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4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main neue Gebührensätze ab 01.01.2027

Vorlagentyp: M

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant eine Änderung der Satzung über die Entwässerung, um die Gebührensätze ab dem 01.01.2027 entsprechend den Wirtschaftsdaten 2027 und 2028 anzupassen. Ziel ist es, die Kosten der Einrichtung zu decken und die Gebühren stabil zu halten.

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Beschlussvorschlag

  1. Die in der Anlage 1 beigefügte Stellungnahme der Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main zum Wirtschaftsplan 2027 und den notwendigen Änderungen der Gebührensatzung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die unter Anlage 2 beigefügte Erläuterung zum Wirtschaftsplan 2027 ab Punkt 7 für die Gebührenkalkulation der Stadtentwässerung Frankfurt am Main und die unter Anlage 3 aufgeführten Anlagen zur Gebührenkalkulation werden zur Kenntnis genommen und dem daraus ermittelten neuen Gebührensätze ab 01.01.2027 zugestimmt.
  3. Die in der Anlage 4 beigefügte Änderung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main wird beschlossen.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen.

Begründung

A. Zielsetzung

Gemäß § 50 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 51 Ziffer 6 HGO ist die Gemeindevertretung ausschließlich zuständig für den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen.

Gemäß § 10 Abs. 1 Hessische Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) sind die Gebührensätze in der Regel so zu bemessen, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung nicht übersteigen.

Die Städtentwässerung hat im Rahmen der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2027 einen neuen Kalkulationszeitraum von 2 Jahren (2027/2028) festgelegt und die notwendigen Gebührensätze für die einzelnen Gebührentatbestände vorauskalkuliert. Grundlage für die Gebührenvorauskalkulation sind die Wirtschaftsplandaten 2027 und die Vorausschau für 2028. Alle gebührenfähigen Ausgaben wurden ermittelt und den jeweiligen Kostenträgern (Gebühren) zugeteilt.

Hieraus ergeben sich folgende neue Gebührensätze:

Für Programme und Maßnahmen im städtischen Interesse sollen zukünftig alternative Fördermöglichkeiten aus dem allgemeinen Haushalt umgesetzt werden (z. B. Erhöhung des Allgemeinvorteils), um die Gebühren in Zukunft möglichst stabil zu halten.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) hat sich in ihrer Sitzung am 24. September 2026 mit dem Wirtschaftsplan 2027 und den hierzu notwendigen Gebührensätzen befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☒ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
    Gemäß § 5 Abs. 3 HGO ist die Satzungsänderung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main öffentlich bekannt zu geben.
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Oktober 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor.

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