Rückzahlungspflichtiger Zuschuss für das Neue Theater Höchst
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung wird vorgeschlagen, dem Neuen Theater Höchst einen rückzahlungspflichtigen Zuschuss in Höhe von 70.000 Euro zu gewähren. Dies ist notwendig, um die Existenz des Theaters zu sichern, da es mit steigenden Mietkosten und mangelnden finanziellen Mitteln konfrontiert ist. Der Zuschuss soll dazu beitragen, den zukünftigen Betrieb des Theaters aufrechtzuerhalten.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Das Neue Theater Höchst erhält einen rückzahlungspflichtigen Zuschuss in Höhe von 70.000 Euro von der Stadt Frankfurt zu fairen Rückzahlungskonditionen.
Begründung
Das Neue Theater Höchst hat kürzlich von seiner Vermieterin, der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, die Ankündigung erhalten, demnächst 2000 Euro mehr Miete im Monat zahlen zu müssen. Das bringt das Theater in existentielle Schwierigkeiten und gefährdet den zukünftigen Betrieb. Außerdem hat das Theater seit circa acht Jahren keine Erhöhung seiner städtischen Zuschüsse erhalten. Die seit Jahren gleichbleibende Höhe der Fördersummen im städtischen Haushalt sind vor dem Hintergrund enormer Preissteigerungen und Inflation unzumutbar und entsprechen angesichts dessen einer faktischen Kürzung. Das Neue Theater hat im letzten Jahr eine Rückzahlungsaufforderung der Coronahilfen in Höhe von 150.000 Euro erhalten. Dieser Umstand hat das Budget des Theaters massiv belastet. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Stadt Frankfurt einen städtischen rückzahlungspflichtigen Zuschuss von 70.000 Euro gewährt. Das 1987 gegründete Theater hat sich im Laufe der Jahre zu einer der bedeutendsten Kleinkunstbühnen in Hessen entwickelt. Es bietet mit seinen 250 Plätzen noch die Art von Nähe zwischen Künstler*innen und Publikum, die für Kabarett und Kleinkunst so bedeutsam ist. Es ist ein zentraler Kulturort im Frankfurter Westen und schafft damit kulturelle Teilhabe in den Stadtteilen, die unabdingbar für den sozialen Zusammenhalt ist. Zweimal jährlich, im März und im November, bietet das Haus ein vierwöchiges Varietéprogramm als Eigenproduktion. Das Programm wendet sich an alle Altersgruppen und ist besonders familienfreundlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2026Sie sind hierNRNR 1528Rückzahlungspflichtiger Zuschuss für das Neue Theater HöchstSTVV-Antrag · Linke
- 29. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 215Rückzahlungspflichtiger Zuschuss für das Neue Theater HöchstMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= unter Hinweis auf E 406) und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage 406) und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)