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Leerstand städtischer Immobilien zügig beenden - gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung ermöglichen

Vorlagentyp: NRLINKE
2 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant, bestehende Leerstände städtischer Immobilien schnell zu beenden und diese gemeinwohlorientiert zu bewirtschaften. Angesichts des Wohnungsmangels ist dies wichtig, um dringend benötigten Wohnraum wieder zur Verfügung zu stellen und soziale Kosten zu vermeiden.

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Antrag

  1. Die Stadt Frankfurt beendet zügig bestehende Leerstände in stadteigenen Immobilien und überführt die betroffenen Liegenschaften in eine gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung gemäß den unter Punkt 1.2 der Vorlage M 213/2025 festgelegten Kriterien.
  2. Hierbei sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, Genossenschaften sowie weitere Rechtsformen in Nutzer*innenhand vorrangig zu berücksichtigen. Bei der Suche nach geeigneten Akteur*innen und Konzepten wird auf die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt (GIMA) zurückgegriffen.
  3. Es wird ein halbjährlicher Bericht zur aktuellen Bestandserfassung sowie eine Prioritätenliste zu den Fortschritten bei der Sanierung städtischer leerstehender Wohnliegenschaften veröffentlicht. Dieser enthält Angaben zu den jeweils bewirtschaftenden Akteur*innen sowie zum voraussichtlichen Fertigstellungstermin und Ausschreibungsverfahren.
  4. Eine Übersicht mit den Adressen leerstehender Wohnungen im Eigentum der Stadt wird veröffentlicht.

Begründung

Aktuell stehen in Frankfurt rund 101 Wohnungen, die sich in städtischer Hand befinden, leer. Dieser Leerstand hält zum Teil seit Jahren an und ist angesichts des eklatanten Mangels an bezahlbarem Wohnraum sowie der zahlreichen Menschen, die auf der Warteliste für eine geförderte Wohnung stehen oder wohnungslos sind, nicht hinnehmbar. Um die Wohnungsnot in Frankfurt zu bekämpfen, ist es zwingend notwendig, die städtischen Immobilien schnellstmöglich wieder als Wohnraum zu Verfügung zu stellen.

Die Stadtregierung äußert sich zum Leerstand städtischer Liegenschaften wie folgt: "Derzeit werden leerstehende Wohnungen priorisiert in Sanierung gegeben. Außerdem ist eine Kooperation mit der ABG in Vorbereitung, welche die Sanierung der leerstehenden Wohnungen übernehmen soll." Allerdings liegen keine genauen Informationen über konkrete Sanierungsfortschritte vor. Es ist unklar, wann mit der Beendigung des Leerstands und der Weitervermietung zu rechnen ist. Ein regelmäßiger Bericht zu Ablaufplan und Zeitrahmen ist daher notwendig.

Für die Schaffung von dauerhaft sozialem und bezahlbarem Wohnraum ist es darüber hinaus von zentraler Bedeutung, eine gemeinwohlorientierte Wohnraumbewirtschaftung sicherzustellen. Dazu sollen die folgenden gemeinwohlorientierten Kriterien gemäß 1.2. in M213/2025 erfüllt werden: - Die Wohnraumbewirtschaftung erfolgt dauerhaft lediglich kostendeckend (in Orientierung an der Zweiten Berechnungsverordnung - II. BV). - Gewinne aus der Wohnraumbewirtschaftung werden nicht ausgeschüttet, sondern ausschließlich zweckgebunden zum Ausbau weiterer gemeinwohlorientierter Projekte im Wohnungssektor reinvestiert. - Die Miete liegt dauerhaft mindestens 20% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, definiert durch den Frankfurter Mietspiegel.

Die GIMA verfügt über ausgewiesene Expertise in der Vermittlung stadteigener Immobilien an gemeinwohlorientierte Akteur*innen und begleitet insbesondere Genossenschaften und nutzer*innengetragene Projekte bei der Entwicklung tragfähiger Nutzungskonzepte. Durch ihre lokale Vernetzung und fachliche Erfahrung eignet sich die GIMA in besonderer Weise, um geeignete Akteur*innen effizient zu identifizieren und eine sozial sowie gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung leerstehender städtischer Liegenschaften sicherzustellen.

Angesichts der angespannten Wohnraumsituation in Frankfurt widerspricht es dem Auftrag der Kommune zur Wohnraumversorgung der Allgemeinheit, wenn städtischer Wohnraum leer steht. Um dringend benötigten Wohnraum schnell verfügbar zu machen und weitere soziale sowie finanzielle Folgekosten für die Stadt zu vermeiden, ist eine zügige Beendigung des Leerstands erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. Februar 2026 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 42 · 24.02.2026
TO I, TOP 59
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 1529 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVolt
Ablehnung:
CDUFDPÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Ablehnung)AfD (Ablehnung)Gartenpartei (Annahme)Stadtv. Yilmaz (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU und FDP (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau
Sitzung 1 · 22.09.2026
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1529 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI

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