1. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Satzungsbeschluss - § 165 (6) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 948 -…
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1. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Satzungsbeschluss - § 165 (6) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt - hier: Einstellung des Verfahrens
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Zusammenfassung
In dem Vorschlag wird die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für den Stadtteil Nordwest in Frankfurt am Main umrissen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, einen neuen, gemischt genutzten Stadtteil mit einer hohen Wohnqualität und sozialer Infrastruktur zu schaffen. Der Ausbau soll auf die Bedürfnisse der Stadtentwicklung und der zukünftigen Bewohnerschaft ausgerichtet werden.
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Heerstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Verkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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- Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung AltPraunheim/Heerstraße – Versetzung der Haltelinie vor den Zebrastreifen01.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Heerstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Der Bericht über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB für das Gebiet - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - (Anlage 1 inkl. Anlagen 1.1 bis 1.5) wird zur Kenntnis genommen.
- Die Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - (Entwicklungssatzung, Anlage 2 inkl. Anlagen 2.1 und 2.2) wird gemäß § 165 (6) BauGB beschlossen.
- Die Entwicklungssatzung gemäß § 165 (8) Satz 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Hierbei ist auf die Genehmigungspflicht nach §§ 144, 145 und 153 (2) BauGB hinzuweisen.
- Der Beschluss vom 14.12.2017, § 2080, über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Frankfurt Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) wird aufgehoben.
- Der Magistrat wird beauftragt, dem Grundbuchamt nach § 165 (9) BauGB die rechtsverbindliche Entwicklungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Entwicklungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen.
- Für die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - nach § 167 BauGB wird eine städtische Entwicklungsgesellschaft gegründet. Der Magistrat wird beauftragt, bis zur Geschäftsfähigkeit der Gesellschaft die inhaltliche Betrauung der Gesellschaft vorzubereiten und die Aufgaben zu übernehmen, die zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsaufgabe erforderlich sind.
- Als Leitbild für die verbindliche Bauleitplanung im Gebiet - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - ist der in Anlage 3 vorgelegte städtebauliche Rahmenplan - Gesamtkonzept - zugrunde zu legen.
- Für den räumlichen Geltungsbereich der Entwicklungssatzung - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - in Frankfurt am Main - Niederursel und Praunheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 10.06.2025 zum Aufstellungsbeschluss. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll ein neuer, gemischt genutzter und durchgrünter Stadtteil der kurzen Wege verwirklicht werden. Dabei sollen östlich der Bundesautobahn A5 drei Quartiere entstehen. In diesen Quartieren sollen Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe eng miteinander verknüpft werden. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, öffentliche Grünflächen und Angebote an Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen sollen die Quartiere ergänzen. Es sollen autoarme Quartiere mit zeitgemäßer Mobilität entstehen. Westlich der Bundesautobahn A5 sollen die landwirtschaftlichen Ackerflächen weitgehend gesichert, Wegebeziehungen erhalten und weiterentwickelt sowie Ausgleichsflächen, Parks, Erholungsflächen und Grünzüge geschaffen werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans nach § 8 (3) BauGB beim Regionalverband FrankfurtRheinMain zu beantragen, sowie beim Regierungspräsidium Darmstadt, Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen, einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 zu stellen.
- Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 743 - Praunheim, Südlich vom Steinbach (Freizeitgärten) - wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - gelegenen Flächen reduziert.
- Die Bebauungsplanverfahren Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2 - und Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt - sind einzustellen.
- Der Magistrat wird beauftragt, einen Fachbeirat unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure und Experten einzurichten.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Planung und bauliche Umsetzung des Steinbachtal-Parks (Anlage 5) als stadtteilbezogenen Grünzug im Rahmen des ersten Bauabschnitts des "Lachgrabenquartiers" vorzubereiten.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Idee der koproduktiven Landschaft organisatorisch und konzeptionell zu konkretisieren und dieses Konzept, sowie die erforderlichen organisatorischen Entscheidungen vorzubereiten.
- Der Magistrat wird beauftragt, organisatorische Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim parallel zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu erarbeiten.
- Der Magistrat wird beauftragt, organisatorische Vorschläge zur Umsetzung von Revitalisierungsmaßnahmen für das "kleine Zentrum" in der Nordweststadt, Thomas-Mann-Straße 2-10 parallel zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu erarbeiten.
- Der Magistrat wird beauftragt, in der RTW Planungsgesellschaft mbH und bei der VGF auf eine zeitnahe Realisierung des SPNV-Anschlusses (RTW und U 7) im Entwicklungsbereich hinzuwirken. Der Magistrat, seine Ämter und Betriebe werden den PFA-Beschluss Nord (Anlage 6) in seiner Umsetzung unterstützen und alle Handlungen unterlassen, die der Umsetzung entgegenstehen oder diese verzögern oder erschweren.
Begründung
- bis VII.: Mit den Vortragspunkten I. bis VII. sollen die Voraussetzungen zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - und des ihr zugrundeliegenden Lösungskonzeptes geschaffen werden. ÜBERSICHTSKARTE A) Zielsetzung Mit dem vorgelegten Bericht wird der Auftrag, vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet Frankfurt Nordwest durchzuführen, abgeschlossen. Die Ergebnisse der Voruntersuchungen dokumentieren, dass die Voraussetzungen zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - vorliegen. Ziel der Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - ist die Realisierung eines neuen gemischtgenutzten Stadtteils mit drei Quartieren für circa 17.000 Einwohner:innen mit hoher funktionaler und sozialer Mischung, sehr guter ÖPNV-Anbindung und hochwertigen Grünräumen. In dem Stadtteil wird zur Sicherung von landwirtschaftlichen Betrieben ein Landwirtschaftspark entwickelt. Der Standort Frankfurt Nordwest ist Element des integrierten Stadtentwicklungskonzepts Frankfurt 2030+ und aufgrund seiner Größe und Struktur von besonderer Bedeutung für die Gesamtstadt. In Frankfurt am Main besteht ein prognostizierter, strukturell deutlich erhöhter Bedarf an Wohnungen in einem Zeitraum von bis zu circa 20 Jahren. Dieser Bedarf kann nicht mit der Gesamtheit der vorhandenen, durch Bauleitplanung gesicherten Flächen und mit Mitteln der Innenentwicklung, wie Nachverdichtung, Aufstockung oder Flächenkonversion oder mit Mitteln der Außenentwicklung, wie Siedlungsarrondierungen, befriedigt werden. Mit dem Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme soll daher ein wesentlicher Beitrag zur Beseitigung des erhöhten Wohnungsbedarfs geleistet werden, der zeitnah und als einheitliches Projekt verwirklicht werden soll. Insgesamt wird erwartet, dass sich die Maßnahme preisdämpfend auf die angespannte Bodenmarktsituation im Frankfurter Raum auswirkt und die Voraussetzungen für Wohnungsneubau auch an anderer Stelle im Stadtgebiet verbessert. B) Alternativen Zu dem oben beschriebenen Entwicklungsziel wurden Alternativen in drei Bereichen untersucht: 1. Alternativen zum Entwicklungsziel "neuer Stadtteil" 2. Alternativen zum geplanten Standort 3. Alternativen zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 1. Alternativen zum Entwicklungsziel "neuer Stadtteil" Wie in Kapitel 3.2 des Berichts zu den vorbereitenden Untersuchungen dargestellt, kommen als Alternativen zu neuen Stadtteilplanungen nur die Erweiterung vorhandener Ortsteile durch Maßnahmen der Innenentwicklung (Nachverdichtung und Konversion) oder Maßnahmen der Außenentwicklung, wie etwa Siedlungsarrondierungen, infrage. Allerdings sind die bestehenden Ortsteile und ihre Siedlungsbestände mit dem An- und Weiterbau vorhandener Strukturen überfordert, eine Nachverdichtung in Größenordnungen aufzunehmen, die aufgrund des Wohnungsfehlbestandes notwendig wäre. Vor allem die Verkehrserschließung und die notwendigen Baudichten, aber auch Wohnfolgeeinrichtungen (Schulen und Kitas, Kultur und Sport) und Einrichtungen der Versorgungsinfrastruktur (Läden, Dienstleistungsbetriebe) sind in der Größenordnung nur schwer in den Bestand zu integrieren. Die Konversion von Militärstandorten wiederum ist in Frankfurt am Main abgeschlossen. Somit verbliebe die Konversion ehemaliger Unternehmensstandorte im Stadtgebiet. Mangels Angebot ist das Umwandlungspotential allerdings nur gering und kann die mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - verfolgten Größenordnungen an Neubauwohnungen nicht annähernd erreichen. Siedlungsarrondierungen sind als Maßnahmen der Außenentwicklung ebenfalls nur in begrenztem Umfang möglich, da die hierfür in Frage kommenden Flächen häufig Bestandteil des Frankfurter GrünGürtels sind, eine Erschließung nur sehr aufwendig hergestellt werden könnte und insgesamt für weniger "Output" mehr Fläche versiegelt werden müsste. Auch bedarf es zur "Kompensation" der mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme verfolgten Anzahl an Wohneinheiten einer Vielzahl solcher Verfahren, die wiederum einen hohen Steuerungsbedarf bei jeweils fraglichem Projekterfolg auslösen würden. Gerade für die Außenbereichsarrondierungen wäre eine Unmenge regionalplanerischer Zielabweichungsverfahren mit ungewissem Ausgang erforderlich. Die zügige Bereitstellung von Wohnraum wäre auf diese Weise nicht zu gewährleisten. Großflächige Maßnahmen zur Linderung des dringenden Wohnbedarfs können in Frankfurt am Main daher nur durch die Entwicklung eigenständiger Siedlungseinheiten in Größe und Form eines neuen Stadtteils umgesetzt werden. 2. Alternativen zum geplanten Standort Wie in Kapitel 3.3 des Berichts zu den vorbereitenden Untersuchungen ausgeführt, wurden im Stadtgebiet vier räumliche Alternativen zur Befriedigung des Wohnstättenbedarfs (sogenannte "Standortalternativen") untersucht. Allerdings konnte keiner der Alternativstandorte in Gegenüberstellung mit dem Standort Frankfurt Nordwest überzeugen und eine größere Geeignetheit vorweisen. Auch das "Unterlassen" einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (sogenannte "Nullvariante") ist kein geeignetes Mittel zur Behebung des Wohnraummangels. 3. Alternativen zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme In Kapitel 9.3 des Berichts über die vorbereitenden Untersuchungen wird dargelegt, dass das mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - verfolgte Entwicklungsziel nicht mit anderen, für die Eigentümer:innen weniger einschneidenden baurechtlichen Instrumenten erreicht werden kann. Das Entwicklungsziel eines neuen Stadtteils an dem alternativlosen Standort Frankfurt Nordwest ist nur mit Hilfe dieses Instruments des besonderen Städtebaurechts zu verwirklichen. Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme kann die Stadt einen neuen Stadtteil zur Deckung des Wohnraumbedarfs und zur Bodenpreisdämmung selbst zügig schaffen. Das Instrument des allgemeinen Städtebaurechts, nämlich der Bauleitplanung ist - auch in Kombination mit städtebaulichen Verträgen oder dem Ankauf von Grundstücken durch die Stadt - nicht geeignet, die mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme verfolgten Ziele zu erreichen, da diese Instrumente auf die Freiwilligkeit der Eigentümer:innen setzen: Sowohl die Annahme der Angebotsplanung, als auch der Abschluss von Verträgen setzen diese Freiwilligkeit voraus. Auch mit der Umlegung können zwar Flächen für Erschließung und Gemeinbedarf gewonnen werden, aber ob die neu zugeschnittenen Grundstücke bebaut werden, bleibt die Entscheidung der Eigentümer:innen. Die planende Stadt kann nicht wirksam für die zeitnahe Bebauung eines ganzen Stadtteils mit seiner notwendigen Infrastruktur sorgen. Die vorbereitenden Untersuchungen stellen fest, dass es an einer entsprechenden Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer:innen und an einer Verkaufsbereitschaft im Untersuchungsgebiet fehlt. Die städtebaulichen Instrumente, die auf Freiwilligkeit beruhen, können den strukturell erhöhten Wohnraumbedarf nicht zügig decken. C) Lösungen Mit der städtebaulichen Konzeption von Frankfurt Nordwest (Städtebaulicher Rahmenplan - Anlage 3) wird für das zu entwickelnde Gebiet ein neuer Stadtteil, der "Stadtteil der Quartiere", geplant. Er teilt sich in die drei Stadtquartiere "Produktives Praunheim", "Lachgrabenquartier", "Neu-Weststadt" und in den "Landwirtschaftspark" auf. Mit der Errichtung dieser Quartiere sollen 6.800 Wohnungen für insgesamt 17.000 Menschen, sowie 5.300 Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Anzahl der Wohnungen und Arbeitsplätze verteilt sich hierbei wie folgt auf die Quartiere: "Neu-Weststadt": 400 Wohneinheiten, 50 Arbeitsplätze "Lachgrabenquartier": 3.800 Wohneinheiten, 2.250 Arbeitsplätze "Produktives Praunheim": 2.600 Wohneinheiten, 3.000 Arbeitsplätze Die Quartiere knüpfen mit einer spezifischen Bauflächen- und Freiraumstruktur an die bestehenden Siedlungsränder von Niederursel und Praunheim an: Im "Produktiven Praunheim" bilden gemischt genutzte, autofreie, großformatige Bauflächen (so genannte "Super-Blocks") den Übergang von den bestehenden gewerblichen Bauflächen im Südosten zu den verdichteten Wohnflächen im Nordwesten. Im "Lachgrabenquartier" wiederum entsteht ein verdichtetes Quartier mit einem Ringboulevard und einer großzügigen zentralen Grünfläche. Die Bauflächen orientieren sich hierbei entlang des Hangs zum Steinbach und zum Lachgraben, Grünkeile zwischen der zentralen Grünfläche und dem äußeren Landschaftsraum tragen zu einer weiteren strukturellen Gliederung, sowie zur Belüftung und Kühlung bei. Die "Neu-Weststadt" hingegen ist als Abrundung der vorhandenen Strukturen der Nordweststadt konzipiert. Hier sollen sich lärmangepasste Baustrukturen um eine zentrale Grünachse gruppieren. Entlang der Autobahn erstreckt sich ein grüner Korridor mit diversen Aktivitäts- und Vegetationsbereichen, der die drei Quartiere miteinander verbindet. Zur Schaffung größtmöglicher Freiräume wird in den Quartieren eine "städtische Dichte" angesetzt. Die Täler von Ursel- und Steinbach bilden das natur- und landschaftsräumliche Rückgrat für den neu entstehenden Stadtteil der Quartiere und stellen wichtige Freiraumverbindungen in Ost-West-Richtung dar. Der landwirtschaftlich geprägte Westen bleibt unbebaut und wird aufgrund der hohen Qualität des Bodens und ungenügender baustruktureller und infrastruktureller Anbindungsfähigkeit freiräumlich weiterentwickelt. Hierbei dient er der Naherholung der Bewohner:innen, der Herstellung von Ausgleichsflächen und als Flächenportfolio für ein noch einzurichtendes landwirtschaftliches Flächenmanagement zur Existenzsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe, deren landwirtschaftliche Flächen für die Quartiernutzungen überplant wurden. Die Freiräume östlich der BAB5 dienen der wohnortnahen Erholung der Bewohner:innen, in denen eine Vielzahl von unterschiedlichen (Freizeit-)Aktivitäten möglich ist. Gleichzeitig übernehmen die Freiräume weitere Funktionen, die durch die Entwicklung des neuen Stadtteils und seiner drei Quartiere erforderlich werden (z.B. Ausgleich, Versickerung und Durchlüftung). In den Quartieren "Produktives Praunheim" und "Lachgrabenquartier" werden Quartiersmitten ausgebildet, die durch den schienengebundenen ÖPNV, sowie durch Fahrrad- und Fußwege untereinander und mit der Umgebung verbunden sind. Dort befinden sich auch die sogenannten CYC-Hubs. Dies sind Quartiers-, Mobilitäts- und Energiezentren, in denen vielfältige zentrale Funktionen (z.B. Quartiersgarage, Gesundheitseinrichtungen, Sozialrathaus, Sport, Handwerk, Gewerbe, Supermarkt, Kindergarten, Bibliothek, Quartierscafé, Seniorentreff) untergebracht werden sollen. Durch den neuen Stadtteil der Quartiere sollen Regionaltangente West und U7 als oberirdische Stadtbahnlinien mit voraussichtlich insgesamt drei Haltestellen in den Quartieren "Produktives Praunheim" und "Lachgrabenquartier" geführt werden. Mit dem Beschluss zum Planfeststellungsabschnitt Nord der Regionaltangente West wurde die Haltestelle Praunheim planfestgestellt. Durch die Integration der Linienplanung in die Entwicklung des städtebaulichen Konzepts können die Belange des öffentlichen Nahverkehrs frühzeitig berücksichtigt werden. Zudem sollen die Potentiale für ein Park and Ride-Parkhaus mit direkter Anbindung an die A 5 und in fußläufiger Entfernung zu einer zukünftigen SPNV-Haltestelle im Quartier untersucht werden. Der in Anlage 3 vorgelegte städtebauliche Rahmenplan - Gesamtkonzept zeigt die Bauflächendisposition im Maßstab 1:5.000. Er wird der Bauleitplanung als planerisches Leitbild zugrunde gelegt. Die Gründung einer für die Durchführung der städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest zuständigen städtischen Entwicklungsgesellschaft (SEG) ist in Vorbereitung. PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH hat für die Stadt Frankfurt am Main geeignete Formen von Stadtentwicklungsgesellschaften untersucht. Vorgeschlagen wird die Gründung einer SEG in der Rechtsform einer GmbH. In dieser sollen alle erforderlichen Kompetenzen, um das Projekt Frankfurt Nordwest effizient und effektiv voranzutreiben, gebündelt werden. Durch eine gezielte Konzentration der Vorbereitungs- und Durchführungsaufgaben in der Entwicklungsgesellschaft sollen Abläufe und Vorgänge vereinfacht, Kompetenzen und Erfahrungen zusammengeführt und Qualitätsstandards langfristig gesichert werden. Vorgesehen ist, dass die SEG zur Entlastung der Gemeinde Aufgaben nach § 167 Baugesetzbuch übernimmt, die bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Entwicklungsaufgaben erforderlich sind. Dies sind vor allem Aufgaben bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung, zum Beispiel: - Durchführung von Grundstücksgeschäften, - Beschaffung von Finanzmitteln durch öffentliche Förderprogramme oder private Investitionen, - Verwaltung der Projektkosten und Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit, - Verwaltung des Grundstückbestands, - Planung und Realisierung der Erschließungsinfrastruktur, - Koordination von an der Entwicklungsmaßnahme Beteiligten, - Überwachung der Projektfortschritte und der Einhaltung von Terminen, - Koordination von Gewerken und Fachplanern, - Veräußerung der baureifen Grundstücke an Bauwillige, - Sicherstellung, dass die Verkäufe den gemeindlichen Zielen entsprechen und die Vorgaben nach § 169 Baugesetzbuch beachten. Der Magistrat wird bis zur Geschäftsfähigkeit der SEG die inhaltliche Betrauung der Gesellschaft vorbereiten und die Aufgaben übernehmen, die zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsaufgabe erforderlich sind. Dies umfasst unter anderem die Bereitstellung von Personal in den Fach- und Zentralämtern, sowie von Finanzmitteln für die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Der Magistrat wird nach Abschluss der politischen Beratungen zu gegebener Zeit eine gesonderte Beschlussvorlage zur Gesellschaftsgründung einbringen. In diesem Zuge wird auch der Abschlussbericht der PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH zur Kenntnis gegeben. D) Kosten Die Kosten- und Finanzierungsübersicht schließt mit einem voraussichtlichen Defizit in Höhe von 47,1 Millionen Euro, welches aus dem städtischen Haushalt zu begleichen ist (Anlage 1.3).
- und IX.: ÜBERSICHTSKARTE Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - soll im Frankfurter Nordwesten ein neuer Stadtteil realisiert werden. Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - soll als Stadtteil der kurzen Wege eine attraktive Nutzungsmischung und einen hohen Durchgrünungsgrad aufweisen und vielfältigen Wohnraum für etwa 17.000 Menschen bereitstellen. Hierzu sollen in Siedlungsrandlage von Niederursel und Praunheim und östlich der Bundesautobahn A5 drei Quartiere entstehen: Das "Produktive Praunheim", das "Lachgrabenquartier" und die "Neu-Weststadt". In ihnen sollen sich Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe eng verknüpfen. Die erforderlichen Einrichtungen der sozialen und kulturellen Infrastruktur (Kindertageseinrichtungen, Grund- und weiterführende Schulen), sowie vielfältige Angebote an Sport, Freizeit und Erholung und ein attraktives Angebot an öffentlichen Grünflächen sollen die vorgesehene Nutzungsmischung abrunden. Zentrale Quartiersplätze sollen den künftigen Bewohner:innen als Treffpunkt dienen und vielfältigen Aktivitäten, wie Nachbarschaftsfesten oder Wochenmärkten angemessenen Raum bieten. An die Quartiersplätze angeschlossene "CYC-Hubs" sollen als Quartierszentren und Mobilitäts- und Energiezentralen dienen. Die Nahversorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs soll durch wohnungsnahe Läden gesichert werden, die ebenfalls in den "CYC-Hubs" zu liegen kommen können. Die Quartiere sind autoarm geplant und sollen einen Modal-Split aus 70 Prozent Umweltverbund und 30 Prozent MIV aufweisen. Westlich der Bundesautobahn A5 sollen die landwirtschaftlichen Ackerflächen weitgehend gesichert, Wegebeziehungen qualifiziert und Ausgleichsflächen, Parks und Erholungsflächen, sowie öffentliche Grünzüge geschaffen werden, wodurch der Naherholungswert des Landschaftsraums für die Bewohner:innen des Stadtteils und seiner Umgebung im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung weiter erhöht werden soll. Mit dem Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - werden die Maßgaben des Baulandbeschlusses der Stadt Frankfurt am Main beachtet. Hierbei ist ein Wohnungsmix aus mindestens 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau, 15 Prozent gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbau, 15 Prozent frei finanziertem Mietwohnungsbau und 10 Prozent preisreduzierten Eigentumswohnungen vorgesehen. Ein konkretisiertes Bau- und Nutzungskonzept für den Stadtteil im Geltungsbereich wird in nachfolgenden städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerben ermittelt. Die mit dem Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - verfolgte städtebauliche Planung widerspricht teilweise den Zielen der Regional- und Landesplanung, insbesondere dem Vorranggebiet für Landwirtschaft. Des Weiteren sind das Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe und das Vorranggebiet Regionaler Grünzug betroffen. Zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) an die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB entsprechend zu ändern. Des Weiteren ist zur Anpassung des Regionalplans Südhessen (RPS) / RegFNP 2010 ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 8 (2) HLPG durchzuführen. Die Abweichungs- und Änderungsverfahren sind bei den zuständigen Behörden, dem Regierungspräsidium Darmstadt beziehungsweise dem Regionalverband FrankfurtRheinMain, durchzuführen und vom Magistrat zu beantragen. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte zügig einzuleiten. X.: Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 743 - Praunheim, Südlich vom Steinbach (Freizeitgärten) - wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - gelegenen Flächen reduziert. XI.: Die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2 - und Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt - werden eingestellt. Sie werden von dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - in maßgeblichen Teilen überlagert. Der Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2 - mit Aufstellungsbeschluss, § 8705 vom 12.12.1991 verfolgte vorrangig das Ziel planungsrechtliche Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet des produzierenden Sektors zu schaffen. Der Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt - mit Aufstellungsbeschluss, § 4745 vom 26.06.2014 hatte als maßgebliches Ziel die Schaffung von Wohnraum innerhalb eines Allgemeinen Wohngebietes. ÜBERSICHTSKARTEN XII.: Es ist vorgesehen, einen Fachbeirat als unabhängiges und verfahrensbegleitendes Gremium einzusetzen, das die Vertreter:innen von Politik, Verwaltung und SEG in grundsätzlichen Fragen und bei der Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und der mit ihr im Zusammenhang stehenden Projekte berät. Der Fachbeirat soll sich aus Expert:innen aus der Verwaltung, der Politik, der Wissenschaft und der Praxis, sowie Vertreter:innen der Zivilgesellschaft zusammensetzen. Der Fachbeirat hat ausschließlich Beratungsfunktion. Er ist gegenüber dem Magistrat weder weisungsbefugt, noch besteht ein Anspruch auf die Umsetzung der vom Fachbeirat eingebrachten Vorschläge. XIII.: Der stadtteilbezogene, überwiegend parallel zum Steinbach verlaufende Grünzug Steinbachtal-Park (Anlage 5) soll möglichst zeitgleich mit der Realisierung des "Lachgrabenquartiers" Stufe I (Anlage 1.2) in die Umsetzung gehen. Bestmöglich soll der Park bereits vor der Bezugsfertigkeit der ersten Gebäude im "Lachgrabenquartier" fertiggestellt sein. Dies soll den Erstbewohner:innen bereits eine hohe Wohnumfeldqualität, noch vor der Fertigstellung des Quartiers in Gänze, sichern und die Vermarktungschancen der ersten Wohnungen im neuen Stadtteil erhöhen. Um dies sicherzustellen, wird der Magistrat die Aufgaben übernehmen, die zur Vorbereitung, Planung und vorgezogenen Umsetzung des Grünzugs Steinbachtal-Park erforderlich sind. Dies umfasst unter anderem die Bereitstellung von Personal in den Fach- und Zentralämtern, sowie von Finanzmitteln. IX.: Eine tragende Leitidee und Vision des Entwurfskonzepts "Quartiere im Kreislauf" der Planungsbüros Cityförster und urbanegestalt ist die Realisierung einer koproduktiven Landschaft westlich der Bundesautobahn A5. Die Entwurfsidee sieht ein sowohl grün-/landschaftsräumliches, als auch sozial-kollektives Weiterdenken des heute vornehmlich konventionell-agrarisch genutzten Landschaftsraums vor. Hierbei ist die koproduktive Landschaft als eigenständiges Leitbild mit den folgenden vier Bausteinen zu verstehen: 1) Naherholung: Aufwertung und Ergänzung des vorhandenen Wegesystems, Konfliktbewältigung durch Trennung von Freizeit- und Landwirtschaftsverkehr unter Sicherung landwirtschaftlicher Betriebe und Flächen, Vernetzung 2) Eingriffsausgleich: Ökologische Aufwertung und Stärkung der Vielfalt des Landschaftsraums durch die Herstellung hochwertiger Flächen zum Zweck des naturräumlichen Eingriffsausgleichs 3) Koproduktive Landwirtschaft: Diversifizierung der Landbewirtschaftungsmethoden und Stärkung der Teilhabe der Bevölkerung am Anbau-, Pflege- und Ernteprozess von "eigenem" Gemüse, Getreide und Obst, z.B. durch die Bewirtschaftung von Grabeland; hierdurch Stärkung der lokalen Versorgung und Direktvermarktung 4) Kreislaufwirtschaft: Entwicklung eines stadtteilbezogenen und nachhaltigen Kreislaufwirtschaftsmodells unter Berücksichtigung der Ressourcen Wasser, Abwasser, Energie, Boden und Abfall im Entwicklungsbereich Gemeinsam mit den Landwirt:innen sollen Möglichkeiten und Grenzen der Umsetzung der koproduktiven Landschaft ausgelotet, Pilotflächen benannt und erste Maßnahmen realisiert werden. Um den Planungs- und Umsetzungsprozess zu unterstützen und die Kooperationsbereitschaft der Landwirt:innen zu erhöhen, sollen im Zuge des Verfahrens folgende Schritte veranlasst werden: a) Einrichtung eines/r Quartiersmanagements / Ombudsstelle, b) Einrichtung eines kommunalen Fördertopfes / Verfügungsfonds, c) Entwicklung eines freiraumplanerischen Entwurfs für eine koproduktive Landwirtschaft im Rahmen einer stadtteilbezogenen Kreislaufwirtschaft, d) Durchführung von partizipativen Prozessen. Mit den Maßnahmen a) bis d) werden die organisatorischen, finanziellen, planerischen und prozessualen Grundlagen für eine erfolgreiche Umsetzung gelegt. Die Bausteine 1) und 2) werden im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - vor allem durch die Bauleitplanung weiterverfolgt. Die Bausteine 3) und 4) des beschriebenen Leitbilds der koproduktiven Landschaft sind als sozial-kollektive Überlegungen nicht Bestandteil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, so dass Finanzmittel aus der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zur Umsetzung dieser Maßnahmen nicht zur Verfügung gestellt werden können. Der Magistrat entscheidet im Bedarfsfall, ob und inwieweit er den Auftrag zur Umsetzung der Bausteine 3 und 4 des beschriebenen Leitbildes der koproduktiven Landschaft der städtischen Entwicklungsgesellschaft gemäß Ziffer VI. überträgt. XV.: Um eine zügige Realisierung von Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim sicherzustellen, wird der Magistrat zeitnah organisatorische Vorschläge zu deren Umsetzung erarbeiten. Folgende Maßnahmen sieht der Magistrat als vordringlich an: - Die Umgestaltung der Graebestraße mit Platzgestaltung (Maßnahme 1 des Rahmenplans), - die Umnutzung der Praunheimer Werkstätten verbunden mit der Schaffung einer Auftaktsituation und Attraktivierung des Außenbereichs (Maßnahmen 4, 5 des Rahmenplans). Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Qualitäten im öffentlichen Raum im Zugangsbereich und entlang der Nidda und ihres Altarms erhöht und Zugänglichkeit und Sicherheitsempfinden weiter verbessert werden. Durch die Umnutzung der Praunheimer Werkstätten mit Schaffung weiterer u.a. kultureller, sozialer und gastronomischer Angebote soll den Bewohnern:innen Praunheims künftig ein niedrigschwelliger Nachbarschaftstreff mit Auftaktfunktion an dem Schnittpunkt von Nidda und Nidda-Altarm zur Verfügung stehen. Die Realisierung von Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim ist nicht Bestandteil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere, so dass Finanzmittel aus der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zur Umsetzung dieser Maßnahmen nicht zur Verfügung gestellt werden können. Der Magistrat entscheidet im Bedarfsfall, ob und inwieweit er die Realisierung von Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim der städtischen Entwicklungsgesellschaft gemäß Ziffer VI. überträgt. XVI.: Das "kleine Zentrum" in der Thomas-Mann-Straße wurde als eines von mehreren Nebenzentren im Zusammenhang mit dem Konzept der Großwohnsiedlung Nordweststadt im Jahr 1964 errichtet. Inzwischen ist dies das einzige Nebenzentrum, welches im Bestand übriggeblieben ist. Das für die Nahversorgung der Bewohner:innen Niederursels gebaute kleine Zentrum war ursprünglich als bürgernahes, ergänzendes Angebot zum Nordwestzentrum gedacht, konnte der wachsenden Popularität und dem Erfolg des großen Zentrums allerdings wenig entgegensetzen. So ist das kleine Zentrum bereits seit den 1980er Jahren stetig wechselnden Leerständen und einem Trading-Down-Effekt ausgesetzt. Die am Standort festhaltenden kirchlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen setzen einen willkommenen Kontrapunkt zu dieser Entwicklung und zeigen das Potential des Standorts. Bereits 2011 wurde zur Verbesserung der allgemeinen Situation in der Nordweststadt vom Stadtplanungsamt der Ideenwettbewerb "Nordweststadt Frankfurt am Main" ausgeschrieben. Die mit dem Wettbewerb verbundene Zielstellung war die behutsame Weiterentwicklung der Nordweststadt, einschließlich des kleinen Zentrums. Für dieses wurde eine Verdichtung durch Abriss, Neubau und Aufstockung vorgeschlagen, sowie eine Nutzungsmischung aus Gewerbe und Wohnen empfohlen. Auf Basis der Wettbewerbsergebnisse wurde das alte Gebäude in der Thomas-Mann-Straße 6 abgerissen und durch ein Wohn- und Geschäftshaus mit einem Nettomarkt und 52 Wohnungen ersetzt. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - ist vorgesehen, das kleine Zentrum erneut in den Blick zu nehmen. In dem städtebaulichen Konzept "Quartiere im Kreislauf" war die Umwandlung des kleinen Zentrums in einen CYC-Hub planerisch vorgesehen; hierbei sollte das neu aktivierte, kleine Quartierszentrum sowohl der Nahversorgung der Bewohner:innen der Nordweststadt, als auch der "Neu-Weststadt" zugutekommen. Diese Planungsüberlegungen sollen nunmehr wiederaufgenommen und organisatorische Vorschläge zur Umsetzung von Revitalisierungsmaßnahmen für das kleine Zentrum parallel zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erarbeitet werden. Die Weiterentwicklung des kleinen Zentrums in der Thomas-Mann-Straße ist nicht Bestandteil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere -, so dass Finanzmittel aus der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zur Umsetzung dieser Maßnahmen nicht zur Verfügung gestellt werden können. Der Magistrat entscheidet im Bedarfsfall, ob und inwieweit er die Weiterentwicklung des kleinen Zentrums in Thomas-Mann-Straße der städtischen Entwicklungsgesellschaft nach gemäß Ziffer VI. überträgt. XVII.: Die Stadt Frankfurt am Main hat sich mit mehreren Kommunen, Landkreisen sowie dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zur RTW Planungsgesellschaft zusammengeschlossen, um mit Hilfe einer übergemeindlichen tangentialen Schienenanbindung den ÖPNV in der Stadt Frankfurt am Main aber auch in der Region zu stärken. Ein Teilabschnitt der Regionaltangente West ("RTW"), führt durch den städtebaulichen Entwicklungsbereich (Anlage 6). Diese Teilstrecke wird in zwei Planfeststellungsabschnitten unterteilt. Für den westlich liegenden Teilabschnitt "Planfeststellungsabschnitt Nord" (PFA Nord) hat das Regierungspräsidium Darmstadt am 22.06.2023 den Planfeststellungsbeschluss gefasst (zuletzt geändert mit Planfeststellungsbeschluss vom 11.06.2025). Gegenüber der Liegenschaft Ludwig-Landmann-Straße 1a wird der Halt "Gewerbegebiet Praunheim" entstehen. Weiterhin erhält die RTW-Strecke eine Verbindung in die Frankfurter Innenstadt über die Endhaltestelle der U7. Gleichzeitig kann die U7 in Zukunft auch die geplanten Quartiere "Produktives Praunheim" sowie "Lachgrabenquartier" anfahren. Der Abschnitt PFA Nord befindet sich bereits im Bau. Für einen zweiten Abschnitt im weiteren Verlauf bis zum Nordwestzentrum, Abschnitt PFA Nord 2, ist ein weiteres Planfeststellungsverfahren durchzuführen, das bisher noch nicht eingeleitet wurde. Die Regionalversammlung Südhessen hat in ihrem Bescheid vom 27.03.2025 zum Antrag der Stadt Frankfurt am Main vom 14.03.2023 auf Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für den neuen "Stadtteil der Quartiere Frankfurt-Nordwest" im Bereich der vorbereitenden Untersuchungen zu einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Planungshinweise für die nachfolgende Bauleitplanung aufgenommen, die sich unter Punkt 5 auf das Erfordernis eines schienengebundenen Anschlusses beziehen: "Für die Entwicklungsmaßnahme ist ein schienengebundener Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr zeitnah zur Realisierung der Maßnahmen sicherzustellen." Damit wurde dem Magistrat eine Maßgabe auferlegt, die er mit der RTW- Gründung sowieso verfolgt. Er wird durch seine Beteiligung in der RTW darauf hinwirken, dass der PFA Nord zügig umgesetzt werden kann und die weitere Planung vorangetrieben wird. Gemeinsam haben RTW und Stadt in einem Vertrag die derzeit möglichen Regelungen zur koordinierten Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und des PFA Nord getroffen. Die RTW Planungsgesellschaft hat hierin gemäß § 165 (5) BauGB ihre Zustimmung zur Einbeziehung der Flächen des PFA Nord in den förmlich festzustellenden Entwicklungsbereich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - erteilt. Der Magistrat wird bei Schaffung des neuen Stadtteils im Entwicklungsbereich den PFA Nord zum Bestandteil seiner städtebaulichen Planung machen. Die Quartiere "Produktives Praunheim", "Lachgrabenquartier" und "Neu-Weststadt" sind als autoarme Quartiere geplant. Der angestrebte Modal-Split liegt hier bei 30% MIV zu 70% Umweltverbund (ÖPNV, Fahrrad, Fußgänger). Die mit PFA Nord und PFA Nord 2 geplanten Haltestellen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im "Produktiven Praunheim" und "Lachgrabenquartier" werden zur Umsetzung des 70%-Anteils gebraucht. Die Stadt Frankfurt am Main wird über die gesetzlich vorgesehenen Zustimmungen der planungsrechtlichen Verfahren die Abstimmungen mit der RTW Planungsgesellschaft suchen und mit ihr gegebenenfalls notwendige Absprachen treffen, um die zügige Umsetzung des SPNV-Anschlusses weiter zu befördern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 14. November 2025STST 1922Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauenStellungnahme
- 14. November 2025Sie sind hierMM 1691. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Satzungsbeschluss - § 165 (6) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. BebauuMagistratsvortrag
- 23. November 2025OFOF 581/7Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim endlich realisierenOrtsbeiratsantrag · die farbechten-Linke
- 4. Januar 2026OFOF 587/7Maßnahmen aus dem Rahmenplan „Ortsmitte Praunheim“ endlich realisierenOrtsbeiratsantrag · die farbechten-Linke
- 5. Januar 2026OFOF 586/7Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der QuartiereOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Februar 2026OFOF 600/7Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere -Ortsbeiratsantrag · die farbechten-Linke
- 24. Februar 2026OMOM 8257Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der QuartiereDirektanregung
- 24. Februar 2026OMOM 8258Maßnahmen aus dem Rahmenplan „Ortsmitte Praunheim“ endlich realisierenDirektanregung
- 27. April 2026STST 726Maßnahmen aus dem Rahmenplan „Ortsmitte Praunheim“ endlich realisierenStellungnahme
- 19. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1057Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der QuartiereStellungnahme
- 28. August 2026OFOF 59/8Holzmodul-Erweiterungsbau der Europäischen Schule verlegenOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, Linke FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; FDP und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; FDP und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1451), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1455) sowie BFF-BIG (= Ablehnung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 169, NR 1451 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Gartenpartei (M 169, NR 1451, NR 1455, NR 1464 und NR 1466 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 169 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1453, NR 1451, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 169 und NR 1451 = Annahme, NR 1453, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 7. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU, farbechte/Linke und BFF (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, farbechte/Linke, BFF und fraktionslos (= Ablehnung) zu 4. SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); GRÜNE und CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme)