Meine Nachbarschaft: Zum Apothekerhof
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Ampelanlage Siemensstraße/Ecke Heisterstraße erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2141 entstanden aus Vorlage: OF 430/5 vom 18.04.2022 Betreff: Ampelanlage Siemensstraße/Ecke Heisterstraße erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage Siemensstraße/Ecke Heisterstraße in der Erneuerungsplanung auf die Prioritätenliste zu setzen. Begründung: Der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Willemerschule quert vermehrt sowohl die Siemensstraße als auch die Heisterstraße. Leider sind die Querungsmöglichkeiten derzeit nicht optimal. Durch eine neue Ampelanlage an der Einmündung der Heisterstraße in die Siemensstraße kann das Überqueren sicherer gestaltet werden. Gleichzeitig können Autofahrerinnen und Autofahrer, die aus der Heisterstraße in die Siemensstraße fahren möchten, eine eigene Grünphase erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2047 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Ampelanlage Siemensstraße/Ecke Heisterstraße erneuern
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2022, OF 430/5 Betreff: Ampelanlage Siemensstraße/Ecke Heisterstraße erneuern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ampelanlage Siemensstraße/Heisterstraße in der Erneuerungsplanung auf die Prioritätenliste zu setzen. Begründung: Der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Willemerschule quert vermehrt sowohl die Siemensstraße als auch die Heisterstraße. Leider sind die Querungsmöglichkeiten derzeit nicht optimal. Durch eine neue Ampelanlage an der Einmündung der Heisterstraße in die Siemensstraße kann das Überqueren sicherer gestaltet werden. Gleichzeitig können Autofahrerinnen und Autofahrer, die aus der Heisterstraße in die Siemensstraße fahren möchten, eine eigene Grünphase erhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2141 2022 Die Vorlage OF 430/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLinksabbiegen vom Deutschherrnufer in die Walter-Kolb-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2022, OF 395/5 Betreff: Linksabbiegen vom Deutschherrnufer in die Walter-Kolb-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Linksabbiegen vom Deutschherrnufer (aus Oberrad kommend) in die Walter-Kolb-Straße zu ermöglichen. Begründung: Autofahrer, die auf dem Deutschherrnufer (aus Oberrad kommend) fahren, haben keine Möglichkeit, zwischen Frankensteiner Platz und Dürerstraße direkt in die Walter-Kolb-Straße zu fahren. Die einzige Möglichkeit ist die viel zu kleine Schulstraße. Die Schulstraße ist eine einspurige Einbahnstraße, in der oft Rückstaus bis ans Mainufer entstehen. In der Schulstraße befindet sich das Krankenhaus Sachsenhausen. Die Rettungskräfte haben bei Rückstaus oft Probleme in das Krankenhaus zu gelangen bzw. heraus zu kommen. Erschwerend kommt hinzu, dass links Autos parken. Das Deutschherrnufer ist auf der nördlichen Seite zweispurig. Es kann problemlos eine Linksabbiegerspur eingerichtet werden. Das ist ein dringliches Anliegen von den Anwohnern und würde die Schulstraße entlasten. Photo: OpenstreetMap Deutschland Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDurchgehend beleuchtete Fuß- und Radwegverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach schaffen
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2022, OA 154 entstanden aus Vorlage: OF 302/5 vom 03.01.2022 Betreff: Durchgehend beleuchtete Fuß- und Radwegverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach schaffen Vorgang: OA 597/02 OBR 5; ST 969/02; OM 3922/18 OBR 5; ST 304/19; OM 5597/20 OBR 5; ST 59/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zwischen Offenbach und Frankfurt im Bereich der Gerbermühlstraße zwischen Mainufer und Bahnlinie eine durchgehend beleuchtete Fußwegverbindung zu schaffen; 2. zwischen Offenbach und Frankfurt südlich des Mainufers eine durchgehend beleuchtete Radwegverbindung auf Fahrbahnen zu schaffen, die nicht vom Kraftfahrzeugverkehr genutzt werden dürfen. Begründung: Die Städte Offenbach und Frankfurt sind Haus an Haus zusammengewachsen. Zwischen den beiden Städten darf daher eine durchgehend beleuchtete Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr erwartet werden. Seit Jahrzehnten weist der Magistrat alle Überlegungen zurück, einen beleuchteten Weg durch das Landschaftsschutzgebiet des Mainwasens zu schaffen und verweist dabei jeweils in den Stellungnahmen vom 13.06.2002, ST 969, und vom 04.02.2019, ST 304, auf die beleuchtete Gerbermühlstraße. Leider wird dort das Licht nachts abgeschaltet. Auch die Aufforderung, zumindest davon Abstand zu nehmen, weist der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 15.01.2021, ST 59, zurück. Zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach gibt es somit zwischen Bahnlinie und Main keine durchgehend beleuchtete fußläufige Verbindung. Für den Radverkehr gibt es gar keine beleuchtete Verbindung auf eigenen Wegen, denn nur die Offenbacher Landstraße hat die ganze Nacht über Licht, verfügt aber in Oberrad nur lückenhaft über Radverkehrsanlagen. Diese lieblose Behandlung des Fuß- und Radverkehrs ist nicht länger hinnehmbar, zumal die Mitbenutzung der Verkehrswege des Kraftfahrzeugverkehrs wegen des hohen Gefährdungs- und Belästigungspotenzials unzumutbar ist. Besonders in den Nachtstunden fahren viele Kraftfahrzeuge wegen fehlenden Kontrollen und freien Fahrbahnen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Aus Sicht des Ortsbeirats ist eine Beleuchtung mit variabler Lichtstärke, die der Magistrat in der o. a. Stellungnahme vom 04.02.2019, ST 304, als "noch hinter den Erwartungen zurück" bleibend bewertete, weiterhin eine aussichtsreiche Lösungsmöglichkeit. Der Magistrat sollte alle Anstrengungen unternehmen, um hier zu Ergebnissen zu kommen. Der Ortsbeirat ist offen für andere Lösungen, wenn diese zügig umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.02.2002, OA 597 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2002, ST 969 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3922 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 304 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5597 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 59 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1651 Anregung vom 23.02.2024, OA 445 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 154 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 1406, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 91 52
Regulierung der Parksituation auf dem DBNetz Gelände gegenüber der Containerschulanlage am Länderweg/Seehofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1703 entstanden aus Vorlage: OF 294/5 vom 05.12.2021 Betreff: Regulierung der Parksituation auf dem DB-Netz Gelände gegenüber der Containerschulanlage am Länderweg/Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, mit der DB Netz AG in Kontakt zu treten und um Zustimmung dafür zu bitten, die Parksituation an der Bahnmauer gegenüber der Containerschulanlage im Länderweg/Seehofstraße folgendermaßen in kommunaler Kostenträgerschaft regulieren zu dürfen: 1. An der Bahnmauer im Länderweg wird auf der rechten Seite der schrägen Stützwand (siehe Foto) ein Parkplatz für das Schulpersonal (Kfz und Fahrräder) angelegt. Um zu gewährleisten, dass er nur von Berechtigten genutzt und, auf dem Gehweg nicht in zweiter Reihe gehalten oder geparkt werden kann, werden Parkbügel auf den Parkplätzen sowie zwischen den Parkplätzen zum Bürgersteig hin Sperrpfosten angebracht. 2. An der Bahnmauer wird auf der linken Seite der schrägen Stützwand der Fußgängerweg nach hinten zwischen die Parkfläche und die Bahntrassenmauer verlegt und durch eine Barriere geschützt. Davor entsteht ein kleiner, freier Parkplatz (z. B. für FES-Mitarbeiter). Begründung: Die genannte Containerschulanlage soll auch nach dem finalen Rückzug der Mühlbergschule an den Lettigkautweg weiterhin als Schulauslagerungsstandort dienen. So soll als nächste Schule die IGS Süd dorthin ausgelagert werden. Die Modernisierung der Containeranlage durch Holzmodule ist geplant. Eine schulfreundliche Veränderung der Verkehrssituation rund um die Anlage ist daher auch künftig geboten. Vor der Containerschulanlage zeigt sich an Schultagen morgens und auch zu den Abholzeiten ein Verkehrschaos. Der Bereich am Bahndamm gegenüber der Schule wird frühmorgens hauptsächlich von FES-Mitarbeitern zugeparkt, da sich der Wertstoffhof-Süd schräg gegenüber befindet. Elterntaxis halten später in zweiter Reihe und blockieren den Gehweg komplett. So kommt es zu einer Situation, in der auf der Straße Elterntaxis, die vor der Sicherheitsbarriere der Schule halten, Fahrräder und Lastenräder mit Lkw, die oft mit erhöhter Geschwindigkeit die umliegenden Gewerbebetriebe erreichen möchten, und Pkw mit der zunehmenden Zahl von Anwohnern und eben Fußgängern. Dies direkt vor dem Eingang der Containerschulanlage und auf dem Schulweg von Kindern, die andere Schulbezirke erreichen müssen konkurrieren. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1432 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 65 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1527 Aktenzeichen: 66-5
Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1715 entstanden aus Vorlage: OF 327/5 vom 25.01.2022 Betreff: Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße Vorgang: M 157/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichtigen, wie der Bürgersteig auf der östlichen Seite in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zur Nutzung durch Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gestaltet werden kann, ohne dass es zu Nutzungskonflikten kommt. Zu prüfen ist eine Verbreiterung des derzeitigen Bürgersteiges und die Markierung eines Radfahrstreifens. Begründung: Das Verkehrsaufkommen von Autos, Fahrrädern und Fußgängern rund um die Containeranlage Länderweg ist hoch. Es gilt daher, kurzfristig Lösungen zu suchen, um die Situation zu entspannen. Es sollten bereits vor der Umsetzung der Magistratsvorlage M 157 Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahren abzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1440 Aktenzeichen: 66 0
Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2022, OF 327/5 Betreff: Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße Vorgang: M 157/17 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichtigen, wie der Bürgersteig auf der östlichen Seite in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zur Nutzung durch Radfahrer*innen und Fußgänger*innen gestaltet werden kann ohne, dass es zu Nutzungskonflikten kommt. Zu prüfen ist eine Verbreiterung des derzeitigen Bürgersteiges und Markierung eines Radfahrstreifens. Begründung: Das Verkehrsaufkommen von Autos, Fahrrädern und Fußgängern rund um die Containeranlage Länderweg ist hoch. Es gilt daher kurzfristig Lösungen zu suchen, um die Situation zu entspannen. Es sollten bereits vor der Umsetzung der M 157/2017 Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahren abzuwenden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1715 2022 Die Vorlage OF 327/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenLücke im Linienbusnetz schließen: Süd-Ost-Verbindung schaffen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1517 entstanden aus Vorlage: OF 313/5 vom 05.01.2022 Betreff: Lücke im Linienbusnetz schließen: Süd-Ost-Verbindung schaffen! Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie M32 vom Ostbahnhof über die Osthafenbrücke zum Deutscherrnviertel und nach Oberrad (alternierende Fahrten) zu verlängern. Begründung: Bis heute fehlt eine direkte Verbindung des Frankfurter Südens in das Ostend. Besonders leiden darunter die Anwohner im Deutschherrnviertel direkt am Main, aber auch die Bewohner von Oberrad. Beide Viertel/Stadtteile sind trotz ihrer geografischen Nähe zum Frankfurter Osten unzureichend an die ÖPNV-Verbindungen dorthin angebunden. Diese erreichen sie nur auf komplizierten Umwegen. Die Lücke im Liniennetz beträgt nur 1.400 Meter, die es zu überbrücken gilt (https://www.fnp.de/frankfurt/stadt-beharrt-auf-luecke-im-linienbusnetz-91208372 .html). Vorläufige Abhilfe würde eine Verlängerung der Buslinie M32 bieten. Den Kosten dieser Maßnahme steht ein erheblicher Nutzen (gesteigerte Mobilität, Anreize für Umstieg auf den ÖPNV für betroffene Anwohner) gegenüber. Durch alternierende Fahrten der Buslinie M32 zum Deutschherrnufer und nach Oberrad könnten beide Lücken mit relativ einfachen Mitteln geschlossen werden. Quelle: FNP Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1138 Aktenzeichen: 92 10
ücke im Linienbusnetz schließen: Süd-Ost-Verbindung schaffen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2022, OF 313/5 Betreff: ücke im Linienbusnetz schließen: Süd-Ost-Verbindung schaffen! Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Die Linie M 32 vom Ostbahnhof über die Osthafenbrücke zum Deutscherrnviertel und nach Oberrad (alternierende Fahrten) zu verlängern Begründung: Bis heute fehlt eine direkte Verbindung des Frankfurter Südens in das Ostend. Besonders leiden darunter die Anwohner im Deutschherrnviertel direkt am Main, aber auch die Bewohner von Oberrad. Beide Viertel/Stadtteile sind trotz ihrer geographischen Nähe zum Frankfurter Osten unzureichend an die ÖPNV-Verbindungen dorthin angebunden. Diese erreichen sie nur auf komplizierten Umwegen. Die Lücke im Liniennetz beträgt nur 1.400 Meter, die es zu überbrücken gilt (siehe Anlage).[1] Vorläufige Abhilfe würde eine Verlängerung der Buslinie M32 bieten. Den Kosten dieser Maßnahme steht ein erheblicher Nutzen (gesteigerte Mobilität, Anreize für Umstieg auf den ÖPNV für betroffene Anwohner) gegenüber. Durch alternierende Fahrten der M32 zum Deutschherrnufer und nach Oberrad könnten beide Lücken mit relativ einfachen Mitteln geschlossen werden. Anlage zum Antrag Quelle: FNP Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1517 2022 Die Vorlage OF 313/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenDurchgehend beleuchtete Fuß- und Radwegverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 302/5 Betreff: Durchgehend beleuchtete Fuß- und Radwegverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach schaffen Vorgang: OA 597/02 OBR 5; ST 969/02; OM 3922/18 OBR 5; ST 304/19; OM 5597/20 OBR 5; ST 59/21 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern - zwischen Offenbach und Frankfurt im Bereich der Gerbermühlstraße zwischen Mainufer und Bahnlinie eine durchgehend beleuchtete Fußwegverbindung zu schaffen - zwischen Offenbach und Frankfurt südlich des Mainufers eine durchgehend beleuchtete Radwegverbindung auf Fahrbahnen zu schaffen, die nicht vom Kraftfahrzeugverkehr genutzt werden dürfen. Begründung: Die Städte Offenbach und Frankfurt sind Haus an Haus zusammengewachsen. Zwischen den beiden Städten darf daher eine durchgehend beleuchtete Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr erwartet werden. Seit Jahrzehnten weist der Magistrat alle Überlegungen zurück, einen beleuchteten Weg durch das Landschaftschutzgebiet des Mainwasens zu schaffen und verweist dabei jeweils auf die beleuchtete Gerbermühlstraße (ST 969/2002 und ST 304/2019). Leider wird dort das Licht nachts abgeschaltet. Auch die Aufforderung, zumindest davon Abstand zu nehmen, weist der Magistrat zurück (ST 59/2021). Zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach gibt es somit zwischen Bahnlinie und Main keine durchgehend beleuchtete fußläufige Verbindung. Für den Radverkehr gibt es gar keine beleuchtete Verbindung auf eigenen Wegen, denn nur die Offenbacher Landstraße hat die ganze Nacht über Licht, verfügt aber in Oberrad nur lückenhaft über Radverkehrsanlagen. Diese lieblose Behandlung des Fuß- und Radverkehrs ist nicht länger hinnehmbar, zumal die Mitbenutzung der Verkehrswege des Kraftfahrzeugverkehrs wegen des hohen Gefährdungs- und Belästigungspotentials unzumutbar ist. Besonders in den Nachtstunden fahren viele Kraftfahrzeuge wegen fehlenden Kontrollen und freien Fahrbahnen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Aus Sicht des Ortsbeirats ist eine Beleuchtung mit variabler Lichtstärke, die der Magistrat in der o.a. Stellungnahme ST 304/2019 als "noch hinter den Erwartungen zurück" bleibend bewertete, weiterhin eine aussichtsreiche Lösungsmöglichkeit. Der Magistrat sollte alle Anstrengungen unternehmen, um hier zu Ergebnissen zu kommen. Der Ortsbeirat ist offen für andere Lösungen, wenn diese zügig umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.02.2002, OA 597 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2002, ST 969 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3922 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 304 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5597 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 59 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 302/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 154 2022 Die Vorlage OF 302/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRegulierung der Parksituation auf dem DB-Netz-Gelände gegenüber der Containerschulanlage am Länderweg/Seehofstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 294/5 Betreff: Regulierung der Parksituation auf dem DB-Netz-Gelände gegenüber der Containerschulanlage am Länderweg/Seehofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit der DB-Netz AG in Kontakt zu treten und um Zustimmung dafür zu bitten, die Parksituation an der Bahnmauer gegenüber der Containerschulanlage im Länderweg/Seehofstr. folgendermaßen in kommunaler Kostenträgerschaft regulieren zu dürfen: 1. An der Bahnmauer im Länderweg wird auf der rechten Seite der schrägen Stützwand (siehe Foto) ein Parkplatz für das Schulpersonal (Kfz und Fahrräder) angelegt. Um zu gewährleisten, dass er nur von Berechtigten genutzt werden kann und dass auf dem Gehweg nicht in zweiter Reihe gehalten oder geparkt werden kann, werden Parkbügel auf den Parkplätzen sowie zwischen den Parkplätzen zum Bürgersteig hin Sperrpfosten angebracht. 2. An der Bahnmauer wird auf der linken Seite der schrägen Stützwand der Fußgängerweg nach hinten zwischen die Parkfläche und die Bahntrassenmauer verlegt und durch eine Barriere geschützt. Davor entsteht ein kleiner freier Parkplatz (z.B. für FES-Mitarbeiter). Begründung: Die genannte Containerschulanlage soll auch nach dem finalen Rückzug der Mühlbergschule an den Lettigkautweg weiterhin als Schulauslagerungsstandort dienen. So soll als nächste Schule die IGS Süd dorthin ausgelagert werden. Die Modernisierung der Containeranlage durch Holzmodule ist geplant. Eine schulfreundliche Veränderung der Verkehrssituation rund um die Anlage ist daher auch künftig geboten. Vor der Containerschulanlage zeigt sich an Schultagen morgens und auch zu den Abholzeiten ein Verkehrschaos. Der Bereich am Bahndamm gegenüber der Schule wird frühmorgens hauptsächlich von FES-Mitarbeitern zugeparkt, da sich der Wertstoffhof-Süd schräg gegenüber befindet. "Elterntaxis" halten später in zweiter Reihe und blockieren den Gehweg komplett. So kommt es zu einer Situation, in der auf der Straße Elterntaxis, die vor der Sicherheitsbarriere der Schule halten, Fahrräder, Lastenräder, mit LKW, die oft mit erhöhter Geschwindigkeit die umliegenden Gewerbebetriebe erreichen möchten, Fahrräder und PKW der zunehmenden Zahl von Anwohnern und eben Fußgänger miteinander konkurrieren und dies direkt vor dem Eingang der Containerschulanlage und auf dem Schulweg von Kindern, die andere Schulbezirke erreichen müssen. Foto: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 294/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1703 2022 Die Vorlage OF 294/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1179 entstanden aus Vorlage: OF 230/5 vom 09.11.2021 Betreff: Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg Der Magistrat wird gebeten zu sondieren, ob eine tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr zu Bring- und Abholzeiten an der Containerschule auf dem Länderweg und dem Strahlenberger Weg zwischen Seehofstraße und der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Ecke Im Bärengarten möglich ist. Begründung: Das Verkehrsaufkommen vor der Containerschulanlage muss reduziert werden. Besonders zu den Bring- und Abholzeiten kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Morgens soll der Verkehr über den südlichen Strahlenberger Weg geleitet werden. Ab der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Ecke Im Bärengarten können dann die Ziele im Länderweg und im Bärengarten erreicht werden. Zur Abholzeit am Mittag bzw. Nachmittag wiederum soll der Verkehr von der Seehofstraße Richtung Strahlenberger Weg und dann auswärts über den südlichen Strahlenberger Weg Richtung Offenbacher Landstraße geleitet werden. Der Verkehr aus dem Bärengarten muss dann ebenfalls den Weg über den südlichen Strahlenberger Weg zur Offenbacher Landstraße nehmen. Der Verkehr aus dem östlichen Länderweg fährt zu den entsprechenden Zeiten entweder über die Seehofstraße oder über den Strahlenberger Weg und die Offenbacher Landstraße. Der Fahrradverkehr ist von der Regelung auszunehmen. Diese Verkehrsführung entspricht dem Wunsch der Elternvertreter und der Schulleitung der Mühlbergschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 747 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 230/5 Betreff: Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu sondieren, ob eine tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr zu Bring- und Abholzeiten an der Containerschule auf dem Länderweg und dem Strahlenberger Weg zwischen Seehofstraße und der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten möglich ist. Begründung: Das Verkehrsaufkommen vor der Containerschulanlage muss reduziert werden. Besonders zu den Bring- und Abholzeiten kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Morgens soll der Verkehr über den südlichen Strahlenberger Weg geleitet werden. Ab der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten können dann die Ziele im Länderweg und im Bärengarten erreicht werden. Zur Abholzeit am Mittag bzw. Nachmittag wiederum soll der Verkehr von der Seehofstraße Richtung Strahlenberger Weg und dann auswärts über den südlichen Strahlenberger Weg Richtung Offenbacher Landstraße geleitet werden. Der Verkehr aus dem Bärengarten muss dann ebenfalls den Weg über den südlichen Strahlenberger Weg zur Offenbacher Landstraße nehmen. Der Verkehr aus dem östlichen Länderweg fährt zu den entsprechenden Zeiten entweder über die Seehofstraße oder über den Strahlenberger Weg und die Offenbacher Landstraße. Der Fahrradverkehr ist von der Regelung auszunehmen. Diese Verkehrsführung entspricht dem Wunsch der Elternvertreter und der Schulleitung der Mühlbergschule. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1179 2021 Die Vorlage OF 230/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnbringen von Fahrradbügeln an der Ecke Länderweg/Seehofstraße gegenüber der Containerschulanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 780 entstanden aus Vorlage: OF 149/5 vom 25.07.2021 Betreff: Anbringen von Fahrradbügeln an der Ecke Länderweg/Seehofstraße gegenüber der Containerschulanlage Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Länderweg/ Seehofstraße gegenüber der Containerschulanlage Fahrradbügel zu installieren, um das dortige illegale Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass die Sichtbeziehung zwischen Fahrzeugen, die aus dem Länderweg in die Seehofstraße ausfahren wollen, durch auf dem Bürgersteig abgestellte Fahrzeuge regelmäßig versperrt ist. Auch wird der Geh- und Radweg durch diese Fahrzeuge beeinträchtigt. Das Falschparken und die dadurch hervorgerufene Verkehrsbehinderung wird durch den großen Abstand zwischen dem Geländer und dem sich dort befindlichen Pfosten/Masten ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 129 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Überflutung der Keller in Alt-Sachsenhausen durch Starkregen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 136/5 Betreff: Überflutung der Keller in Alt-Sachsenhausen durch Starkregen Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Konzepte er zu ergreifen gedenkt, um die Überflutungen der Keller in Alt-Sachsenhausen bei Starkregen in Zukunft zu verhindern. Begründung: Am Donnerstag, den 03.06. und am Samstag, den 05.06.2021 war insbesondere Alt-Sachsenhausen von Starkregen besonders betroffen. Sämtliche Keller entlang der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse waren vollgelaufen. Dies hatte einen hohen Sachschaden zur Folge. Alt-Sachsenhausen war hier nicht zum ersten Mal bei Starkregenereignissen besonders betroffen. Die Anwohner und die Wirte der Lokalitäten in Alt-Sachsenhausen haben den Magistrat mehrfach angeschrieben und auf die Problematik hingewiesen. Eine Antwort haben sie leider nicht bekommen, obwohl dieses Thema in hohem Maße wichtig ist. Es besteht hier hoher Handlungsbedarf, da damit gerechnet werden muss, dass solche Starkregenereignisse zukünftig häufiger eintreten werden. Insoweit muss der Magistrat entsprechende Konzepte entwickeln, um eine Überflutung der Kellerräume zu vermeiden. Hierbei sind selbstverständlich entsprechende Experten einzubinden. Die Stadt Offenbach hat bspw. das Problem dadurch gelöst, dass sie einen Überlauf direkt zum Main geschaffen hat. Das Regenwasser ergießt sich vorliegend entlang der Paradiesgasse in Richtung Main. Der Straßendamm am Deutschherrnufer verhindert den Rückfluss in den Main. Der Rückstau in der Kanalisation und im Grundwasser drückt die Wassermengen in die Keller. Offensichtlich ist das Kanalsystem in der Paradiesgasse und in der Großen Rittergasse nicht in der Lage, derartige Wassermengen aufzunehmen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 160 2021 Die Vorlage OF 136/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenLärmemissionen von Livemusikveranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2021, OF 152/5 Betreff: Lärmemissionen von Livemusikveranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110 Der Magistrat wird angefragt, ob ihm bekannt ist, dass im Lokal Nasa Kafana in der Gerbermühlstraße 110 mehrmals wöchentlich Live Musik-Veranstaltungen im Außenbereich bis in die frühen Morgenstunden stattfinden und ob zur Vermeidung von Lärmemissionen bereits Maßnahme ergriffen worden sind? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Strahlenberger Weg sowie aus dem nordwestlichen Oberrad beschweren sich über von Gästegegröhle begleitete Livemusik bis in die frühen Morgenstunden. Nur während der jeweiligen Lockdowns sei Ruhe eingekehrt. Selbst bei geschlossenem Fenster sei die Musik noch zu hören. An Schlaf bei geöffnetem Fenster sei kaum zu denken. Das Einschalten des Ordnungsamts und des achten Reviers erbrächten nach Besuch der jeweiligen Streife nur ca. 15 Minuten Ruhe, dann ginge es noch lauter weiter mit der Beschallung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 162 2021 Die Vorlage OF 152/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAnbringen von Fahrradbügeln an der Ecke Länderweg/Seehofstraße gegenüber der Containerschulanlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2021, OF 149/5 Betreff: Anbringen von Fahrradbügeln an der Ecke Länderweg/Seehofstraße gegenüber der Containerschulanlage Der Magistrat wird gebeten an der Ecke Länderweg / Seehofstraße gegenüber der Containerschulanlage Fahrradbügel zu installieren, um das dortige illegale Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass die Sichtbeziehung zwischen Fahrzeugen, die aus dem Länderweg in die Seehofstraße ausfahren wollen, durch auf dem Bürgersteig abgestellte Fahrzeuge regelmäßig versperrt ist. Auch wird der Geh- und Radweg durch diese Fahrzeuge beeinträchtigt. Das Falschparken und die dadurch hervorgerufene Verkehrsbehinderung wird durch den großen Abstand zwischen dem Geländer und dem sich dort befindlichen Pfosten/Masten ermöglicht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 780 2021 Die Vorlage OF 149/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 118/5 Betreff: Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße? Vorgang: M 157/17 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die bereits mit dem Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 angekündigte und vorgestellte Umgestaltung der Seehofstraße erfolgt. Begründung: Bereits 2017 wurden dem Ortsbeirat die Pläne für die Umgestaltung der Seehofstraße vorgestellt. Inzwischen wurde das Brückenbauwerk über die Seehofstraße durch die Deutsche Bahn erneuert und die lichte Weite deutlich vergrößert, was dem Maß der vorhandenen Breite des öffentlichen Straßenraumes der Seehofstraße zwischen Offenbacher Landstraße entspricht. Die Umgestaltung der Seehofstraße durch das Verkehrsdezernat lässt aber immer noch auf sich warten. Der Bürgerinnen und Bürger und der Ortsbeirat wollen endlich wissen, wann mit der Umgestaltung begonnen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 93 2021 Die Vorlage OF 118/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBeschleunigung der Baumaßnahmen an der Mühlbergschule. Festlegung eines Fertigstellungstermins. Regelmäßige und umfassende Information von Schulleitung und Elternschaft über Baufortschritte und Verzögerungen.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 306 entstanden aus Vorlage: OF 37/5 vom 27.05.2021 Betreff: Beschleunigung der Baumaßnahmen an der Mühlbergschule. Festlegung eines Fertigstellungstermins. Regelmäßige und umfassende Information von Schulleitung und Elternschaft über Baufortschritte und Verzögerungen. Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass die Baumaßnahmen an der Mühlbergschule beschleunigt werden und weitere Verzögerungen ausgeschlossen werden. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zukünftig zu gewährleisten, dass Schulleitung und Elternschaft über die Terminplanung im Hinblick auf die Fertigstellung des Bauvorhabens und den Abschluss von Zwischenetappen bei den Baumaßnahmen sowie bezüglich unvorhersehbarer Verzögerungen fortlaufend und transparent informiert werden. Begründung: Seit dem Jahr 2017 wird die Mühlbergschule im Stadtteil Sachsenhausen umgebaut und erweitert. Die Fertigstellung war für Sommer 2019 geplant und wird seitdem immer wieder verschoben. Noch heute ist kein Termin für die Fertigstellung absehbar. Die Kinder der Mühlbergschule sind seit fast vier Jahren in der Containeranlage an der Seehofstraße untergebracht und müssen dort unter schwierigsten Bedingungen unterrichtet werden. Die Eltern (und die Lehrkräfte) warten nun schon seit Sommer 2019 auf den Rückzug in die Mühlbergschule. Die Eltern haben sich erneut an die Öffentlichkeit gewandt. Der Aufenthalt in der Containeranlage war als Übergang gedacht und nicht als Dauerlösung. Verzögerungen wie im Fall der Mühlbergschule sind weder für die Schülerinnen und Schüler, noch für die Lehrkräfte zumutbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1526 Aktenzeichen: 40 2
Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 294 entstanden aus Vorlage: OF 8/5 vom 19.04.2021 Betreff: Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, eine separate Linksabbiegerspur von der Seehohofstraße in den Strahlenberger Weg einzurichten. Begründung: Die Seehofstraße ist ab dem Betriebshof der FES heute schon breit genug, dass Autofahrerinnen und Autofahrer sich schon von selbst links halten, um von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg abzubiegen. Da dies dem Straßenverlauf eine bessere Kennung verleihen würde, sollte dies eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1697 Aktenzeichen: 32 1
Beschleunigung der Baumaßnahmen an der Mühlbergschule. Festlegung eines Fertigstellungstermins. Regelmäßige und umfassende Information von Schulleitung und Elternschaft über Baufortschritte und Verzögerungen.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 37/5 Betreff: Beschleunigung der Baumaßnahmen an der Mühlbergschule. Festlegung eines Fertigstellungstermins. Regelmäßige und umfassende Information von Schulleitung und Elternschaft über Baufortschritte und Verzögerungen. Der Magistrat möge mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass die Baumaßnahmen an der Mühlbergschule beschleunigt werden und weitere Verzögerungen ausgeschlossen werden. Außerdem soll der Magistrat zukünftig gewährleisten, dass Schulleitung und Elternschaft über die Terminplanung im Hinblick auf die Fertigstellung des Bauvorhabens und den Abschluss von Zwischenetappen bei den Baumaßnahmen sowie bezüglich unvorhersehbarer Verzögerungen fortlaufend und transparent informiert werden. Begründung: Seit dem Jahr 2017 wird die Mühlbergschule im Stadtteil Sachsenhausen umgebaut und erweitert. Die Fertigstellung war für Sommer 2019 geplant und wird seitdem immer wieder verschoben. Noch heute ist kein Termin für die Fertigstellung absehbar. Die Kinder der Mühlbergschule sind seit bald vier Jahren in der Containeranlage an der Seehofstraße untergebracht und müssen dort unter schwierigsten Bedingungen unterrichtet werden. Die Eltern (und die Lehrerinnen) warten nun schon seit Sommer 2019 auf den Rückzug in die Mühlbergschule. Die Eltern haben sich erneut an die Öffentlichkeit gewandt. Der Aufenthalt in der Containeranlage war als Übergang gedacht und nicht als Dauerlösung. Verzögerungen wie im Fall der Mühlbergschule sind weder für die Schülerinnen und Schüler, noch für die Lehrkräfte zumutbar. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 306 2021 Die Vorlage OF 37/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenRadfahrstreifen Seehofstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 24/5 Betreff: Radfahrstreifen Seehofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Seehofstraße Richtung Osten zwischen Heisterstraße und Länderweg einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn zu markieren und den bestehenden Schutzstreifen zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zu einem Radfahrstreifen zu erweitern. Begründung: Die Seehofstraße ist in diesem Bereich breit genug für die Markierung eines Radfahrstreifens. Radfahrende beklagen sich häufig, dass sie von Kraftfahrzeugen zu schnell und zu dicht überholt werden. Ein Radfahrstreifen würde dem abhelfen und die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 24/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRuhestörungen am oberen Fußgängerweg des Deutschherrnufers
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 109 entstanden aus Vorlage: OF 5/5 vom 21.04.2021 Betreff: Ruhestörungen am oberen Fußgängerweg des Deutschherrnufers Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es zu Ruhestörungen am oberen Fußgängerweg des Deutschherrnufers auf Höhe der Hausnummern 41 bis 50 durch Menschenansammlungen kommt und wenn ja, welche Maßnahmen dagegen seitens der Stadt unternommen worden sind, z. B. regelmäßige Kontrollen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es am oberen Fußgängerweg des Deutschherrnufers auf Höhe der Hausnummern 41 bis 50 zu Ruhestörungen durch Jugendliche kommt. Diese stören mit lauter Musik und Gegröle vornehmlich bei schönem Wetter vom frühen Abend bis in die späten Nachtstunden werktags sowie am Wochenende die dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1470 Aktenzeichen: 32 4
Ruhestörungen am oberen Fußgängerweg Deutschherrnufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 5/5 Betreff: Ruhestörungen am oberen Fußgängerweg Deutschherrnufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit es zu Ruhestörungen am oberen Fußgängerweg Deutschherrnufer auf Höhe der Hausnummern 41-50 durch Menschenansammlungen kommt und wenn ja, welche Maßnahmen dagegen seitens der Stadt unternommen worden sind z.B. durch regelmäßig Kontrollen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es am oberen Fußgängerweg Deutschherrnufer auf Höhe der Hausnummern 41-50 zu Ruhestörungen durch Jugendliche kommt. Diese stören mit lauter Musik und Gegröle vornehmlich bei schönem Wetter vom frühen Abend bis in die späten Nachtstunden werktags so wie am Wochenende die dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 109 2021 Die Vorlage OF 5/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenEinrichtung einer separaten Linksabbiegerspur von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 8/5 Betreff: Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, eine separate Linksabbiegerspur von der Seehohofstraße in den Strahlenberger Weg einzurichten. Begründung: Die Seehofstraße ist ab dem Betriebshof der FES heute schon breit genug, dass Autofahrerinnen und Autofahrer sich schon von selbst links halten, um von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg abzubiegen. Da dies dem Straßenverlauf eine bessere Kennung verleihen würde, sollte dies eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 8/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Gemeinsame Beratung mit Tagesordnungspunkt 18. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 294 2021 Die Vorlage OF 8/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenFuß- und Radwegsicherung am Deutschherrnufer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7176 entstanden aus Vorlage: OF 1841/5 vom 11.11.2020 Betreff: Fuß- und Radwegsicherung am Deutschherrnufer Der Magistrat wird gebeten , die Fuß- und Radwege am Deutschherrnufer parallel zum Laurenburger Hof besser abzusichern. Hierfür ist der Einsatz von Umlaufgittern zu prüfen. Begründung: Im dem hier genannten Bereich gibt es große und breite Flächen für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer. Neben dem Rad- und Fußweg am Tiefkai gibt es entlang des Deutschherrnufers weitere Wege, die Fußgängerinnen und Fußgängern und Radfahrerinnen und Radfahrern vorbehalten sind. In der Mitte des Bereichs befindet sich ein breiter gemeinsamer Fuß- und Radweg. Zur linken und rechte Seite befinden sich zwei Wege, die ausschließlich Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten sind. Häufig kommt es hier zu Konfliktsituationen, da diese beiden Wege ebenfalls von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt werden. Durch das Anbringen von Umlaufgittern könnte die Situation entschärft werden und Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer könnten dazu angehalten werden, nur die für sie vorgesehenen Verkehrsflächen zu nutzen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1180 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1180) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6948 entstanden aus Vorlage: OF 1835/5 vom 11.11.2020 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, 1. f ür den Straßenzug Wehrstraße eine Tempo-30-Regelung einzuführen; 2. an geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zurzeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen. Begründung: Zu 1: Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrnufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertiggestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2: Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 797 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Aktenzeichen: 32 1
Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1846/5 vom 09.11.2020 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Fünf-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: 1. Wallstraße 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen; 2. Bindingstraße 2, Kreuzung Darmstädter Landstraße 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter; 3. Bindingstraße 13, Kreuzung Gretenweg 19; 4. Bruchstraße 4, Kreuzung Brückenstraße; 5. Danneckerstraße 29, Kreuzung Stegstraße; 6. Danneckerstraße 22, Kreuzung Stegstraße 45; 7. Darmstädter Landstraße 17-19, Kreuzung Heisterstraße 2; 8. Gartenstraße 122, Kreuzung Schaubstraße 1; 9. Gartenstraße 78, Kreuzung Holbeinstraße 13; 10. Gartenstraße 96, Kreuzung Rembrandtstraße 18; 11. Groß e Rittergasse 20, vor dem Zebrastreifen; 12. Gutzkowstraße 21, vor dem Zebrastreifen; 13. Holbeinstraße 41, Kreuzung Schwanthalerstraße; 14. Holbeinstraße 48, Kreuzung Schwanthalerstraße; 15. Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen. Begründung: In Sachsenhausen werden Kfz und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fußgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fußgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 743 Aktenzeichen: 32 1
Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 1835/5 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist: 1. Für den Straßenzug Wehrstraße, eine Tempo-30-Regelung einzuführen 2. An geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zur Zeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen 3. Zur Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Wohn- und Erschließungsstraßen im Stadtteil Oberrad auf den Straßenbelag die Tempo-30-Regelung zur Erinnerung aufzubringen Begründung: Zu 1) Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrenufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertig gestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2) Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Zu 3) In den reinen Wohnstraßen im Stadtteil Oberrad sind öfters Geschwindigkeitsüber-schreitungen feststellbar. Größerer Straßenquerschnitt (z.B. in der Wiener Straße, Goldbergweg und Buchrainstraße) führen sehr schnell dazu, die angeordnete Tempo-30-Regelung zu überschreiten. Nach positiven Erkenntnissen ist die unterstützende Wirkung von angeordneter Geschwindigkeitsregelung auf dem Straßenbelag sehr erfolgreich. Der finanzielle Aufwand ist dabei sehr gering. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2020, OF 1798/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6948 2020 1. Die Vorlage OF 1798/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1835/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. des Tenors sowie der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFuß- und Radwegsicherung am Deutschherrnufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 1841/5 Betreff: Fuß- und Radwegsicherung am Deutschherrnufer Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fuß- und Radwege am Deutschherrnufer parallel zum Laurenburger Hof besser abzusichern. Hierfür ist der Einsatz von Umlaufgittern zu prüfen. Begründung: Im dem hier genannten Bereich gibt es große und breite Flächen für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer. Neben dem Rad- und Fußweg am Tiefkai gibt es entlang des Deutschherrnufers weitere Wege, die für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer vorbehalten sind. In der Mitte des Bereichs befindet sich ein breiter gemeinsamer Fuß- und Radweg. Zur linken und rechte Seite befinden sich zwei Wege, die ausschließlich Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten sind. Häufig kommt es hier zu Konfliktsituationen, da diese beiden Wege ebenfalls von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt werden. Durch das Anbringen von Umlaufgittern könnte die Situation entschärft und Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer dazu angehalten werden, nur die für sie vorgesehenen Verkehrsflächen zu nutzen. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1841/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7176 2021 Die Vorlage OF 1841/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKreuzung Osthafenbrücke für den Radverkehr sicherer machen (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6850 entstanden aus Vorlage: OF 1811/5 vom 14.10.2020 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für den Radverkehr sicherer machen (II) Vorgang: OM 4999/19 OBR 5; ST 2127/19; OM 5919/20 OBR 5; ST 1239/20 Der Magistrat wird gebeten, die Querung des westlichen Radwegs der Osthafenbrücke unmittelbar neben der Fahrbahn optisch hervorzuheben und die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße, Fahrtrichtung Offenbach, in ausreichender Breite abzuflachen. Begründung: Der Ortsbeirat ist nach wie vor der Auffassung, dass der westliche Radfahrstreifen neben der Fahrbahn der Osthafenbrücke dringend besser kenntlich gemacht werden muss. Es liegen Berichte vor, wonach rechts abbiegende Kraftfahrzeuge häufig den Vorrang des unmittelbar neben ihnen fahrenden Radverkehrs missachten. Offenbar haben sie nur die Radwegfurt unmittelbar neben der Fußgängerquerung im Blick. Radfahrende auf dem Radfahrstreifen benutzen diese jedoch nicht, sondern fahren direkt über die Kreuzung, um auf den gegenüberliegenden Radweg der Gerbermühlstraße aufzufahren. Diese Wegführung ist optisch zu kennzeichnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4999 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5919 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1239 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 466 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen (II)
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1811/5 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen (II) Vorgang: OM 4999/19 OBR 5; ST 2127/19; OM 5919/20 OBR 5; ST 1239/20 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Querung des westlichen Radwegs der Osthafenbrücke unmittelbar neben der Fahrbahn optisch hervorzuheben und die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße Fahrtrichtung Offenbach in ausreichender Breite abzuflachen. Begründung: Der Ortsbeirat ist nach wie vor der Auffassung, dass der westliche Radfahrstreifen neben der Fahrbahn der Osthafenbrücke dringend besser kenntlich gemacht werden muss. Es liegen Berichte vor, wonach rechts abbiegende Kraftfahrzeuge häufig den Vorrang des unmittelbar neben ihnen fahrende Radverkehrs missachten. Offenbar haben sie nur die Radwegfurt unmittelbar neben der Fußgängerquerung im Blick. Radfahrende auf dem Radfahrstreifen benutzen diese jedoch nicht, sondern fahren direkt über die Kreuzung um auf den gegenüberliegenden Radweg der Gerbermühlstraße aufzufahren. Diese Wegführung ist optisch zu kennzeichnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4999 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5919 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6850 2020 Die Vorlage OF 1811/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTempo-30-Regelung in der Offenbacher Landstraße und der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1798/5 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Offenbacher Landstraße und der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. für die Straßenzüge Offenbacher Landstraße und Wehrstraße, eine Tempo-30-Regelung einzuführen; 2. an geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zur Zeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen; 3. Zur Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Wohn- und Erschließungsstraßen im Stadtteil Oberrad auf den Straßenbelag die Tempo-30-Regelung zur Erinnerung aufzubringen. Begründung: Zu 1) Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrenufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertig gestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2) Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Zu 3) In den reinen Wohnstraßen im Stadtteil Oberrad sind öfters Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellbar. Größerer Straßenquerschnitt (z.B. in der Wiener Straße, Goldbergweg und Buchrainstraße) führen sehr schnell dazu, die angeordnete Tempo-30-Regelung zu überschreiten. Nach positiven Erkenntnissen ist die unterstützende Wirkung von angeordneter Geschwindigkeitsregelung auf dem Straßenbelag sehr erfolgreich. Der finanzielle Aufwand ist dabei sehr gering. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.11.2020, OF 1835/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 1798/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6948 2020 1. Die Vorlage OF 1798/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1835/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. des Tenors sowie der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2020, OA 613 entstanden aus Vorlage: OF 1778/5 vom 16.09.2020 Betreff: Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.12.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. detaillierte Untersuchungen anzustellen, ob die Straßenbahnstrecke der Linie 15 in das Lyoner Quartier in den jeweiligen Alternativen realisierbar ist, und welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies zum Beispiel in Bezug auf die Förderfähigkeit der Streckenverlängerung hat; 2. zu klären, in welchem Rahmen die Führung des Radverkehrs auf 1,5 Meter schmalen Schutzstreifen überhaupt Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sein kann. In jedem Fall wird der Magistrat gebeten, die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen detailliert und nachvollziehbar darzustellen, die vorschriftsmäßig dimensionierte Radverkehrsanlagen ausschließen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob für die Stadt kostensparend zunächst das neu zu erstellende östliche Brückenbauwerk gemäß Alternative drei ausreichend dimensioniert werden kann und das westliche Bauwerk erst, wenn die Erneuerung durch die Deutsche Bahn veranlasst wird. Begründung: Für den Ortsbeirat ist nicht ersichtlich, dass die weitreichenden Konsequenzen eines unterdimensionierten Brückenbauwerks in der erforderlichen Tiefe geprüft worden sind. Die naheliegende Verlängerung der Straßenbahnstrecke in das Lyoner Quartier oder auch weiter bis Goldstein wurde gar nicht in Erwägung gezogen. Wenn erst auf den neuen Gesamtverkehrsplan gewartet wird, ist es dafür zu spät. Die Ausweisung von 1,5 Meter schmalen Radschutzstreifen entspricht nicht den Vorgaben für Radverkehrsanlagen. Radfahrende dürfen dort von Kraftfahrzeugen nicht überholt werden, es sei denn sie wechseln dazu auf die Gegenfahrbahn. Es ist Alltagserfahrung, dass Radfahrende mit Tempo 50 und mehr dennoch verbotswidrig überholt werden und dadurch extrem belästigt und gefährdet werden. Der Magistrat weiß, dass es keine ordnungspolitische Möglichkeiten gibt, diese Gefährdung zu unterbinden. Solche Schutzstreifen können daher nur eine Notlösung sein, die höchstens so lange hingenommen wird, bis im Zuge von Neubaumaßnahmen für eine ausreichende Dimensionierung gesorgt wird. Der Ortsbeirat akzeptiert nicht, dass die Unwirtschaftlichkeit lapidar behauptet wird. Es ist Praxis, dass Überführungen auch auf künftigen Bedarf hin aufgeweitet werden. Die Stadt hat zum Beispiel vor vielen Jahren in die Eisenbahnüberführung Seehofstraße Millionensummen investiert, obwohl für die Umgestaltung der Seehofstraße noch immer nicht viel mehr als Skizzen existieren. Für den Ortsbeirat erscheint es daher nicht abwegig, wenn zunächst kostensparend das östliche Bauwerk aufgeweitet wird, und dann im Zuge der irgendwann fälligen Sanierung der westlichen Bauwerke diese ebenfalls aufgeweitet werden. Auch hier ist die lapidare Behauptung, dass das nicht möglich sein soll, für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.02.2021, B 44 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.09.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 113 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 613 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 113 = Ablehnung, OA 613 = Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 44) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6445, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 61 10
Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6576 entstanden aus Vorlage: OF 1745/5 vom 01.09.2020 Betreff: Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern Der Magistrat wird gebeten, den Radweg Gerbermühlstraße stadtauswärts zwischen Osthafenbrücke und Speckweg im Bereich der Zufahrt zu der Kleingartenanlage Mainwasen gegen Kraftfahrzeuge abzusichern, die verbotswidrig zwischen den Bäumen abgestellt werden. Dazu sollen zwischen den Bäumen Fahrradständer oder Drängelgitter angebracht werden. Begründung: Radfahrende möchten auf dem ohnehin sehr schmalen Radweg zumindest mittig fahren, weil der Kraftfahrzeugverkehr neben dem Radweg dort mit 70 km/h und oft auch schneller entlangbraust. Wenn der Radweg durch die zwischen den Bäumen abgestellten Fahrzeuge weiter verengt wird, ist die sichere Nutzung des Radwegs nicht mehr möglich. Die abgestellten Fahrzeuge tun zudem der unversiegelten Fläche zwischen den Bäumen nicht gut. Der Kleingartenverein wünscht sich in seiner Nähe Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Dem kann entsprochen werden, wenn die Schutzmaßnahmen für den Radweg in Form von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ausgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 285 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Zur Magistratsvorlage M 113
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2020, OF 1778/5 Betreff: Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Zur Magistratsvorlage M 113 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, detaillierte Untersuchungen anzustellen, ob die Trambahnstrecke der Linie 15 in das Lyoner Quartier in den jeweiligen Alternativen realisierbar ist und welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies zum Beispiel in Bezug auf die Förderfähigkeit der Streckenverlängerung hat. Es ist zu klären, in welchem Rahmen die Führung des Radverkehrs auf 1,5 Meter schmalen Schutzstreifen überhaupt Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sein kann. In jedem Fall sind die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen detailliert und nachvollziehbar darzustellen, die vorschriftsmäßig dimensionierte Radverkehrsanlagen ausschließen. Ferner ist zu prüfen, ob für die Stadt kostensparend zunächst das neu zu erstellende östliche Brückenbauwerk ausreichend gemäß Alternative 3 dimensioniert werden kann und das westliche Bauwerk erst, wenn die Erneuerung durch die Deutsche Bahn veranlasst wird. Begründung: Für den Ortsbeirat ist nicht ersichtlich, dass die weitreichenden Konsequenzen eines unterdimensionierten Brückenbauwerks in der erforderlichen Tiefe geprüft worden sind. Die naheliegende Verlängerung der Straßenbahnstrecke in das Lyoner Quartier oder auch weiter bis Goldstein wurde gar nicht in Erwägung gezogen. Wenn erst auf den neuen Gesamtverkehrsplan gewartet wird, ist es dafür zu spät. Die Ausweisung von 1,5 Meter schmalen Radschutzstreifen entspricht nicht den Vorgaben für Radverkehrsanlagen. Radfahrende dürfen dort von Kraftfahrzeugen nicht überholt werden, es sei denn sie wechseln dazu auf die Gegenfahrbahn. Es ist Alltagserfahrung, dass Radfahrende mit Tempo 50 und mehr dennoch verbotswidrig überholt werden und dadurch extrem belästigt und gefährdet werden. Der Magistrat weiß, dass es keine ordnungspolitische Möglichkeiten gibt, diese Gefährdung zu unterbinden. Solche Schutzstreifen können daher nur eine Notlösung sein, die höchstens so lange hingenommen wird, bis im Zuge von Neubaumaßnahmen für eine ausreichende Dimensionierung gesorgt wird. Der Ortsbeirat akzeptiert nicht, dass die Unwirtschaftlichkeit lapidar behauptet wird. Es ist Praxis, dass Überführungen auch auf künftigen Bedarf hin aufgeweitet werden. Die Stadt hat zum Beispiel vor vielen Jahren in die EÜ Seehofstraße Millionensummen investiert, obwohl für die Umgestaltung der Seehofstraße noch immer nicht viel mehr als Skizzen existieren. Für den Ortsbeirat erscheint es daher nicht abwegig, wenn zunächst kostensparend das östliche Bauwerk aufgeweitet wird und dann im Zuge der irgendwann fälligen Sanierung der westlichen Bauwerke diese ebenfalls aufgeweitet werden. Auch hier ist die lapidare Behauptung, dass das nicht möglich sein soll für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 613 2020 1. Die Vorlage M 113 dient unter Hinweis auf OA 613 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1778/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1745/5 Betreff: Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Radweg Gerbermühlstraße stadtauswärts zwischen Osthafenbrücke und Speckweg im Bereich der Zufahrt zur Kleingartenanlage Mainwasen gegen Kraftfahrzeuge abzusichern, die verbotswidrig zwischen den Bäumen abgestellt werden. Dazu sollen zwischen den Bäumen Fahrradständer oder Drängelgitter angebracht werden. Begründung: Radfahrende möchten auf dem ohnehin sehr schmalen Radweg zumindest mittig fahren, weil der Kraftfahrzeugverkehr neben dem Radweg dort mit 70 km/h und oft auch schneller entlang braust. Wenn der Radweg durch die zwischen den Bäumen abgestellten Fahrzeuge weiter verengt wird, ist die sichere Nutzung des Radwegs nicht mehr möglich. Die abgestellten Fahrzeuge tun zudem der unversiegelten Fläche zwischen den Bäumen nicht gut. Der Kleingartenverein wünscht sich in seiner Nähe Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Dem kann entsprochen werden, wenn die Schutzmaßnahmen für den Radweg in Form von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ausgeführt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6576 2020 Die Vorlage OF 1745/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUntersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.06.2020, OA 575 entstanden aus Vorlage: OF 1657/5 vom 03.06.2020 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 Vorgang: V 1481/19 OBR 5; ST 601/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Arbeitsweise der Unfallkommission zu verbessern. Insbesondere sind die Unfälle mit verletzten und getöteten Fußgängern und Radfahrern detaillierter zu betrachten. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist zu überprüfen. Es sind ferner Anstrengungen zu unternehmen, mehr Informationen von Alleinunfällen zu gewinnen. Begründung: Die Arbeitsweise der Unfallkommission ist nicht zeitgemäß. Erkennbar ist sie darauf ausgerichtet, den motorisierten Verkehr zu optimieren. Der Sachverstand über Regeln für und Verhaltensweisen von Fußgängern und Radfahrern erscheint nicht ausreichend, um angemessene Maßnahmen für diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer einzuleiten. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme des Magistrats ST 601, in der über Radfahrunfälle in der Darmstädter Landstraße berichtet wird. Ein Zusammenhang zwischen zwei Unfällen führt der Magistrat nicht auf ein fehlerhaftes Radwegenetz zurück. Da liegt die Vermutung nahe, dass aus der Unfallkommission niemand jemals dort mit dem Rad entlanggefahren ist. Genau dieser entsetzliche Radweg ist das Problem. Es ist doch kein Zufall, dass auf diesem Konstrukt Radfahrer verunglücken. Leider erhalten die zuständigen Stellen regelmäßig keine Informationen über Alleinunfälle. Dadurch entgehen dem Magistrat wichtige Hinweise über den teils unsäglichen Zustand der Radwege. Auch der zweite Radunfall auf der Fahrbahn steht selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit dem Radwegkonstrukt, weil nämlich der Radverkehr aus dem Blick des Kraftfahrzeugverkehrs gerät. Insoweit erscheint das Konzept der Unfallhäufungsstellen ungeeignet. Es verengt den Blick zu sehr auf Verkehrsunfälle, die bei vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten an unübersichtlichen Stellen durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist auch statistisch fragwürdig, weil es Erfolge der Unfallkommission suggeriert, wo keine sind oder nicht in dem Maße zu finden sind. Die Unfallhäufung ist ja statistisch ein Ausreißer nach oben. Es liegt in der Natur der Sache, dass nach einer Unfallhäufung eine Unfallverringerung zu verzeichnen ist, auch ganz ohne Eingriffe. Die Unfallkommission fokussiert sich zu sehr auf solche Scheinerfolge. Die Führung des Radverkehrs ist leider städtebaulich eine Restgröße. Die Folge sind verwirrende und intuitiv schwer erfassbare Verkehrsführungen. Hier muss die Unfallkommission dringend in der gebotenen Tiefe die Unfallverläufe betrachten. Der Ortsbeirat verweist hier auf den tödlichen Unfall in der Gerbermühlstraße, der auf Seite 3 unter Nr. 7 aufgeführt wird. Die Unfallkommission hat beim Stichwort rote Ampel die Arbeit eingestellt. Es gibt dort aber keine Ampel für Radfahrende. Es entsteht der Eindruck, dass die Unfallkommission die Stelle nicht vor Ort in Augenschein genommen hat, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Bundesweit geht die Zahl der Verkehrsunfälle zurück. Dieser erfreuliche Trend geht in Frankfurt an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei. Daran hat auch die Arbeit der Unfallkommission nichts geändert. Die Arbeitsweise dieser Kommission muss daher dringend nachgeschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1481 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1801 Antrag vom 20.04.2021, OF 1/5 Anregung vom 07.05.2021, OA 12 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 24.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 138 = Zurückweisung, OA 575 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6047, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 32 1
Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1657/5 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Vorgang: ST 601/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat aufzufordern, die Arbeitsweise der Unfallkommission zu verbessern. Insbesondere sind die Unfälle mit verletzten und getöteten Fußgängern und Radfahrern detaillierter zu betrachten. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist zu überprüfen. Es sind ferner Anstrengungen zu unternehmen, mehr Informationen von Alleinunfällen zu gewinnen. Begründung: Die Arbeitsweise der Unfallkommission ist nicht zeitgemäß. Erkennbar ist sie darauf ausgerichtet, den motorisierten Verkehr zu optimieren. Der Sachverstand über Regeln für und Verhaltensweisen von Fußgängern und Radfahrern erscheint nicht ausreichend, um angemessene Maßnahmen für diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer einzuleiten. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme des Magistrat ST 601/2020, in der über Radfahrunfälle in der Darmstädter Landstraße berichtet wird. Ein Zusammenhang zwischen zwei Unfällen führt der Magistrat nicht auf ein fehlerhaftes Radwegenetz zurück. Da liegt die Vermutung nahe, dass aus der Unfallkommission niemand jemals dort mit dem Rad lang gefahren ist. Genau dieser entsetzliche Radweg ist das Problem. Es ist doch kein Zufall, dass auf diesem Konstrukt Radfahrer verunglücken. Leider erhalten die zuständigen Stellen regelmäßig keine Informationen über Alleinunfälle. Dadurch entgehen dem Magistrat wichtige Hinweise über den teils unsäglichen Zustand der Radwege. Auch der zweite Radunfall auf der Fahrbahn steht selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit dem Radwegkonstrukt, weil nämlich der Radverkehr aus dem Blick des Kraftfahrzeugverkehrs gerät. Insoweit erscheint das Konzept der Unfallhäufungsstellen ungeeignet. Es verengt den Blick zu sehr auf Verkehrsunfälle, die bei vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten an unübersichtlichen Stellen durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist auch statistisch fragwürdig, weil es Erfolge der Unfallkommission suggeriert, wo keine sind oder nicht in dem Maße zu finden sind. Die Unfallhäufung ist ja statistisch ein Ausreißer nach oben. Es liegt in der Natur der Sache, dass nach einer Unfallhäufung eine Unfallverringerung zu verzeichnen ist, auch ganz ohne Eingriffe. Die Unfallkommission fokussiert sich zu sehr auf solche Scheinerfolge. Die Führung des Radverkehrs ist leider städtebaulich eine Restgröße. Die Folge sind verwirrende und intuitiv schwer erfassbare Verkehrsführungen. Hier muss die Unfallkommission dringend in der gebotenen Tiefe die Unfallverläufe betrachten. Der Ortsbeirat verweist hier auf den tödlichen Unfall in der Gerbermühlstraße, der auf Seite 3 unter Nr. 7 aufgeführt wird. Die Unfallkommission hat beim Stichwort rote Ampel die Arbeit eingestellt. Es gibt dort aber keine Ampel für Radfahrende. Es entsteht der Eindruck, dass die Unfallkommission die Stelle nicht vor Ort in Augenschein genommen hat, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Bundesweit geht die Zahl der Verkehrsunfälle zurück. Dieser erfreuliche Trend geht in Frankfurt an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei. Daran hat auch die Arbeit der Unfallkommission nichts geändert. Die Arbeitsweise dieser Kommission muss daher dringend nachgeschärft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 575 2020 1. Die Vorlage B 138 dient unter Hinweis auf OA 575 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1657/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2020, OF 1658/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße Vorgang: ST 992/19; OIB 361/19 OBR 5; ST 485/20 Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat an, was einer Umsetzung des OIB 361 vom 22.11.2019 d.h. einer Installation eines begrünten Maschendrahtzauns aus dem Budget des Ortsbeirates 5 konkret entgegensteht. Begründung: Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich, weil es immer wieder vorkommt, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Leider weigert sich der Magistrat, die Bahngleise zu sichern (vgl. ST 992 vom 27.05.2019), so dass sich der Ortsbeirat gezwungen sieht, die Sicherung wenigstens auf der Seite der Sportplätze aus seinem Budget zu finanzieren. Der Ortsbeirat 5 hat sodann die OIB 361 vom 22.11.2019 verabschiedet. Mit seiner ST 485 vom 16.03.2020 hat der Magistrat die Umsetzung der Maßnahme aus dem Ortsbeiratsbudget abgelehnt und auf die deutsche Bahn verwiesen. Dies ist für den Ortsbeirat 5 unverständlich, da die deutsche Bahn erlaubt hat, dass ein Zaun in kommunaler Trägerschaft errichtet werden darf. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 1658/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1676 2020 Die Vorlage OF 1658/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
Weiter lesenQualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.05.2020, OA 552 entstanden aus Vorlage: OF 1628/5 vom 25.02.2020 Betreff: Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5 Vorgang: V 1399/19 OBR 5; V 1400/19 OBR 5; ST 2371/19; ST 119/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gebiet des Ortsbezirks 5 ein Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen einzurichten. Es sind Maßnahmenpläne zu entwickeln, wie die Umsetzung der angeordneten Absicherungen und Ausschilderungen deutlich verbessert werden kann. Als Referenzgebiet eignet sich der Ortsbezirk 5, der eine genügend große Fläche mit unterschiedlichen Verkehrssituationen ausweist, die für das Stadtgebiet repräsentativ sind. Die wirksamsten Maßnahmen können dann auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden. Begründung: Wie der Magistrat in der Stellungnahme ST 119 einräumt, ist es die Regel, dass die angeordneten Maßnahmen zur Baustellenabsicherung nicht eingehalten werden. Gleichzeitig kündigt der Magistrat an, nichts dagegen unternehmen zu wollen und sich weiter von den Fachfirmen auf der Nase herumtanzen zu lassen. Die Ankündigung, "im Rahmen der personellen Möglichkeiten" die Arbeitsstellen zu überprüfen, kann nicht ernst genommen werden. Die desolate Situation ist ja darauf zurückzuführen, dass nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten überprüft wird. Vielmehr muss systematisch ergründet werden, warum die Anordnungen nicht umgesetzt werden. Schlechtleistungen sind nicht nur zu prüfen, sondern durch geeignete Sanktionen im Wiederholungsfall zu ahnden. Der Verweis auf die eingeführte Fahrradstaffel kann eben so wenig überzeugen. Deren Aufgabe ist die Durchsetzung der angeordneten Ausschilderung. Der Verweis auf die Gefahrenabwehrbehörden ist abwegig. Deren mangelnde Problemlösungskompetenz bei der Abwendung von Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer ist bekannt. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 2371 seinen fehlenden Willen bekundet, die Landesbehörden in dieser Hinsicht zu sensibilisieren. In der Gerbermühlstraße wurde durch eine fehlerhafte Baustellenausschilderung der Radverkehr ungesichert auf die auf eine Fahrspur verengte, aber weiter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h befahrbare Fahrbahn geleitet. In der Praxis sucht sich dann der Fuß- und Fahrradverkehr eigene Wege unter Missachtung der Verbote. In der Bevölkerung verfestigt sich der Eindruck, dass die Schilder irgendwie beliebig sind. Die Menschen benutzen die Wege dann nach Gusto. Die zuletzt gestiegenen Unfallzahlen beim Radverkehr zeigen, dass hier dringend entgegengewirkt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1399 Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1400 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2371 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 119 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1802 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 795 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5960, 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.06.2020 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5919 entstanden aus Vorlage: OF 1609/5 vom 25.02.2020 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen Vorgang: OM 4999/19 OBR 5; ST 2127/19 Der Magistrat wird gebeten, die westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke über die Gerbermühlstraße zurückzubauen. Die Radwegquerung unmittelbar neben der Fahrbahn ist optisch hervorzuheben. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist zu verbreitern und zu verbessern. Radfahrende, die vom Tiefkai kommen, s ind auf die Radwegquerung neben der Fahrbahn zu leiten. Begründung: Der Ortsbeirat teilt nicht die Einschätzung des Magistrats, wonach der tödliche Radfahrunfall vom Sommer letzten Jahres im Wesentlichen auf die Rotlichtmissachtung und Fahrfehler des tödlich Verletzten zurückzuführen seien. Vielmehr lädt das Design der Kreuzung Radfahrende dazu ein, die eigentlich funktionslose westliche Radwegfurt zu benutzen, wo sie dann vor einer Ampel mit Streuscheibe für den Fußverkehr stehen. Radfahrende müssen jedoch das Signal für den Fahrverkehr beachten, das an dieser Stelle nicht einsehbar ist. In solchen Fällen queren Radfahrende die Fahrbahn, wenn alle vorrangigen Fahrzeuge die Radwegfurt passiert oder davor angehalten haben. Insoweit ist dem Ortsbeirat nicht einsichtig, dass ein Rotlichtverstoß vorgelegen haben soll. Erkennbar ist die Radwegführung an der Kreuzung Osthafenbrücke nicht durchdacht worden. Es liegt eine Flickschusterei von Radverkehrsbeziehungen vor, die für Verwirrung sorgt. Die Radwegfurt, auf der der Radfahrer verunglückte, ist weitgehend funktionslos: Von Norden kommender Radverkehr soll die Radwegfurt neben der Fahrbahn nutzen. Für von Süden kommenden Radverkehr gibt es ebenfalls wenig Gründe, die Furt zu benutzen. Wer auf dem Tiefkai Richtung Offenbach fahren möchte, hat am Speckweg eine günstigere Querungsmöglichkeit, weil die Serpentinenfahrt zum Tiefkai entfällt. Wer Richtung Innenstadt will, wird schon an der Deutschherrnbrücke auf das Mainufer wechseln. Wer über die Osthafenbrücke weiterfahren möchte, wird die östliche Radwegfurt benutzen. Lediglich für wenige Ziele in unmittelbarer Nähe der Osthafenbrücke kann die fragliche Querung sinnvoll genutzt werden. Es erscheint daher sicherer, die Radwegfurt ganz zu entfernen. Die Radwegfurt direkt neben der Fahrbahn ist nicht ordentlich markiert. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist äußerst schmal. Fahrräder mit Anhänger müssen die Fahrspur genau einhalten, um nicht mit einem Rad an den Bordstein anzustoßen. Die Führung dieser Radwegfurt muss daher deutlich verbessert werden. Wer vom Tiefkai kommend auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Richtung Offenbach weiterfahren will, nimmt die Radwegfurt neben der Fahrbahn nicht wahr, sondern wird auf die für den Radverkehr nicht signalisierte Radwegfurt geleitet. Hier ist durch Bodenmarkierungen der Weg zur richtigen Radwegfurt zu leiten. Westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke Fahrtrichtung Süden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4999 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1239 Antrag vom 14.10.2020, OF 1811/5 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6850 Aktenzeichen: 32 1
Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1628/5 Betreff: Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5 Vorgang: ST 119/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern auf dem Gebiet des Ortsbezirks 5 ein Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen einzurichten. Es sind Maßnahmenpläne zu entwickeln, wie die Umsetzung der angeordneten Absicherungen und Ausschilderungen deutlich verbessert werden kann. Als Referenzgebiet eignet sich der Ortsbezirk 5, der eine genügend große Fläche mit unterschiedlichen Verkehrssituationen ausweist, die für das Stadtgebiet repräsentativ sind. Die wirksamsten Maßnahmen können dann auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden. Begründung: Wie der Magistrat in der o.a. ST-Vorlage einräumt, ist es die Regel, dass die angeordneten Maßnahmen zur Baustellenabsicherung nicht eingehalten werden. Gleichzeitig kündigt der Magistrat an, nichts dagegen unternehmen zu wollen und sich weiter von den Fachfirmen auf der Nase herumtanzen zu lassen. Die Ankündigung "im Rahmen der personellen Möglichkeiten" die Arbeitsstellen zu überprüfen, kann nicht ernst genommen werden. Die desolate Situation ist ja darauf zurückzuführen, dass nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten überprüft wird. Vielmehr muss systematisch ergründet werden, warum die Anordnungen nicht umgesetzt werden. Schlechtleistungen sind nicht nur zu prüfen, sondern durch geeignete Sanktionen im Wiederholungsfall zu ahnden. Der Verweis auf die eingeführte Fahrradstaffel kann eben so wenig überzeugen. Deren Aufgabe ist die Durchsetzung der angeordneten Ausschilderung. Der Verweis auf die Gefahrenabwehrbehörden ist abwegig. Deren mangelnde Problemlösungskompetenz bei der Abwendung von Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer ist bekannt. Der Magistrat hat in seiner Vorlage ST 2371/2019 seinen fehlenden Willen bekundet, die Landesbehörden in dieser Hinsicht zu sensibilisieren. In der Gerbermühlstraße wurde durch eine fehlerhafte Baustellenausschilderung der Radverkehr ungesichert auf die auf eine Fahrspur verengte, aber weiter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h befahrbaren Fahrbahn geleitet. In der Praxis sucht sich dann der Fuß- und Fahrradverkehr eigene Wege unter Missachtung der Verbote. In der Bevölkerung verfestigt sich der Eindruck, dass die Schilder irgendwie beliebig sind. Die Menschen benutzen die Wege dann nach Gusto. Die zuletzt gestiegenen Unfallzahlen beim Radverkehr zeigen, dass hier dringend entgegen gewirkt werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 1628/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 552 2020 Die Vorlage OF 1628/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1609/5 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen Vorgang: ST 2127/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke über die Gerbermühlstraße zurückzubauen. Die Radwegquerung unmittelbar neben der Fahrbahn ist optisch hervorzuheben. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist zu verbreitern und zu verbessern. Rad Fahrende, die vom Tiefkai kommen, sind auf die Radwegquerung neben der Fahrbahn zu leiten. Begründung: Der Ortsbeirat teilt nicht die Einschätzung des Magistrats, wonach der tödliche Radfahrunfall vom Sommer letzten Jahres im Wesentlichen auf die Rotlichtmissachtung und Fahrfehler des tödlich Verletzten zurückzuführen seien. Vielmehr lädt das Design der Kreuzung Rad Fahrende dazu ein, die eigentlich funktionslose westliche Radwegfurt zu benutzen, wo sie dann vor einer Ampel mit Streuscheibe für den Fußverkehr stehen. Rad Fahrende müssen jedoch das Signal für den Fahrverkehr beachten, das an dieser Stelle nicht einsehbar ist. In solchen Fällen queren Rad Fahrende die Fahrbahn, wenn alle vorrangigen Fahrzeuge die Radwegfurt passiert oder davor angehalten haben. Insoweit ist dem Ortsbeirat nicht einsichtig, dass ein Rotlichtverstoß vorgelegen haben soll. Erkennbar ist die Radwegführung an der Kreuzung Osthafenbrücke nicht durchdacht worden. Es liegt eine Flickschusterei von Radverkehrsbeziehungen vor, die für Verwirrung sorgt. Die Radwegfurt, auf der der Radfahrer verunglückte, ist weitgehend funktionslos: Von Norden kommender Radverkehr soll die Radwegfurt neben der Fahrbahn nutzen. Für von Süden kommenden Radverkehr gibt es ebenfalls wenig Gründe die Furt zu benutzen. Wer auf dem Tiefkai Richtung Offenbach fahren möchte, hat am Speckweg eine günstigere Querungsmöglichkeit, weil die Serpentinenfahrt zum Tiefkai entfällt. Wer Richtung Innenstadt will, wird schon an der Deutschherrnbrücke auf das Mainufer wechseln. Wer über die Osthafenbrücke weiterfahren möchte, wird die östliche Radwegfurt benutzen. Lediglich für wenige Ziele in unmittelbarer Nähe der Osthafenbrücke, kann die fragliche Querung sinnvoll genutzt werden. Es erscheint daher sicherer, die Radwegfurt ganz zu entfernen. Die Radwegfurt direkt neben der Fahrbahn ist nicht ordentlich markiert. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist äußerst schmal. Fahrräder mit Anhänger müssen die Fahrspur genau einhalten, um nicht mit einem Rad an den Bordstein anzustoßen. Die Führung dieser Radwegfurt muss daher deutlich verbessert werden. Wer vom Tiefkai kommend auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Richtung Offenbach weiterfahren will, nimmt die Radwegfurt neben der Fahrbahn nicht wahr, sondern wird auf die für den Radverkehr nicht signalisierte Radwegfurt geleitet. Hier ist durch Bodenmarkierungen der Weg zur richtigen Radwegfurt zu leiten. Westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke Fahrtrichtung Süden. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5919 2020 Die Vorlage OF 1609/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1629/5 Betreff: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob die folgenden AWO-Kitas überprüft wurden, was die Überprüfung ggfls. ergab oder wann eine Prüfung vorgesehen ist: 1. AWO Kita Holbeinviertel, Nell-Breuning-Str. 2. AWO Kita Niederrad, Bruchfeldstr. 3. AWO Kita Oberrad, Scheerengasse 4. AWO Kita Alt-Sachsenhausen, Elisabethenstr. 5. AWO Kita Fabrika, Mörfelder Landstr. 6. AWO Kita Sachsenhausen, Deutschherrnufer Begründung: Der AWO-Kreisverband Frankfurt steht unter Verdacht, die Stadt Frankfurt am Main in mehreren Bereichen der Kooperation getäuscht zu haben. In der Summe wurden offenbar hohe unrechtmäßige Zahlungen erlangt. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.1. d.J. berichtete die Dezernentin für Soziales, Senioren, Jugend und Recht darüber, im Dezember 2019 das Dezernat für Integration und Bildung sowie den Oberbürgermeister über den Verdacht einer substanziellen Schädigung der Stadt Frankfurt durch den AWO-Kreisverband Frankfurt informiert zu haben. Eltern machen sich jetzt Gedanken, ob die Betreuung ihrer Kinder durch AWO-Einrichtungen aufrecht erhalten wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1602 2020 Die Vorlage OF 1629/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBeleuchtung Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5597 entstanden aus Vorlage: OF 1530/5 vom 02.01.2020 Betreff: Beleuchtung Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass die Gerbermühlstraße die ganze Nacht durch beleuchtet ist. Begründung: Da der Mainwasenweg nachts nicht beleuchtet wird, soll zumindest auf dem Fußweg in der Gerbermühlstraße die Sicherheit durch ausreichendes Licht verbessert werden. Leider wird die Straßenbeleuchtung in der Gerbermühlstraße nachts komplett abgeschaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 776 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 59 Antrag vom 03.01.2022, OF 302/5 Anregung vom 18.02.2022, OA 154 Aktenzeichen: 91 52
Beleuchtung Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1530/5 Betreff: Beleuchtung Gerbermühlstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sicherzustellen, dass die Gerbermühlstraße die ganze Nacht durch beleuchtet ist. Begründung: Da der Mainwasenweg nachts nicht beleuchtet wird, soll zumindest auf dem Fußweg in der Gerbermühlstraße die Sicherheit durch ausreichendes Licht verbessert werden. Leider wird die Straßenbeleuchtung in der Gerbermühlstraße nachts komplett abgeschaltet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5597 2020 Die Vorlage OF 1530/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2019, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 1477/5 vom 06.11.2019 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17; OM 2604/18 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden wird der Magistrat unter der Maßgabe der in der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße I), genannten Zielführungen mit der Erstellung eines Planaufstellungsbeschlusses mandatiert. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Nunmehr wurde das Gebiet, wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II), gewünscht, auch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2020, ST 1093 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5090, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2020 Aktenzeichen: 61 0
Ideen
Keine Ideen gefunden.