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Meine Nachbarschaft: Börsenstraße

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Vorlagen

OA (Anregung Ortsbeirat)

Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien

16.01.2024 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2024, OA 425 entstanden aus Vorlage: OF 358/7 vom 15.01.2024 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien Vorgang: M 151/23; OA 400/23; V 766/23; M 186/23 Zwischenbescheide des Magistrats vom 06.05.2024, 08.08.2024, 07.02.2025 und 12.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Ansiedlung der beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße 1 (M 186) neben der Ortsbeiratsanregung und dem Auskunftsersuchen zur M 151 (OA 400 und V 766) zwingend folgende Vorgaben zu berücksichtigen: Für den zu erwartenden Hol- und Bringverkehr ist dem Ortsbeirat zeitnah ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dieses muss eine Lösung für die Elterntaxi-Problematik in dem Sackgassenabschnitt der Neuen Börsenstraße und einen ÖPNV-Anschluss für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße beinhalten sowie die Schulwege der Schülerinnen und Schüler der umliegenden Schulen miteinbeziehen. Die Herstellung einer Verbindungsstraße über das private Gelände zur Elbinger Straße ist dabei auszuschließen. Begründung: Trotz erheblicher Bedenken hat die Stadtverordnetenversammlung den Vorlagen M 151 und M 186 zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Anmietung des Areals der ehemaligen Neuen Börse. Dem Ortsbeirat war eine fristgemäße Beratung der Vorlage M 186 nicht mehr möglich. Die Sorgen und Bedenken des Ortsbeirats wurden daher vom Ortsvorsteher im Haupt- und Finanzausschuss mündlich vorgebracht sowie schriftlich den Ausschussmitgliedern übermittelt und in der vorliegenden Anregung OA 400 zur M 186 nachträglich hinterlegt. Eine Verbindungsstraße über die Elbinger Straße würde zu erheblichen Mehrverkehr in der Siedlung führen, was den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zuzumuten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Anregung vom 10.10.2023, OA 400 (nicht öffentlich) Auskunftsersuchen vom 10.10.2023, V 766 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; AfD (= Enthaltung) 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke; CDU (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4385, 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.02.2024 § 4964, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 § 5333, 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.11.2024 § 5912, 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 24.03.2025 § 6547, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel in der Freßgass`

16.01.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4955 entstanden aus Vorlage: OF 1079/1 vom 17.12.2023 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel in der Freßgass` Der Magistrat wird gebeten, in der Großen Bockenheimer Straße, der sogenannten Freßgass `, zwischen Rathenauplatz und Neue Mainzer Straße an sechs geeigneten Stellen an den Zufahrten und nahe der S- und U-Bahn-Zugänge sowie im Straßenverlauf je fünf bis zehn Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Der Ortsbeirat macht dazu folgende Vorschläge: 1. Freßgass`/Ecke Hochstraße (vor Hausnummer Hochstraße 53); 2. Freßgass`/Ecke Neue Mainzer Straße (vor Hausnummer Goethestraße 34); 3. Freßgass`/Ecke Kleine Hochstraße (vor Hausnummer 50); 4. Freßgass`/Ecke Kalbächer Gasse (vor Hausnummer 10); 5. Freßgass`/Ecke Börsenstraße (vor Hausnummer Börsenstraße 1); 6. Freßgass`/Ecke Rathenauplatz (vor Hausnummer Rathenauplatz 1) Begründung: Der Parkdruck durch Radfahrende in einer der beliebtesten und am stärksten frequentierten Fußgängerzonen Frankfurts ist enorm. Täglich lässt sich beobachten, wie Radfahrende um die wenigen noch freien Laternenmasten und Baumschutzgeländer kämpfen, um ihr Rad sicher abstellen und anschließen zu können. Viele Radfahrende finden leider keinen sicheren Abstellplatz vor den Geschäften und ziehen daher oft weiter. Zu Fuß Gehende und Radfahrende sind nach allen Umfragen und Statistiken die Gruppe, die pro Kopf und Jahr die größten Umsätze im Einzelhandel und der Gastronomie erzielt. Parkmöglichkeiten für Radfahrende leisten somit einen großen Beitrag zur Stärkung des Handels und Dienstleistungsgewerbes in der Innen- und Altstadt. Übersichtsplan und Bilder: Geoportal Frankfurt, Google Street View; Anmerkungen: Alexander Mitsch Übersichtsplan Fressgass` mit Vorschlägen zu Fahrradbügel-Standorten Zufahrt Ost Zufahrt West Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1193 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien

15.01.2024 · Aktualisiert: 25.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2024, OF 358/7 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien Vorgang: M 186/23; M 151/23; OA 400/23; V 766/23 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Ansiedlung der beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße 1 (M 186/23) neben den Ortsbeiratsanregungen zur M 151/23 (OA 400/2023 und V 766/2023) zwingend folgende Vorgabe zu berücksichtigen: Für den zu erwartenden Hol- und Bringverkehr ist dem Ortsbeirat zeitnah ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dieses muss eine Lösung für die Elterntaxi-Problematik in dem Sackgassenabschnitt der Neuen Börsenstraße und einen ÖPNV-Anschluss für Schüler*innen und Lehrer*innen am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße beinhalten sowie die Schulwege der Schüler*innen der umliegenden Schulen miteinbeziehen. Die Herstellung einer Verbindungsstraße über das private Gelände zur Elbinger Straße ist dabei auszuschließen. Begründung: Trotz erheblicher Bedenken hat die Stadtverordnetenversammlung der M 151/23 und der M 186/23 zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Anmietung des Areals der ehemaligen Neuen Börse. Dem Ortsbeirat war eine fristgemäße Beratung der M 186/23 nicht mehr möglich. Die Sorgen und Bedenken des Ortsbeirats wurde daher vom Ortvorsteher im Haupt- und Finanzausschuss mündlich vorgebracht, sowie schriftlich den Ausschussmitgliedern übermittelt und in der vorliegenden OA zur M 186/23 nachträglich hinterlegt. Eine Verbindungsstraße über die Elbinger Straße würde zu erheblichen Mehrverkehr in der Siedlung führen, was den Anwohner*innen nicht zuzumuten ist. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Anregung vom 10.10.2023, OA 400 (nicht öffentlich) Auskunftsersuchen vom 10.10.2023, V 766 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 425 2024 Die Vorlage OF 358/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel in der Fressgass ́

17.12.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1079/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel in der Fressgass' Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Großen Bockenheimer Straße, der sogenannten Fressgass`, zwischen Rathenauplatz und Neue Mainzer Straße an sechs geeigneten Stellen an den Zufahrten und nahe der S- und U-Bahn-Zugänge sowie im Straßenverlauf je 5-10 Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Der Ortsbeirat macht dazu folgende Vorschläge: 1. Fressgass` / Ecke Hochstraße (vor Hausnummer Hochstraße 53) 2. Fressgass` / Ecke Neue Mainzer Straße (vor Hausnummer Goethestraße 34) 3. Fressgass` / Ecke Kleine Hochstraße (vor Hausnummer 50) 4. Fressgass` / Ecke Kalbächer Gasse (vor Hausnummer 10) 5. Fressgass` / Ecke Börsenstraße (vor Hausnummer Börsenstraße 1) 6. Fressgass` / Ecke Rathenauplatz (vor Hausnummer Rathenauplatz 1) Begründung: Der Parkdruck durch Radfahrende in einer der beliebtesten und stärksten frequentierten Fußgängerzonen Frankfurts ist enorm. Täglich lässt sich beobachten, wie Radfahrende um die wenigen noch freien Laternenmasten und Baumschutzgeländer kämpfen, um ihr Rad sicher abstellen und anschließen zu können. Viele Radfahrende finden leider keinen sicheren Abstellplatz vor den Geschäften und ziehen daher oft weiter. Fußgehende und Radfahrende sind nach allen Umfragen und Statistiken die Gruppe, die pro Kopf und Jahr die größten Umsätze im Einzelhandel und der Gastronomie erzielen. Parkmöglichkeiten für Radfahrende leisten somit einen großen Beitrag zur Stärkung des Handels und Dienstleistungsgewerbes in der Innen- und Altstadt. Übersichtsplan und Bilder: Geoportal Frankfurt, Google Street View; Anmerkungen: Alexander Mitsch Anlage zur Hinzuvorlage zu OF1052: Übersichtsplan Fressgass` mit Vorschlägen zu Fahrradbügel-Standorten Zufahrt Ost Zufahrt West Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.11.2023, OF 1052/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4955 2024 1. Die Vorlage OF 1052/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1079/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen

28.11.2023 · Aktualisiert: 02.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 418 entstanden aus Vorlage: OF 1074/1 vom 28.11.2023 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Vorgang: OM 4816/23 OBR 1 Zwischenbescheide des Magistrats vom 08.04.2024 und 29.08.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Kaisersacks im Bereich östlich der Straße Am Hauptbahnhof bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll in eine Fußgängerzone umgewandelt werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) befahrbar sein. 2. Die gesamte Fläche zwischen der Straße Am Hauptbahnhof und Moselstraße soll einen Platzcharakter mit niveaugleichen und barrierefreien Wegebeziehungen erhalten. Der Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er- Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. 3. Die vorhandenen Parkplätze sollen entsprechend entfallen. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 4. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 5. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit adäquaten Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 6. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 7. Im genannten Bereich soll das Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich sein. Begründung: Der sogenannte Kaisersack ist das Entree der Stadt Frankfurt für Hunderttausende Menschen, die täglich am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende, Pendelnde und Anwohnende sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und versperren den Weg. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neu gestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau des Kaisersacks in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu der prachtvollen Straße werden zu lassen, die sie einst war. Der dort stattfindende Kaisermarkt (Wochenmarkt) sollte an der Stelle verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4816 Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 418 wird auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.01.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 36 Beschluss: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 418 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 4338, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024 § 4816, 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 04.06.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Fahrradbügel am Roßmarkt

28.11.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4808 entstanden aus Vorlage: OF 1050/1 vom 02.11.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Fahrradbügel am Roßmarkt Der Magistrat wird gebeten, mindestens zehn weitere Fahrradbügel entlang der Straße Roßmarkt auf Höhe der Hausnummer 21 aufstellen zu lassen. Die Radbügel sollen ans telle von zwei Pkw-Parkplätzen in Höhe der Hausnummer 21 vor der Bäckereifiliale aufgestellt werden und die wenigen bereits bestehenden Radbügel ergänzen. Begründung: Immer mehr Menschen fahren mit dem Fahrrad oder Lastenrad in die Innenstadt zum Einkaufen, finden aber kaum Radbügel, an denen das eigene Fahrrad sicher abgestellt werden kann. Insbesondere rund um Rathenauplatz, Goetheplatz und Roßmarkt befinden sich kaum Radbügel. Durch die Umwandlung zweier Pkw-Stellplätze werden zwanzig Fahrradabstellplätze geschaffen, die zur Linderung des Parkdrucks in der Innenstadt beitragen und dem Einzelhandel und der Gastronomie zugutekommen. Fotos: Google Maps Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 671 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vertragskonformer Eintritt im ehemaligen Stadtbad Mitte

28.11.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4814 entstanden aus Vorlage: OF 1059/1 vom 04.11.2023 Betreff: Vertragskonformer Eintritt im ehemaligen Stadtbad Mitte Der Magistrat wird gebeten, mit dem Betreiber des Schwimmbads in der Hochstraße, dem ehemaligen Stadtbad Mitte, Kontakt aufzunehmen, um einen vertragskonformen Eintrittspreis für das Schwimmbad während de r gesamten Dauer der öffentlichen Nutzung durchzusetzen. Begründung: Dem Ortsbeirat gegenüber wurden Beschwerden geäußert, dass der Betreiber des Schwimmbads vor 09:30 Uhr unter der Woche einen höheren Eintrittspreis für die öffentliche Nutzung verlange als danach. Der Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt und dem Betreiber aus den 90er-Jahren legt jedoch einen Eintrittspreis von nicht mehr als 25 Prozent über den Eintrittspreis in vergleichbaren städtischen Schwimmbädern für mindestens 45 Stunden an fünf Tagen in der Woche fest. Eine Differenzierung nach bestimmten Uhrzeiten erfolgt dort den Eintrittspreis betreffend nicht. Daher erscheint ein höherer Eintrittspreis vor 09:30 Uhr nicht vertragskonform. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 461

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Innovative Sitzbänke für die Innenstadt

28.11.2023 · Aktualisiert: 03.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4820 entstanden aus Vorlage: OF 1077/1 vom 28.11.2023 Betreff: Innovative Sitzbänke für die Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, an den unten aufgeführten Orten 15 Sitzbänke mit Solarbetrieb und Lademöglichkeiten für Handys aufstellen zu lassen. Dies soll als Pilotprojekt angelegt sein, um zu testen, ob diese Sitzbänke angenommen und genutzt werden und ob diese Bänke längere Zeit ohne Beschädigung im öffentlichen Raum Bestand haben. Nach einem Jahr sollte das Projekt evaluiert werden. Mögliche Standorte: 1. Hauptwache auf dem Plateau, nördlich und östlich entlang des Geländers; 2. vor dem Eingang zu McDonalds an der Hauptwache; 3. am Rathenauplatz neben dem Aufzug; 4. Fressgass': auf Höhe des Juweliers Gelber; 5. Liebfrauenberg: neben den bestehenden Sitzbänken, entlang der Straße; 6. Liebfrauenstraße, auf Höhe des Geschäfts "punctum", zwischen den Bäumen; 7. Sandgasse, im nördlichen Bereich; 8. Willy-Brandt-Platz vor dem Eurozeichen in der Grünanlage; 9. wenn möglich am Mainufer (falls die Bänke anlässlich von Festen nicht abgebaut werden müssen), also an Orten, an denen die Bänke dauerhaft installiert werden können. Quelle: https://www.norddisplay.de/marketingequipment/monitor- und-ipad-staender/smartbench-outdoor-solar-fotovoltaik-sitzbank-ibench-mit-ladef unktion.html Begründung: Die Innenstadt, insbesondere Zeil, Hauptwache und Umgebung werden von vielen Menschen täglich genutzt und besucht. Die Sitzbänke bieten nicht nur Gelegenheit zum Ausruhen, sondern dort kann auch das Handy aufgeladen werden. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt erhöht. Durch den Solarbetrieb ist ein Anschluss an das Stromnetz nicht nötig. Somit können diese Bänke sehr flexibel aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 614

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen

28.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2023, OF 1074/1 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettwettbewerb für die Gestaltung des "Kaisersacks" im Bereich östlich der Straße "Am Hauptbahnhof" bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll in eine Fußgängerzone umgewandelt werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) befahrbar sein. 2. Die gesamte Fläche zwischen der Straße "Am Hauptbahnhof" und Moselstraße soll einen Platz-Charakter mit niveaugleichen und behindertengerechten Wegebeziehungen erhalten. Der Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. 3. Die vorhandenen Parkplätze sollen entsprechend entfallen. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 4. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 5. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit adäquaten Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 6. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 7. Im genannten Bereich soll das Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich sein. Begründung: Der sogenannte "Kaisersack" ist das Entrée der Stadt Frankfurt für hunderttausende Menschen, die täglich am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende, Pendelnde und Anwohnende sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und versperren den Weg. Die sich dort treffende Drogenszene führt zu Verunsicherung bei vielen Menschen. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neugestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau des "Kaisersacks" in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu der prachtvollen Straße werden zu lassen, die sie zu früheren Zeiten einst war. Der dort stattfindende Kaisermarkt (Wochenmarkt) sollte an der Stelle verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.10.2023, OF 1062/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 1074/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung OA 418 2023 1. Die Vorlage OF 1062/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1074/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Punkt 2. Die Formulierung "behindertengerecht" durch "barrierefrei" ersetzt wird und, dass der zweite Satz des zweiten Absatzes ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: CDU, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Innovative Sitzbänke für die Innenstadt

28.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2023, OF 1077/1 Betreff: Innovative Sitzbänke für die Innenstadt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten an den unten aufgeführten Orten 15 Sitzbänke mit Solarbetrieb und Lademöglichkeiten für Handys aufstellen zu lassen. Dies soll als Pilotprojekt angelegt sein, um zu testen, ob diese Sitzbänke angenommen und genutzt werden und ob diese Bänke längere Zeit ohne Beschädigung im öffentlichen Raum Bestand haben. Nach einem Jahr sollte das Projekt evaluiert werden. Mögliche Standorte: 1. Hauptwache auf dem Plateau, nördlich und östlich entlang des Geländers. 2. Vor dem Eingang zu McDonalds an der Hauptwache 3. Am Rathenauplatz neben dem Aufzug 4. Fressgass: Auf Höhe des Juweliers Gelber 5. Liebfrauenberg: neben den bestehenden Sitzbänken, entlang der Straße 6. Liebfrauenstraße, auf Höhe des Geschäfts "punctum", zwischen den Bäumen 7. Sandgasse, im nördlichen Bereich 8. Willy-Brandt-Platz vor €-Zeichen in Grünanlage 9. Wenn möglich am Mainufer (falls die Bänke anlässlich von Festen nicht abgebaut werden müssen), also an Orten, an denen die Bänke dauerhaft installiert werden können. Bild: https://www.norddisplay.de/marketingequipment/monitor- und-ipad-staender/smartbench-outdoor-solar-fotovoltaik-sitzbank-ibench-mit-ladef unktion.html Begründung: Die Innenstadt, insbesondere Zeil, Hauptwache und Umgebung werden von vielen Menschen täglich genutzt und besucht. Die Sitzbänke bieten nicht nur Gelegenheit zum Ausruhen, sondern dort kann auch das Handy aufgeladen werden. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt erhöht. Durch den Solarbetrieb ist ein Anschluss an das Stromnetz nicht nötig. Somit können diese Bänke sehr flexibel aufgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 84 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4820 2023 Die Vorlage OF 1077/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen LINKE. Und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD, FDP und Die Partei (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen

09.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1076/1 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Zwischen Opernplatz und Große Bockenheimer Straße, 2. zwischen Kalbächer Gasse und Bieber-gasse/Rathenauplatz, 3. Berliner Straße auf Höhe Neue Kräme, 4. zwischen Paulsplatz/Neue Kräme und Römerberg, 5. zwischen Fahrtor und Mainkai, 6. östliche Zeil auf Höhe Konrad-Adenauer-Straße/Kurt-Schumacher-Straße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2023, OF 1067/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1067/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1076/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Vertragskonformer Eintritt im ehemaligen Stadtbad Mitte

04.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2023, OF 1059/1 Betreff: Vertragskonformer Eintritt im ehemaligen Stadtbad Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit dem Betreiber des Schwimmbads in der Hochstraße, dem ehemaligen Stadtbad Mitte, Kontakt aufzunehmen, um einen vertragskonformen Eintrittspreis des Schwimmbads in der gesamten Dauer der öffentlichen Nutzung durchzusetzen. Begründung: Dem Antragssteller gegenüber wurden Beschwerden geäußert, dass der Betreiber des Schwimmbads vor 9.30 Uhr unter der Woche einen höheren Eintrittspreis für die öffentliche Nutzung verlange als danach. Der Vertrag zwischen Frankfurt und dem Betreiber aus den 90er Jahren legt jedoch einen Eintrittspreis von nicht mehr als 25% über den Eintrittspreis in vergleichbaren städtischen Schwimmbädern für mindestens 45 Stunden an 5 Tagen in der Woche fest. Eine Differenzierung nach bestimmten Uhrzeiten erfolgt dort den Eintrittspreis betreffend nicht. Daher erscheint ein höherer Eintrittspreis vor 9.30 Uhr nicht vertragskonform. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4814 2023 Die Vorlage OF 1059/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Fahrradbügel am Rossmarkt

02.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1050/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Fahrradbügel am Rossmarkt Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mindestens zehn weitere Fahrradbügel entlang der Straße "Rossmarkt" auf Höhe der Hausnummer 21 aufstellen zu lassen. Die Radbügel sollen an Stelle von zwei PKW-Parkplätzen in Höhe der Hausnummer 21 vor der Bäckereifiliale aufgestellt werden und die wenigen bereits bestehenden Radbügel ergänzen. Begründung: Immer mehr Menschen fahren mit dem Fahrrad oder Lastenrad in die Innenstadt zum Einkaufen, finden aber kaum Radbügel, an denen das eigene Fahrrad sicher abgestellt werden kann. Insbesondere rund um Rathenauplatz, Goetheplatz und Rossmarkt befinden sich kaum Radbügel. Durch die Umwandlung zweier PKW-Stellplätze werden zwanzig Fahrradabstellplätze geschaffen, die zur Linderung des Parkdrucks in der Innenstadt beitragen und dem Einzelhandel und der Gastronomie zugute kommen. Fotos: Google Maps Street View Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4808 2023 Die Vorlage OF 1050/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

obilität im Ortsbezirk 1: Radbügel in der Fressgass`

02.11.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1052/1 Betreff: obilität im Ortsbezirk 1: Radbügel in der Fressgass` Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Großen Bockenheimer Straße zwischen Rathenauplatz und Neue Mainzer Straße, der sogenannten Fressgass`, an mindestens fünf geeigneten Stellen verteilt über den Straßenverlauf je zehn Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Der Parkdruck durch Radfahrende in einer der beliebtesten und stärksten frequentierten Fußgängerzonen Frankfurts ist enorm. Täglich lässt sich beobachten, wie Radfahrende um die wenigen noch freien Laternenmasten und Baumschutzgeländer kämpfen, um ihr Rad sicher abstellen und anschließen zu können. Viele Radfahrende finden leider keinen sicheren Abstellplatz vor den Geschäften und ziehen daher oft weiter. Fußgehende und Radfahrende sind nach allen Umfragen und Statistiken die Gruppe, die pro Kopf und Jahr die größten Umsätze im Einzelhandel und der Gastronomie erzielen. Parkmöglichkeiten für Radfahrende leisten somit einen großen Beitrag zur Stärkung des Handels und Dienstleistungsgewerbes in der Innen- und Altstadt. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.12.2023, OF 1079/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1052/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4955 2024 1. Die Vorlage OF 1052/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1079/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegeführung Opernplatz - Goethestraße sichern

10.10.2023 · Aktualisiert: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4579 entstanden aus Vorlage: OF 1011/1 vom 19.09.2023 Betreff: Radwegeführung Opernplatz - Goethestraße sichern Der Magistrat wird gebeten, die Haltelinie vor der Lichtsignalanlage Neue Mainzer Straße/Ecke Goethestraße dauerhaft vor die Goethestraße zurückverlegen und neu markieren zu lassen. Begründung: Ortskundige und ortsfremde Radfahrende, die von der Bockenheimer Landstraße oder Taunusanlage aus den Opernplatz überqueren und in Richtung Goethestraße weiterfahren wollen, haben es schwer, den richtigen Weg zu finden. Auf dem Opernplatz markieren lediglich zwei Pflasterstreifen einen Radweg, der jedoch weder mit Fahrradlogos noch mit entsprechenden Schildern markiert ist. Viele Radfahrende erkennen die Markierungen nicht und überqueren den Opernplatz kreuz und quer. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Freßgass' und Goethestraße wurde baustellenbedingt so angepasst, dass die Haltelinie für Pkw hinter die Goethestraße verlegt wurde. Markierungen für den querenden Radverkehr gibt es nicht. Bei Rot wartende Pkw blockieren nun die Zufahrt für Radfahrende in die Fahrradstraße Goethestraße in beide Richtungen. Das führt des Öfteren zu Beinaheunfällen. Bilder: Google Maps Streetview Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2468 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen

08.10.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2023, OF 1062/1 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettwettbewerb für die Gestaltung des "Kaisersacks" im Bereich östlich der Straße "Am Hauptbahnhof" bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll eine Fußgängerzone werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) benutzbar sein. 2. Die vorhandenen Parkplätze entfallen entsprechend. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 3. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 4. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit angenehmen Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 5. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 6. Die gesamte Fläche zwischen der Straße "Am Hauptbahnhof" und Moselstraße bekommt einen Platz-Charakter, was auch bedeutet, dass es dort nur noch ein Straßenniveau gibt. 7. Im genannten Bereich ist das Abstellen von E-Scootern überall verboten. Da diese Maßnahme eine lange Vorplanung und Umsetzungszeit in Anspruch nehmen wird, sollen sofort folgende, kurzfristige Maßnahmen umgesetzt werden: a) Der genannte Straßenabschnitt der Kaiserstraße wird für den MIV gesperrt b) Der Bereich der Parkplätze und der Straße werden auf das Niveau des Bürgersteigs aufgepflastert. c) Pflanzbeete werden temporär angelegt. d) Im genannten Bereich ist das Abstellen von E-Scootern überall verboten. Begründung: Der sogenannte "Kaisersack" ist das Entrée für viele Besucher der Stadt Frankfurt, die am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende und Bewohner sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und Versperren den Weg. Die sich dort treffende Drogenszene führt zu Verunsicherung bei vielen Besuchern. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neugestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau der Straße, des Wendehammers und der Parkplätze in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu einer prachtvollen Straße werden zu lassen, wie sie es zu früheren Zeiten einst war. Der Kaisermarkt (Wochenmarkt) findet zurzeit schon auf dieser Fläche statt und könnte dort verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Da Frankfurt im Jahr 2024 Gaststadt der Fußball-Europameisterschaft sein wird, ist es nun dringend geboten auch kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen, um den vielen Besuchern ein Frankfurt zu zeigen, in dem man sich gerne aufhält und in dem man sich willkommen fühlt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.11.2023, OF 1074/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 1074/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung OA 418 2023 1. Die Vorlage OF 1062/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1074/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Punkt 2. Die Formulierung "behindertengerecht" durch "barrierefrei" ersetzt wird und, dass der zweite Satz des zweiten Absatzes ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße RosaLuxemburgStraße in Ginnheim (Baujahr 1974)

27.09.2023 · Aktualisiert: 26.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 590/9 Betreff: Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim (Baujahr 1974) Durch den plötzlichen notwendig gewordenen Abriss wegen Einsturzgefahr der Omegabrücke in Griesheim (Baujahr 1973), nachdem bei Routinekontrollen Risse in der Bausubstanz gefunden wurden, ergeben sich Fragen zum Zustand der großen Verkehrsbrücken im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft erbeten: 1. Wann waren die letzten Routinekontrollen mit Messungen zur Standsicherheit der Brücken? 2. Welche Ergebnisse liegen vor? 3. Wie lange ist der ermittelte Zeitkorridor bis zur nächsten grundlegenden und erforderlichen Sanierung? Da beide Bauwerke Bestandteile von Hauptverkehrswegen sind, haben sie eine große Bedeutung für den Verkehrsfluss durch die Stadtteile. Die neue S-Bahnstation Eschersheim ist ausschließlich nur über die Zugänge auf der Maybachbrücke erreichbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 770 2023 Die Vorlage OF 590/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Radwegeführung Opernplatz – Goethestraße sichern

19.09.2023 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1011/1 Betreff: Radwegeführung Opernplatz - Goethestraße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haltelinie vor der LSA Neue Mainzer Straße / Goethestraße dauerhaft vor die Goethestraße zurückverlegen und neu markieren zu lassen. Außerdem sollen Markierungen zur Radwegeführungen auf der Fahrbahn und über den benachbarten Opernplatz in Richtung Taunusanlage inkl. Fahrrad-Logo ergänzt werden, um die Verkehrsführung für den PKW- und Radverkehr sicher und eindeutig zu machen. Begründung: Ortskundige und ortsfremde Radfahrende, die von der Bockenheimer Landstraße oder Taunusanlage aus den Opernplatz überqueren und in Richtung Goethestraße weiterfahren wollen, haben es schwer, den richtigen Weg zu finden. Auf dem Opernplatz markieren lediglich zwei Pflasterstreifen einen Radweg, der jedoch weder mit Fahrradlogos noch mit entsprechenden Schildern markiert ist. Viele Radfahrende erkennen die Markierungen nicht und überqueren den Opernplatz kreuz und quer. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Fressgass und Goethestraße wurde baustellenbedingt so angepasst, dass die Haltelinie für PKW hinter die Goethestraße verlegt wurde. Markierungen für den querenden Radverkehr gibt es nicht. Bei Rot wartende PKW blockieren nun die Zufahrt für Radfahrende in die Fahrradstraße Goethestraße in beide Richtungen. Das führt des Öfteren zu Beinaheunfällen. Bilder: Google Maps Streetview Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4579 2023 Die Vorlage OF 1011/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragtenors ersatzlosgestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochstraße vor Falschparkenden schützen I

12.09.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4389 entstanden aus Vorlage: OF 950/1 vom 22.08.2023 Betreff: Hochstraße vor Falschparkenden schützen I Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg entlang der Hochstraße zwischen den Hausnummern 46 bis 56 Poller oder, falls die Gehwegbreite es zulässt, Fahrradbügel parallel zur Fahrbahn anbringen zu lassen, um den Bürgersteig vor Falschparkenden zu schützen, ähnlich wie bereits auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Sollte der Gehweg zu schmal sein, sind andere Alternativen zu prüfen, wie z. B. Frankfurter Hüte o. Ä. Begründung: Falschparkende blockieren oftmals den Gehweg oder parken halb auf der Straße, was wiederum den Verkehr behindert. Ebenso gibt es vor Ort bisher keine Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Gegenüberliegende Straßenseite Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 301 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochstraße vor Falschparkenden schützen II

12.09.2023 · Aktualisiert: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4390 entstanden aus Vorlage: OF 951/1 vom 22.08.2023 Betreff: Hochstraße vor Falschparkenden schützen II Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg vor der Hochstraße 53, zwischen Einfahrt und Unterführung, Fahrradbügel parallel zur Fahrbahn anbringen zu lassen, um das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Begründung: Aufgrund der im näheren Umkreis zahlreich vorhandenen Parkhäuser besteht keine Notwendigkeit, auf dem Gehweg zu parken. Stattdessen besteht aufgrund von Einzelhandel sowie Arztpraxen vor Ort Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, welche im Umkreis bereits stark genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2348 Aktenzeichen: 66-3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Hochstraße vor Falschparkenden schützen II

22.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 951/1 Betreff: Hochstraße vor Falschparkenden schützen II Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg vor Hochstraße 53 zwischen Einfahrt und Unterführung Fahrradbügel parallel zur Fahrbahn anbringen zu lassen, um das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Begründung: Aufgrund der im näheren Umkreis zahlreich vorhandenen Parkhäuser besteht keine Notwendigkeit, auf dem Gehweg zu parken. Stattdessen besteht aufgrund von Einzelhandel sowie Arztpraxen vor Ort Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, welche im Umkreis bereits stark genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4390 2023 Die Vorlage OF 951/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Hochstraße vor Falschparkenden schützen I

22.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 950/1 Betreff: Hochstraße vor Falschparkenden schützen I Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg entlang der Hochstraße zwischen Hausnummer 46-56 Poller oder falls die Gehwegbreite es zulässt, Fahrradbügel parallel zur Fahrbahn anbringen zu lassen, um den Bürgersteig vor Falschparkenden zu schützen, ähnlich wie bereits auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Sollte der Gehweg zu schmal sein, sind andere Alternativen zu prüfen, wie z.B. Frankfurter Hüte o.Ä. Begründung: Falschparkende blockieren oftmals den Gehweg oder parken halb auf der Straße, was wiederum den Verkehr behindert. Ebenso gibt es vor Ort bisher keine Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Gegenüberliegende Straßenseite Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4389 2023 Die Vorlage OF 950/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mitnutzung des Fußwegs Hochstraße für Radfahrerinnen und Fahrradfahrer ermöglichen

19.06.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 917/1 Betreff: Mitnutzung des Fußwegs Hochstraße für Radfahrerinnen und Fahrradfahrer ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den nördlichen Fußweg entlang der Hochstraße zwischen Eschenheimer Tor und Börsenstraße wieder für Radfahrer*innen freizugeben. Begründung: Bis vor Kurzem war die Nutzung des Gehwegs an dieser Stelle für Radfahrer*innen erlaubt. Nach Einrichtung der Baustelle an der Rentenbank, die für Jahre Bestand haben wird, wurde diese Erlaubnis zurückgenommen. Gerade für Nutzer*innen des in diesem Gebiet ansässigen Fitnessstudios, die häufig mit dem Rad aus Richtung Nordend kommen, hat sich so die Anreise erschwert. Bislang wurde nicht über Konflikte und Unfälle zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dieser Stelle berichtet, die eine gemeinsame Nutzung mehrerer Verkehrsteilnehmer*innen hinderlich sein könnte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 917/1 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren

21.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3763 entstanden aus Vorlage: OF 773/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit dem ASE, dem Straßenverkehrsamt, dem Grünflächenamt, dem Grundstückseigentümer des Sofitel sowie dem Ortsbeirat 1 an der Alten Oper einzuberufen mit dem Ziel, den illegalen Abkürzungsverkehr von der Bockenheimer Anlage über den Opernplatz und die Liesel-Christ-Anlage zur Hochstraße dauerhaft abzustellen. Die Anzahl der Fahrradständer auf dem Opernplatz ist nach wie vor unbefriedigend. Der Ortstermin soll daher anschließend genutzt werden, um mit Vertretern des Magistrats weitere geeignete Standorte zu identifizieren. Begründung: Seit der Fertigstellung des Sofitel Hotels lässt sich täglich beobachten, dass Pkw und insbesondere Taxen verkehrs- und rechtswidrig von der Bockenheimer Anlage kommend in die Fußgängerzone am Opernplatz bzw. an der Liesel-Christ-Anlage (neben der Einfahrt zum Parkhaus Alte Oper) einfahren, um dann über die Privatstraße des Sofitel Hotels auf die Hochstraße (und umgekehrt) abzukürzen. An der Einfahrt zur Fußgängerzone befinden sich sowohl das Verkehrszeichen Nr. 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" als auch das Verkehrszeichen Nr. 242 "Fußgängerzone". Danach ist den Pkw untersagt, diesen Bereich zu nutzen. Dennoch fahren täglich Dutzende Fahrzeuge hier in die Fußgängerzone, um auf die Hochstraße abzukürzen. Anwohnende, zu Fuß Gehende als auch Radfahrende wurden schon mehrfach in der Fußgängerzone fast angefahren oder genötigt, durch lautes Hupen Platz zu machen. Ferner wurde schon öfters beobachtet, wie Pkw aus der Leerbachstraße kommend nicht links auf die Bockenheimer Anlage abbiegen, sondern entgegen der Fahrtrichtung geradeaus in die Fußgängerzone fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1823 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2127 Antrag vom 16.02.2024, OF 1156/1 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5217 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Mobilitätswende IV: Fahrradabstellmöglichkeiten Kleine Hochstraße

28.02.2023 · Aktualisiert: 19.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 770/1 Betreff: Mobilitätswende IV: Fahrradabstellmöglichkeiten Kleine Hochstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Kleinen Hochstraße 5 vor dem "Club Voltaire" ausreichend Radbügel zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: Kund*innen und Besucher*innen haben derzeit keine sicheren Abstell-möglichkeiten für Ihre Fahrräder, da dort zahllose PKW den Platz beanspruchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 770/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 770/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 3 GRÜNE (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren

28.02.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 773/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Ortstermin mit dem ASE, Straßenverkehrsamt, dem Grünflächenamt, dem Grundstückseigentümer des SOFITEL sowie dem Ortsbeirat 1 an der Alten Oper einzuberufen mit dem Ziel, den illegalen Abkürzungsverkehr von der Bockenheimer Anlage über den Opernplatz und die Liesel-Christ-Anlage zur Hochstraße dauerhaft abzustellen. Begründung: Seit der Fertigstellung des Sofitel Hotels lässt sich täglich beobachten, dass PKW und insbesondere Taxen verkehrs- und rechtswidrig von der Bockenheimer Anlage kommend in die Fußgängerzone am Opernplatz bzw. an der Liesel-Christ-Anlage (neben der Einfahrt zum Parkhaus Alte Oper) einfahren, um dann über die Privatstraße des Sofitel Hotels auf die Hochstraße (und umgekehrt) abzukürzen. An der Einfahrt zur Fußgängerzone befinden sich sowohl das Verkehrszeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) als auch das Verkehrszeichen Nr. 242 (Fußgängerzone). Danach ist den PKW untersagt, diesen Bereich zu nutzen. Dennoch fahren täglich Dutzende Fahrzeuge hier in die Fußgängerzone, um auf die Hochstraße abzukürzen. Anwohnende, Fußgehende als auch als Radfahrende wurden schon mehrfach in der Fußgängerzone fast angefahren oder genötigt, durch lautes Hupen Platz zu machen. Ferner wurde schon öfters beobachtet, wie PKW aus der Leerbachstraße kommend nicht links auf die Bockenheimer Anlage abbiegen, sondern entgegen der Fahrtrichtung geradeaus in die Fußgängerzone fahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3763 2023 Die Vorlage OF 773/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Anzahl der Fahrradständer auf dem Opernplatz ist nach wie vor unbefriedigend. Der Ortstermin soll daher anschließend genutzt werden, um mit Vertretern des Magistrats weitere geeignete Standorte zu identifizieren." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nutzung der leer stehenden Gebäude des THW in der Königsberger Straße 6

14.02.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3535 entstanden aus Vorlage: OF 254/7 vom 30.01.2023 Betreff: Nutzung der leer stehenden Gebäude des THW in der Königsberger Straße 6 Vorgang: OM 2505/13 OBR 7; ST 100/14; V 1322/15 OBR 7; ST 1050/15 Der Magistrat wird gebeten, das THW bzw. das Bundesamt für Immobilien zu kontaktieren und zu klären: - Ist eine Nutzung für die seit Jahren leer stehenden Gebäude des THW in der Königsberger Straße 6 zeitnah vorgesehen? Wenn ja, wann soll diese erfolgen? - Wenn nein, k ann eine Nutzung für kommunale Belange - auch in Form einer Zwischennutzung - in Aussicht gestellt werden? Begründung: Seit Jahren schaut der Ortsbeirat zu, wie die Gebäude des THW in der Königsberger Straße verfallen. Anfragen bezüglich einer privaten Nutzung, um z. B. den Mangel an Nahversorgung im Quartier im Industriehof zu begegnen, wurden negativ beantwortet. Ob es in absehbarer Zeit zu einer Nutzung kommt, konnte das THW nicht bestätigen. Angesichts des Mangels an öffentlichem Raum ist der jahrelange Leerstand der Gebäude des THW in der Königsberger Straße eine pure Verschwendung und nicht hinnehmbar. Sollte das THW keine aktuellen Pläne für eine Nutzung haben, wäre mit dem Bundesamt für Immobilien zu verhandeln, ob die Gebäude für die Stadt Frankfurt zur Verfügung gestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 100 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1050 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2142 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-11

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nutzung der leer stehenden Gebäude des THW in der Königsberger Straße 6

30.01.2023 · Aktualisiert: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 254/7 Betreff: Nutzung der leer stehenden Gebäude des THW in der Königsberger Straße 6 Vorgang: ST 100/14; ST 1050/15 Der Magistrat wird gebeten, das THW bzw. das Bundesamt für Immobilien zu kontaktieren und zu klären: Ist eine Nutzung für die seit Jahren leer stehenden Gebäude des THW in der Königsberger Straße 6 zeitnah vorgesehen? Wenn ja, wann soll diese erfolgen? Wenn nein: Kann eine Nutzung für kommunale Belange - auch in Form einer Zwischennutzung - in Aussicht gestellt werden? Begründung: Seit Jahren schaut der OBR zu, wie das Gebäude des THW in der Königsberger Straße verfällt. Anfragen bezüglich einer privaten Nutzung, um z.B. den Mangel an Nahversorgung im Quartier im Industriehof zu begegnen, wurden negativ beantwortet. Ob es in absehbarer Zeit zu einer Nutzung kommt, konnte das THW nicht bestätigen. Angesichts des Mangels an öffentlichem Raum ist der jahrelange Leerstand des Gebäudes des THW in der Königsberger Straße eine pure Verschwendung und nicht hinnehmbar. Sollte das THW keine aktuellen Pläne für eine Nutzung haben, wäre mit dem Bundesamt für Immobilien zu verhandeln, ob die Gebäude für die Stadt Frankfurt zur Verfügung gestellt werden können. . Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 100 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1050 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3535 2023 Die Vorlage OF 254/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und FREIE WÄHLER gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren

24.01.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2023, OA 313 entstanden aus Vorlage: OF 705/1 vom 03.01.2023 Betreff: Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Vervollständigung und gestalterischen Aufwertung des Goetheplatzes und des Rathenauplatzes, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden von der Hauptwache zur Alten Oper und zur Verringerung des Verkehrslärms zu treffen: 1. Der Straßenabschnitt der Börsenstraße und des Goetheplatzes zwischen Börsenplatz und Junghofstraße wird für den Pkw- und Lkw-Verkehr testweise für ein Jahr gesperrt und zur Fußgängerzone umgewidmet. Die Parkplätze entfallen. Der Radverkehr darf diesen Abschnitt weiterhin befahren. Der Anlieferverkehr darf zu definierten Zeiten zur Belieferung einfahren. 2. Die Beschilderungen und Straßenmarkierungen in der Börsenstraße und am Eschenheimer Tor werden angepasst. Der Pkw-Verkehr in Richtung Süden wird ab Eschenheimer Tor über die Bockenheimer Anlage und Taunusanlage geführt. 3. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Biebergasse/Kalbächer Gasse/Börsenstraße/Goetheplatz wird abgeschaltet. Markierungen im Fahrbahnbereich weisen auf den Vorrang der zu Fuß Gehenden hin. 4. Im ehemaligen Fahrbahnbereich auf der Fahrbahn entlang der Plätze sowie auf den ehemaligen Pkw-Parkplätzen sollen Radbügel und Bänke in ausreichender Anzahl installiert werden. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufwertung, Begrünung und Beschattung des Rathenau- und Goetheplatzes wurden vom Ortsbeirat 1 begrüßt und beschlossen. Damit die Bereiche auch als Plätze wahrgenommen und genutzt werden können, ist jedoch der Entfall der flankierenden und trennenden Straße Goetheplatz notwendig. Insbesondere die Querungsmöglichkeiten der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße über den Goetheplatz zur Hauptwache werden dadurch erst nutzbar und attraktiv. Die bestehende Fußgängerzone zwischen Zeil und Große Bockenheimer Straße (Freßgass') wird nicht mehr durch eine dreispurige Straße unterbrochen und der Abschnitt der Börsenstraße wird zur fußläufigen Verbindung zum Börsenplatz. Einzelhandel und Gastronomie profitieren von dem Wegfall der Barriere und der Durchlässigkeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Goetheplatz und Roßmarkt werden so erstmals als geschlossene Platzflächen erlebbar und von den Menschen nutzbar. Lärm, Abgase und Autoposer gehören dann der Vergangenheit an. In diesem Zuge müssen auch die Zufahrten zu den Parkhäusern Börse und Schillerpassage neu geregelt, markiert und beschildert werden. Nach einer erfolgreichen Testphase von einem Jahr sollen Optimierungen durchgeführt und die Verkehrsführung verstetigt werden. Dann können gestalterische Maßnahmen wie der Umbau der Fahrbahn zur Platzfläche und Flächen für die Außengastronomie umgesetzt werden. Bild: Google Maps Street View Bild unten: Geoportal Frankfurt, Eintragungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1580 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 25 Der Tagesordnungspunkt 25. wird vorgezogen und vor den übrigen TO-I-Punkten 7., 11. und 14. behandelt. Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3025, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023 Aktenzeichen: 32-1

OI (Initiative Ortsbeirat)

Benennung Nini-und-Carry-Hess-Platz

24.01.2023 · Aktualisiert: 05.03.2025

S A C H S T A N D : Initiative vom 24.01.2023, OI 15 entstanden aus Vorlage: OF 703/1 vom 03.01.2023 Betreff: Benennung Nini-und-Carry-Hess-Platz Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die bisher namenlose Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße in "Nini-und-Carry-Hess-Platz" zu benennen. Damit wird an die künstlerischen Verdienste und das fotografische Lebenswerk der Schwestern Hess sowie an deren Verfolgung während des Nationalsozialismus erinnert. Der Magistrat wird gebeten, eine entsprechende Platzbeschilderung und ein Zusatzschild über das Leben und Wirken der Geschwister Hess anbringen zu lassen. Die Schwestern Stefanie Hess (genannt Nini, geb. 21. August 1884; gest. 1943 in Auschwitz) und Cornelia Hess (genannt Carry, geb. 11. November 1889; gest. 1957 in Chur, Schweiz) wuchsen in einer liberalen jüdischen Kaufmannsfamilie in Frankfurt auf. 1913 gründeten die beiden Fotografinnen ein Fotoatelier in der Börsenstraße, das bald zu den angesehensten Studios in Deutschland gehörte und einen weltweiten guten Ruf genoss. Die Schwestern wurden berühmt für ihre Porträt-, Theater- und Tanzfotografien. Auch widmeten sie sich der Akt-, Mode- und Architekturfotografie. Carry Hess erhielt 1912 einen Preis für Professionelle Fotografie in der Kategorie "Kunstfotografie" auf der Allgemeinen Deutschen Fotoausstellung in Heidelberg. Nini und Carry Hess fotografierten zahlreiche Prominente und Künstlerinnen, darunter Thomas Mann und Katia Mann, den Maler Max Beckmann, den Schriftsteller Alfred Döblin und den Komponisten Paul Hindemith. Zum Kreis der Porträtierten zählten auch berühmte Bühnenstars und Tänzerinnen. Mit ihren Porträts gelang es Nini und Carry Hess, psychologisch einfühlsam die Individualität der jeweiligen Person herauszuarbeiten. Die Bildsprache der beiden Fotografinnen rechnet man der vom Bauhaus inspirierten Richtung des "Neuen Sehens" zu. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit waren viel beachtete Frauenporträts, die dazu beitrugen, das charakteristische Bild der modernen, emanzipierten "Neuen Frau" in der Weimarer Zeit zu prägen. Nini und Carry Hess verfügten über einen festen Anstellungsvertrag mit dem Frankfurter Theater, damals eines der wichtigsten Häuser in Deutschland. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 kündigte das Theater ihnen den Vertrag aus "rassischen Gründen" auf. Carry Hess flüchtete nach Paris, während ihre Schwester Nini das Atelier weiterführte. In der Reichspogromnacht 1938 zerstörten Banden der SA das Fotoatelier und das Bildarchiv der Schwestern vollständig. 1942 wurden Nini Hess und ihre Mutter Lina Hess von den Nationalsozialisten deportiert und 1943 im Konzentrationslager Auschwitz ermordet. Carry Hess floh in die französischen Pyrenäen und kehrte nach Kriegsende nach Paris zurück. Sie konnte jedoch nicht mehr als Fotografin arbeiten, da sie inzwischen auf einem Auge erblindet war. Während ihrer letzten Lebensphase kämpfte Carry Hess mit den deutschen Behörden um finanzielle Wiedergutmachung. Noch ehe es zur Auszahlung einer Entschädigung kam, starb sie verarmt bei einem Kuraufenthalt in der Schweiz im August 1957. Das Museum Giersch der Goethe-Universität Frankfurt sowie das Deutsche Theatermuseum in München würdigten die Künstlerinnen bereits mit Ausstellungen. Stolpersteine zum Gedenken an Nini und Carry Hess befinden sich vor ihrer letzten Meldeadresse Unter den Eichen 7. Die Schwestern Hess sind bereits im Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen (Vorschlagsliste) aufgeführt. Die Benennung entspricht den Vorgaben des Leitfadens zur Straßenbenennung, Stand Januar 2017. Insbesondere die unter Punkt 2.4 Benennung nach Personen aufgeführten Kriterien werden erfüllt. Durch die Benennung werden zwei Frauen geehrt, die sich um das Gemeinwohl und die Kunst in Frankfurt verdient gemacht haben und von den Nationalsozialisten verfolgt bzw. getötet wurden. Sie haben einen direkten Bezug zur Örtlichkeit, da sich ihr Fotoatelier in unmittelbarer Nähe in der Börsenstraße befand. Gemäß Punkt 2.6 müssen keine Straßennamen oder Anliegeradressen geändert werden, da es sich um eine Grünfläche inmitten der Börsenstraße handelt. Anlagen: Stolpersteine Nini Hess, Carry Hess, Unter den Eichen 7 (Wikipedia) Zu benennende Fläche der Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße (Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3405 Bericht des Magistrats vom 12.06.2023, B 256 Bericht des Magistrats vom 19.01.2024, B 36 Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 94 Versandpaket: 01.02.2023

OF (Antrag Ortsbeirat )

Notwendige finanzielle Mittel bereitstellen für Folgekosten Verkehrsversuch Rathenauplatz/Goetheplatz

24.01.2023 · Aktualisiert: 03.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2023, OF 732/1 Betreff: Notwendige finanzielle Mittel bereitstellen für Folgekosten Verkehrsversuch Rathenauplatz/Goetheplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat richtet einen Betroffenenfonds ein und stattet diesen mit einem Betrag in Höhe von 5.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget aus. Die Mittel des Fonds sollen genutzt werden, um die Behandlung von psychischen und physischen Schäden, die aus der Antragsarbeit des Ortsbeirats bei Vertreter*innen der IHK Frankfurt und lokalen Bürgerinitiativen entstehen, zumindest teilweise zu kompensieren. Die entstandenen Behandlungskosten sind von den Betroffenen bei der Stadtverwaltung mit Belegen nachzuweisen und abzurechnen. Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung, dem Ortsbeirat die Abrechnungen und Nachweise in Kopie vorzulegen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Es ist hochwahrscheinlich, dass bereits beim Lesen des Antrags OF 705/1 einzelne Personen dauerhafte psychische und physische Schäden erleiden werden - u.a. Schlaganfälle, Herzstillstand und Traumata sind denkbar. Der Ortsbeirat ist sich seiner Verantwortung dafür bewusst und stellt entsprechend Mittel zur Verfügung, um die Betroffenen zu unterstützen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.01.2023, OF 705/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 313 2023 1. Die Vorlage OF 705/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 732/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die Partei und fraktionslos gegen CDU , FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und fraktionslos gegen LINKE. und Die Partei (= Annahme)

Partei: Die_PARTEI

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn Haltepunkt Ginnheim

19.01.2023 · Aktualisiert: 01.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2023, OF 443/9 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn Haltepunkt Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Neubau des S-Bahn Haltepunkts Ginnheim folgende Einwendungen vorzutragen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts wird dahingehend überarbeitet, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Hochstraße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station Ginnheim genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Der Beschluss der StVV vom 06.09.2012 ist insoweit zu revidieren. Begründung: ad 1: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit ST 2179 vom 14.12.20 kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. ad 2: Die in Ziff. 5.4 des Erläuterungsberichts (S. 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, U-Bahn U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle Niddapark und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als 10 Jahren (StVV-Beschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 311 2023 1. Die Vorlage OF 443/9 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass zum einen der erste Satz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunktes Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen:" und zum anderen der letzte Satz von Ziffer 2. gestrichen wird. 2. Aufgrund des nahenden Fristablaufs wird der Ortsvorsteher zusätzlich gebeten, den unveränderten Antrag vorab an den zuständigen Sachbearbeiter zu leiten. Abstimmung: zu 1. und 2. Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren

03.01.2023 · Aktualisiert: 03.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 705/1 Betreff: Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Vervollständigung und gestalterischen Aufwertung des Goetheplatzes und des Rathenauplatzes, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgehenden von der Hauptwache zur Alten Oper und zur Verringerung des Verkehrslärms zu treffen: 1. Der Straßenabschnitt der Börsenstraße und des Goetheplatzes zwischen Börsenplatz und Junghofstraße wird für den PKW- und LKW-Verkehr testweise für ein Jahr gesperrt und zur Fußgängerzone umgewidmet. Die Parkplätze entfallen. Der Radverkehr darf diesen Abschnitt weiterhin befahren. Der Anlieferverkehr darf zu definierten Zeiten zur Belieferung einfahren. 2. Die Beschilderungen und Straßenmarkierungen in der Börsenstraße und am Eschenheimer Tor werden angepasst. Der PKW-Verkehr in Richtung Süden wird ab Eschenheimer Tor über die Bockenheimer Anlage und Taunusanlage geführt. 3. Die LSA an der Kreuzung Biebergasse / Kalbächer Gasse / Börsenstraße / Goetheplatz wird abgeschaltet. Markierungen im Fahrbahnbereich weisen auf den Vorrang der Fußgehenden hin. 4. Im ehemaligen Fahrbahnbereich auf der Fahrbahn entlang der Plätze sowie auf den ehemaligen PKW-Parkplätzen sollen Radbügel und Bänke in ausreichender Anzahl installiert werden. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufwertung, Begrünung und Beschattung des Rathenau- und Goetheplatzes wurden vom Ortsbeirat 1 begrüßt und beschlossen. Damit die Bereiche auch als Plätze wahrgenommen und genutzt werden können, ist jedoch der Entfall der flankierenden und trennenden Straße "Goetheplatz" notwendig. Insbesondere die Querungsmöglichkeiten der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße über den Goetheplatz zur Hauptwache werden dadurch erst nutzbar und attraktiv. Die bestehende Fußgängerzone zwischen Zeil und Fressgass` wird nicht mehr durch eine dreispurige Straße unterbrochen und der Abschnitt der Börsenstraße wird zur fussläufigen Verbindung zum Börsenplatz. Einzelhandel und Gastronomie profitieren von dem Wegfall der Barriere und der Durchlässigkeit für Fußgehende und Radfahrende. Goetheplatz und Rossmarkt werden so erstmals als geschlossene Platzflächen erlebbar und von den Menschen nutzbar. Lärm, Abgase und Autoposer gehören dann der Vergangenheit an. In diesem Zuge müssen auch die Zufahrten zu den Parkhäusern Börse und Schillerpassage neu geregelt, markiert und beschildert werden. Nach einer erfolgreichen Testphase von einem Jahr sollen Optimierungen durchgeführt und die Verkehrsführung verstetigt werden. Dann können gestalterische Maßnahmen wie der Umbau der Fahrbahn zur Platzfläche und Flächen für die Außengastronomie umgesetzt werden. Bild: Google Maps Street View Bild unten: Geoportal Frankfurt, Eintragungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.01.2023, OF 732/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 313 2023 1. Die Vorlage OF 705/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 732/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die Partei und fraktionslos gegen CDU , FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und fraktionslos gegen LINKE. und Die Partei (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Benennung Nini-und-Carry-Hess-Platz

03.01.2023 · Aktualisiert: 03.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 703/1 Betreff: Benennung Nini-und-Carry-Hess-Platz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative (OI) beschließen: Der Ortsbeirat 1 benennt die bisher namenlose Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße in "Nini-und-Carry-Hess-Platz". Damit wird an die künstlerischen Verdienste und das fotografische Lebenswerk der Schwestern Hess sowie an deren Verfolgung während des Nationalsozialismus erinnert. Der Magistrat wird gebeten, eine entsprechende Straßenbeschilderung und ein Zusatzschild über das Leben und Wirken der Geschwister Hess anbringen zu lassen. Begründung: Die Schwestern Stefanie Hess (genannt Nini, geb. 21. August 1884; gest. 1943 in Auschwitz) und Cornelia Hess (genannt Carry, geb. 11. November 1889; gest. 1957 in Chur, Schweiz) wuchsen in einer liberalen jüdischen Kaufmannsfamilie in Frankfurt auf. 1913 gründeten die beiden Fotografinnen ein Foto-Atelier in der Börsenstraße, das bald zu den angesehensten Studios in Deutschland gehörte und einen weltweiten guten Ruf genoss. Die Schwestern wurden berühmt für ihre Porträt-, Theater- und Tanzfotografien. Auch widmeten sie sich der Akt-, Mode- und Architekturfotografie. Carry Hess erhielt 1912 einen Preis für Professionelle Fotografie in der Kategorie "Kunstfotografie" auf der Allgemeinen Deutschen Fotoausstellung in Heidelberg. Nini und Carry Hess fotografierten zahlreiche Prominente und Künstlerinnen, darunter Thomas Mann und Katia Mann, den Maler Max Beckmann, den Schriftsteller Alfred Döblin und den Komponisten Paul Hindemith. Zum Kreis der Porträtierten zählten auch berühmte Bühnenstars und Tänzerinnen. Mit ihren Porträts gelang es Nini und Carry Hess, psychologisch einfühlsam die Individualität der jeweiligen Person herauszuarbeiten. Die Bildsprache der beiden Fotografinnen rechnet man der vom Bauhaus inspirierten Richtung des "Neuen Sehens" zu. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit waren viel beachtete Frauenporträts, die dazu beitrugen, das charakteristische Bild der modernen, emanzipierten "Neuen Frau" in der Weimarer Zeit zu prägen. Nini und Carry Hess verfügten über einen festen Anstellungsvertrag mit dem Frankfurter Theater, damals eines der wichtigsten Häuser in Deutschland. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 kündigte das Theater ihnen den Vertrag aus "rassischen Gründen" auf. Carry Hess flüchtete nach Paris, während ihre Schwester Nini das Atelier weiterführte. In der Reichspogromnacht 1938 zerstörten Banden der SA das Fotoatelier und das Bildarchiv der Schwestern vollständig. 1942 wurden Nini und ihre Mutter Lina Hess von den Nationalsozialisten deportiert und 1943 im Konzentrationslager Auschwitz ermordet. Carry Hess floh in die französischen Pyrenäen und kehrte nach Kriegsende nach Paris zurück. Sie konnte jedoch nicht mehr als Fotografin arbeiten, da sie inzwischen auf einem Auge erblindet war. Während ihrer letzten Lebensphase kämpfte Carry Hess mit den deutschen Behörden um finanzielle Wiedergutmachung. Noch ehe es zur Auszahlung einer Entschädigung kam, starb sie verarmt bei einem Kuraufenthalt in der Schweiz im August 1957. Das Museum Giersch der Goethe-Universität Frankfurt sowie das Deutsche Theatermuseum in München würdigten die Künstlerinnen bereits mit Ausstellungen. Stolpersteine zum Gedenken an Nini und Carry Hess befinden sich vor ihrer letzten Meldeadresse Unter den Eichen 7. Die Schwestern Hess sind bereits im Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen (Vorschlagsliste) aufgeführt. Die Benennung entspricht den Vorgaben des Leitfadens zur Straßenbenennung, Stand Januar 2017. Insbesondere die unter Punkt 2.4 Benennung nach Personen aufgeführten Kriterien werden erfüllt. Durch die Benennung werden zwei Frauen geehrt, die sich um das Gemeinwohl und die Kunst in Frankfurt verdient gemacht haben und von den Nationalsozialisten verfolgt bzw. getötet wurden. Sie haben einen direkten Bezug zur Örtlichkeit, da sich ihr Fotoatelier in unmittelbarer Nähe in der Börsenstraße befand. Gemäß Punkt 2.6 müssen keine Straßennamen oder Anliegeradressen geändert werden, da es sich um eine Grünfläche inmitten der Börsenstraße handelt. Anlagen: Stolpersteine Nini Hess, Carry Hess, Unter den Eichen 7 (Wikipedia) Zu benennende Fläche der Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße (Google Maps) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 703/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. erklärt. Beschluss: Initiative OI 15 2023 Die Vorlage OF 703/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des zweiten Absatzes das Wort "Straßenbeschilderung" ersetzt wird durch das Wort "Platzbeschilderung" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und Die Partei

Partei: GRÜNE

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