Bleichstraße auf Höhe der Hausnummer 17 auf der südlichen Seite einen Behindertenparkplatz (für Schwerbehinderte) einzurichten. Der Behindertenparkplatz möge aus Sicht der Kreuzung mit der Alten Gasse an die Radbügel und den Scooter-Parkplatz anschließen und durch Bodenmarkierungen abgegrenzt sein. Begründung: Im Umfeld fehlen Behindertenparkplätze für Anwohnende und umliegende Geschäfte. Bild: Geoportal Frankfurt, eigene Markierung in rot Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 15 Der Antrag OF 1863/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8193 2026 Die Vorlage OF 1863/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ach was: Ein Loriot-Museum im Ortsbezirk 1
    OFOB 1
    03.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, OF 1865/1 Betreff: Ach was: Ein Loriot-Museum im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den künstlerischen Nachlass Loriots in geeigneten Museumsräumen im Ortsbezirk 1 dauerhaft auszustellen. Begründung: Ein Leben ohne Loriot ist möglich, aber sinnlos. Und weil das meiste Leben im Ortsbezirk 1 stattfindet, soll das künftige Loriot-Museum auch hier eröffnet werden und nicht ante portas. Hier heißt man Lohse, hier kauft man ein. Hier verstehen sich Herr Dr. Klöbner und Herr Müller Lüdenscheid. Nur die Ente bleibt draußen. Und Dickie baut kein Atomkraftwerk. Ach, und der Papst eröffnet seine Herrenboutique auf der Goethestraße statt in Wuppertal. Sylvia, sagen Sie jetzt nichts! Sorgen Sie einfach für passende Museumsräume, und bitte nicht erst im zweiten Futur bei Sonnenaufgang. Du dödl di! Bild: Caricatura Museum Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8194 2026 Die Vorlage OF 1865/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Pilotprojekte zur Außengastronomie
    OFOB 1
    03.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, OF 1866/1 Betreff: Pilotprojekte zur Außengastronomie Vorgang: OM 7068/25 OBR 1; ST 1653/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden Orten gemäß der OM 7068/25 Pilotprojekte zu einem längeren Betrieb der Außengastronomie in den Abendstunden durchzuführen: - Hauptwache - Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz - Zeil (zwischen Hauptwache und Konstablerwache) - Kaiserstraße (östlich der Neue Mainzer Straße) - Junghofstraße Durch die Pilotprojekte soll herausgefunden werden, ob sich diese Orte für eine Außengastronomie auch nach 22:00 Uhr eignen, indem der Gastronomie ermöglicht wird, die Außenflächen um eine oder zwei Stunden länger zu nutzen. Hierbei ist eine Einigung auf Augenhöhe mit den Anwohnenden und den Gastronomen zu erzielen. Falls im Konfliktfall kein Einvernehmen erzielt werden kann, ist das Projekt abzubrechen. Nach einem halben Jahr möge der Magistrat zur Akzeptanz der Pilotprojekte von Gastronomen und Anwohnenden dem Ortsbeirat berichten. Begründung: Eine Weltstadt braucht sowohl eine lebendige Gastronomie als auch erholsamen Schlaf für Frühaufstehende. Die Vorschrift TA Lärm ist dabei eine wichtige Errungenschaft, um sicherzustellen, dass für die Bevölkerung von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr eine verlässliche Nachtruhe gewährleistet ist. Mit den Pilotprojekten zur Außengastronomie soll in der Praxis ausprobiert werden, wie trotz der offiziellen Nachtruhe an Orten mit wenigen Anwohnenden ein längerer Betrieb der Außengastronomie einvernehmlich möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7068 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1653 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8195 2026 Die Vorlage OF 1866/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU und 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

  • Fortbestehen des Club Voltaire sichern
    OFOB 1
    03.02.2026 · GRÜNE, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, OF 1867/1 Betreff: Fortbestehen des Club Voltaire sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Fortbestehen des Club Voltaire in den angestammten Räumlichkeiten in der Kleinen Hochstraße 5 zu sichern. Begründung: Im Januar 2026 wurde bekannt, dass Verhandlungen zu einer Mietvertragsverlängerung zwischen dem Club Voltaire e.V. und den Eigentümer*innen des Hauses Kleine Hochstraße 5 gescheitert seien. Damit steht eine seit Jahrzehnten über Frankfurt hinaus wirkende Institution vor dem Aus. Der Club Voltaire ist seit langem eine feste Größe in der Frankfurter Kulturszene. In seinen Räumlichkeiten findet ein vielseitiges Programm mit Musik-, Literatur- und Kleinkunstveranstaltungen statt. Veranstaltungen wie Diskussionsrunden, Vorträge etc. diverser Vereine und politisch interessierter Gruppen runden das Programm ab. Die niedrigen Eintrittspreise bei Veranstaltungen (teilweise kostenfrei oder gegen freiwillige Spende) bieten Menschen aus allen Einkommensschichten die Möglichkeit, sich am kulturellen und politischen Leben in Frankfurt zu beteiligen. Das Aus des Club Voltaire wäre ein großer Verlust für die Kulturszene Frankfurts und muss verhindert werden. Antragsteller: GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 19 Der Antrag OF 1867/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, Linke und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8196 2026 Die Vorlage OF 1867/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

  • Reinigung rund um den Platz „An den Flesch-Werken“
    OFOB 1
    03.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, OF 1874/1 Betreff: Reinigung rund um den Platz "An den Flesch-Werken" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - in der Schwalbacher Straße zwischen Kleyerstraße und Lahnstraße, - sowie rund um den Platz An den Flesch-Werken und die Straßenbahnhaltestelle Galluspark eine grundlegende Reinigung der Grünflächen und Baumstandorte durchführen zu lassen. Begründung: Rund um die Bäume liegt jede Menge Müll, sowohl Verpackungsmüll als auch Sperrmüll und Schrott. Durch die normale Straßenreinigung erfolgt keine Entfernung dieser Gegenstände. Daher muss eine gesonderte Grundreinigung vorgenommen werden, das Umfeld wieder in einen ansehbaren Zustand zu versetzen. Bild: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8198 2026 Die Vorlage OF 1874/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sperrmüll-Bußgelder kommunizieren
    OFOB 1
    03.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, OF 1884/1 Betreff: Sperrmüll-Bußgelder kommunizieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Menschen in Frankfurt durch eine Kampagne zu den am 01.10.2025 erhöhten Bußgeldern zu illegalem Sperrmüll im öffentlichen Raum zu informieren. Hierbei kommen zum Beispiel folgende Informationskanäle in Frage: Postwurfsendungen, Informationen im öffentlichen Raum und Aushänge in Immobilien. Begründung: Medial hatten die Bußgelderhöhungen im Oktober 2025 die Aufmerksamkeit auf die Vermüllung des öffentlichen Raums gelenkt. Nun soll eine leicht verständliche Kommunikationskampagne den korrekten Umgang mit Sperrmüll erklären. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8203 2026 Die Vorlage OF 1884/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU und SPD (= Ablehnung)

  • Winterdienst
    OFOB 8
    03.02.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, OF 693/8 Betreff: Winterdienst Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat den Schneeräumungsplan für Gehwege des Ortsbeirat 8 zur Verfügung zu stellen, aus dem hervorgeht, welche Flächen von der Stadt Frankfurt und welche privat geräumt werden müssen. Die Schneeräumung erfolgt nach für den Bürger undurchsichtigem Muster. Dazu stellvertretend Beispiele: Im Bereich Weißkirchener Weg 37 - 39 wird der Gehweg bis zur Grundstücksgrenze dieser Liegenschaft geräumt (in Richtung Wendehammer). Der Rest des Weges wird vom Räumdienst weiter befahren, aber mit hochgestelltem Besen. Er bleibt ungeräumt. Die angrenzenden Wege vor dem Weißkirchener Weg 7, 7a und 9 werden geräumt, ebenfalls die Wege vor Weißkirchener Weg 41 - 43. Der Weg der Verbindung von Weißkirchener Weg 7 -9 zu Gerhart Hauptmann Ring 1 wird geräumt, nicht aber der nach rechts abbiegende Abhang (Weg), der zum Weißkirchener Weg ( Richtung Hausnummer 59) führt. Dies sind stellvertretend nur zwei Beispiele, die für Bürger nicht nachvollziehbar sind. Dem Verfasser ist bekannt, dass neben der FES auch private Grundstücksbesitzer Schneeräumung betreiben müssen. Quelle: Geoportal Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8091 2026 Die Vorlage OF 693/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors die Wörter "im Geoportal Frankfurt+" nach den Wörtern "Ortsbeirat 8" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit FDP

  • Hundekottütenspender und Mülleimer im Feld
    OFOB 8
    03.02.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, OF 694/8 Betreff: Hundekottütenspender und Mülleimer im Feld Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich des Endes des verlängerten Dorfwiesenweges (siehe Plan Nr 1) einen Hundekottütenspender aufzustellen. Ein Pate für diesen Spender ist vorhanden. Da Hundekottütenspen-der ohne die entsprechenden Müll-eimer nicht effizient sind, wird der Magistrat weiterhin gebeten an den vorhanden Bänken (Nummern 2 bis 5 des Planes) krähensichere Mülleimer zu installieren. Begründung: Die Wege im Feld werden von vielen Hundehaltern frequentiert. Bedauerlicherweise kommt es häufig vor, dass sie die Hinterlassenschaft Ihrer Tiere nicht richtig entsorgen. Die Installation eines Spenders für Hundekotbeutel und die dazugehörigen Abfallbehälter könnten diesem Problem entgegenwirken. Quelle: Geoportal Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8092 2026 Die Vorlage OF 694/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit FDP

  • Eine Stadtteilküche für den Riederwald
    OFOB 11
    03.02.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, OF 826/11 Betreff: Eine Stadtteilküche für den Riederwald Vorgang: EA 12/25 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Bezug: Etatanregung vom 24.11.2025, EA 12 Der Ortsbeirat möge in Ergänzung und Konkretisierung des o.a. Etatantrags beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und Auskunft zu erteilen, - ob und an welchen Standorten im Stadtteil Riederwald die Einrichtung einer Stadtviertel-Küche im städtischen Eigenbetrieb möglich ist, - wie gewährleistet werden kann, dass dort montags bis freitags, mittags und abends gesunde Mahlzeiten zu einem Preis von maximal 1,50 Euro pro Portion - für Kinder kostenfrei - angeboten werden, - und wie gewährleistet werden kann, dass in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Akteuren eine Stadtviertel-Küche im Stadtteil verankert werden kann und zudem die Räumlichkeiten für ehrenamtliche Aktivitäten an Wochenenden zur Verfügung gestellt werden können. Dabei soll insbesondere auch geprüft werden, ob das leerstehenden Restaurant der ABG (Am Erlenbruch 94) als Standort in Frage kommen könnte. Die Prüfung soll ergebnisoffen erfolgen und gegebenenfalls alternative Räumlichkeiten im Riederwald einbeziehen. Begründung: Die Einrichtung einer Stadtviertel-Küche im Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt kann ein wichtiger Schritt sein, um das soziale Miteinander im Stadtteil zu stärken und die Versorgung mit gesunden, bezahlbaren Mahlzeiten für alle zu gewährleisten. Stadtviertel-Küchen sind öffentlich zugängliche Orte im Stadtteil, an denen alle Bürger*innen die Möglichkeit haben, gemeinsam günstig und gesund zu essen. Solche Küchen sind mehr als reine Essensausgaben: Sie können als Begegnungsorte dienen, die Gemeinschaft und Teilhabe fördern, und sind Teil einer zukunftsorientierten öffentlichen Infrastruktur, die auf die Bedürfnisse der Stadtgesellschaft eingeht. Stadtviertel-Küchen leisten einen Beitrag zur Sorge-Infrastruktur, indem sie insbesondere Menschen mit geringem Einkommen entlasten, stehen aber ausdrücklich allen offen, wirken damit sozialer Vereinzelung entgegen und haben somit auch eine demokratie-fördernde Wirkung. Darüber hinaus bieten Stadtviertel-Küchen die Chance, regionale Lieferketten zu stärken. Durch den bevorzugten Einkauf von regionalen Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung können lokale Wertschöpfung und eine klima- und biodiversitätsfreundliche Ernährung gefördert werden. Damit wirken Stadtteilküchen als Ankerpunkte für eine nachhaltige Stadtentwicklung und regionale Wirtschaftskreisläufe. Die Stadt Frankfurt hat sich selbst vor 10 Jahren im Jahr 2015 mit der Unterzeichnung des Milan Urban Food Policy Pact dazu verpflichtet, ein faires, nachhaltiges und inklusives Ernährungssystem zu fördern. Die Einrichtung von Stadtviertel-Küchen wäre ein konkreter Schritt, diese Selbstverpflichtung mit Leben zu füllen. Mit einer Stadtteilküche im Riederwald kann die Stadt Frankfurt einen wichtigen Beitrag zu mehr Ernährungsgerechtigkeit, sozialer Teilhabe und nachhaltiger Stadtentwicklung leisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.11.2025, EA 12 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8103 2026 Die Vorlage OF 826/11 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Preis von maximal 1,50 Euro pro Portion" durch "günstigen Preis" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mit welchen Mehrkosten müssen Mieter von ABG Einfamilien-häusern rechnen, wenn einerseits die Gaspreise steigen, andererseits die Sanierung der Heizthermen stockt?
    OFOB 11
    03.02.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2026, OF 827/11 Betreff: Mit welchen Mehrkosten müssen Mieter von ABG Einfamilien-häusern rechnen, wenn einerseits die Gaspreise steigen, andererseits die Sanierung der Heizthermen stockt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die voraussichtlichen Mehrkosten zu beziffern, die sich für Mieter von ABG Einfamilienhäusern in den kommenden Jahren ergeben, wenn die Gaspreise steigen, die alten Heizungen aber nicht saniert oder erneuert werden? Begründung: In der Logik der Energiewende sollen die Gaspreise infolge der CO2 Bepreisung steigen. Das könnte für Mieter der ABG negative Folgen haben, wenn die Heizungen nicht saniert werden. Über eventuelle Absichten der ABG zur Sanierung ist nichts bekannt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1393 2026 Die Vorlage OF 827/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

  • Förderung Forschungsobjekt „Mehr (digitale) Denkmäler für Frauen in Frankfurt“
    B
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.02.2026, B 44 Betreff: Förderung Forschungsobjekt "Mehr (digitale) Denkmäler für Frauen in Frankfurt" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 - E 150/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Die zur Verfügung gestellten Mittel konnten vollumfänglich im Sinne des Antrages verausgabt werden. Die Federführung lag dabei beim Historischen Museum Frankfurt. Der neue Themen-Layer "Feministisches Frankfurt" wurde im September 2025 gelauncht und ergänzt seitdem das thematische Angebot der Frankfurt History App (FHA). In der App können Lebensgeschichte mit Orten in der gegenwärtigen Stadt und mit heutigen Positionen des queeren, intersektionalen Feminismus verbunden werden. Die Inhalte der Webseite Frankfurter Frauenzimmer wurden in die FHA (https://www.frankfurthistory.app/) überführt und damit nicht nur gesichert, sondern auch weiteren Zielgruppen zugänglich gemacht. Mit diesem neuen Themenbereich macht die App feministische Geschichte Frankfurts und seine Gegenwart sichtbar. Feminismus ist keine einheitliche Bewegung - in den Inhalten der App zeigt sie sich entsprechend vielfältig: in theoretischer Auseinandersetzung, politischen Kämpfen und alltäglichen Momenten. Die insgesamt 42 Biografien illustrieren diese Vielfalt vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen der letzten 300 Jahre. In ihnen werden gesellschaftliche, soziale und physische Grenzen deutlich, die Frauen lange einschränkten und die zum Teil bis heute bestehen. Ein wissenschaftliches und theoretisches Fundament für die Inhalte in der App sind Video-Interviews mit Dr. Katharina Hoppe, wissenschaftlicher Mitarbeiterin an der Goethe Universität Frankfurt mit dem Forschungsschwerpunkt Soziale Ungleichheit. Sie gibt Einblicke in theoretisch feministische Argumentationsstränge und Perspektiven auf Themen wie Reproduktionsarbeit, Diversität und die Relevanz des Sichtbar-Machens von feministischen Räumen und Kämpfen. Für den neuen Themen-Layer in der FHA arbeiteten die Kuratorinnen und Kuratoren mit Initiativen zusammen, beispielsweise mit der Feministischen Bibliothek am Campus Bockenheim oder mit dem Archiv Frauen und Musik. Bunte Illustrationen von Hannah Rödel heben den Themenbereich deutlich von den anderen Inhalten in der FHA ab. Das Projekt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Layer macht vielmehr den Anfang und richtet den Blick auf diejenigen, die in der Geschichte oder in der Gegenwart von Machtstrukturen unsichtbar gemacht wurden und werden. Der Themen-Layer kann zur niedrigschwelligen Auseinandersetzung mit feministischer Geschichte und Gegenwart anregen. Darum beinhaltet er auch Hilfsmittel wie Einführungsvideos zum Feminismus und ein Glossar mit Begriffen. Je nach Nutzungsweise kann das Thema über den geografischen Bezug oder die inhaltliche Struktur erschlossen werden. Basierend auf den Texten, die auf der Website Frankfurter Frauenzimmer veröffentlicht sind, wurden die Biografien didaktisch und inhaltlich überarbeitet. Es wurden die Personen ausgewählt, die einen direkten Bezug zu Frankfurt haben - da das die Maßgabe der Frankfurt History App ist. Zusätzlich zur Weiternutzung bestehenden Wissens, hat sich das Projekt mit der Recherche neuer geografischer Bezugspunkte beschäftigt. In der grafischen Sammlung des Historischen Museum Frankfurt und in anderen Beständen wurde Bildmaterial zu den Orten an denen die Personen gelebt, gearbeitet oder politisch gewirkt haben, gesucht. Auch Orte, an denen sie heute erinnert werden und solche an denen sie früher verfolgt wurden, sind auf der Karte markiert. Insgesamt sind so etwa 50 Orte auf der Karte eingetragen worden. Die Filter, nach denen sie sortiert werden können, sind: Orte des Erinnerns, Orte der Arbeit, Orte des politischen Widerstands, Orte des Wohnens, Orte des Lernens und Lehrens, Orte der Verfolgung. In der Auseinandersetzung mit der (Un-)Sichtbarkeit im heutigen Stadtraum wurde auch der Kontakt mit dem Projekt des Frauenreferats "Nach Frauen benannt" hergestellt. In Frankfurt gibt es rund 3380 amtliche Straßennamen, darunter Straßen, Plätze, Brücken, Parks und Grünanlagen. Davon sind 1332 nach Personen benannt - 1065 nach Männern und nur 156 nach Frauen. Weitere 12 Namen erinnern an jeweils eine Frau und einen Mann, 98 an Familien oder Adelsgeschlechter und eine an eine gemischte Gruppe ohne familiären Bezug. Diese Zahlen zeigen, wie ungleich Erinnerung im Stadtraum immer noch verteilt ist. Straßennamen erzählen, wer sichtbar wird - und wessen Geschichte im öffentlichen Raum kaum vorkommt. Ein weiterer Bezug zur Gegenwart wird durch die Verortung von queer-feministischen Initiativen und ihrer Arbeit gemacht. Unter dem Filter "Orte der Gegenwart" geben 14 Orte auf der Karte die Möglichkeit, sich weiter mit dem Thema zu beschäftigen, in Kontakt zu treten oder sich selbst zu engagieren. Im Bereich "Rundgang" wird der bestehende Audiowalk "Lesbisch unterwegs - Geschichten aus Frankfurt am Main" des LIBS in die App übernommen. Die Übertragung ist noch in Arbeit. Ein wichtiges Anliegen des Projekts war die Zusammenarbeit mit Initiativen sowie Kooperationspartnerinnen und -partnern aus dem gegenwärtigen Frankfurt. Sie tragen queeres und feministisches Wissen weiter und verbinden Kämpfe miteinander. Sie zeigen damit: Feminismus ist lebendig, beweglich und bleibt unbequem. Auf der Karte und bei den Inhalten finden sich Beiträge von: Archiv Frau und Musik, Frauenreferat Frankfurt, LIBS - Lesben Informations und Beratungsstelle e.V., LUQS Archivcrew, LSKH / LLL e.V., Kinothek Asta Nilsen e. V., Cornelia Goethe Centrum, SCHLAU Frankfurt, plus Fem, Fembib Kollektiv, Kunst im Öffentlichen Raum (Kulturamt Frankfurt). In einem Begrüßungstext werden Nutzerinnen und Nutzer willkommen geheißen und mit einer Content-Warnung darauf hingewiesen, dass es Inhalte gibt, die gewaltvolle Geschichte erzählen. Außerdem wurde ein Glossar zusammengestellt, in dem historische und feministische Begriffe erklärt werden. Der Themen-Layer ist ein Beginn zur Auseinandersetzung mit dem Thema feministische und Frauengeschichte Frankfurts. Bereits im Austausch mit der interessierten Öffentlichkeit und den beteiligten Initiativen und Kollektiven wurden weitere Personen und Themen zur Veröffentlichung in der App vorgeschlagen. Da es keine fest angestellte Betreuung der Frankfurt History App im HMF gibt, werden diese Ideen in Zukunft in kleineren Projekten und im Einklang mit den vorhandenen Ressourcen weiterverfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 150 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 141 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 44 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt, Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7294, 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 26.02.2026 Aktenzeichen: 41

  • Anpassung der Vergabepraxis von Handwerkeraufträgen an Schulen
    B
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.02.2026, B 45 Betreff: Anpassung der Vergabepraxis von Handwerkeraufträgen an Schulen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6581 - NR 938/24 CDU - Die Rahmenverträge wurden 2023 in einem Pilotprojekt erstmalig ausgeschrieben. Es ist geplant, die Rahmenverträge nach Ablauf der Laufzeit erneut auszuschreiben. Die von der CDU-Fraktion erwähnten Punkte sollen hierbei besonders im Blick behalten und berücksichtigt werden. Durch das Pilotverfahren konnten sowohl für das Ausschreibungsverfahren als auch die Praxisanwendung wichtige Erkenntnisse zur Nachbesserung erlangt werden. Dabei sind die genannten Punkte auch im zuständigen Fachbereich des Fachamts ständig im Fokus: Zu 1.: Während der Laufzeit der Rahmenverträge wurde ein enger Kontakt mit den Schulhausverwaltungen (SHV) gepflegt. Es ist geplant, derart nachzubessern, dass die SHV vor einer erneuten Ausschreibung gebeten werden, ihre bekannten zuverlässigen Unternehmen zu benennen, sodass diese gezielt auf die kommenden Ausschreibungen hingewiesen werden können. Parallel dazu wird erneut Kontakt zu den betroffenen Innungen aufgenommen, um diese entsprechend einzubinden und die Betriebe aus dem Stadtgebiet gezielt ansprechen zu können. Zu 2. und 3.: Der Bewerbungsprozess wird hierbei wieder transparent über das digitale Vergabesystem abgebildet, die Bewerbungszeit allerdings, im Vergleich zum Pilotverfahren, deutlich verlängert. So soll gewährleistet werden, dass die Betriebe genügend Vorlaufzeit erhalten. Zu 4.: Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die vorhandene Vergabepraxis stetig einer Evaluation zu unterziehen. Im ohnehin komplexen Vergabebereich ist eine größtmögliche Verschlankung von Arbeitsprozessen anzustreben. Allerdings darf diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Demnach ist eine Rückkehr zur früheren Vergabepraxis aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Das Vergaberecht schreibt einen fairen Wettbewerb und ein Gleichbehandlungs- sowie Transparenzgebot vor. Eine regionale Bevorzugung widerspricht diesen Grundsätzen. Allerdings ist es möglich, sofern es mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung steht, über die Ausführungsbestimmungen, Eignungsanforderungen und Wertungskriterien, gewissen regionalen Bezügen indirekt einen höheren Stellenwert zuzuschreiben. Ein wichtiges Kriterium, um vor allem Betriebe des Stadtgebietes anzusprechen, wird nach wie vor durch die vorgegebenen Reaktionszeiten erreicht. So wird es als wichtig angesehen, dass bei Notfällen innerhalb von zwei Stunden reagiert werden kann. Das schränkt den Bewerbendenkreis bereits auf den näheren Umkreis ein. Die Stadtkämmerei hat hierzu bestätigt: Nach ausführlicher Prüfung der in 2024 durchgeführten Vergabeverfahren, wird dies bereits in der aktuellen Vergabepraxis berücksichtigt. Beispielsweise werden Reaktionszeiten gefordert, die ausschließlich von lokalen Betrieben eingehalten werden können und darüber hinaus werden möglichst kleine Teillose gebildet. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachamt werden die regionalen Anbieter außerdem auf die Ausschreibungen hingewiesen und auch technisch besteht durch die Gewerkezuteilung die Möglichkeit, über die städtische Vergabeplattform täglich auf neue Ausschreibungen hinzuweisen. Die Abteilung "Zentrales Einkaufs- und Vergabemanagement" der Stadtkämmerei berät das zuständige Fachamt vor der nächsten Ausschreibung dabei, weitere Vereinfachungspotentiale zu identifizieren und infolge dessen den Bewerbungsprozess zu verschlanken. Allerdings wurden auch hier im letzten Verfahren viele vergaberechtlich konforme Werkzeuge, wie die Verwendung von Eigenerklärungen angewandt. Die vermeintliche Beschränkung auf das Preiskriterium ist kein ausschließliches Indiz dafür, dass keine qualitativen Anforderungen gestellt werden. Komplizierte Wertungsschemata führen aus der Erfahrung dazu, dass sogar mehr Aufwand beim Bewerbungsprozess auf die Bieter zukommt, da z. B. mehr Nachweise oder sogar Konzepte gefordert werden. Die Gestaltung eines Vergabeverfahrens und dessen gesetzte Anforderungen sind mit Sorgfalt strategisch abzuwägen und werden im Grundsatz bieterfreundlich ausgerichtet. Zu 5.: Sowohl die Informationen zu den Auswahlkriterien als auch die Transparenz werden über die Abwicklung des digitalen Vergabesystems gewährleistet. Die Auswahlkriterien werden bereits bei der Bekanntmachung der Vergabe genannt. Darüber hinaus steht der zuständige Fachbereich des Fachamts während der Vergabephase als Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Alle Kontaktdaten werden hierzu über das Vergabesystem abgebildet. Zu 6.: Durch das Pilotprojekt konnten sehr gute Erkenntnisse zur Nachbesserung bei erneuter Ausschreibung erlangt werden. Es ist geplant, alle Rahmenverträge erneut auszuschreiben. Aktuell werden die Ausschreibungen zur Veröffentlichung im Vergabeportal der Stadt Frankfurt am Main vorbereitet. Hierzu wurden die SHV eingebunden und aufgefordert, die Handwerksbetriebe ihres Vertrauens zu benennen. Auch das technische Objektmanagement des Fachamts ist hier regelmäßig eingebunden. Darüber hinaus haben sich auch während der Laufzeit der vorherigen Rahmenverträge Handwerksbetriebe gemeldet und ihr Interesse bekundet. Vor Bekanntmachung der Vergabe werden alle Innungen über den Start informiert. Mit der Elektroinnung hat bereits ein Gespräch stattgefunden, gerade weil die Ausschreibung dieses Gewerkes Erkenntnisse zur Nachbesserung erbracht hat. Die Innung hat um Information gebeten, wenn die Rahmenverträge veröffentlicht werden. Dem wird nachgekommen, alle Innungen werden rechtzeitig zum Start informiert. Aktuell läuft die Vorbereitung der Ausschreibungen, die notwendige Software muss noch angepasst werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.05.2024, NR 938 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 77 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 45 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 45 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7249, 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.02.2026 Aktenzeichen: 20-0

  • Kampagne zur Nutzergewinnung Frankfurt History App
    B
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.02.2026, B 46 Betreff: Kampagne zur Nutzergewinnung Frankfurt History App Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 - E 167/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Die zur Verfügung gestellten Mittel konnten vollumfänglich im Sinne des Antrages verausgabt werden. Die Frankfurt History App wurde im Anschluss an die große Ausstellung "Eine Stadt macht mit. Frankfurt und der NS" am Historischen Museum und auf deren Grundlage entwickelt. Sie ist seit November 2022 digital verfügbar und wurde inzwischen über 15.000-mal heruntergeladen. Seit ihrer Entstehung wurde die App in zahlreichen Kooperationen umfassend weiterentwickelt und ergänzt - inhaltlich wie technisch. Sie ermöglicht niedrigschwellige Zugänge zur Frankfurter Stadtgeschichte, sei es ihre nationalsozialistische Vergangenheit oder die 1848/49er-Revolution. Seit dem Jahr 2025 wird das Angebot zudem in Leichter Sprache ergänzt. Auch die Sprachausgabe wurde zur besseren Navigation für blinde und sehbehinderte Menschen optimiert. Im selben Jahr wuchs die App um den Themenbereich "Feministisches Frankfurt" und anlässlich des 100. Jubiläums des Programms Neues Frankfurt um den gleichnamigen Themenbereich. Weitere Themen sind in Erarbeitung. Die Frankfurt History App bezieht die vorhandene Erinnerungsarbeit in der Stadt ein, sie weckt Neugier und regt zum Nachfragen an. Als digitales Angebot für zahlreiche Themen der Stadtgeschichte ist die Anwendung jederzeit und individuell nutzbar. Im Zuge der Kampagne zur Nutzergewinnung und App-Bekanntheit konnten zahlreiche Maßnahmen konzipiert, vorbereitet und umgesetzt werden. Die Kampagne war sowohl auf physische Kontaktpunkte als auch auf digitale Kommunikation ausgelegt und nutzte die inhaltlichen Themen zur Ansprache. Für verschiedene Themenbereiche (Feministisches Frankfurt, Neues Frankfurt, FSV Frankfurt) wurden spezifische Werbematerialien entwickelt und vertrieben: Darunter Erstellung und Vertrieb von Werbematerialien v.a. digitaler Natur wie digitale Poster, Social Posts, E-Mail-Signaturen, Headergrafik für Landingpages, Meta Ads, aber auch Printanzeigen, Stadion-Bandengrafiken, Plakatierungen in U-Bahnen, Aufsteller und Sticker. Zusätzlich wurden erfolgreiche Kooperationen mit Influencerinnen und Influencern (Instagram und TikTok) sowie dem FSV durchgeführt, die die App in den unterschiedlichen Alters- und Interessensgruppen der Stadtgesellschaft bekannter gemacht haben. Im November 2025 lagen die Downloadzahlen bei 5.250 gegenüber den 4.002 Downloads im Jahr zuvor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 167 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 142 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 46 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt, Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7263, 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 26.02.2026 Aktenzeichen: 41

  • Auslagerungskosten der Musikschule aufgrund der baulichen Sanierung der Schirn Kunsthalle Frankfurt
    B
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.02.2026, B 47 Betreff: Auslagerungskosten der Musikschule aufgrund der baulichen Sanierung der Schirn Kunsthalle Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 - E 127/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 237/25 - Die Musikschule ist im Juli 2025 in ihr erstes Interim in den Kornmarktarkaden gezogen, damit in der Kunsthalle Schirn während der Sanierungsarbeiten Baufreiheit gewährleistet ist. Im Zusammenhang mit der Auslagerung und der Suche nach einem geeigneten Standort sind seit September 2024 bisher Kosten in Höhe von 225.819,39 € entstanden, die über die bereitgestellten Mittel abgerechnet wurden. Diese Gelder wurden für Begutachtungen bzgl. Akustik und Haustechnik von potenziellen Mietobjekten, die Umstellung auf Internet-Telefonie, Umzugs- und Entsorgungskosten sowie Lieferung und Montage von Möbeln verwendet. Die entstanden Kosten des Umzuges wurden ebenfalls übernommen. Da die Findung und Herrichtung eines für den benötigten längeren Zeitraum nutzbaren und funktionalen Interims, nach Ablauf der Nutzung der Kornmarktarkaden, noch andauert, werden ggf. weitere Mittel benötigt, deren Umfang zurzeit nicht bekannt sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 127 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 237 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 47 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 47 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 49, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 40-35

  • Junge ausländische Fachkräfte
    B
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.02.2026, B 48 Betreff: Junge ausländische Fachkräfte Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 7014 - K 155/25 - Die Anregung der KAV beschreibt eine Situation, die das Frankfurt Immigration Office bereits kurz nach Ausgliederung aus dem Ordnungsamt unbürokratisch gelöst hat. So ist es seit nahezu 18 Monaten gängige Praxis des Frankfurt Immigration Office, Aufenthaltserlaubnisse zur Ausbildung, zur Qualifikation und zum Studium deutlich über das voraussichtliche Ausbildungs- bez. Studienende hinaus zu erteilen und diese Erlaubnis in analoger Anwendung des § 20 Aufenthaltsgesetz mit der Nebenbestimmung "Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung/des Studiums Erwerbstätigkeit gestattet" zu versehen. Dadurch ist es den Auszubildenen bzw. den Studierenden möglich, unterbrechungsfrei von der Ausbildung in die Erwerbstätigkeit zu wechseln. Sowohl die Ausbildungsbetriebe als auch die Hochschulen in Frankfurt begrüßen diesen kreativen Lösungsansatz des Frankfurt Immigration Offices, der bundesweit als der "Frankfurter Weg" bekannt wurde und bereits von den Ausländerbehörden in Berlin, Hamburg und München übernommen wurde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 20.10.2025, K 155 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 92 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 48 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 48 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7264, 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 02.03.2026 Aktenzeichen: 101

  • Fußgängerüberquerungen an U-Bahn-Haltestellen besser sichern
    B
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.02.2026, B 49 Betreff: Fußgängerüberquerungen an U-Bahn-Haltestellen besser sichern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6548 - OA 462/24 OBR 11 - Mit hoher Frequenz blinkende rote Lichtbänder sind keine Verkehrszeichen im Sinne der StVO und entsprechen auch nicht den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Eine signaltechnische Kopplung derartiger Leuchtstreifen mit einer Lichtsignalanlage ist darüber hinaus nicht möglich. Von einem zusätzlichen Einbau von Lichtbändern im Boden ist zudem keine nochmals erhöhte Aufmerksamkeit und keine Reduzierung der Rotläuferzahlen zu erwarten. Dies wurde auch anhand eines Tests an der Haltestelle Lindenbaum untersucht und die Wirkung verschiedener Maßnahmen in Form einer Vorher-Nachher-Untersuchung für die Reduzierung der Rotläuferzahlen erprobt und bestätigt. Wie bereits in der Stellungnahme ST 148 zur OM 502 aus 2021 beschrieben, hat sich in Frankfurt eine andere Praxis bewährt, um die Aufmerksamkeit querender Fußgänger zu erreichen. Alle Fußgängergleisquerungen mit U-Bahnen sind seit etlichen Jahren mit den gleichen Sicherheitselementen ausgestattet: · Doppel-Rot-Dunkel-Schaltung der Lichtsignalanlagen (die LSA befindet sich im Zustand "dunkel" und schaltet erst bei Herannahen einer U- bzw.- Straßenbahn auf "Doppel Rot" (zweifeldiger Signalgeber mit dem roten Fußgängersymbol = Halt) · Der Fußgängerquerungsbereich über die Gleise ist gelb eingefärbt um die Aufmerksamkeit der Fußgänger zu erhöhen. Zusätzlich ist das Verkehrszeichen (VZ) 151 StVO (Bahnübergang) als Symbol aufgebracht. · Die Fußgängergleisquerung ist mit VZ 201 StVO (Andreaskreuz) aus beiden Richtungen beschildert. · Zusätzlich befindet sich an den Masten der LSA noch das Zusatzzeichen 1048-18 StVO (mehrspurige Fahrzeuge, hier: Eisenbahn) mit dem Zusatz "Vorsicht!". Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.05.2024, OA 462 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 49 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD und Linke (= Zurückweisung) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 49 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 50, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 32-1

  • Keine Bebauung von Kleingartenflächen am Ratsweg und Bornheimer Hang
    B
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.02.2026, B 50 Betreff: Keine Bebauung von Kleingartenflächen am Ratsweg und Bornheimer Hang Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6541 - OA 222/22 OBR 11, B 389/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 15.07.2026 Zwischenbericht: Eine finale Entscheidung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung zur dauerhaften Verortung der Europäischen Schule Frankfurt steht noch aus. Der Standort Ratsweg wäre hierzu grundsätzlich geeignet; er wurde auch bereits gutachterlich untersucht. Auf Bitten städtischer Gremien wurden auch zusätzliche Standorte geprüft. Der Magistrat befindet sich in interner Abstimmung. Eine Bebauung der Kleingartenflächen am Bornheimer Hang wird ausgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.09.2022, OA 222 Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 389 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 50 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU, Linke und FDP (= Zurückweisung) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 50 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 50 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 51, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026

  • Toiletten im Bahnhof „Frankfurt-Höchst“
    B
    02.02.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.02.2026, B 51 Betreff: Toiletten im Bahnhof "Frankfurt-Höchst" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6451 - B 249/25 - Der Magistrat betreibt die Toilettenanlage seit Juni 2022 aus Kulanzgründen, um das Stadtbild und die Aufenthaltsqualität im Bahnhofsbereich zu erhöhen. Die hierfür anfallenden Kosten werden bereits aus Haushaltsmitteln finanziert, die dem Magistrat ursprünglich nicht für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Grundsätzlich sieht der Magistrat die Zuständigkeit für die Toilettenanlage beim Eigentümer, der Deutschen Bahn AG, bislang sind jedoch alle Versuche, diese zu einer Kostenübernahme oder -beteiligung zu bewegen, gescheitert. Die jährlichen Betriebskosten belaufen sich aktuell auf rund 50.000 €. Langfristig kann die derzeitige Übergangslösung nicht fortgeführt werden. Daher ist eine vertragliche Vereinbarung mit der Deutschen Bahn AG erforderlich, um Zuständigkeiten und Kostenübernahme verbindlich festzulegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.03.2023, OA 336 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 249 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 58 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 52, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 91-22

  • „Nächste Haltestelle: Mönchhofstraße“
    NR
    02.02.2026 · FRAKTION

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, NR 1519 Betreff: "Nächste Haltestelle: Mönchhofstraße" "Gereizt - der neue Film von Jacques Bubu", der 1992 angekündigt wurde (übrigens zum allerersten Mal mit Richard Vögler in einer Rolle), verhalf der unscheinbaren Haltestelle "Frankfurt Mönchhofstraße" zu Weltruhm. Der Film begeisterte alteingesessene Cineast:innen gleichermaßen, wie Mutter und Tochter, ebenso Kinder, die nicht ohne ihren Pappa ins Kino gingen, Daabefuckeler und 42-jährige Elektroingenieure. Der Premiere des Filmes im Bürgerhaus Dreieich, in deren Anschluss es ein historisch einmaliges, von Western-Star Hessi James moderiertes Podiumsgespräch gab, wohnte sogar der damalige Eintracht-Profi Anthony Sabini bei. Unvergessen und schon beinahe ikonisch Sabinis klare Antwort auf die Frage eines kritischen Journalisten, wie ihm der Film denn gefallen habe: "Dabrauchmergarneddrüberredde." Was zu diesem Zeitpunkt nur wenige wussten: Hinter dem zum damals noch unbekannten Namen "Jacques Bubu" verbergen sich die Musiker Henni Nachtsheim (Rodgau Monotones) und Gerd Knebel (Flatsch), die später als avantgardistisches Künstlerduo "Badesalz" von sich reden machten. Auf "Gereizt" folgte 1996 das Opus Magnum der beiden Regisseure, die zugleich auch als Schauspieler mitwirken: Im Film "Abbuzze" setzen die beide Maßstäbe des nonsenuellen Erzählens, indem sie einen Film entwickelten, der sich jeglicher etablierter Formen des Storytellings entzieht (Blake Snyder würde sich im Grabe herumdrehen). In komischen Episoden wird die Geschichte des Versicherungsvertreters Erich und des zweiten Protagonisten Richard, die im Aufzug eines Wohnhauses feststecken, erzählt. Die Rahmenhandlung wird indes durch scheinbar groteske Episodenfilme unterbrochen. Bei genauer Analyse wird jedoch deutlich, dass die Regisseure in ihrem Werk das maieutische Fragen des sokratischen Dialogs auf zuvor ungesehene Weise weiterentwickelten: Die vermeintliche schwache Verbindung von Rahmenhandlung und Episoden eröffnet durch den gezielten Einsatz feiner Pointen Leerstellen, die das Publikum zu einem unerklärbarem Lachen anregen und so kathartische Wirkung bei den Betrachter:innen evoziert. Nachtsheim und Knebel stehen mit ihren Komödien somit in der Tradition des Aristophanes und entwickeln damit beinahe en passant die Poetik des Aristoteles weiter. Nun ist im Alter von 72 der Schauspieler und Regisseur Gerd Knebel gestorben. Sein Wirken hallt in den Köpfen der Nutzer:innen des ÖPNV nach, denkt man an den unvergesslichen Ausspruch aus der "Volkszählung": "Busfahrer, zieh die Jack' aus!". Insbesondere aber in den Buslinien M34 und N11 hallt Knebels Stimme nach: Bei der Bandansage "Nächste Haltestelle: Mönchhofstraße" vollenden viele Fahrgäste (zumindest still und für sich) die Zeile mit einem sehr derben, aber nicht minder liebevoll gemeinten "Fresse da vorne!". Dies lässt im 15-Minutentakt der Metrolinie die Bilder von 1992 wiederauferstehen. Damit dieses Andenken nicht nur in den Köpfen der Nutzer:innen des ÖPNV fortbesteht, sondern auch nachfolgende Generationen sich dieser großen Kunst erfreuen können, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Die Haltestelle "Frankfurt Mönchhofstraße" erhält den Namenszusatz "Gerd-Knebel-Station". 2. An der Haltestelle "Frankfurt Mönchhofstraße wird eine Gedenktafel zu Ehren Gerd Knebels installiert, die an "Gereizt" erinnert. Antragsteller: FRAKTION Antragstellende Person(en): Stadtv. Herbert Förster Stadtv. Pearl Hahn Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 89 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 1519 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Text wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, den verstorbenen Gerd Knebel schnellstmöglich in die Vorschlagsliste für Straßenbenennungen aufzunehmen." b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1519 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und BFF-BIG (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage NR 1519 wird zurückgewiesen. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen 1 GRÜNE und Linke (= Kenntnis) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 1519 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Text wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, den verstorbenen Gerd Knebel schnellstmöglich in die Vorschlagsliste für Straßenbenennungen aufzunehmen." b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1519 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie AfD und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7327, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 66-0

  • Fehler aus Knorrstraße nicht in Gellertsiedlung wiederholen
    NR
    02.02.2026 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, NR 1522 Betreff: Fehler aus Knorrstraße nicht in Gellertsiedlung wiederholen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließe: Die Fehler von Mike Josef in der Knorrstraße dürfen in der Gellertsiedlung nicht wiederholt werden. Mike Josef hatte um das Jahr 2017 die umfangreichen Umbaumaßnahmen in der Knorrstraße genehmigt und damit eine ungeheure Gentrifizierung ausgelöst. Siehe FR Bericht unten 1. Daher werden in der Gellertsiedlung nur die nötigsten Umbauarbeiten genehmigt. 2. Die Frage muss aufgeklärt werden, was Herr Junker von der ABG in der Info Veranstaltung unter Ausschluss von Presse und Öffentlichkeit gesagt hat. Nach eigenen Angabe schließe er eine Verwertungskündigung aus. Die Mieterinnen sagen, er hätte gedroht mit Verwertungskündigung 3. Falls sich herausstellt, dass Herr Junker von der ABG die Unwahrheit gesagt hat, muss das Konsequenzen haben. 4. Bei zukünftigen ABG Info Veranstaltungen ist Presse, Öffentlichkeit, also auch Politiker zugelassen. 5. Die ABG fängt an, wie versprochen, die Mieterinnen endlich schriftlich zu informieren. Begründung: Die aktuelle Ausstellung im historischen Museum, "Alle Tage Wohnungsfrage" behandelt auch die Wohnungsfrage in der Knorrstraße. Es gibt ein wunderbares Buch dazu. Hier der Artikel aus der FR. https://www.fr.de/frankfurt/ziehen-raus-reichere-zu-ar me-94130178.html Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 57 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1522 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage NR 1522 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Linke (= Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 1522 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7317, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 92-40

  • Rückzahlungspflichtiger Zuschuss für das Neue Theater Höchst
    NR
    02.02.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, NR 1528 Betreff: Rückzahlungspflichtiger Zuschuss für das Neue Theater Höchst Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.05.2026 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Neue Theater Höchst erhält einen rückzahlungspflichtigen Zuschuss in Höhe von 70.000 Euro von der Stadt Frankfurt zu fairen Rückzahlungskonditionen. Begründung: Das Neue Theater Höchst hat kürzlich von seiner Vermieterin, der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, die Ankündigung erhalten, demnächst 2000 Euro mehr Miete im Monat zahlen zu müssen. Das bringt das Theater in existentielle Schwierigkeiten und gefährdet den zukünftigen Betrieb. Außerdem hat das Theater seit circa acht Jahren keine Erhöhung seiner städtischen Zuschüsse erhalten. Die seit Jahren gleichbleibende Höhe der Fördersummen im städtischen Haushalt sind vor dem Hintergrund enormer Preissteigerungen und Inflation unzumutbar und entsprechen angesichts dessen einer faktischen Kürzung. Das Neue Theater hat im letzten Jahr eine Rückzahlungsaufforderung der Coronahilfen in Höhe von 150.000 Euro erhalten. Dieser Umstand hat das Budget des Theaters massiv belastet. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Stadt Frankfurt einen städtischen rückzahlungspflichtigen Zuschuss von 70.000 Euro gewährt. Das 1987 gegründete Theater hat sich im Laufe der Jahre zu einer der bedeutendsten Kleinkunstbühnen in Hessen entwickelt. Es bietet mit seinen 250 Plätzen noch die Art von Nähe zwischen Künstler*innen und Publikum, die für Kabarett und Kleinkunst so bedeutsam ist. Es ist ein zentraler Kulturort im Frankfurter Westen und schafft damit kulturelle Teilhabe in den Stadtteilen, die unabdingbar für den sozialen Zusammenhalt ist. Zweimal jährlich, im März und im November, bietet das Haus ein vierwöchiges Varietéprogramm als Eigenproduktion. Das Programm wendet sich an alle Altersgruppen und ist besonders familienfreundlich. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.06.2026, B 215 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage NR 1528 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 132 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1528 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= unter Hinweis auf E 406) und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage NR 1528 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage 406) und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7332, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 41

  • Gutachten „marode Bausubstanz“ ABG Münzenberger/Rotlint
    NR
    02.02.2026 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, NR 1537 Betreff: Gutachten "marode Bausubstanz" ABG Münzenberger/Rotlint Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließe: 1. Laut einem Gutachter soll von maroder Bausubstanz keine Rede sein. Diesbezügliche Gutachten, einfach alle Gutachten, die sich mit der geplanten Maßnahme bzw. energetischen Sanierung beschäftigen werden den Stadtverordneten unverzüglich zur Einsicht bereit gestellt. 2. Es wird geprüft, ob das Gas Netz erhalten werden kann, da das auch dazu dienen kann, Erneuerbare Energien zu transportieren. Zukunftsfähig bleiben, heiß die Devise. Begründung: Die Bürgerinitiative schreibt. "Vor einem Monat war ein Bausachverständiger vor Ort, der die Mietobjekte in der Münzenberger Str./Rotlintstrasse, innen und außen im Hinblick auf Notwendigkeit, Art und Umfang der geplanten energetischen Sanierungen begutachtete. Im Einzelgespräch hat dieser persönlich von einer kostenintensiven, umfangreichen und wenig effektiven Außendämmung an den gemauerten Altbauten abgeraten, er bevorzuge den Austausch von alten Fenstern und Türen sowie Erdwärmespeicher, bei dem die alten Gasbrenner und Leitungen weiterbetrieben werden können. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Ziegelsteinfassade durch eine 15 Zentimeter dicke energetische Dämmung ersetzt werden soll und damit die Ziegelsteinfassaden, die überall in der Nachbarschaft, unter Denkmalschutz stehen, bei unseren Häusern verschwinden würden. "Laut der Aussage des Bausachverständigen kann von maroder Bausubstanz nicht die Rede sein" Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 04.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 61 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1537 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage NR 1537 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage NR 1537 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7318, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 60-3

  • Frauen stärken mit Erfahrung aus dem Gesundheitsamt
    NR
    02.02.2026 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 02.02.2026, NR 1553 Betreff: Frauen stärken mit Erfahrung aus dem Gesundheitsamt Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XIX. Wahlperiode) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließe: Frau Dr, Heudorf, die 20 Jahre stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes in Frankfurt am Main war, meldete sich kürzlich aus dem Off. Dieses Video https://youtu.be/JyY_h75T83A wird in den Frankfurter Schulen bevorzugt als Lehrmaterial und auch als Lernmaterial zur Diskussion angeboten. Begründung: Vielfalt, statt Einfallt, nur eine Meinung geht gar nicht. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 78 Beschluss: nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1553 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 1553 gilt gemäß § 21 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung mit dem Ende der Wahlperiode als erledigt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Aufnahme auf die Tagesordnung) Aktenzeichen: 53-0

  • Planungssicherheit für die Ziehenschule
    OFOB 9
    02.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 1189/9 Betreff: Planungssicherheit für die Ziehenschule Derzeit steht die Entscheidung bei Familien an, welche weiterführende Schule künftig ausgewählt wird. Im Raum steht eine Auslagerung von Teilen der Schule während er Sanierungsphase nach Bonames. Dies betrifft in erster Linie die Unterstufe der Schule. Eine Nutzung des ehemaligen Straßenbahndepots komme laut Dezernat nicht in Frage, ebensowenig ein Aufstellen von Containern im Schulhof, weil nicht genug Platz vorhanden sei. Die unklare Situation der Auslagerung für die Unterstufe der Ziehenschule sorgt für Unsicherheiten der Eltern und der Schulgemeinschaft. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet gleichzeitig um zeitnahe Information an die Schule: 1. Welche Standorte die ortsnäher an der Schule sind wurden geprüft und mit welchem Ergebnis? 2. Welche Möglichkeiten der schulinternen Organisation sind denkbar etwa einer Auslagerung der Mittelstufe und Nutzung der Räume durch die Unterstufe? 3. Welche Nutzung von benachbarten Schulräumen benachbarten Schulen wurden geprüft und mit welchem Ergebnis? 4. Für welchen Zeitraum ist die Auslagerung geplant? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1384 2026 Die Vorlage OF 1189/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Familienlots*innen-Angebot für den Ortsbezirk 9 prüfen
    OFOB 9
    02.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 1193/9 Betreff: Familienlots*innen-Angebot für den Ortsbezirk 9 prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein vergleichbarer Bedarf für das Angebot der Familienlots*innen, wie es aktuell in den Ortsbezirken 1 und 6 eingerichtet wurde, auch im Ortsbezirk 9 besteht. Der Ortsbeirat vermutet, dass auch Menschen in seinem Zuständigkeitsgebiet von einem solchen Angebot profitieren könnten. Sofern ein vergleichbarer Bedarf im Ortsbezirk 9 durch den Magistrat anerkannt wird, wird er gebeten, ein solches Angebot baldmöglichst auch für den Ortsbezirk 9 einzurichten und z.B. am Sozialrathaus Dornbusch anzusiedeln. Begründung: Bei dem neuen Angebot im Ortsbezirk 1 handelt es sich um ein vom Jugend- und Sozialamt gefördertes Pilotprojekt, das seit November 2024 im Gallus, Gutleutviertel, Bahnhofsviertel und Griesheim läuft. Drei Familienlots*innen des Arbeiter-Samariter-Bundes beraten dort Familien niedrigschwellig und anonym zu Behördenangelegenheiten, Anträgen auf Sozialleistungen, Deutschkursen und begleiten bei Bedarf zu Ämtern. Auch in Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim leben Familien mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und vielfältigen Beratungsbedarfen. Für viele Eltern ist das deutsche Behörden- und Sozialleistungssystem komplex und schwer zu durchschauen - unabhängig davon, in welchem Stadtteil sie wohnen. Das Pilotprojekt hat sich bereits bewährt: 35 Familien aus allen Schichten werden betreut, und die Rückmeldungen zeigen, dass schon kurze Beratungen große Wirkung entfalten können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8078 2026 Die Vorlage OF 1193/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

  • Bushaltestelle der Außenstelle der Georg-Büchner-Schule (Grundstufe) auf der Schloßstraße vor den Schuleingang verlegen
    OFOB 2
    02.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 1382/2 Betreff: Bushaltestelle der Außenstelle der Georg-Büchner-Schule (Grundstufe) auf der Schloßstraße vor den Schuleingang verlegen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die momentane Bushaltestelle für den Schulbus der Außenstelle der Georg-Büchner-Schule (Grundstufe) direkt vor den Schuleingang verlegt werden kann. Begründung: Mit der Eröffnung der Außenstelle der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule im Januar 2026 wurde für den Schulbus eine Bushaltestelle notdürftig einige Meter entfernt der Schule eingerichtet. Seit den ersten Tagen des neuen Schulbetriebes kam es hier immer wieder zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen. Die Bushaltestelle (Höhe Schloßstraße 35A) konnte zeitweise vom Schulbus nicht direkt angefahren werden, was zur Folge hatte, dass die Kinder an der nächsten offiziellen Bushaltestelle (Schönhof) oder sogar direkt auf der Straße aussteigen mussten, da der umfunktionierte Parkstreifen weiterhin von Autos zugeparkt wurde. Die Grundschulkinder werden deshalb aktuell von Schulkräften vom Bus abgeholt, da an der Bushaltestelle, wie auch beim Queren der Nebenstraße (Mühlgasse) ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht. Dies bedeutet einen zusätzlichen personellen und logistischen Aufwand, der den regulären Lehrbetrieb stört. Direkt vor dem Schuleingang befinden sich in einer Einbuchtung mehrere Parkplätze, die einfach und sehr übersichtlich als klar erkennbare Schulbus-Haltestelle umfunktioniert werden könnten. Die Umlegung der Bushaltestelle direkt vor den Schuleingang würde somit ein sicheres Ankommen der Grundschulkinder gewährleisten und den regulären Schulbetrieb nicht stören. Anlage: Aktuelle Bushaltestelle Schloßstraße 35A Bereich vor dem Schuleingang, Schloßstraße 29, der als neue Bushaltestelle umfunktioniert werden könnte (Die Bilder stammen von einer Person, die der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt ist.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1418 2026 Die Vorlage OF 1382/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterliederbach: E-Scooter im Bereich Hunsrückstaße./Stegerwaldstraße (LudwigErhardSchule)
    OFOB 6
    02.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 1462/6 Betreff: Unterliederbach: E-Scooter im Bereich Hunsrückstaße./Stegerwaldstraße (Ludwig-Erhard-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die anhaltenden Probleme durch falsch abgestellte und missbräuchlich genutzte E-Scooter im Bereich Hunsrückstraße/Stegerwaldstraße, insbesondere im Umfeld der Ludwig-Erhard-Schule in Frankfurt-Unterliederbach, zu beheben. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie das Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen, Fahrbahnen und privaten Grundstücken unterbunden werden kann, wie die Betreiber stärker in die Pflicht genommen werden können, welche Maßnahmen zum Schutz des Schulumfeldes geeignet sind, und wie verhindert werden kann, dass E-Scooter in das Liederbach-Gewässer geworfen werden. Begründung: E-Scooter werden in dem genannten Bereich regelmäßig ordnungswidrig abgestellt und behindern Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Rollstuhlfahrer*innen. Besonders Schülerinnen und Schüler der Ludwig-Erhard-Schule sind betroffen. Der derzeitige Zustand ist nicht hinnehmbar und stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8166 2026 Die Vorlage OF 1462/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicherstellung des Winterdienstes im Eingangsbereich des Bürgeramtes an der DeuilLaBarreStraße in Nieder-Eschbach
    OFOB 15
    02.02.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 405/15 Betreff: Sicherstellung des Winterdienstes im Eingangsbereich des Bürgeramtes an der Deuil-La-Barre-Straße in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass im Eingangsbereich des Bürgeramtes bei Schnee- und Eisglätte ein regelmäßiger und ordnungsgemäßer Winterdienst (Räumen und Streuen) durchgeführt wird. Begründung: Der Eingangsbereich des Bürgeramtes wird täglich von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern aufgesucht, darunter auch ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität. Gerade bei winterlichen Witterungsverhältnissen besteht dort eine erhöhte Rutsch- und Unfallgefahr. Die aktuell im Eingangsbereich angebrachten Schilder lassen darauf schließen, dass an dieser Stelle kein Winterdienst erfolgt bzw. die Verantwortung hierfür ausgeschlossen wird. Dies steht aus Sicht des Ortsbeirates im Widerspruch zur Verkehrssicherungspflicht und zu dem Anspruch, öffentliche Einrichtungen sicher und barrierearm zugänglich zu machen. Ein verlässlicher Winterdienst trägt wesentlich zur Sicherheit der Besucherinnen und Besucher bei und beugt Unfällen sowie möglichen Haftungsfragen vor. Fotos: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8094 2026 Die Vorlage OF 405/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Antragstenor nach dem Wort "Eingangsbereich" der Wortlaut "(inkl. des Nebeneingangs)" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verkürzung der Leerungsintervalle der Abfalleimer am Parkplatz vor dem Bürgeramt und am Bücherschrank an der Deuil-La-Barre-Straße
    OFOB 15
    02.02.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 406/15 Betreff: Verkürzung der Leerungsintervalle der Abfalleimer am Parkplatz vor dem Bürgeramt und am Bücherschrank an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Leerungsintervalle der regelmäßig überfüllten Abfalleimer am Parkplatz vor dem Bürgeramt und am Bücherschrank vor dem Bürgeramt verkürzt werden. Begründung: Fotos: Privat Die dort aufgestellten Abfalleimer sind häufig überfüllt, sodass sich der Müll auf dem Boden verteilt. Dies führt nicht nur zu einem unschönen Erscheinungsbild vor dem Bürgeramt und am Bücherschrank, der zum Verweilen einladen sollte, sondern auch zu einer erhöhten Verschmutzung der Umgebung. Durch eine häufigere Leerung könnte das Problem wirksam behoben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8095 2026 Die Vorlage OF 406/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mittagsversorgung an der Michael-Grzimek-Schule ab dem Schuljahr 2026/2027
    OFOB 15
    02.02.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 407/15 Betreff: Mittagsversorgung an der Michael-Grzimek-Schule ab dem Schuljahr 2026/2027 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die konkreten Planungen sowie den vorgesehenen Zeitplan zur Einführung bzw. Umsetzung der Mittagsversorgung an der Michael-Grzimek-Schule ab dem Schuljahr 2026/ 2027 zu informieren. Insbesondere wird um Auskunft zu folgenden Punkten gebeten: 1. Wie sehen die inhaltlichen Vorstellungen des Magistrats zur Ausgestaltung der Mittagsversorgung (z. B. Organisationsform, Essensanbieter, Räumlichkeiten) aus? 2. Ab welchem Zeitpunkt ist die Mittagsversorgung für welche Schülerzahl geplant bzw. vorgesehen? 3. Gibt es bereits bekannte Herausforderungen oder Abhängigkeiten aus der Erfahrung an anderen Schulen, die den Zeitplan beeinflussen könnten? Begründung: Die verlässliche Mittagsversorgung ist ein zentraler Bestandteil des schulischen Alltags und insbesondere für Familien von großer Bedeutung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die betreffenden Jahrgänge tritt ab dem 1. August 2026 in Kraft. Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben alle Kinder der Klassenstufen 1-4 einen rechtlichen Anspruch auf ganztägige Förderung. In der Ortsbeiratssitzung am 16.01.2026 konnte Dezernentin Weber keine Auskünfte konkreter Natur hierzu geben. Um den Ortsbeirat sowie die Schulgemeinschaft transparent informieren und gegebenenfalls unterstützend begleiten zu können, ist daher eine frühzeitige und konkrete Darstellung der Planungen und des Zeitplans durch den Magistrat erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 407/15 wird als interfraktioneller Antrag beschlossen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8096 2026 Die Vorlage OF 407/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Beschleunigung von Abriss und Neubau der Gymnastikhalle und der Sporthalle 1 der OttoHahnSchule, Vorlage Zeitplan, Maßnahmen zur Stabilisierung des Hallendaches
    OFOB 15
    02.02.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 408/15 Betreff: Beschleunigung von Abriss und Neubau der Gymnastikhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule, Vorlage Zeitplan, Maßnahmen zur Stabilisierung des Hallendaches Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die konkret geplanten Maßnahmen zum Abriss und Neubau der Gymnastikhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule darzulegen und dabei insbesondere folgende Punkte zu erläutern: 1. Konkreter Zeitplan für Abriss und Neubau; 2. Stand der Planung und des Genehmigungsverfahrens; 3. Übergangslösungen für den Sportunterricht während der Bauphase für die Schülerinnen und Schüler wie auch für die örtlichen Sportvereine; 4. Beschreibung der eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Sporthallendaches. Der Ortsbeirat fordert, dass das Projekt mit der gebotenen Priorität behandelt wird und dem Gremium sowie den betroffenen Akteuren vor Ort endlich Transparenz und Planungssicherheit gegeben wird. Begründung: Der Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach verschoben, unter anderem aufgrund unzureichender Haushaltsmittel. Die fortwährende Verzögerung ist für die Otto-Hahn-Schule wie auch für die örtlichen Sportvereine nicht länger hinnehmbar. In der Ortsbeiratssitzung am 16.01.2026 wurde die Schulbauoffensive vorgestellt. Obwohl in einer der vorgestellten Folien mit dem Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule schon 2025 begonnen werden sollte, werden die Schule und die Vereine weiterhin vertröstet. Es besteht dringender Bedarf an verlässlichen Informationen zu den weiteren Schritten, zum verbindlichen Zeitplan. Eine frühzeitige Planung und Umsetzung ist notwendig, um Unterrichtsausfälle zu vermeiden und die Sportinfrastruktur für die kommenden Jahre sicherzustellen. Die Sporthalle weist eine Bauweise mit einem Dach identisch zu derjenigen der Eislaufhalle in Bad Reichenhall auf, die 2006 einstürzte, nachdem es geschneit hatte. Das Gebäude hat darüber hinaus weitere schwere bauliche Mängel. Um so unverständlicher ist es, dass dieses Bauprojekt bislang nicht prioritär behandelt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 408/15 wird als interfraktioneller Antrag beschlossen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8097 2026 Die Vorlage OF 408/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verkehrssicherheit auf der Deuil-La-Barre-Straße - Schutz von Schulkindern im Bereich der Zebrastreifen nahe der U-Bahn-Station
    OFOB 15
    02.02.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 409/15 Betreff: Verkehrssicherheit auf der Deuil-La-Barre-Straße - Schutz von Schulkindern im Bereich der Zebrastreifen nahe der U-Bahn-Station Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich der Verkehrssituation auf der Deuil-La-Barre-Straße anzunehmen, insbesondere im Bereich der Zebrastreifen in unmittelbarer Nähe der U-Bahn-Station zu prüfen und darüber zu informieren, - wie die Sicherheit an den genannten Zebrastreifen verbessert werden kann, - welche kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen (z. B. bauliche Veränderungen, bessere Beschilderung, Geschwindigkeitsreduzierung, verstärkte Kontrollen) möglich und sinnvoll sind, - und ob bereits Erkenntnisse oder Unfallstatistiken zu diesem Bereich vorliegen. Begründung: In diesem Abschnitt kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen, da Autofahrende die Zebrastreifen nicht ausreichend beachten und Fußgängerinnen und Fußgänger - insbesondere Schulkinder - häufig nicht oder nur zögerlich queren können. Mehrfach wurde beobachtet, dass Fahrzeuge trotz wartender Kinder nicht anhalten oder mit überhöhter Geschwindigkeit passieren. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, zumal viele Kinder diesen Bereich täglich auf ihrem Schulweg nutzen. Ziel ist es, den Schulweg für Kinder sicherer zu gestalten und die Einhaltung der Verkehrsregeln durch Autofahrende nachhaltig zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 409/15 wird als interfraktioneller Antrag beschlossen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8098 2026 Die Vorlage OF 409/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende der Begründung folgender Wortlaut angehängt wird "Bereits im Jahr 2022 befasste sich der Ortsbeirat mit der Problematik (OM 2152 und ST 1993), leider verbesserte sich die Situation nicht. Deshalb bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dort erneut tätig zu werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nutzung des Darmstädter Hofes als Bürgerhaus auch über das Jahr 2030 hinaus gewährleisten
    OFOB 15
    02.02.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 410/15 Betreff: Nutzung des Darmstädter Hofes als Bürgerhaus auch über das Jahr 2030 hinaus gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass der Darmstädter Hof auch weiterhin und über das Jahr 2030 hinaus als Bürgerhaus für Vereine und Initiativen genutzt werden kann; 2. sich zeitnah mit dem Inhaber darüber zu verständigen, wie der Fortbestand als Bürgerhaus gewährleistet werden kann. Begründung: Der Darmstädter Hof ist in diesem Stadtteil die einzige Einrichtung für Vereins- und Bürgertätigkeiten. Ohne ihn stehen keine vergleichbaren Räumlichkeiten zur Verfügung. Am Rande der Sitzung des Ortsbeirats am 16.01.2026 wurde seitens des Inhabers des Darmstädter Hofes mitgeteilt, dass seitens der Stadt Frankfurt am Main im Januar 2026 keine Mietzahlungen erfolgt waren (was zwischenzeitlich nachgeholt wurde). Wenn die Stadt keine Einigung mit dem Eigentümer über das Jahr 2030 hinaus herbeiführt, steht der Darmstädter Hof für eine reguläre Nutzung für Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zur Verfügung, was nicht im Sinne des Magistrats sein kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 410/15 wird als interfraktioneller Antrag beschlossen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8099 2026 Die Vorlage OF 410/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Aufstellungsbeschluss-Änderung Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee
    OFOB 8
    02.02.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2026, OF 677/8 Betreff: Aufstellungsbeschluss-Änderung Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Vorlage M 201 wird unter Hinweis auf die folgenden Anregungen an den Magistrat zugestimmt; 2. Die im Strukturkonzept als "Fußgängerbereich" gekennzeichnete Fläche im Osten zur Olof-Palme-Straße wird breiter angelegt; 3. Die Gebäuderiegel von Baufeld C und D - parallel zur Olof-Palme-Straße - werden nicht höher als maximal 3 Vollgeschosse ("III") gebaut, dafür wird in Baufeld E aufgestockt; 4. Die "Fußgängerbereiche" werden von gepflegten Grünstreifen und Beeten heimischer Pflanzen arrondiert; 5. Der in Südlage befindliche Quartiersplatz an der Lurgiallee wird mit hochwachsenden, breitkronigen Bäumen, mit Beeten heimischer Pflanzen und einem Brunnen gestaltet. Es bleibt genügend Platz für Infowagen oder kleinere Veranstaltungen; 6. Ergänzend zu den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Fuß- und Radwegestruktur entlang der Erschließungsstraßen Lurgiallee und Olof-Palme-Straße werden zum Erhalt der verkehrlichen Leistungsfähigkeit der beiden Straßen die Inanspruchnahme und ggf. der Erwerb von zusätzlichen, bereits jetzt großzügig versiegelten Randflächen an den Straßen geprüft, um in der Lurgialle und in der Olof-Palme-Straße mehr Platz für alle Verkehrsteilnehmer (U-Bahn, Fußgänger, Rad, Auto) zu schaffen. Begründung: Der Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs der Büros Teleinternetcafe Architektur und Urbanismus GmbH (Berlin), c/o Zukunft - Büro für Stadtplanung und Stadtentwicklung und Treibhaus Landschaftsarchitektur (jeweils Hamburg) hat den Ortsbeirat im Wesentlichen sehr überzeugt. Auch die vom Ortsbeirat geforderte Durchlässigkeit für Luftströme zwischen den Baufeldern C und D ist im Strukturkonzept umgesetzt, sollte aber noch etwas breiter gefasst werden. Die Herausnahme der Grundschule aus dem Planverfahren beschleunigt hoffentlich den Neubau, der dringend gebraucht wird. Entlang der beiden Haupterschließungsstraßen gibt es sehr viel ungenutzte Fläche, die teils privat ist. Um insbesondere in der Olof-Palme-Straße zwischen dem "Auftaktplätzchen" und der Anschlussstelle an die A 661 einen weiterhin halbwegs fließenden Verkehr sicherzustellen, sollte eine Inanspruchnahme zusätzlicher Randflächen an der Straße geprüft werden, damit auch für einen Radweg genügend Platz vorhanden ist. Beim Quartiersplatz und den Fußgängerzonen dürfen die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden (Arnsberg-Platz, Riedberg-Platz usw.); er muss von Anfang an schattig und wasserdurchlässig geplant werden, aber auch Platz bieten für kleinere Veranstaltungen (z.B. Sicherheitsmobil). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 201 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt eine getrennte Abstimmung über die Ziffern 1. bis 6. der Vorlage OF 676/8. Es dient zur Kenntnis, dass der Antragssteller die Ziffer 2. der OF 677/8 zurückgezogen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8081 2026 Anregung an den Magistrat OM 8082 2026 1. Der Vorlage M 201 wird im Rahmen der Vorlagen OM 8081 und OM 8082 zugestimmt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OF 676/8 wird zugestimmt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OF 676/8 wird zugestimmt. c) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 676/8 wird abgelehnt. d) Die Ziffer 4. der Vorlage OF 676/8 wird abgelehnt. e) Die Ziffer 5. der Vorlage OF 676/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. f) Die Ziffer 6. der Vorlage OF 676/8 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 677/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP; SPD und Linke (= Enthaltung) zu b) Einstimmige Annahme zu c) CDU, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) zu d) CDU, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) zu e) CDU, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und 1 SPD; 2 SPD (= Enthaltung) zu f) CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)

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