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Abriss der Gebäude der Liegenschaft Homburger Landstraße 5

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats zu den Abrissarbeiten der Liegenschaft Homburger Landstraße 5 erläutert die Verantwortung des Gebäudeeigentümers für den Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen. Das vorgelegte Konzept zur Entsorgung entsprechend der geltenden Vorschriften wurde beachtet, und es gab keine Verstöße während der Abbruchmaßnahmen. Der Magistrat ist bereit, bei Hinweisen auf mögliche Verstöße sofort zu handeln.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen liegt nach der geltenden Rechtslage grundsätzlich beim Gebäudeeigentümer bzw. Bauherrn. Im Rahmen des Abbruchantrags für die Liegenschaft Homburger Landstraße 5 hat die Bauherrschaft ein Schadstoff- und Entsorgungskonzept vorgelegt. Bestandteil des Konzepts waren die Feststellungen einer Fachfirma, wonach in einzelnen Bauteilen der Gebäude asbesthaltige Materialien vorhanden waren, unter anderem in Boden- und Estrichaufbauten, technischen Einbauten sowie einzelnen Bauteilen der Gebäudeausstattung. Das vorgelegte Konzept sah vor, dass der Ausbau, die Demontage und die Entsorgung dieser Bauteile durch eine Fachfirma unter Beachtung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) erfolgt. Das Konzept war Bestandteil der Abbruchgenehmigung und verbindlich umzusetzen. Dem Magistrat lagen während der Durchführung der Abbruchmaßnahme keine Hinweise auf Verstöße gegen die genehmigten Vorgaben oder den ordnungsgemäßen Umgang mit Asbest vor. Der Abbruch wurde am 17.06.2025 abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wurden keine gesonderten Kontrollen durchgeführt. Der Magistrat stellt klar, dass er bei jedem konkreten Hinweis oder begründeten Verdacht auf Verstöße gegen die geltenden Schutz- und Entsorgungsvorschriften von Asbest unverzüglich tätig wird und die Einhaltung der Vorgaben überprüft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. August 2025OFOF 907/3Abbruch der Gebäude der Liegenschaft Homburger Landstraße 5Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 30. Oktober 2025OMOM 7705Abriss der Gebäude der Liegenschaft Homburger Landstraße 5Direktanregung
  3. 2. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 246Abriss der Gebäude der Liegenschaft Homburger Landstraße 5
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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