Umgestaltung der Triftstraße in Niederrad
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert die frühzeitige Einbeziehung der Gewerbetreibenden in die Planungen zur Umgestaltung der Triftstraße in Niederrad, um negative Auswirkungen auf deren wirtschaftliche Situation zu vermeiden. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, existenzbedrohende Umsatzrückgänge und eine niedrigere Kundenfrequenz wie in anderen Straßen zu verhindern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Grüneburgweg — 18 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.10.2026.
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Neues zu Grüneburgweg per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, bei den Planungen für die Umgestaltung der Triftstraße frühzeitig die Gewerbetreibenden zu beteiligen.
Begründung
Die Neugestaltung der Triftstraße ist zurzeit Gegenstand der Diskussion. Den Vorschlag des Ortsbeirates, einen Sicherheitsstreifen parallel zum Parkstreifen einzurichten, um die Radfahrer durch eine Dooring-Zone zu schützen, hat der Magistrat in einer Stellungnahme im Dezember 2025 abgelehnt. Stattdessen machte er den Vorschlag, die straßenbegleitenden Stellplätze auf einem 500 m langen Streckenabschnitt gänzlich zu entfernen. Die Abschaffung von Parkplätzen wirkt sich jedoch negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung der dort ansässigen Betriebe und des Gewerbes aus. So zeigen die Entwicklungen in der Eschersheimer Landstraße und im Grüneburgweg, dass eine Reihe von Gewerbetreibenden teilweise existenzbedrohende Umsatzrückgänge und eine deutlich niedrigere Kundenfrequenz zu verzeichnen haben. Eine solche Bedrohung von Existenzen ist vermeidbar, wenn die betroffenen Gewerbetreibenden frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen und deren Wünsche berücksichtigt werden. In der Triftstraße sollen die negativen Entwicklungen wie in der Eschersheimer Landstraße oder im Grüneburgweg vermieden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2026Sie sind hierOFOF 1688/5Umgestaltung der Triftstraße in NiederradOrtsbeiratsantrag · BFF
- 27. Februar 2026OMOM 8250Umgestaltung der Triftstraße in NiederradDirektanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1341Der Magistrat wird gebeten, bei den Planungen für die Umgestaltung der Triftstraße frühzeitig die Gewerbetreibenden zu beteiligen.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme