Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, im Stadtteil Frankfurt Nordwest das "Lachgrabenquartier" zu realisieren und dabei prioritär geförderten Wohnungsbau zu schaffen. Die Entscheidung berücksichtigt die dringende Notwendigkeit, sozialen Wohnraum für Studierende und benachteiligte Gruppen zu fördern und der aktuellen Wohnungsnot in Frankfurt entgegenzuwirken.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
tDem Magistratsvortrag M 169 vom 14.11.2025 "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - " wird nur mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
- Zunächst wird das "Lachgrabenquartier" realisiert. Auf den größtenteils städtischen oder in öffentlicher Hand befindlichen Flächen und Grundstücken müssen dabei ausschließlich bezahlbare und geförderte Wohnungen geschaffen werden: Dabei werden 70 Prozent geförderter Wohnraum - jeweils zur Hälfte zum Preisniveau des Förderweg 1 und 2 - realisiert sowie 15 Prozent genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches Wohnen und 15 Prozent Wohnraum für Studierende und Azubis. Der Bau von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern ist ausgeschlossen. Öffentliche Grundstücke müssen dabei in öffentlicher Hand bleiben, indem sie durch die öffentlichen Wohnungsgesellschaften ABG Holding, die Nassauische Heimstätte, die GWH oder direkt durch die Stadt Frankfurt selbst entwickelt werden. Grundstücke, die sich noch in privater Hand befinden, sollen vor Beginn der Maßnahme angekauft werden. Hierfür tritt der Magistrat unmittelbar in Verhandlungen mit den Grundstückseigner:innen ein. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sind die vorgenannten Vorgaben gegenüber den zukünftigen Erwerber:innen zivilrechtlich festzulegen.
- Eine Versieglung der Kaltluft-Entstehungsflächen und eine Unterbrechung der wichtigen Kaltluftschneisen aus dem Taunus sind zu vermeiden. Ökologische Ausgleichsflächen müssen durch zusätzliche Entsiegelungsflächen realisiert werden und nicht durch Aufwertung bestehender Grünflächen.
- Die soziale Stadtteil- und Verkehrs-Infrastruktur muss vor bzw. zeitgleich mit der Wohnbebauung geschaffen werden. Vor allem die Erschließung des Baugebietes durch Anbindung an die im Bau befindliche Bahnstrecke und die geplante U-Bahn-Erweiterung muss vor Abschluss der Baumaßnahmen erfolgen.
- Für die Entwicklung der Quartiere "Neu-Weststadt" und "Produktives Praunheim" gelten auf städtischen oder in öffentlicher Hand befindlichen Flächen und Grundstücken dieselben Vorgaben wie unter Punkt 1. Auf allen anderen Flächen wird im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auf zivilrechtlichem Weg ein möglichst hohes Maß an gefördertem Wohnungsbau, an genossenschaftlichem bzw. gemeinschaftlichem Wohnungsbau sowie an Studierenden- und Auszubildenden-Wohnungen oberhalb des bauplangesicherten Baulandbeschlusses realisiert. Auch hier sollen keine Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser entstehen.
Begründung
Es ist ein Armutszeugnis und ein Missachten der betroffenen Ortsbeiräte, dass nach acht Jahren Planung am 18.11.2025 die Verfügung des Oberbürgermeisters eintrifft, der die Entscheidung über die Maßnahme 169 in der Stadtverordnetenversammlung erzwingt, ohne die betroffenen Ortsbeiräte anzuhören oder überhaupt die Gelegenheit zur Beratung zu geben. Dem Ortsbeirat 7 wurde die umfangreiche Vorlage M 169 am Vortag der Ortsbeiratssitzung am 25. November zugesandt und auf die Tagesordnung gesetzt. Erst nach Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung wurden die Ortsbeiräte 7 und 8 am 2.2.2026 zur Information und Beratung eingeladen. Unsere Beschlusslage spielte da für das ganze Verfahren keine Rolle mehr. Das hat mit demokratischer Partizipation nichts zu tun. Zu inhaltlichen Aspekten: Frankfurt verfügt nur über sehr begrenzte Flächenressource. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, neue Baugebiete mit Vorrang für den geförderten Wohnungsbau zu entwickeln. Zudem muss dringend benötigter günstiger Wohnraum für Studierende und Azubis geschaffen und alternative Wohnformen, wie genossenschaftliches Wohnen und gemeinschaftliches Wohnen, müssen gefördert werden. Die dramatische Wohnungsnot in Frankfurt erfordert einen Kurswechsel in der Bodenpolitik: Städtische Grundstücke müssen konsequent für die Schaffung von 100 Prozent bezahlbaren Wohnraum genutzt werden, da sie ein wichtiges Steuerungsinstrument gegen Spekulation und Verdrängung darstellen. Öffentlicher Boden darf nicht länger dazu genutzt werden, um Profitinteressen zu bedienen oder Wohnraum für Besserverdienende zu realisieren. Der Wohnungsbau muss der Daseinsvorsorge und dem Gemeinwohl dienen. Die bisherigen Quoten des Baulandbeschlusses sind nicht ausreichend, um den Bedarf an bezahlbarem und vor allem geförderten Wohnraum zu decken. Nur durch die ausnahmslose Zweckbindung städtischer Flächen für preisgebundenen, genossenschaftlichen, gemeinschaftlichen oder studentischen Wohnungsbau oder Wohnen für Auszubildende kann Flächen-Versiegelung für einen neuen Stadtteil gerechtfertigt werden. Die Anwendung von Konzeptverfahren zielt darauf ab, die Schaffung eines hohen Anteils an bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. Angesichts der sich verschärfenden Klimakrise müssen den vielfältigen ökologischen und klimatischen Aspekten höchste Bedeutung beigemessen werden. Daher ist eine stufenweise Entwicklung mit Priorisierung des Quartiers "Lachgrabenquartier" notwendig. Die Entwicklung weiterer Quartiere kann erst dann in Betracht gezogen werden, wenn die Evaluation dieses Quartiers keine ökologischen und klimatischen Zweifel mehr zulässt. Auch bei der Ortsbeirätekonferenz am 2. Februar 2026 im Stadtplanungsamt wurde deutlich, dass die zuständigen Ämter es nicht unterstützen, mit dem Bauabschnitt "Produktives Praunheim" zu beginnen. Dieser parlamentarische Beschluss sollte dringend überdacht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2025MM 1691. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Satzungsbeschluss - § 165 (6) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. BebauuMagistratsvortrag
- 5. Januar 2026OFOF 586/7Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der QuartiereOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Februar 2026Sie sind hierOFOF 600/7Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere -Ortsbeiratsantrag · die farbechten-Linke
- 24. Februar 2026OMOM 8257Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der QuartiereDirektanregung
- 19. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1057Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der QuartiereStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU, farbechte/Linke und BFF (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, farbechte/Linke, BFF und fraktionslos (= Ablehnung) zu 4. SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); GRÜNE und CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme)