Das Ufer des Nidda-Altarms der Natur zurückgeben
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Zusammenfassung
Die Anregung bittet den Magistrat um Maßnahmen zur Wiederherstellung und zum Schutz des Ufers des Nidda-Altarms in Alt-Praunheim, um den Rad- und Fußverkehr nicht mehr zu behindern. Es werden spezifische Vorgaben zur Bepflanzung und dem Einsatz von Schutzelementen gegen parkende Fahrzeuge vorgeschlagen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Graebestraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.04.2026.
- Maßnahmen aus dem Rahmenplan „Ortsmitte Praunheim“ endlich realisieren27.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Durchgang am ap2 (ehemalige Praunheimer Werkstätten, aktuell Geflüchtetenunterkunft) wieder für Pkw sperren20.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Graebestraße per E-MailAnregung
Das nördliche Ufer des Nidda-Altarms in Alt-Praunheim war ursprünglich als Vogelrückzugsgebiet angelegt und eingezäunt. Im hinteren Bereich in Richtung Graebestraße ist der Heckenbewuchs auf beiden Uferseiten unterbrochen, hier wurde bis vor einigen Jahren zum Zehntscheunenfest eine Ponton-Brücke errichtet. Der dadurch entstandene Raum wird jetzt immer wieder als Parkfläche bis zum Ufer missbraucht (siehe anliegendes Foto). Auch der hintere Abschnitt des Verbindungswegs zwischen Fritz-Lennig-Anlage und Graebestraße, der als Zufahrt für die dortigen Anlieger für den Autoverkehr freigegeben ist, wird auf der Uferseite teilweise so zugeparkt, dass der Rad- und Fußverkehr behindert wird. Da die Wiese am Niddaradweg, wo das Festzelt des Zehntscheunenfestes und auch über Jahre ein Zirkuszelt stand, zukünftig aufgrund ökologischer Ausgleichsmaßnahmen nicht mehr für solche Nutzungen zur Verfügung stehen wird, kann auch eine Ponton-Brücke zur Überquerung des Nidda-Altarms nicht mehr wiedererrichtet werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, - das Ufer des Nidda-Altarms im oben angegebenen Bereich nachzubepflanzen und durch geeignete Mittel, wie große Steine, vor parkenden Pkw zu schützen; - den Weg durch geeignete Mittel, wie intensive Bepflanzung und Verbotsschilder für den Fuß- und Radverkehr, von parkenden Autos freizuhalten.
Begründung
zurückgeben Das nördliche Ufer des Nidda-Altarms in Alt-Praunheim war ursprünglich als Vogelrückzugsgebiet angelegt und eingezäunt. Im hinteren Bereich in Richtung Graebestraße ist der Heckenbewuchs auf beiden Uferseiten unterbrochen, hier wurde bis vor einigen Jahren zum Zehntscheunenfest eine Ponton-Brücke errichtet. Der dadurch entstandene Raum wird jetzt immer wieder als Parkfläche bis zum Ufer missbraucht (siehe anliegendes Foto). Auch der hintere Abschnitt des Verbindungswegs zwischen Fritz-Lennig-Anlage und Graebestraße, der als Zufahrt für die dortigen Anlieger für den Autoverkehr freigegeben ist, wird auf der Uferseite teilweise so zugeparkt, dass der Rad- und Fußverkehr behindert wird. Da die Wiese am Niddaradweg, wo das Festzelt des Zehntscheunenfestes und auch über Jahre ein Zirkuszelt stand, zukünftig aufgrund ökologischer Ausgleichsmaßnahmen nicht mehr für solche Nutzungen zur Verfügung stehen wird, kann auch eine Ponton-Brücke zur Überquerung des Nidda-Altarms nicht mehr wiedererrichtet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2026OFOF 604/7Das Ufer des Nidda-Altarms der Natur zurückgebenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8262Das Ufer des Nidda-Altarms der Natur zurückgebenDirektanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1309Das Ufer des Nidda-Altarms der Natur zurückgebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme