Mit welchen Mehrkosten müssen Mieter von ABG Einfamilien-häusern rechnen, wenn einerseits die Gaspreise steigen, andererseits die Sanierung der Heizthermen stockt?
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die zu erwartenden zusätzlichen Kosten für Mieter von ABG Einfamilienhäusern in den kommenden Jahren zu ermitteln, falls die Gaspreise steigen und die Heizthermen nicht saniert werden. Dies ist wichtig, um die möglichen negativen Auswirkungen der Energiewende auf die Mieter zu verstehen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die voraussichtlichen Mehrkosten zu beziffern, die sich für Mieter von ABG Einfamilienhäusern in den kommenden Jahren ergeben, wenn die Gaspreise steigen, die alten Heizungen aber nicht saniert oder erneuert werden?
Begründung
In der Logik der Energiewende sollen die Gaspreise infolge der CO2 Bepreisung steigen. Das könnte für Mieter der ABG negative Folgen haben, wenn die Heizungen nicht saniert werden. Über eventuelle Absichten der ABG zur Sanierung ist nichts bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2026Sie sind hierOFOF 827/11Mit welchen Mehrkosten müssen Mieter von ABG Einfamilien-häusern rechnen, wenn einerseits die Gaspreise steigen, andererseits die Sanierung der Heizthermen stockt?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 23. Februar 2026VV 1393Mit welchen Mehrkosten müssen Mieter von ABGEinfamilienhäusern rechnen, wenn einerseits die Gaspreise steigen, andererseits die Sanierung der Heizthermen stocktAnfrage
- 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1027Mit welchen Mehrkosten müssen Mieter von ABG Einfamilienhäusern rechnen, wenn einerseits die Gaspreise steigen, andererseits die Sanierung der Heizthermen stocktStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)