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Mit welchen Mehrkosten müssen Mieter von ABG-Einfamilienhäusern rechnen, wenn einerseits die Gaspreise steigen, andererseits die Sanierung der Heizthermen stockt

Vorlagentyp: V
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

In diesem Auskunftsersuchen wird der Magistrat gebeten, die Mehrkosten zu beziffern, die Mieter von ABG-Einfamilienhäusern aufgrund steigender Gaspreise und stockender Sanierung der Heizthermen zu erwarten haben. Dies ist von Bedeutung im Kontext der Energiewende und der Absicherung der Mieterschaft.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, die voraussichtlichen Mehrkosten zu beziffern, die sich für Mieter von ABG-Einfamilienhäusern in den kommenden Jahren ergeben, wenn die Gaspreise steigen, die alten Heizungen aber nicht saniert oder erneuert werden.

Begründung

In der Logik der Energiewende sollen die Gaspreise infolge der CO2-Bepreisung steigen. Das könnte für Mieter der ABG negative Folgen haben, wenn die Heizungen nicht saniert werden. Über eventuelle Absichten der ABG zur Sanierung ist nichts bekannt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Februar 2026OFOF 827/11Mit welchen Mehrkosten müssen Mieter von ABG Einfamilien-häusern rechnen, wenn einerseits die Gaspreise steigen, andererseits die Sanierung der Heizthermen stockt?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 23. Februar 2026Sie sind hier
    VV 1393Mit welchen Mehrkosten müssen Mieter von ABGEinfamilienhäusern rechnen, wenn einerseits die Gaspreise steigen, andererseits die Sanierung der Heizthermen stockt
    Anfrage
  3. 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1027Mit welchen Mehrkosten müssen Mieter von ABG Einfamilienhäusern rechnen, wenn einerseits die Gaspreise steigen, andererseits die Sanierung der Heizthermen stocktStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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