Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Fahrradbügel am Roßmarkt
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Bisheriger Verlauf
02.11.2023
28.11.2023
08.04.2024
Antrag Ortsbeirat
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Fahrradbügel am Rossmarkt
Details im PARLIS OF_1050-1_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Fahrradbügel am Roßmarkt
Details im PARLIS OM_4808_2023Stellungnahme des Magistrats
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Fahrradbügel am Roßmarkt
Details im PARLIS ST_671_202402.11.2023
Antrag Ortsbeirat
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Fahrradbügel am Rossmarkt
Details im PARLIS OF_1050-1_202328.11.2023
Anregung Ortsbeirat
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Fahrradbügel am Roßmarkt
Details im PARLIS OM_4808_202308.04.2024
Stellungnahme des Magistrats
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Fahrradbügel am Roßmarkt
Details im PARLIS ST_671_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4808 entstanden aus Vorlage: OF 1050/1 vom 02.11.2023
Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Fahrradbügel am Roßmarkt
Der Magistrat wird gebeten, mindestens zehn weitere Fahrradbügel entlang der Straße Roßmarkt auf Höhe der Hausnummer 21 aufstellen zu lassen. Die Radbügel sollen ans telle von zwei Pkw-Parkplätzen in Höhe der Hausnummer 21 vor der Bäckereifiliale aufgestellt werden und die wenigen bereits bestehenden Radbügel ergänzen. Begründung:
Immer mehr Menschen fahren mit dem Fahrrad oder Lastenrad in die Innenstadt zum Einkaufen, finden aber kaum Radbügel, an denen das eigene Fahrrad sicher abgestellt werden kann. Insbesondere rund um Rathenauplatz, Goetheplatz und Roßmarkt befinden sich kaum Radbügel. Durch die Umwandlung zweier Pkw-Stellplätze werden zwanzig Fahrradabstellplätze geschaffen, die zur Linderung des Parkdrucks in der Innenstadt beitragen und dem Einzelhandel und der Gastronomie zugutekommen. Fotos: Google Maps Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 671
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1