Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main - Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2026 II und der geplanten Ausgleichsleistung 2026
Zusammenfassung
Der Magistrat beschreibt die Notwendigkeit zur Beschlussfassung über den geänderten Wirtschaftsplan 2026 der Volkshochschule Frankfurt am Main, um die finanziellen Vorgaben und die Erwartungen hinsichtlich der Integrationskurse kurzfristig zu entsprechen. Er wird mit einem Jahresfehlbetrag und einer geplanten Ausgleichsleistung vorgelegt, welche zur Stabilität der Institution beitragen soll.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Volkshochschule Frankfurt am Main der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, den geänderten Wirtschaftsplan 2026 zu beschließen.
- Dem Wirtschaftsplan 2026/II der Volkshochschule Frankfurt am Main mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2026 von 15.591.800 € mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von 17.232.800 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von 364.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung von 16.993.004 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags wird zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Gemäß § 7 Abs. 3, Ziffer 1 E Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) hat die Betriebskommission zum Wirtschaftsplan Stellung zu nehmen und diesen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Wirtschaftsplan 2026 der Volkshochschule Frankfurt am Main im Rahmen des Haushalts 2026 am 11.12.2025 beschlossen. Der Wirtschaftsplan 2026 der VHS Frankfurt weist einen Jahresverlust von 14.935 TEUR aus.
Gemäß §15 Abs. 2 EigBGes ist der Wirtschaftsplan unverzüglich zu ändern, wenn das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtert und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplans verlangt. Gemäß den beihilferechtlichen Vorgaben ist es zur Erhöhung der Rechtssicherheit ebenfalls notwendig, eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über den Sollausgleich 2026 auf Basis des neu vorgelegten Erfolgsplans herbeizuführen. Auch PCGK sieht einen zeitnahen Nachtrag zum Wirtschaftsplan vor, wenn im Laufe des Geschäftsjahres die Ansätze voraussichtlich wesentlich über- oder unterschritten werden.
Die zu erwartenden Mindererträge sind auf die Entwicklung im Bereich der Integrationskurse zu-rückzuführen. Bereits seit Dezember 2025 wirkt sich ein bis Februar 2026 nicht kommunizierter Bearbeitungsstopp des Bundesministeriums des Innern (BMI) bei Anträgen auf freiwillige Teilnahme nachteilig auf die Belegungsentwicklung aus. Diese Situation wurde im Februar 2026 durch einen infolge einer neuen Trägerverordnung des BMI umgesetzten Zulassungsstopp für Antragstellerinnen und Antragsteller auf kostenfreie, freiwillige Integrationskurse nochmals erheblich verschärft.
Nach den vorliegenden Einschätzungen und Auswertungen sind hiervon rund 50 % der bisherigen Belegungen im Integrationskursbereich betroffen; dies entspricht auf Grundlage des Erfolgsplans 2026 etwa 5.000 von insgesamt 10.100 kalkulierten Belegungen. Der hieraus resultierende erhebliche Rückgang der Kursbelegungen führt bei der VHS Frankfurt zu substanziellen Einnahmeverlusten aus Kursentgelten. Der prognostizierte Deckungsbeitragsverlust beträgt 837 TEUR. Die von der Stadt Frankfurt beschlossene Arbeitsmarktzulage für Mitarbeitende bis zu einer Eingruppierung von TVöD 9c bedeutet für die VHS einen zusätzlichen Mehrbedarf in Höhe von 80 TEUR für das Jahr 2026. Gemindert werden die Mehraufwendungen durch Einsparungen bei den Mietkosten: Grund dafür ist eine Inbetriebnahme des TUMO-Lernzentrums im NWZ erst in Q3 /2026.
Damit ergeben sich für die VHS insgesamt Mehraufwendungen von 657 TEUR. Die VHS weist daher einen Jahresverlust in Höhe von 15.592 TEUR aus. Der Zuschussbedarf erhöht sich nur um den Anteil der Arbeitsmarktzulage in Höhe von 80 TEUR, die als Mehrbedarf angemeldet sind. Die Mindererträge in Höhe von 577 TEUR wird die VHS aus ihren Rücklagen decken.
Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß § 3.3 des Betrauungsakts ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 18.06.2026 der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, den geänderten Wirtschaftsplan 2026
mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2026 von
15.591.800 €
mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von
17.232.800 €
mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von
364.000 €
mit einer geplanten Ausgleichsleistung von
16.993.004 €
unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags
zu beschließen.
Die Differenz in Höhe von 577 TEUR, die sich aus dem geplanten Jahresfehlbetrag in Höhe von 15.592 TEUR und des im Haushalt eingestellten Betriebsmittelzuschusses in Höhe 15.015 TEUR ergibt, wird aus den Rücklagen der VHS entnommen. Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß § 3.4 der Betrauung der Volkshochschule Frankfurt am Main vom 22.09.2023 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist. Um beihilferechtlich unbedenklich zu bleiben, ist eine Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes in der von der Betriebskommission beschlossenen Fassung durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☒Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschriebenFolgende Form ist vorgeschrieben:Der Wirtschaftsplan ist in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagenKurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:☐ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereits stattgefundenErläuterung (optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Oktober 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor.