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Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.08.2017

Vortrag des Magistrats

Umgestaltung der Seehofstraße zwischen Gerbermühlestraße und Offenbacher Landstraße - Vorplanungsvorlage

Details im PARLIS M_157_2017
25.01.2022

Antrag Ortsbeirat

Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße

Details im PARLIS OF_327-5_2022
18.02.2022

Anregung Ortsbeirat

Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße

Details im PARLIS OM_1715_2022
13.06.2022

Stellungnahme des Magistrats

Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße

Details im PARLIS ST_1440_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1715 entstanden aus Vorlage: OF 327/5 vom 25.01.2022

Betreff: Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße
Vorgang: M 157/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichtigen, wie der Bürgersteig auf der östlichen Seite in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zur Nutzung durch Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gestaltet werden kann, ohne dass es zu Nutzungskonflikten kommt. Zu prüfen ist eine Verbreiterung des derzeitigen Bürgersteiges und die Markierung eines Radfahrstreifens.

Begründung:

Das Verkehrsaufkommen von Autos, Fahrrädern und Fußgängern rund um die Containeranlage Länderweg ist hoch. Es gilt daher, kurzfristig Lösungen zu suchen, um die Situation zu entspannen. Es sollten bereits vor der Umsetzung der Magistratsvorlage M 157 Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahren abzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1440 Aktenzeichen: 66 0