1. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Satzungsbeschluss - § 165 (6) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. Bebauu
Beschluss zuM_169_2025Stadtverordnetenversammlung
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11. Dezember 2025
11. Dezember 2025
Zusammenfassung
In dem Vorschlag wird die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für den Stadtteil Nordwest in Frankfurt am Main umrissen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, einen neuen, gemischt genutzten Stadtteil mit einer hohen Wohnqualität und sozialer Infrastruktur zu schaffen. Der Ausbau soll auf die Bedürfnisse der Stadtentwicklung und der zukünftigen Bewohnerschaft ausgerichtet werden.
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Beschluss
Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 mit folgenden Maßgaben zugestimmt: I. 1. Die Entwicklung des Baugebiets im Frankfurter Nordwesten erfolgt maßvoll, stufenweise und planbar. 2. Das Quartier "Produktives Praunheim" wird zuerst und mit Priorität realisiert. 3. Das Quartier "Lachgraben" wird in Dimension und Dichte im Anschluss entwickelt und auf die vorhandenen Siedlungsstrukturen der Stadtteile abgestimmt. 5. Für jedes Quartier wird ein eigenständiger Bebauungsplan erstellt. (NR 1451 Ziffern 1., 2., 3. und 5.) II. Die soziale Stadtteil- und Verkehrsinfrastruktur muss vor bzw. zeitgleich mit der Wohnbebauung geschaffen werden. Vor allem die Erschließung des Baugebietes durch Anbindung an die im Bau befindliche Bahnstrecke und die geplante U-Bahn-Erweiterung muss vor Abschluss der Baumaßnahmen erfolgen. (NR 1455 Ziffer 2.) III. 1. Durch Abwendungsvereinbarungen können kleinere Gebiete aus dem Verfahren herausgelöst werden. Dies eröffnet die Möglichkeit, Flächen - insbesondere im sogenannten "Produktiven Praunheim" - schneller durch private Bauwillige, Bauherrengruppen, Genossenschaften o. Ä. zu entwickeln. 2. Die umgelegten Grundstücke, die nicht bereits der Stadt gehören, müssen privatisiert werden, wie in einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme vorgesehen. 3. Bei der weiteren Planung werden, wie in der Vorlage schon angesprochen, ausreichend Stellplätze in Quartiersgaragen in Kombination mit Verkehrshubs vorgesehen. 4. Bei der weiteren Planung werden Aussagen getroffen, wie ein P+R Taunusblick mit ausreichenden Kapazitäten mit dem ÖPNV-Netz verbunden und somit realisiert werden kann. 5. Im Rahmen der weiteren Planung wird untersucht, wie weitere Linien (z. B. U4) über das Nordwestzentrum in das Gebiet geführt werden können. 6. Die Bedürfnisse der Landwirtschaft sowie die Nutzbarkeit der Agrarflächen westlich der A5 werden berücksichtigt. 7. Die Quartierserschließungsstraßen im "Produktiven Praunheim" und im "Lachgrabenquartier" werden so geplant, dass eine Zusatzbelastung für das bestehende Straßennetz weitestgehend ausgeschlossen werden kann und eine Verkehrsberuhigung für den Bereich Alt-Praunheim im Sinne des Rahmenplans Praunheim erfolgen kann. (NR 1464) IV. Zum Thema "Stadtteil der Quartiere" wird mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz durchgeführt. V. Die Vorlagen NR 1453, NR 1454 und NR 1466, die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 und die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 sowie die Durchführung einer Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" mit den Ortsbeiräten 7 und 8 nach der Kommunalwahl werden abgelehnt. VI. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Pfeiffer, Hauenschild, Yilmaz, Witsch, Papke, Dr. Kößler, Baier, Schwichtenberg, Zieran und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis.