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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
31 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat spricht sich positiv zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in Frankfurt Nordwest aus und hebt organisatorische Vorschläge aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim hervor. Dabei betont er die Notwendigkeit, zusätzliche Belastungen für bestehende Anwohner zu minimieren und die soziale Infrastruktur adäquat zu dimensionieren.

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Anregung

Der Ortsbeirat nimmt positiv zur Kenntnis, dass in der Vorlage M 169 im Kapitel "Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung" auch der Punkt XV. aufgenommen wurde. Dieser lautet: "Der Magistrat wird beauftragt, organisatorische Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim parallel zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu erarbeiten." Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass dabei folgende Maßnahmen umgesetzt werden sollten: - Umgestaltung der Graebestraße mit Platzgestaltung (Maßnahme 1 des Rahmenplans); - Umnutzung der Praunheimer Werkstätten, verbunden mit der Schaffung einer Auftaktsituation und Attraktivierung des Außenbereichs (Maßnahmen 4, 5 des Rahmenplans). Durch die Umnutzung der Praunheimer Werkstätten mit Schaffung weiterer u. a. kultureller, sozialer und gastronomischer Angebote soll den Bewohnern:innen Praunheims künftig ein niedrigschwelliger Nachbarschaftstreff mit Auftaktfunktion am Schnittpunkt von Nidda und Nidda-Altarm zur Verfügung stehen. Gleichwohl werden die neuen Baugebiete auch neue Belastungen für die bereits im Umfeld wohnenden Menschen mit sich bringen. Es ist daher unerlässlich, zusätzliche Belastungen zu minimieren und erkennbare Vorteile für die Bürger:innen zu realisieren. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, bei der weiteren Umsetzung der M 169 Folgendes zu berücksichtigen:

  1. Der Baustellenverkehr wird nicht über die bestehenden Zufahrtswege abgewickelt, sondern regelhaft über den bereits existierenden Anschluss an die BAB 5 in Höhe Taunusblick, wo später ein Park-and-Ride-Parkplatz mit sogenanntem CYC-Hub entstehen soll.
  2. Bevor die neuen Wohnungen im Quartier "Produktives Praunheim" bezogen werden, sind die Regionaltangente West - mindestens bis zur geplanten Haltestelle im Quartier - sowie der Verknüpfungspunkt zur U7 fertigzustellen.
  3. Die Quartierserschließungsstraßen im "Produktiven Praunheim" und im Lachgrabenquartier werden so geplant, dass eine Zusatzbelastung für das bestehende Straßennetz weitestgehend ausgeschlossen werden und eine Verkehrsberuhigung für den Bereich Alt-Praunheim im Sinne des Rahmenplans Praunheim erfolgen kann.
  4. Die soziale Infrastruktur (z. B. Kitas, Schulen, Seniorenbetreuung) in den neuen Wohnquartieren wird so dimensioniert, dass vorhandene bzw. zu erwartende Defizite in den bisherigen Wohnquartieren ausgeglichen werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2025MM 1691. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Satzungsbeschluss - § 165 (6) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. BebauuMagistratsvortrag
  2. 5. Januar 2026OFOF 586/7Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der QuartiereOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 4. Februar 2026OFOF 600/7Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere -Ortsbeiratsantrag · die farbechten-Linke
  4. 24. Februar 2026Sie sind hier
    OMOM 8257Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere
    Direktanregung
  5. 19. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1057Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der QuartiereStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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