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Benennung Nini-und-Carry-Hess-Platz

Vorlagentyp: OI Ortsbeirat 1

Initiative

Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die bisher namenlose Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße in "Nini-und-Carry-Hess-Platz" zu benennen. Damit wird an die künstlerischen Verdienste und das fotografische Lebenswerk der Schwestern Hess sowie an deren Verfolgung während des Nationalsozialismus erinnert. Der Magistrat wird gebeten, eine entsprechende Platzbeschilderung und ein Zusatzschild über das Leben und Wirken der Geschwister Hess anbringen zu lassen.