Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2024/2025
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Wirtschaftsplan 2024/2025 für die Volkshochschule Frankfurt am Main zu beschließen. Dies ist notwendig, um die finanziellen Rahmenbedingungen für die Bildungseinrichtung zu sichern und die geplanten Investitionen zu ermöglichen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Volkshochschule Frankfurt am Main der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, den Wirtschaftsplan 2024/2025 zu beschließen.
| 2. Dem Wirtschaftsplan 2024 der Volkshochschule Frankfurt am Main | |
| mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2024 von | 14.303.800 € |
| mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2024 von | 15.353.800 € |
| mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2024 von | 420.000 € |
| mit einer geplanten Ausgleichsleistung von | 15.670.706 € |
| unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags |
sowie dem Wirtschaftsplan 2025 der Volkshochschule Frankfurt am Main
| mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2025 von | 14.165.800 € |
| mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2025 von | 15.220.800 € |
| mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2025 von | 351.000 € |
| mit einer geplanten Ausgleichsleistung von | 15.525.114 € |
| unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags |
wird zugestimmt.
Begründung
Gemäß § 7, Abs. 3, Ziffer 1, des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) hat die Betriebskommission zum Wirtschaftsplan Stellung zu nehmen und auch diesen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main, zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß § 3.3 des Betrauungsakts ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden.
Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß § 3.4 der Betrauung der Volkshochschule Frankfurt am Main vom 22.09.2023 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. August 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.11.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)