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Fußgängerüberquerungen an U-Bahn-Haltestellen besser sichern

Vorlagentyp: B
249 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Im Bericht des Magistrats wird vorgeschlagen, die Sicherheit an Fußgängerüberquerungen an U-Bahn-Haltestellen zu verbessern. Aktuell sind Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit und Sicherheit für Fußgänger nötig, da die bestehenden Regelungen nicht ausreichend wirken. Der Ausbau bestehender Sicherheitsmaßnahmen soll zu einer geringeren Anzahl an Rotläufern führen.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Bericht

Mit hoher Frequenz blinkende rote Lichtbänder sind keine Verkehrszeichen im Sinne der StVO und entsprechen auch nicht den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Eine signaltechnische Kopplung derartiger Leuchtstreifen mit einer Lichtsignalanlage ist darüber hinaus nicht möglich.

Von einem zusätzlichen Einbau von Lichtbändern im Boden ist zudem keine nochmals erhöhte Aufmerksamkeit und keine Reduzierung der Rotläuferzahlen zu erwarten. Dies wurde auch anhand eines Tests an der Haltestelle Lindenbaum untersucht und die Wirkung verschiedener Maßnahmen in Form einer Vorher-Nachher-Untersuchung für die Reduzierung der Rotläuferzahlen erprobt und bestätigt.

Wie bereits in der Stellungnahme ST 148 zur OM 502 aus 2021 beschrieben, hat sich in Frankfurt eine andere Praxis bewährt, um die Aufmerksamkeit querender Fußgänger zu erreichen. Alle Fußgängergleisquerungen mit U-Bahnen sind seit etlichen Jahren mit den gleichen Sicherheitselementen ausgestattet:

  • Doppel-Rot-Dunkel-Schaltung der Lichtsignalanlagen (die LSA befindet sich im Zustand "dunkel" und schaltet erst bei Herannahen einer U- bzw.- Straßenbahn auf "Doppel Rot" (zweifeldiger Signalgeber mit dem roten Fußgängersymbol = Halt)
  • Der Fußgängerquerungsbereich über die Gleise ist gelb eingefärbt um die Aufmerksamkeit der Fußgänger zu erhöhen. Zusätzlich ist das Verkehrszeichen (VZ) 151 StVO (Bahnübergang) als Symbol aufgebracht.
  • Die Fußgängergleisquerung ist mit VZ 201 StVO (Andreaskreuz) aus beiden Richtungen beschildert.
  • Zusätzlich befindet sich an den Masten der LSA noch das Zusatzzeichen 1048-18 StVO (mehrspurige Fahrzeuge, hier: Eisenbahn) mit dem Zusatz "Vorsicht!".

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. April 2021MM 55Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2022Magistratsvortrag
  2. 1. Juni 2021OFOF 63/11Fußgängerquerungen besser sichern an U-Bahn-HaltestellenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 5. Juli 2021OMOM 502Fußgängerquerungen besser sichern an U-Bahn-HaltestellenDirektanregung
  4. 14. Januar 2022STST 148Fußgängerquerungen besser sichern an U-Bahn-HaltestellenStellungnahme
  5. 21. Mai 2024OFOF 628/11Fußgängerüberquerungen an U-BahnHaltestellen besser sichernOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 27. Mai 2024OAOA 462Fußgängerüberquerungen an U-BahnHaltestellen besser sichern Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 23.04.2024, NR 925Anregung
  7. 2. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 249 Wochen
    BB 49Fußgängerüberquerungen an U-Bahn-Haltestellen besser sichern
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 11
Sitzung 45 · 23.02.2026
TO II, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 49 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUFDPFraktionslos
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD und Linke (= Zurückweisung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 19.05.2026
TO I, TOP 56
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 49 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

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