Brand im Ukraine-Hilfsgüterlager in der Fritz-Tarnow-Straße - Nutzung städtischer Räume, Sicherheitsvorkehrungen und Folgen für den Schulbetrieb
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anfrage thematisiert die Sicherheitsvorkehrungen und die Nutzung städtischer Räumlichkeiten nach dem Brand im Ukraine-Hilfsgüterlager in der Fritz-Tarnow-Straße. Es werden zahlreiche Fragen zu den vertraglichen Grundlagen, der Gemeinnützigkeit sowie den Folgen für den Schulbetrieb und die Stadt aufgeworfen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 25.01.2027 antworten. Noch 88 Tage.Warum?
Brand — 17 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.10.2026.
- Solidarität mit „Frankfurt for Ukraine“ nach dem Brand im Dornbusch13.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Nutzung des Geländes Lindleystraße 1 bis 304.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Stromverteilerhäuschen in der Niederräder Landstraße / Ecke Buchenrodestraße gegen die Nutzung als Schlafplatz sichern25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Die Antwort per E-Mail bekommenFragen an den Magistrat
Die ehrenamtliche Hilfe für die Menschen in der Ukraine verdient Anerkennung. Der Brand des von "Frankfurt for Ukraine" genutzten Lagers in der ehemaligen Hermann-Herzog-Schule am 9. Oktober 2026 hat zahlreiche Hilfsgüter vernichtet und erhebliche Schäden an städtischen Gebäuden und Versorgungseinrichtungen verursacht. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden besteht der Verdacht vorsätzlicher Brandlegung durch bislang unbekannte Täter. Die strafrechtliche Aufklärung bleibt allein den zuständigen Behörden vorbehalten. Unabhängig von der Brandursache stellen sich jedoch Fragen zur Überlassung und Nutzung städtischen Eigentums, zur Sicherheit des Gebäudes und der dort gelagerten Güter sowie zum Schutz des benachbarten Schulbetriebs. Klärungsbedarf besteht ebenfalls hinsichtlich der rechtlichen Entwicklung der Initiative, der unterschiedlichen öffentlichen Angaben zum Lagerbestand und der Nutzung weiterer Annahme- und Lagerstandorte. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten. Soweit einzelne Angaben laufende Ermittlungen oder schutzwürdige Interessen Dritter berühren sollten, wird um eine begründete Mitteilung sowie - soweit zulässig - um nichtöffentliche Unterrichtung gebeten.
- Nutzungsverhältnis, Vertragspartner und Gemeinnützigkeit[A1] 1. Seit wann, durch welche städtische Entscheidung und auf welcher Rechtsgrundlage wurden der Initiative "Frankfurt for Ukraine" Räume in der ehemaligen Hermann-Herzog-Schule überlassen? Wer veranlasste und genehmigte die Überlassung, welche Ämter und Dezernate waren beteiligt und welche Verträge, Nachträge, Übergabeprotokolle oder Nebenabreden bestehen? 2. Wer war seit Beginn der Überlassung jeweils rechtlicher Vertragspartner der Stadt, in welcher Rechtsform und durch welche vertretungsberechtigten Personen? Wie wurde insbesondere berücksichtigt, dass der heutige "Frankfurt for Ukraine e.V." erst 2026 in das Vereinsregister eingetragen wurde? Erfolgten zwischenzeitlich Vertragsänderungen, Vertragsübertragungen oder Neuabschlüsse? 3. Welche Nachweise zur Gemeinnützigkeit und zur Vertretungsberechtigung lagen der Stadt bei Vertragsbeginn und in den Folgejahren vor? War eine steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit Voraussetzung für die vergünstigte oder unentgeltliche Überlassung? Falls nein, auf welcher rechtlichen und haushaltsrechtlichen Grundlage erfolgte diese und wie wurde die Gleichbehandlung mit anderen Initiativen und Vereinen sichergestellt? 4. Welche Konditionen galten seit Beginn der Nutzung hinsichtlich Laufzeit, Kündigung, Miete beziehungsweise Nutzungsentgelt, Neben- und Betriebskosten, Strom, Wasser, Heizung, Reinigung und Entsorgung? Welche Kosten beziehungsweise wirtschaftlichen Vorteile entstanden jährlich durch etwaige Vergünstigungen, wer trug diese und wie wurden sie haushalterisch erfasst?
- Umfang und Organisation der Nutzung 5. Welche Gebäude, Räume und Flächen wurden jeweils zur Verfügung gestellt, welche Nutzungszwecke, Lagermengen, Öffnungszeiten und Zutrittsmöglichkeiten waren vereinbart und welche Nutzungen, Lagergüter oder Tätigkeiten waren ausdrücklich ausgeschlossen? War die Nutzung als öffentlich zugängliche Spendenannahmestelle und umfangreiches Warenlager baurechtlich zulässig beziehungsweise genehmigt? 6. Welche Vereinbarungen bestanden zwischen Stadt und Nutzern über Gebäudeschutz, Instandhaltung, Verkehrssicherung, Brandschutz, Lagerbedingungen, Schutz der Spenden, Zugang, Versicherungen, Haftung, Wartung, Schadensmeldungen und die Vermeidung von Beeinträchtigungen benachbarter Schulen? Welche Pflichten hatte jeweils die Stadt, welche die Initiative und welche gegebenenfalls beteiligte Dritte? 7. Welche anderen Vereine, Initiativen, Unternehmen oder Personen nutzten nach Kenntnis der Stadt die überlassenen Räume mit, zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage? War eine solche Mitnutzung vertraglich gestattet und wie waren dabei Verantwortlichkeiten, Eigentumsverhältnisse und Versicherungsschutz geregelt?
- Weitere Annahme- und Lagerstandorte 8. Seit wann war dem Magistrat bekannt, dass die Initiative unter anderem die Betriebsräume eines Reifenhändlers in der Homburger Landstraße als Spendenannahmestelle und Postadresse nutzte? Welche Angaben wurden der Stadt über Art, Umfang, Dauer und rechtliche Grundlage dieser Nutzung gemacht? 9. Welche Erkenntnisse besitzt der Magistrat über Miet-, Nutzungs- oder Kooperationsvereinbarungen zwischen der Initiative und diesem Reifenhändler sowie über Mietzahlungen, unentgeltliche Leistungen, Transportleistungen, Personalgestellung, Sach- oder Geldleistungen und mögliche Gegenleistungen? 10. Welche weiteren Annahme- und Lagerstandorte der Initiative waren dem Magistrat bekannt, insbesondere die 2025 öffentlich erwähnten insgesamt fünf Lager in Frankfurt? Wurden diese Kapazitäten bei der Entscheidung über die städtische Raumüberlassung berücksichtigt und welche Informationen lagen über die dortigen Betreiber, Eigentumsverhältnisse und Nutzungsbedingungen vor? 11. Welche Erkenntnisse besitzt der Magistrat über die Organisation der Warenströme zwischen den Standorten, insbesondere hinsichtlich Annahme, Erfassung, Zwischenlagerung, Transport und Weitergabe der Spenden? Wurden am Standort in der Homburger Landstraße auch Elektrogeräte, Akkus und andere Gegenstände mit besonderen Lageranforderungen angenommen und anschließend in die Fritz-Tarnow-Straße oder an andere Standorte verbracht? Welche Vereinbarungen bestanden mit beteiligten Unternehmen und anderen Organisationen?
- Lagerbestand und Brandschutz 12. Welche Erkenntnisse besitzt der Magistrat über Art, Menge, Eigentumsverhältnisse und Wert der unmittelbar vor dem Brand eingelagerten Hilfsgüter? Welche Inventar-, Waren-, Paletten- oder Übergabelisten existierten, wer führte sie, welche Mengen wurden zerstört, beschädigt oder gerettet und wie erklärt sich der Unterschied zwischen öffentlichen Aussagen, wonach sich kaum Technik im Lager befunden habe, und Berichten über gelagerte Laptops, Heizgeräte, Röntgen- und andere medizinische Geräte? 13. Welche der öffentlich als benötigte Spenden aufgeführten Gegenstände befanden sich nach Kenntnis der Stadt tatsächlich im Lager, insbesondere gebrauchte oder defekte Laptops, Computertechnik, Wechselrichter, Powerbanks, Batterien, Schaltnetzteile, Schweiß- und Löttechnik, Heizgeräte, Mikrowellen, Kerzenreste, Medikamente, alkoholhaltige Desinfektionsmittel und Kanister? Welche Vorgaben galten für die Lagerung, Prüfung, Reparatur, Nutzung oder das Laden entsprechender Geräte und Stoffe, welche waren unzulässig und wie wurde die Einhaltung kontrolliert? 14. Welches Brandschutzkonzept galt für das Gebäude, war es auf die tatsächliche Lagernutzung und Brandlast ausgelegt und welche technischen Schutzeinrichtungen waren vorhanden und funktionsfähig? Wann wurden Gebäude, Elektroanlagen und Brandschutz zuletzt überprüft, welche Beanstandungen bestanden und waren zum Brandzeitpunkt Mängel offen? War die Stromversorgung eingeschränkt oder abgeschaltet und welche Anschlüsse waren gegebenenfalls weiterhin nutzbar?
- Drohungen und Sicherheit 15. Wann erlangten der Magistrat oder städtische Dienststellen erstmals Kenntnis von Drohungen, sicherheitsrelevanten Äußerungen oder Vorfällen gegen die Initiative, ihre Helfer oder den Lagerstandort? Um welche Arten von Vorfällen handelte es sich, welche betrafen konkret die Ukrainehilfe beziehungsweise das Gebäude, von wem erhielt die Stadt die Informationen und welche Behörden oder Sicherheitsstellen wurden eingebunden? 16. Welche Bitten um zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, Beratungen oder einen Standortwechsel wurden gegebenenfalls an die Stadt herangetragen und wie reagierte sie? Wurden nach Bekanntwerden von Drohungen oder Sicherheitsbedenken Gefährdungsbewertungen vorgenommen und welche konkreten Schutzmaßnahmen wurden umgesetzt beziehungsweise aus welchen Gründen unterlassen? 17. War dem Magistrat bekannt, dass Ukraine-Flaggen nach öffentlich berichteten Sicherheitsbedenken aus den Fenstern entfernt worden sein sollen? Wann, aus welchen Gründen und auf wessen Entscheidung geschah dies nach Kenntnis der Stadt, wo waren die Flaggen angebracht und waren sie von der Straße aus sichtbar? Welche weiteren von außen sichtbaren Hinweise auf die Ukrainehilfe bestanden und wurde die öffentliche Bekanntgabe der Lageranschrift und Öffnungszeiten sicherheitsbezogen überprüft? 18. Wie war das Gebäude vor dem Brand gegen unbefugten Zugang gesichert, insbesondere durch Türen, Fenster, Schließanlagen, Zäune, Beleuchtung, Alarmanlagen, Videoüberwachung oder Kontrollgänge? Wer verfügte nach Funktionen und Organisationen über Schlüssel beziehungsweise Zutrittsberechtigungen, wie wurden diese dokumentiert und kontrolliert, wer durfte das Gebäude nachts betreten und welche Erkenntnisse liegen zur letzten berechtigten Nutzung, Begehung und Verschlusskontrolle vor dem Brand vor? 19. Ist dem Magistrat bekannt, dass die Fritz-Tarnow-Straße 27 auf der Internetseite der Initiative sowie zahlreichen Sekundärquellen weiterhin (Stand der Anfrage, 27. Oktober 2026) als Zentrale mit Spendenannahmezeiten genannt wird? Hält er dies angesichts der Gebäudeschäden, der Sicherung des Grundstücks und der Sicherheitslage für angemessen, wurde darüber mit den Verantwortlichen gesprochen und welche Regelungen zur Veröffentlichung von Anschriften und Öffnungszeiten sind bei einer künftigen Unterbringung vorgesehen?
- Schutz der Schulen und Folgen des Brandes 20. Welche baulichen und technischen Verbindungen bestanden zwischen dem Lagergebäude und der Viktor-Frankl-Schule beziehungsweise der Anne-Frank-Schule, insbesondere bei Strom, Wasser, Heizung, Kommunikation, Brandschutz und Rettungswegen? War der Stadt vor beziehungsweise während der Vermietung bekannt, dass ein Schadensereignis im Lager den Schulbetrieb gefährden könnte? Welche Risikoanalysen, Schutzmaßnahmen oder Prüfungen einer technischen Trennung erfolgten und wurden die Schulen beziehungsweise Schulleitungen beteiligt? Welche besonderen Anforderungen der Viktor-Frankl-Schule wurden berücksichtigt und welche Hinweise oder Beschwerden gingen während der Nutzung ein? 21. Welche konkreten Schäden und Beeinträchtigungen entstanden durch den Brand für die beiden Schulen und die gesamte Liegenschaft, welche Kosten sind bislang entstanden beziehungsweise zu erwarten und wer trägt sie? Welche Reparaturen, Ersatzversorgungen und sonstigen Maßnahmen wurden durchgeführt, welche Ergebnisse beziehungsweise Gutachten liegen zum Zustand des Lagergebäudes vor und welche Folgen ergeben sich für die geplante Entwicklung des Schulstandortes?
- Versicherungsschutz und Haftung 22. Welche Versicherungen beziehungsweise sonstigen Formen der Risikoabsicherung bestanden seit Beginn der Nutzung für das Gebäude, die städtische Infrastruktur, die eingelagerten Güter und mögliche Schäden gegenüber Dritten? Welche Versicherungen musste die Initiative nachweisen, wie wurde dies überprüft und wie war der Versicherungsschutz vor Eintragung des heutigen e.V. geregelt? Wer trug nach den Vereinbarungen das Risiko des Verlustes von Spenden, wann ging deren Eigentum über und wie wurde der Warenwert dokumentiert? 23. Welche vertraglichen Haftungsregelungen galten für Schäden am Lagergebäude, an benachbarten Schulen, an Versorgungseinrichtungen, an Spenden und gegenüber Dritten? Welche Kosten für Bergung, Entsorgung, Gebäudesicherung, Reparaturen, Gutachten und gegebenenfalls Abriss können durch Versicherungen oder andere Kostenträger übernommen werden und welche Ansprüche hat die Stadt angemeldet beziehungsweise gesichert?
- Konsequenzen und künftige Nutzung 24. Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus dem Brand für die künftige Überlassung städtischer Räume an Initiativen, Vereine und andere Organisationen? Insbesondere: Werden bestehende vergleichbare Nutzungen überprüft und für einen möglichen neuen Lagerstandort von "Frankfurt for Ukraine" eindeutige Regelungen zu Vertragspartner, Gemeinnützigkeit, Förderung, Lagergütern, Brandschutz, Inventarisierung, Zugang, Objektschutz, Versicherung, Haftung, weiteren Standorten und dem Schutz benachbarter Einrichtungen getroffen? Wird dabei auch eine räumliche Trennung zwischen öffentlich zugänglicher Spendenannahme und eigentlichem Lager geprüft, und welche städtische Stelle übernimmt die übergreifende Verantwortung?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Oktober 2026 brachte BFF-DFRA-FREIE WÄHLER diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein.