Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
01.09.2020
18.09.2020
08.02.2021
Antrag Ortsbeirat
Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern
Details im PARLIS OF_1745-5_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern
Details im PARLIS OM_6576_2020Stellungnahme des Magistrats
Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern
Details im PARLIS ST_285_202101.09.2020
Antrag Ortsbeirat
Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern
Details im PARLIS OF_1745-5_202018.09.2020
Anregung Ortsbeirat
Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern
Details im PARLIS OM_6576_202008.02.2021
Stellungnahme des Magistrats
Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern
Details im PARLIS ST_285_2021S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6576 entstanden aus Vorlage: OF 1745/5 vom 01.09.2020
Betreff: Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern
Der Magistrat wird gebeten, den Radweg Gerbermühlstraße stadtauswärts zwischen Osthafenbrücke und Speckweg im Bereich der Zufahrt zu der Kleingartenanlage Mainwasen gegen Kraftfahrzeuge abzusichern, die verbotswidrig zwischen den Bäumen abgestellt werden. Dazu sollen zwischen den Bäumen Fahrradständer oder Drängelgitter angebracht werden. Begründung:
Radfahrende möchten auf dem ohnehin sehr schmalen Radweg zumindest mittig fahren, weil der Kraftfahrzeugverkehr neben dem Radweg dort mit 70 km/h und oft auch schneller entlangbraust. Wenn der Radweg durch die zwischen den Bäumen abgestellten Fahrzeuge weiter verengt wird, ist die sichere Nutzung des Radwegs nicht mehr möglich. Die abgestellten Fahrzeuge tun zudem der unversiegelten Fläche zwischen den Bäumen nicht gut. Der Kleingartenverein wünscht sich in seiner Nähe Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Dem kann entsprochen werden, wenn die Schutzmaßnahmen für den Radweg in Form von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ausgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 285
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1