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Nutzung des Darmstädter Hofes als Bürgerhaus auch über das Jahr 2030 hinaus gewährleisten

Vorlagentyp: OFCDU
8 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, den Darmstädter Hof über das Jahr 2030 hinaus als Bürgerhaus zu erhalten, da er die einzige Einrichtung für Vereins- und Bürgertätigkeiten in diesem Stadtteil ist. Der Magistrat wird dazu aufgefordert, schnellstmöglich Gespräche mit dem Eigentümer zu führen, um den Fortbestand zu sichern.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass der Darmstädter Hof auch weiterhin und über das Jahr 2030 hinaus als Bürgerhaus für Vereine und Initiativen genutzt werden kann; 2. sich zeitnah mit dem Inhaber darüber zu verständigen, wie der Fortbestand als Bürgerhaus gewährleistet werden kann.

Begründung

Der Darmstädter Hof ist in diesem Stadtteil die einzige Einrichtung für Vereins- und Bürgertätigkeiten. Ohne ihn stehen keine vergleichbaren Räumlichkeiten zur Verfügung. Am Rande der Sitzung des Ortsbeirats am 16.01.2026 wurde seitens des Inhabers des Darmstädter Hofes mitgeteilt, dass seitens der Stadt Frankfurt am Main im Januar 2026 keine Mietzahlungen erfolgt waren (was zwischenzeitlich nachgeholt wurde). Wenn die Stadt keine Einigung mit dem Eigentümer über das Jahr 2030 hinaus herbeiführt, steht der Darmstädter Hof für eine reguläre Nutzung für Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zur Verfügung, was nicht im Sinne des Magistrats sein kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Februar 2026Sie sind hier
    OFOF 410/15Nutzung des Darmstädter Hofes als Bürgerhaus auch über das Jahr 2030 hinaus gewährleisten
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. Februar 2026OMOM 8099Nutzung des Darmstädter Hofes als Bürgerhaus auch über das Jahr 2030 hinaus gewährleistenDirektanregung
  3. 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 594Nutzung des Darmstädter Hofes als Bürgerhaus auch über das Jahr 2030 hinaus gewährleistenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 45 · 20.02.2026
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 8099 2026 Die Vorlage OF 410/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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