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Holzmodul-Erweiterungsbau der Europäischen Schule verlegen

Vorlagentyp: OFCDU
2 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Antrag fordert, den geplanten Erweiterungsbau der Europäischen Schule nicht auf dem bestehenden Sportplatz zu errichten. Stattdessen soll der Bau auf einer geeigneten Fläche hinter dem Praunheimer Weg erfolgen, um den Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen. Ziel ist es, gleichzeitig die Notwendigkeit von Sport- und Pausenflächen für die Schule zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

  1. den geplanten Erweiterungsbau der Europäischen Schule nicht auf dem bestehenden Sportplatz und Pausenhof der Schule zu errichten, da diese Flächen für den Schulbetrieb unverzichtbar sind;
  2. stattdessen den Erweiterungsbau auf der Feldfläche hinter dem Praunheimer Weg (Feldfläche westlich Praunheimer Weg 107, Flurstück 86/86) zu realisieren, da diese Fläche nach Auffassung des Ortsbeirats 8 geeignet ist, den Erweiterungsbau in Holzmodulbauweise aufzunehmen, ohne den laufenden Schulbetrieb zu beeinträchtigen;
  3. die der Europäischen Schule bisher mit notwendigen Erschließungsmaßnahmen für das zukünftige "Lachgrabenquartier" begründete Ablehnung dieser Fläche durch die Stadtverwaltung zu überprüfen, da die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, dass der Bau des "Stadtteils der Quartiere" zunächst mit dem Bereich "Produktives Praunheim" und nicht mit dem "Lachgrabenquartier" beginnen soll (§ 6953 v. 11.12.2025, M 169). Das Gebiet "Produktives Praunheim" befindet sich räumlich deutlich entfernt von der genannten Fläche 86/86);
  4. darzustellen, wie die Bau- und Flächenplanung für den Bau des "Stadtteils der Quartiere" und die Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen (inkl. Auslagerung dieser Schulen) mit den Bedarfen der Europäischen Schule abgestimmt wird, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Europäische Schule nach derzeitiger Planung erst in 8 bis 10 Jahren auf das Gelände der Deutschen Bundesbank in Ginnheim umziehen kann;
  5. die Umwidmung des eingezäunten Vorfahrtsbereiches der Europäischen Schule für den Baustellenverkehr zurückzunehmen und den sicheren Vorfahrtsbereich für Schulbusse und Eltern wiederherzustellen. Die derzeitige Situation, in der Bushalteplätze auf der Straße eingerichtet wurden, führt zu zusätzlichen Verkehrsrisiken und Belastungen für die Kinder.
  6. sicherzustellen, dass die Europäische Schule bis zu einem möglichen Umzug nach Ginnheim über vollwertige Sport- und Pausenflächen verfügt, die den pädagogischen Anforderungen und dem internationalen Schulprofil entsprechen.

Begründung

Vorgang: M 169/25; Beschl. d. Stv.-V., § 6953/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den geplanten Erweiterungsbau der Europäischen Schule nicht auf dem bestehenden Sportplatz und Pausenhof der Schule zu errichten, da diese Flächen für den Schulbetrieb unverzichtbar sind; 2. stattdessen den Erweiterungsbau auf der Feldfläche hinter dem Praunheimer Weg (Feldfläche westlich Praunheimer Weg 107, Flurstück 86/86) zu realisieren, da diese Fläche nach Auffassung des Ortsbeirats 8 geeignet ist, den Erweiterungsbau in Holzmodulbauweise aufzunehmen, ohne den laufenden Schulbetrieb zu beeinträchtigen; 3. die der Europäischen Schule bisher mit notwendigen Erschließungsmaßnahmen für das zukünftige "Lachgrabenquartier" begründete Ablehnung dieser Fläche durch die Stadtverwaltung zu überprüfen, da die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, dass der Bau des "Stadtteils der Quartiere" zunächst mit dem Bereich "Produktives Praunheim" und nicht mit dem "Lachgrabenquartier" beginnen soll (§ 6953 v. 11.12.2025, M 169). Das Gebiet "Produktives Praunheim" befindet sich räumlich deutlich entfernt von der genannten Fläche 86/86); 4. darzustellen, wie die Bau- und Flächenplanung für den Bau des "Stadtteils der Quartiere" und die Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen (inkl. Auslagerung dieser Schulen) mit den Bedarfen der Europäischen Schule abgestimmt wird, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Europäische Schule nach derzeitiger Planung erst in 8 bis 10 Jahren auf das Gelände der Deutschen Bundesbank in Ginnheim umziehen kann; 5. die Umwidmung des eingezäunten Vorfahrtsbereiches der Europäischen Schule für den Baustellenverkehr zurückzunehmen und den sicheren Vorfahrtsbereich für Schulbusse und Eltern wiederherzustellen. Die derzeitige Situation, in der Bushalteplätze auf der Straße eingerichtet wurden, führt zu zusätzlichen Verkehrsrisiken und Belastungen für die Kinder. 6. sicherzustellen, dass die Europäische Schule bis zu einem möglichen Umzug nach Ginnheim über vollwertige Sport- und Pausenflächen verfügt, die den pädagogischen Anforderungen und dem internationalen Schulprofil entsprechen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2025MM 1691. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Satzungsbeschluss - § 165 (6) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. BebauuMagistratsvortrag
  2. 28. August 2026Sie sind hier
    OFOF 59/8Holzmodul-Erweiterungsbau der Europäischen Schule verlegen
    Ortsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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