Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2026
Zusammenfassung
Der Antrag bezieht sich auf die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2026 der Volkshochschule Frankfurt am Main. Dies umfasst einen Jahresfehlbetrag sowie die Zustimmung zur Ausgleichsleistung im Rahmen der finanziellen Planung gemäß EU-Beihilferecht. Das erwartete Ergebnis ist die Genehmigung des Plans durch die Stadtverordnetenversammlung.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Volkshochschule Frankfurt am Main der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, den Wirtschaftsplan 2026 zu beschließen.
- Dem Wirtschaftsplan 2026 der Volkshochschule Frankfurt am Main mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2026 von 14.934.800 € mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von 16.575.800 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von 563.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung von 16.382.844 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags wird zugestimmt.
- Zur Deckung der in der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung des Produkthaushaltes 2026 ff. noch nicht enthaltenen Mittel werden mit dem Endausdruck des Haushalts 2026 folgende Anpassung vorgenommen: Finanzplanung in T€ Plan 2026 Plan 2027 Plan 2028 Plan 2029 PG 20.03 Kst. 400 938 Skt. 71282240 -755 -1.013 -631 -474 PG 20.04 Kst. 400 021 Skt. 71252000 755 1.013 631 474
Begründung
A. Zielsetzung
Gemäß § 7 Abs. 3, Ziffer 1 EigBGes hat die Betriebskommission zum Wirtschaftsplan Stellung zu nehmen und diesen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main im Voraus zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß § 3.3 des Betrauungsakts ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden.
Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß §3.4 der Betrauung der Volkshochschule Frankfurt am Main vom 22.09.2023 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Nach EU-Beihilferecht ist eine Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes in der von der Betriebskommission beschlossenen Fassung durch die Stadtverordnetenversammlung noch im Jahr 2025 erforderlich. Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan berücksichtigt die aktuelle wirtschaftliche Lage und Kostenentwicklung. Die VHS verfolgt mit der Berücksichtigung einer Honorarerhöhung die Minimierung des Einklagerisikos durch Kursleitende (Herrenberg-Urteil), da durch attraktive Honorare das Einklagerisiko deutlich minimiert wird.
Die aktuelle Differenz zwischen dem Wirtschaftsplan der VHS und dem entsprechenden Haushaltsansatz 2026 im Entwurf wird durch Umschichtung von 755.000 € von PG 20.03 auf PG 20.04 ausgeglichen. Die Folgejahre werden entsprechend angepasst.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
entfällt, da verwaltungsinterner Vorgang
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. Oktober 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)